Ein ausländisches Unternehmen richtet in der Regel eine Repräsentanz in Thailand ein, damit diese für bestimmte Aktivitäten des ausländischen Unternehmens, die keine Ausgaben sind, zuständig sein kann. Ein Repräsentanzbüro ist oft einfacher zu gründen als eine Zweigniederlassung. Andererseits kann diese thailändische Niederlassung keine Einkünfte für das ausländische Unternehmen in Thailand erwirtschaften.
Wenn eine Repräsentanz eine der genehmigten Tätigkeiten ausübt, ohne eine Dienstleistung zu erbringen, und sich aller verbotenen Aktivitäten enthält, ist sie in Thailand nicht steuerpflichtig. Eine solche Repräsentanz erhält von ihrem Hauptsitz einen Zuschuss, um alle Ausgaben in Thailand zu decken. Einnahmen oder Bruttoeinnahmen, die eine Repräsentanz von ihrem Hauptsitz erhält, werden vom Finanzamt nicht als Einnahmen eingestuft und sind von der Berechnung der Einkommensteuer für juristische Personen ausgeschlossen.
Obwohl eine Repräsentanz in Thailand nicht der thailändischen Besteuerung unterliegt, müssen Repräsentanzen dennoch eine Körperschaftssteuer-Identifikationsnummer erhalten und Einkommenssteuererklärungen zusammen mit geprüften Jahresabschlüssen bei der Steuerbehörde und dem Department of Business Development einreichen.
Das Foreign Business Operation Committee hat die folgenden Aktivitäten, die eine Repräsentanz ausüben darf, in Abhängigkeit von den Geschäftsmerkmalen der Repräsentanz klargestellt:
Die Voraussetzungen für die Eröffnung und Registrierung einer Repräsentanz in Thailand sind wie folgt:
Repräsentanzbüros verwalten Dienstleistungsgeschäfte in Thailand im Auftrag des Hauptsitzes, der Konzerngesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens in verschiedenen Ländern. Konkret erbringt die Repräsentanz Dienstleistungen für ihren Hauptsitz oder ihr verbundenes Unternehmen und erhält keine Bezahlung für die Geschäftsaktivitäten.
Die Repräsentanz darf ausschließlich nicht-umsatzbringende Aktivitäten durchführen. Außerdem darf eine Repräsentanz keine Aufträge annehmen oder Verkaufsangebote unterbreiten. Sie kann auch nicht mit einer in Thailand niedergelassenen juristischen Person über geschäftliche Angelegenheiten verhandeln.
Da Repräsentanzen in Thailand keine Einkünfte erzielen können, muss der Hauptsitz für alle Ausgaben aufkommen, die diesen Büros entstehen. Daher unterliegt die Repräsentanz nicht der Körperschaftssteuer, mit Ausnahme der von der Hauptniederlassung überwiesenen Gelder, in Übereinstimmung mit dem Revenue Code.
Der Leiter des ausländischen Unternehmens muss eine Ernennungsurkunde für die Repräsentanz unterzeichnen. Danach muss der Leiter der Repräsentanz die Richtigkeit aller Dokumente überprüfen, bevor er den Antrag einreicht. Zu diesen Dokumenten gehört eine Erklärung, dass die Direktoren, Antragsteller, Manager oder der ernannte Vertreter alle Qualifikationen erfüllen und keine verbotenen Eigenschaften gemäß Abschnitt 16 des Foreign Business Act aufweisen. Die Dokumente müssen von einer thailändischen Botschaft vor Ort beglaubigt und notariell beurkundet werden.
Sobald der eingereichte Antrag genehmigt ist, erhält das Unternehmen eine Lizenz für ausländische Unternehmen, um seine Tätigkeit in Thailand aufzunehmen. Dann ist der von der Zentrale benannte lokale Manager befugt, als Dienstleistungsunternehmen der ausländischen Zentrale zu arbeiten.
Repräsentanzbüros erfordern im Allgemeinen einen Mindestkapitalzufluss von entweder 25% der geschätzten Ausgaben für die ersten drei Jahre oder 3 Millionen THB, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dieser Betrag wird nach einem festgelegten Zeitplan an den Leiter des thailändischen Büros überwiesen. 25% des ersten erforderlichen Stammkapitals müssen innerhalb der ersten drei Monate der Geschäftstätigkeit eingezahlt werden. Die nächsten 25% müssen im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit eingezahlt werden, und die letzten 25% müssen im zweiten Jahr der Geschäftstätigkeit abgeschlossen werden. Der Restbetrag muss im dritten Jahr eingezahlt werden.
Es gibt eine Reihe von Aktivitäten, die hier nicht aufgeführt sind, die aber dazu führen können, dass die Repräsentanz für bestimmte Einkommens- und Körperschaftssteuern verantwortlich ist, für die der Hauptsitz zuständig ist, die aber die Repräsentanz übernehmen kann. Aus diesem und anderen Gründen und um die Anforderungen und Voraussetzungen für die Einrichtung einer Repräsentanz zu verstehen, ist es sehr empfehlenswert, sich für eine KOSTENLOSE Erstberatung an die Experten von Juslaws & Consult zu wenden.