Ausländische Geschäftslizenz

Ausländische Geschäftslizenz (FBL)

Eine ausländische Geschäftslizenz (Foreign Business License, FBL) in Thailand kann an ein ausländisches Unternehmen (die Aktienmehrheit des Unternehmens gehört nicht thailändischen Staatsangehörigen) oder an ausländische Investoren vergeben werden, die ein Geschäft betreiben möchten, das nach thailändischem Recht normalerweise Ausländern vorbehalten ist. Wenn ein ausländisches Unternehmen eine ausländische Geschäftslizenz beantragen möchte, muss es zunächst im "Foreign Business Act" prüfen, ob die Art von Geschäft, die es betreiben möchte, nach thailändischem Recht zulässig ist.

Einige Geschäftsbereiche sind ausschließlich thailändischen Staatsangehörigen vorbehalten. Nach dem Vertrag über freundschaftliche und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Thailand und den Vereinigten Staaten dürfen amerikanische Staatsbürger und in den Vereinigten Staaten oder in Thailand gegründete Unternehmen jedoch genauso wie thailändische Staatsangehörige in diesen Bereichen tätig werden. Mit anderen Worten, nach diesem Vertrag dürfen amerikanische Staatsbürger die Mehrheit der Anteile an ihrem Unternehmen behalten.

Ausländische Investoren, ausländische Aktionäre und Unternehmen in ausländischem Besitz können bei der Abteilung für ausländische Lizenzen des thailändischen Handelsministeriums eine Lizenz für ausländische Unternehmen beantragen. Das erforderliche Mindestkapital für die Gründung eines solchen Unternehmens in Thailand beträgt 2 Millionen THB. Es ist erwähnenswert, dass das Verfahren zur Erlangung einer Foreign Business License (FBL) oft beschleunigt wird, wenn eine Genehmigung des thailändischen BOI vorliegt.

Beschränkungen gemäß dem Foreign Business Act

Gemäß dem Foreign Business Act B.E. 2542 (FBA) gibt es 3 Arten von eingeschränkten Geschäftstätigkeiten:

Liste 1:
Geschäfte, die Ausländern strikt untersagt sind

Liste 2:
Geschäfte, die mit der nationalen Sicherheit zusammenhängen oder Auswirkungen auf Kunst, Kultur, Traditionen, Bräuche und Folklore, Handwerk oder natürliche Ressourcen und Umwelt haben

Liste 3:
Geschäfte, bei denen thailändische Staatsangehörige noch nicht bereit sind, mit Ausländern zu konkurrieren

Aktivitäten, die unter Liste 1 fallen, sind Ausländern strikt untersagt. Geschäfte, die in Liste 2 aufgeführt sind, sind Ausländern verboten, es sei denn, das Kabinett erteilt eine Genehmigung. Geschäfte, die unter Liste 3 fallen, sind Ausländern untersagt, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Generaldirektors des Commercial Registration Department ("CRD") vor.

Qualifikationen für den Antrag auf eine ausländische Geschäftslizenz

Gemäß Abschnitt 16 des Foreign Business Act:
EinAusländer, der eine ausländische Geschäftslizenz beantragen möchte, muss die folgenden Qualifikationen besitzen und darf nicht unter Verboten stehen:

(1) mindestens zwanzig Jahre alt sein;
(2) einen Wohnsitz im Königreich haben oder nach dem Einwanderungsgesetz vorübergehend in das Königreich einreisen dürfen;
(3) nicht unzurechnungsfähig oder quasi-unzurechnungsfähig sein; (4) nicht bankrott sein;
(5) nicht durch ein Gerichtsurteil oder eine Geldstrafe wegen einer Straftat nach diesem Gesetz oder nach der Mitteilung des National Executive Council Nr. 281 vom 24. November B.E. bestraft worden sein 2515 (1972), es sei denn, er wurde für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren vor dem Datum der Beantragung der Lizenz entlassen;
(6) nicht aufgrund eines Gerichtsurteils wegen Betrugs, Gläubigerbetrugs, Unterschlagung oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Handel nach dem Strafgesetzbuch oder Straftaten im Zusammenhang mit betrügerischen Krediten an die Öffentlichkeit oder Straftaten nach dem Einwanderungsgesetz zu einer Haftstrafe verurteilt worden sein, es sei denn, er wurde für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren vor dem Datum der Beantragung der Lizenz entlassen;
(7) nicht über eine Lizenz verfügen, die nach diesem Gesetz oder nach der Notifikation des National Executive Council No. 281, vom 24. November B.E. 2515 (1972) ausgestellt wurde, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Datum des Antrags auf die Lizenz widerrufen.

Erlangung einer ausländischen Geschäftslizenz

Im Allgemeinen ist das Antragsverfahren für eine thailändische Lizenz für ausländische Unternehmen sehr langwierig und komplex. Es kann mindestens 4 Monate dauern, bis Sie eine Entscheidung über Ihren Antrag erhalten. Aus diesen Gründen empfiehlt Juslaws & Consult dringend, dass Sie oder Ihr Unternehmen unsere Anwaltskanzlei konsultieren, bevor Sie eine solche Lizenz beantragen.

Zusammenfassung

Juslaws & Consult unterstützt Ausländer seit vielen Jahren bei der Beantragung der FBL-Lizenz. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse des Verfahrens, der erforderlichen Dokumente und anderer Voraussetzungen. Unabhängig davon, welche Art von Geschäft Sie betreiben - ob Hotelmanagement, Buchhaltung, Werbung, Hotelgewerbe oder Ingenieursdienstleistungen - wir bieten jeder juristischen Person, die in Thailand ein Geschäft eröffnen oder eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen möchte, wertvolle juristische Dienstleistungen.

Wir raten Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie an der Beantragung der FBL interessiert sind, da einige Unterlagen und Präsentationen eine sorgfältige Planung erfordern. Unsere KOSTENLOSE Erstberatung wird Ihnen zeigen, worum es genau geht, bevor Sie einen solchen Prozess in Angriff nehmen. Außerdem können wir Ihnen vielleicht alternative Vorschläge machen, die für Sie oder Ihr thailändisches Unternehmen noch besser geeignet sind.