Niederlassung in Thailand

Was ist eine Zweigstelle in Thailand?

Nach dem thailändischen Gesetz über ausländische Unternehmen kann auch ein Unternehmen, das sich in ausländischem Besitz befindet und von Ausländern kontrolliert wird, nach der Registrierung einer Zweigstelle in Thailand und dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb dieser thailändischen Zweigstelle Einkünfte aus allen Geschäftspraktiken in Thailand erzielen.

Eine Zweigstelle einrichten: Ausländische Geschäftslizenz

Ähnlich wie bei einer Repräsentanz müssen Sie für die Eröffnung einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Thailand einen Antrag auf eine Lizenz für ausländische Unternehmen (FBL) in der Kategorie beantragen, die am besten zu Ihren Geschäftsaktivitäten in Thailand passt. Es dauert mindestens 60 Tage ab dem Datum der Antragstellung, bis eine ausländische Geschäftslizenz genehmigt oder abgelehnt wird. Sobald die ausländische Geschäftslizenz genehmigt wurde, gilt die Zweigstelle als registriert.

Anforderungen für eine ausländische Geschäftslizenz

  • Es gibt keine Besonderheiten oder Einschränkungen für ausländische oder thailändische Beteiligungen, wie sie für eine thailändische Limited Company vorgeschrieben sind.
  • Ein Mindestkapital von THB 3 Millionen muss vor der Erteilung der Lizenz für ausländische Unternehmen ins Land gebracht werden. Es muss wie folgt eingebracht werden:

    - Nicht weniger als 25 % von THB 3 Millionen müssen innerhalb der ersten drei Monate nach der Genehmigung ins Land überwiesen werden
    - Im selben Jahr müssen mindestens 50 % des ausstehenden Kapitalbetrags überwiesen werden
    - Der Rest von 25 % des Kapitals muss danach jedes Jahr überwiesen werden‍.
  • In der Zweigstelle muss mindestens ein Vertreter beschäftigt sein, der sich um die Verwaltung und das Tagesgeschäft kümmert.
  • Der entsprechende Anteil des Kapitals wird im Laufe eines jeden Jahres überwiesen.
  • Die Steuererklärungen sind für jedes Geschäftsjahr einzureichen. Die Berichtsformulare müssen die Einzelheiten der Geschäftsentwicklung enthalten und zusammen mit den Finanzberichten und der Steuer an das Finanzamt übermittelt werden.

Zweigniederlassung für Ihr ausländisches Unternehmen

Sollte die Gründung einer Zweigniederlassung Ihren geschäftlichen Anforderungen in Thailand entsprechen, empfehlen wir Ihnen, eines unserer Büros aufzusuchen, um den Prozess der Beantragung einer ausländischen Geschäftslizenz für Ihr Unternehmen im Detail zu besprechen. Wir haben bereits zahlreichen Ausländern bei der Unternehmensregistrierung in Thailand geholfen. Kontaktieren Sie uns noch heute in unserem Büro in Bangkok oder Phuket.

Einrichtung einer Zweigniederlassung für ein Unternehmen in Thailand

Es ist üblich, dass einige multinationale Unternehmen, die in Thailand geschäftlich tätig werden wollen, keine Limited Company registrieren lassen möchten. Eine gute Alternative zu dieser Option ist die Führung ihrer Geschäfte über eine Zweigstelle in Thailand. Der Foreign Business Act regelt die Zweigniederlassung nach den Bestimmungen des thailändischen Rechts. Das bedeutet, dass die Zweigstelle, wenn sie in eine der im FBA festgelegten Kategorien fällt, eine FBL benötigt, um legal zu arbeiten.

Ausländische Unternehmen, die eine Handelsniederlassung gründen möchten, müssen die im FBA festgelegten Anforderungen erfüllen. Daher muss ein Unternehmen, das eine Zweigniederlassung registrieren lassen möchte, zunächst feststellen, in welche Kategorie der Geschäftsaktivitäten es nach den thailändischen Gesetzen und Vorschriften fällt. Einige Geschäftstätigkeiten sind nach dem FBA für Ausländer eingeschränkt, aber es gibt auch bestimmte Tätigkeiten, die ein ausländischer Staatsangehöriger oder ein ausländisches Unternehmen frei ausüben kann.

