Thailand hat ein kompliziertes Erbrecht. Fundierte Kenntnisse des thailändischen Rechts und der Gerichtsverfahren sind unerlässlich, um die Interessen des Mandanten zu schützen. Unter bestimmten Umständen kann ein Ausländer ein Testament in Thailand benötigen. Ihr thailändisches Testament deckt dann ihr Vermögen in Thailand ab, wie Investitionen, Bankkonten, Fahrzeuge und persönliches Eigentum.
In diesem Artikel werden wir die folgenden Themen zu Ihrer weiteren Information besprechen:
1) Gesetzliche Erben in Thailand
Wenn ein Ausländer in Thailand verstirbt, muss dem Gericht eine Kopie des Testaments (falls vorhanden) vorgelegt werden. In einem solchen Fall legt die Familie oder der Anwalt der verstorbenen Person das Testament dem Gericht vor, und das Vermögen wird gemäß den Bestimmungen des Testaments aufgeteilt. Liegt kein gültiges Testament vor, wird der Nachlass unter den gesetzlichen Erben gemäß dem Gesetz über die gesetzliche Erbfolge aufgeteilt.
Gemäß dem thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch (Abschnitt 1629) gibt es sechs Kategorien, unter die der gesetzliche Erbe einer verstorbenen Person fallen kann. Es gibt eine bestimmte Reihenfolge, in der diese Erben erben können:
Abschnitt 1635 desselben Gesetzbuchs legt auch fest, wie das Vermögen des Verstorbenen an den überlebenden Ehepartner verteilt werden muss (zusätzlich zu den sechs oben aufgeführten Klassen gesetzlicher Erben).
In Thailand haben gesetzliche Erben die Möglichkeit, als Nachlassverwalter zu fungieren oder alternativ mit Zustimmung und Genehmigung des Gerichts einen Nichterben als Nachlassverwalter zu bestimmen. Dieses Verfahren ist für die Wahrung des letzten Willens des Erblassers unerlässlich und wird von der Justiz strengstens überwacht. Darüber hinaus gewährleistet dieses Verfahren die Einhaltung der thailändischen Gesetze durch die Erben, wodurch die Interessen aller Beteiligten geschützt und die Integrität des Nachlassverwaltungsprozesses gewahrt wird.
2) Letzter Wille und Testament
Bei der Nachlassverwaltung und -planung arbeiten im Allgemeinen ein Anwalt und ein Klient zusammen, um das Vermögen des Klienten zu strukturieren und die Verteilung des Vermögens im Falle des Todes des Klienten zu planen. Dazu gehört in der Regel die Abfassung eines Testaments, das den Wünschen des Mandanten entspricht und alle einschlägigen Gesetze einhält. Dies kann auch die Einrichtung von Trusts oder anderen rechtlichen Strukturen beinhalten.
In Übereinstimmung mit dem Zivil- und Handelsgesetzbuch von Thailand, Abschnitt 1646.
"Jede Person kann im Hinblick auf ihren Tod testamentarisch Verfügungen über ihr Vermögen oder andere Angelegenheiten treffen, die nach ihrem Tod gemäß dem Gesetz wirksam werden sollen. "
Das Zivil- und Handelsgesetzbuch sieht verschiedene Arten von Testamenten in Thailand vor:
Entweder ein thailändischer Staatsbürger oder ein Ausländer kann Zeuge eines Testaments sein.
Personen, die in Thailand nicht als Zeugen für ein Testament zugelassen sind:
Ernennung des Nachlassverwalters
Wenn jemand verstirbt, wird sein Vermögen von seinen Erben geerbt. Bevor ein gesetzlicher Erbe erben kann, müssen einige Prozesse und Details geregelt werden. Das thailändische Erbrecht sieht vor, dass ein Nachlassverwalter diese Vermögenswerte schützen, verteilen und verwalten muss. Dieser Nachlassverwalter muss entweder per Gerichtsbeschluss oder im Testament des Erblassers ernannt werden.
