30. April 2026
Was ein Minderheitsaktionär gegen den Geschäftsführer einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung unternehmen kann
Ein maßgeblicher Leitfaden für Minderheitsaktionäre thailändischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (บริษัทจำกัด), die sich in einem Rechtsstreit mit anderen Aktionären oder Geschäftsführern befinden oder einen solchen erwarten. Erläutert, warum die Kontrolle über die Geschäftsführung angesichts der weitreichenden gesetzlichen Befugnisse der Geschäftsführer in Bezug auf Bankkonten, Verträge, Mitarbeiter, Geschäftsräume und die Vertretung nach außen gemäß den §§ 1144 und 1167 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs das zentrale Streitfeld darstellt und warum der Status als bei der DBD registrierter Zeichnungsberechtigter das praktische Ziel jedes Rechtsstreits ist. Behandelt die Mechanismen der Bestellung von Direktoren, der turnusmäßigen Ablösung gemäß § 1171, der Abberufung durch einfachen Beschluss, der 14-tägigen DBD-Registrierungsfrist sowie die Gültigkeitsregel nach § 1166. Legt die Verfahrensregeln für Vorstandssitzungen und Hauptversammlungen fest (Abschnitte 1158, 1162, 1162/1, 1166, 1173, 1174, 1175, 1178, 1182, 1184, 1185, 1187, 1190, 1191, 1194, 1195, 1207) sowie die maßgeblichen Urteile des Obersten Gerichtshofs von Thailand (ศาลฎีกา), darunter die Urteile Nr. 1532/2557, 8340/2563, 2564/2532, 1040/2561, 130/2548, 5510/2540, 2402/2562 und 7926/2557. Analysiert die zivilrechtliche Haftung von Geschäftsführern gemäß §§ 1168 und 1169 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs unter Bezugnahme auf die Urteile des Obersten Gerichtshofs Nr. 2191/2541, 1426/2542, 3199/2545 und 977/2545; erläutert die häufig als Druckmittel eingesetzten Strafanzeigen, darunter Unterschlagung gemäß §§ 352, 353 und 354 des Strafgesetzbuches (unter Bezugnahme auf die Urteile des Obersten Gerichtshofs Nr. 113/2535, 532/2553, 6870/2541, 3711/2538), Urkundenfälschung gemäß §§ 264 bis 269, falsche Angaben gegenüber Amtsträgern gemäß §§ 137 und 267, Betrug gemäß § 341, Gläubigerbetrug gemäß § 350, das Gesetz über Computerkriminalität sowie das Gesetz zur Festlegung von Straftaten im Zusammenhang mit eingetragenen Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung B.E. 2499 (1956). Legt detailliert die arbeitsgerichtlichen Rechte von Minderheitsgeschäftsführern dar, die gleichzeitig Arbeitnehmer sind (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 2893/2532), einschließlich der gesetzlichen Abfindung gemäß § 118 des Arbeitsschutzgesetzes mit der vollen Skala von 30 bis 400 Tagen, der Nichtigkeit von Vereinbarungen gemäß Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 2923/2524, Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung gemäß § 49 des Gesetzes über die Einrichtung und das Verfahren des Arbeitsgerichts B.E. 2522, ausstehende Löhne mit 15 % Zinsen und 15 % Zuschlag pro sieben Tage sowie strafrechtliche Haftung gemäß § 144 LPA. Enthält Tabellen zu Gerichtsgebühren und Fristen, häufige Klagegründe gemäß § 1195, eine Zusammenfassung der strafrechtlichen Bestimmungen, den vollständigen achtstufigen strategischen Ablauf mit Fristen sowie umfassende häufig gestellte Fragen (FAQ). Zu den zitierten Quellen gehören das Ministerium für Wirtschaftsförderung (dbd.go.th), der Gebührenrechner des Justizministeriums (fees.coj.go.th), das Arbeitsministerium (mol.go.th), das Ministerium für Arbeitsschutz und Soziales (labour.go.th), die Generalstaatsanwaltschaft (ago.go.th), das Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (mdes.go.th), das Thailand Arbitration Center (thac.or.th) sowie die Datenbank des Obersten Gerichtshofs (deka.supremecourt.or.th).