Ausländer, die keine Arbeitserlaubnis haben, werden vom Königreich Thailand meist als Touristen betrachtet. Laut Gesetz ist es ihnen nicht gestattet, in einem Unternehmen zu arbeiten, das der ausschließlichen Gerichtsbarkeit Thailands unterliegt, unabhängig von der Branche, oder eine selbständige Tätigkeit auszuüben (z. B. virtuelle Büros). Der Grund dafür ist, dass die Ressourcen und das Einkommen, die genutzt werden, der Gerichtsbarkeit Thailands unterliegen. Ein Ausländer, der in Thailand arbeiten möchte, muss im Besitz eines gültigen Dokuments sein, das als "Arbeitserlaubnis" bekannt ist.
Eine Arbeitserlaubnis ist ein juristisches Dokument, das als Lizenz dient, die es Ihnen erlaubt, eine erlaubte Tätigkeit innerhalb des Königreichs auszuüben. Sie enthält den vollständigen Namen des Ausländers, den Beruf, den Namen des Arbeitgebers und die Tätigkeiten, die ausgeübt werden dürfen. Die Gültigkeitsdauer kann variieren, beträgt aber in der Regel 1 Jahr. Die Dauer hängt von der Art der Arbeit und den bei der zuständigen Abteilung des Arbeitsministeriums eingereichten Dokumenten ab.
Bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, muss ein Ausländer ein Nicht-Einwanderungsvisum erhalten, das entweder a) durch Umwandlung eines Touristenvisums in ein Nicht-Einwanderungsvisum innerhalb des Königreichs Thailand oder b) durch Erwerb bei einer thailändischen Botschaft in einem anderen Land beantragt werden kann. Diese beiden Verfahren erfordern die Erstellung von Unterlagen im Namen des Arbeitgebers sowie die persönlichen Daten und Ausweispapiere des Ausländers.
Der Arbeitgeber und der Ausländer müssen dem Arbeitsministerium Dokumente vorlegen, bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt wird; dies dauert im Allgemeinen 7 bis 14 Tage. Die Wahl eines bestimmten Büros des Arbeitsministeriums hängt von der registrierten Adresse des Büros des Arbeitgebers ab. Die unten aufgeführten Dokumente müssen entsprechend beglaubigt werden:
Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss ein ausländischer Arbeitnehmer diese bei der Arbeit immer bei sich tragen, insbesondere am Arbeitsplatz. Eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis muss mindestens einen Monat vor deren Ablauf erfolgen. Darüber hinaus ist es für Ausländer ratsam, mögliche Änderungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitserlaubnis zu verfolgen.
Juslaws & Consult verfügt über eine spezielle Abteilung, die sich auf die Registrierung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer spezialisiert hat, entweder durch Umwandlung in Thailand oder durch Beantragung im Ausland. Unser Team für Visa und Arbeitserlaubnisse unterstützt Sie und Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung der für die Beantragung der Arbeitserlaubnis erforderlichen Dokumente.