Im Folgenden finden Sie die Aufgaben eines Nachlassverwalters:
Das Gericht prüft, ob ein Testament vorliegt, in dem die Absicht geäußert wird, jemanden zum Nachlassverwalter zu ernennen; das Gericht muss dies unter Einhaltung dieser Bedingungen anordnen. Stirbt eine Person jedoch als Testamentsvollstrecker oder ohne Testament, können die Erben oder Vermächtnisnehmer einen Antrag auf Ernennung eines Nachlassverwalters stellen, der den gesamten Nachlass der verstorbenen Person verwaltet.
Das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code of Thailand) legt in den Abschnitten 1711 bis 1733 fest, wie ein Nachlassverwalter ernannt werden kann. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Nachlassverwalter bestimmt werden kann:
Das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code of Thailand) regelt die Entlassung eines Nachlassverwalters in Abschnitt 1727, in dem es heißt: "Jede interessierte Person kann vor dem Abschluss der Verteilung des Nachlasses beim Gericht die Entlassung eines Nachlassverwalters wegen Vernachlässigung seiner Pflichten oder aus einem anderen vernünftigen Grund beantragen. Auch nachdem er sein Amt angetreten hat, kann der Verwalter aus jedem vernünftigen Grund zurücktreten, allerdings nur mit Genehmigung des Gerichts."
DieserAbschnitt des Gesetzbuchs legt auch fest, dass jede interessierte Person beim Gericht die Entlassung eines Verwalters wegen Vernachlässigung seiner Pflichten oder aus jedem anderen vernünftigen Grund vor Abschluss der Verteilung des Nachlasses beantragen kann.
Darüber hinaus erwähnt der Oberste Gerichtshof, dass eine interessierte Person den Nachlassverwalter auch entlassen kann, wenn er bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses unehrlich sein könnte. Wenn der Nachlassverwalter zum Beispiel eine falsche Liste des Nachlasses erstellt oder eine falsche Aufstellung der Familienmitglieder angibt, um die wahre Anzahl der Mitglieder zu verschleiern, kann er ebenfalls entlassen werden.
Erbschaft: Unternehmensanteile
Das thailändische Erbrecht, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Kontrollanteilen, die sich im Besitz eines ausländischen Geschäftsführers befinden, stellt ein komplexes rechtliches Szenario dar. Nach thailändischem Recht gehen solche Aktien nicht automatisch auf den überlebenden Erben über. Stattdessen muss der Erbe bei Vorlage entsprechender Nachweise von der Gesellschaft formell als Aktionär eingetragen werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass Erben nicht einfach das Eigentum an diesen Aktien übernehmen können, ohne das entsprechende rechtliche Verfahren zu durchlaufen. Für Personen, die mit dieser komplizierten rechtlichen Situation konfrontiert sind oder die ihre Rechte und Pflichten nach dem thailändischen Handels- und Zivilgesetzbuch verstehen wollen, ist Juslaws & Consult da, um zu helfen. Unser Anwaltsteam bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen an, um Sie durch die Komplexität des thailändischen Erbrechts zu führen und sicherzustellen, dass Sie in Angelegenheiten, die Unternehmensvermögen und die Vererbung von Aktien betreffen, gut informiert und angemessen vertreten sind.
Vererbung: Pachtvertrag oder Mietverhältnis
Diesist auch in Thailand ein schwieriges Thema, da ein Pachtvertrag ein persönlicher Vertrag ist und mit dem Tod des Pächters endet. Wenn ein Pachtvertrag gut strukturiert ist, kann er vererbt werden, aber nur, wenn der Grundstückseigentümer vorher zustimmt. Im Falle einer Vererbung müssen die Erben einen neuen Pachtvertrag von Grund auf neu abschließen; die Restlaufzeit wird nicht vererbt.
IErbschaft: Land
Nach demGesetz zum Bodenrecht kann ein Ausländer kein Land besitzen; dies schließt das Land ein, das Teil des Nachlasses ist. Ein Ausländer kann nur dann als gesetzlicher Erbe Land erben, wenn er die Erlaubnis des Innenministers erhält. Das Gesetz spricht ausdrücklich von ausländischem Eigentum im Rahmen eines Abkommens (Sondergenehmigung für ausländische Erben), aber zur Zeit gibt es keine Abkommen für ausländisches Eigentum.