Auch die Körperschaftssteuerpflicht muss berücksichtigt werden. Die Körperschaftssteuer wird von einer Personengesellschaft oder einer anderen juristischen Person erhoben, die in Thailand geschäftlich tätig ist oder bestimmte Arten von Einkünften aus Thailand bezieht. Die Körperschaftssteuer wird auf den Nettogewinn erhoben, wie im thailändischen Steuergesetzbuch festgelegt.

Die Struktur einer Zweigniederlassung ähnelt oft der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sowohl Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch Zweigniederlassungen können in Thailand Einkünfte erzielen. Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied zwischen der Funktionsweise einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Zweigniederlassung in Thailand. Bei einer Zweigniederlassung in Thailand gibt es keine Direktoren oder Anteilseigner; stattdessen gibt es die Hauptniederlassung, die das Unternehmen leitet, selbst wenn sich diese Hauptniederlassung im Ausland befindet.

Während ein Regionalbüro und ein Repräsentanzbüro auf "nicht-gewerbliche" Aktivitäten beschränkt sind, sind Zweigniederlassungen nach thailändischem Recht nicht in dieser Weise beschränkt; außerdem sind sie berechtigt, Einkommen nach thailändischem Recht zu erzielen. Die Verbindlichkeiten einer Zweigstelle sind nicht auf Geschäfte in Thailand beschränkt, sondern erstrecken sich auch auf die Hauptniederlassung im Ausland. Wenn beispielsweise die thailändische Zweigstelle eines multinationalen Unternehmens einen Vertrag mit einem Unternehmen in Thailand abschließt, dann aber gegen diese Vereinbarung verstößt, wird das thailändische Unternehmen die Hauptniederlassung des multinationalen Unternehmens entweder gemeinsam mit dem Hauptschuldigen oder direkt verklagen.
Es sollte auch bedacht werden, dass die Einrichtung eines Satellitenbüros in Bangkok oder anderswo in Thailand mit hohen Niederlassungskosten verbunden und recht zeitaufwendig ist. Ausländische Unternehmen benötigen ebenfalls ein FBL, bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können.

Jeder von einem ausländischen Unternehmen eingereichte Antrag wird für sich selbst geprüft. Bei der Eintragung einer Zweigniederlassung in Thailand muss die Muttergesellschaft darlegen, wie diese Zweigniederlassung Thailand in Bezug auf Entwicklung und finanzielle Gewinne nutzen wird. Ein spezifisches Verfahren, durch das eine Muttergesellschaft eine FBL für eine Zweigstelle in Thailand erhalten kann, ist im Foreign Business Act festgelegt.

  • Ein FBL-Antrag besteht aus zwei Teilen:
    • Ein Beamter des Handelsministeriums nimmt den Antrag zur Prüfung durch den Ausschuss für ausländische Unternehmen an; und
    • Der Antrag wird vom Vorstand geprüft.
  • Die Genehmigung für ausländische Geschäftslizenzen schreibt vor:
    • Die Kapitalisierung berechnet sich aus 25% oder mehr der geschätzten Ausgaben für die ersten drei Jahre (nicht weniger als THB drei Millionen).
    • Sollte das Unternehmen alle vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen und die Erlaubnis zur Eröffnung einer Zweigstelle erhalten, darf es diese für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren betreiben.
    • Wenn das ausländische Unternehmen die erforderliche Menge an Kapital eingekauft hat, kann nach Ablauf der genannten fünf Jahre eine Verlängerung der Foreign Business License gewährt werden.