Wenn ein Ausländer als gesetzlicher Erbe Land erbt (wie ein thailändischer Ehepartner), hat er ein Jahr Zeit, um über das geerbte Land zu verfügen. Wenn der Ausländer das Land nicht rechtzeitig veräußert, kann das Land Department dies in seinem Namen tun und 5% des Verkaufspreises als Gebühr einbehalten.
Erbschaft: Wohnung
In Thailand wird die Vererbung von Wohnungen, die nicht in den Anwendungsbereich des Condominium Act fallen, von den thailändischen Gerichten in der Regel nicht anerkannt. Diese juristische Nuance unterstreicht, wie wichtig es ist, die spezifischen Immobiliengesetze und Erbschaftsbestimmungen des Landes zu verstehen. Unser Team von Anwälten für Immobilienrecht bei Juslaws & Consult steht Ihnen mit fachkundigem Rat und Unterstützung zur Seite, wenn Sie in diesem Bereich Rat suchen oder vor Herausforderungen stehen. Wenden Sie sich an uns, um die Komplexität des Erbrechts zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt werden.
Erben einer Eigentumswohnung in Thailand
Das Erbeeiner solchen Immobilie qualifiziert den Erben nicht automatisch für die Registrierung des ausländischen Eigentums an der Einheit. Sie müssen sich individuell für eine solche Registrierung qualifizieren. Wenn sie sich nicht gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz qualifizieren, müssen sie die Einheit innerhalb eines Jahres veräußern. Wenn sie dies nicht tun, kann das Land Department im Namen des Ausländers verkaufen.
Im Allgemeinen brauchen Ausländer in Thailand kein separates Testament, solange sie anderswo ein rechtsgültiges ausländisches Testament haben. Es gibt jedoch einige Umstände, unter denen ein ausländisches Testament nicht ausreichend ist. Wenn beispielsweise der überlebende Ehepartner thailändischer Staatsangehöriger ist oder bestimmte Immobilien in Thailand vorhanden sind, kann es besser sein, eine thailändische Anwaltskanzlei mit der Erstellung eines thailändischen Testaments zu beauftragen.
Eine eingeschränkte Gerichtsstandsklausel kann nach thailändischem Recht in ein Testament aufgenommen werden. In einem solchen Fall darf Ihr gültiges Testament in einem anderen Land keine in Thailand belegenen Vermögenswerte enthalten, damit Streitigkeiten vermieden werden können.
Juslaws & Consult bietet umfassende Beratung in allen Bereichen des thailändischen Familienrechts, mit spezialisierten Dienstleistungen in den Bereichen Testamente und Nachlassverwaltung, um den Bedürfnissen gerecht zu werden, die sich aus dem Tod oder der Geschäftsunfähigkeit ergeben. Zu unserem Team gehören erfahrene Fachleute, die sich mit der Vorbereitung wichtiger Dokumente und der Vertretung von Mandanten vor Gericht im Hinblick auf die Bestellung eines Nachlassverwalters auskennen - ein zentraler Aspekt unseres familienrechtlichen Angebots.
Um einen Antrag auf Bestellung eines Nachlassverwalters bei Gericht einzureichen, müssen mehrere wichtige Dokumente vorgelegt werden. Dazu gehört eine Einverständniserklärung des Erben, der Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen hat, zusammen mit einer detaillierten Darstellung der Verwandtschaftsverhältnisse zur Prüfung durch das Gericht. Darüber hinaus bieten wir Ausländern, die in Thailand einen Nachlassverwalter einsetzen oder ein Testament aufsetzen möchten, das den thailändischen Rechtsnormen entspricht, fachkundige Rechtsberatung an.
Unsere Anwälte bei Juslaws & Consult verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Abfassung von Testamenten in Thailand und stellen sicher, dass diese Dokumente sowohl mit dem thailändischen Recht als auch mit den rechtlichen Anforderungen des Heimatlandes des Mandanten vollständig übereinstimmen. Wenn Sie ein Testament in Thailand aufsetzen wollen oder eine Nachlassverwaltung benötigen, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen thailändischen Anwalt konsultieren.
Wenn Sie weitere Einzelheiten erfahren oder Ihre rechtlichen Bedürfnisse besprechen möchten, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns von Juslaws & Consult in Verbindung zu setzen. Wir sind für Sie da und bieten Ihnen die Beratung und Unterstützung, die Sie benötigen.