Eingeschränkte oder verbotene Aktivitäten zum Betreiben von Geschäften in Thailand

Es gibt ungefähr 50 Arten von Geschäften, die für ausländische Unternehmen verboten sind. Diese eingeschränkten Geschäftstätigkeiten wurden in drei Listen zusammengefasst:

  • Liste Eins
    • Landhandel, Viehzucht, Zeitungsgeschäft und andere Aktivitäten.
    • Aus "besonderen Gründen" ist keine Zulassung für eine ausländische Einrichtung im Rahmen dieser Liste möglich.
  • Liste Zwei
    • Aufgeteilt in drei Gruppen:
    • Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit, dem Luftverkehr (einschließlich inländischer Fluggesellschaften), der Schifffahrt und dem Landverkehr.
    • Die Genehmigung kann vom Handelsminister und dem Kabinett erteilt werden, aber es ist schwierig, eine solche Genehmigung zu erhalten.
  • Liste Drei
    • Als Grund für diese Liste wird angegeben, dass "thailändische Staatsangehörige noch nicht bereit sind, mit Ausländern zu konkurrieren" in diesen Branchen.
    • Der Generaldirektor der Handelsregistrierung der Abteilung für Unternehmensentwicklung und des Ausschusses für ausländische Unternehmen kann die Genehmigung für diese Unternehmensaktivitäten erteilen.
    • Diese Liste besteht aus Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die nicht in den Ministerialvorschriften beschrieben sind.

Für den ausländischen Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens ist es wichtig zu verstehen, wie eine Niederlassung in Thailand im Hinblick auf das FBA funktioniert, und alle ausländischen Unternehmen, die eine Genehmigung zur Gründung einer lokalen Niederlassung beantragen, müssen wissen, ob sie in eine dieser eingeschränkten Kategorien fallen.

Foreign Business Administration sollten Sie nicht vergessen:

  • Eine Zweigniederlassung ist keine von der Muttergesellschaft oder dem ausländischen Hauptsitz getrennte juristische Person, wie es eine Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens sein kann.
  • Es gibt ein Mindestkapital, das die Geschäftsaktivitäten einbringen müssen.
  • Ein ausländisches Unternehmen, das an der Eröffnung einer Niederlassung in Thailand interessiert ist, muss zunächst eine Marktforschung durchführen, um festzustellen, ob das neue Geschäft so lukrativ ist, dass es die vom Department of Business Development geforderten Transaktionen zur Erzielung von Geschäftseinnahmen ermöglicht.
  • Eine Lizenzverlängerung kann nur dann gewährt werden, wenn das ausländische Unternehmen die geforderte Menge an Einnahmen erwirtschaftet hat, sei es in Fremdwährung oder in Landeswährung.
  • Der gesamte Prozess für das Hauptunternehmen, eine lokale Niederlassung mit lokalem Personal zu gründen, die Dienstleistungen in Thailand erbringt, ist besonders zeitaufwändig.
  • Für jeden thailändischen Staatsbürger (oder jede juristische Person), den/die das registrierte Unternehmen beschäftigt, muss eine persönliche Quellensteuer eingereicht werden.
  • Es gibt bestimmte Dokumente, die in einem Antrag auf FBL beim Handelsministerium enthalten sein müssen, wie z.B. die Angaben zur juristischen Person, in deren Namen die Zweigniederlassung gegründet wird, das eingetragene Kapital, der Name eines lokalen Anteilseigners (falls zutreffend), eine Geschäftskategorie innerhalb des thailändischen Marktes, z.B. Inlandsverkauf, usw.
  • Obwohl es bestimmte Anforderungen gibt, die erfüllt werden müssen, wird eine ausländische Zweigstelle von der thailändischen Regierung wie eine Betriebsstätte oder eine ständige Einheit behandelt.
  • Kürzere Zeiträume können ausgehandelt werden, wenn das Büro nur für ein bestimmtes Projekt Geschäfte in Thailand tätigen muss.
  • Die Eintragung einer Zweigniederlassung ist nicht dasselbe wie die Eintragung einer thailändischen Limited Company und erfordert keine thailändischen Vertreter oder eine juristische Person in Thailand, die das Unternehmen vertritt.
  • Kontaktieren Sie Juslaws & Consult noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch, wenn Sie weitere Fragen haben oder wenn Sie Unterstützung in einem anderen Rechtsbereich benötigen, einschließlich kleinerer Angelegenheiten wie einem Antrag auf ein temporäres Visum.