Land kaufen in Thailand

Land kaufen in Thailand

In Thailand ist das Land Department für die Registrierung von Grundstücken zuständig. Der Kauf eines Grundstücks ist jedoch keine einfache Transaktion. In Thailand gibt es viel mehr Hindernisse und Hürden zu überwinden als eine einfache Grundstückssuche, die Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung durchführen. Als Ausländer sehen Sie sich auf Ihrer Reise zum Grundstückskauf in Thailand mit einem sehr komplizierten und komplexen Prozess konfrontiert.

Im Allgemeinen ist es Ausländern nach thailändischem Recht praktisch nicht gestattet, in Thailand Land zu besitzen. Juslaws & Consult kann Ihnen jedoch mindestens drei Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie in Thailand Land erwerben oder in Besitz nehmen können:

  • Kauf der Immobilie über eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
  • Heirat mit einem thailändischen Staatsbürger;
  • Erwerb eines Erbpachtvertrags für das Grundstück für 30 Jahre, der zweimal um weitere 30 Jahre verlängert werden kann.

Beschränkung der Rechte von Ausländern an Land

Wie im Land Code Proclamation Act, B.E. 2497 (1954), festgelegt, ist ausländischer Besitz von Land nur durch einen Vertrag erlaubt, wie in Abschnitt 86 festgelegt: "Ausländer können aufgrund der Bestimmungen eines Vertrages, der das Recht auf den Besitz von unbeweglichem Vermögen verleiht, und vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Gesetzes Land erwerben. Vorbehaltlich des Abschnitts 84 können die genannten Ausländer Land für Wohnzwecke, Handel, Industrie, Landwirtschaft, Bestattung, öffentliche Wohltätigkeit oder Religion unter den Bedingungen und nach den Verfahren, die in den Ministerialverordnungen vorgeschrieben sind, und mit Genehmigung des Ministers erwerben."

Da es derzeit keine Verträge zwischen Thailand und anderen Ländern gibt, ist es für Ausländer praktisch unmöglich, Land in Thailand direkt unter ihrem Namen zu besitzen; dennoch können Ausländer legal Eigentumswohnungen besitzen.

Daher müssen Sie andere Wege finden, um das Land legal zu besitzen.


Langfristige Landpacht

Das Pachten von Land ist eine Alternative zum Kauf von Immobilien in Thailand. Ein Ausländer kann ein Grundstück für 30 Jahre pachten, wobei nach Ablauf der ursprünglichen Pachtdauer zwei weitere Verlängerungen um jeweils 30 Jahre möglich sind. Obwohl es sich hierbei nicht um Eigentum handelt, ist dies eine sehr beliebte Möglichkeit, als Ausländer in Thailand Land zu besitzen, da bei dieser Transaktion keine Gesellschaft mit verschiedenen Anteilseignern gegründet werden muss, deren Interessen sich irgendwann von Ihren unterscheiden könnten.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie Ihren Mietvertrag für das Haus, die Privatwohnung oder die Eigentumswohnung übertragen oder sogar Ihre Rechte aus diesem Vertrag verkaufen können. Die Option, den Vertrag nach 30 Jahren zu verlängern, besteht nicht automatisch und hängt vom Ermessen des Vermieters und bestimmten Klauseln im Mietvertrag ab.

Landkauf über eine thailändische Firma

Eine weitere Alternative ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, da eine thailändische Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks sein kann. Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass dies die beste Option für Sie ist, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie als Ausländer nicht mehr als 49% der Aktien der thailändischen Gesellschaft halten können - Ihre Gesellschaft muss sich zu mindestens 51% in thailändischem Besitz befinden, so dass Sie thailändische Aktionäre benötigen.

Es mag im Vergleich zum direkten Landbesitz nicht attraktiv aussehen, aber diese Option gilt als eine der nützlichsten Möglichkeiten, um als Ausländer Land in Thailand zu kaufen oder Eigentum daran zu erwerben. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die thailändischen Personen, die 51% der Anteile an der Gesellschaft halten, Personen sind, denen Sie vertrauen können.

Es ist erwähnenswert, dass ausländische Unternehmen in Thailand kein Land besitzen dürfen, es sei denn, sie erhalten Anreize vom BOI.

Heirat mit einem thailändischen Staatsangehörigen

Wenn Sie mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind, sind Sie in einer besseren Position. Ein ausländischer Staatsbürger darf in Thailand Land kaufen, wenn er mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet ist. Es gibt jedoch einige Einschränkungen.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als ausländischer Ehepartner (auch als "nicht-thailändischer Ehepartner" bezeichnet) keine tatsächlichen Eigentumsrechte an dem Land haben und die Grundbuchurkunde nicht auf Ihren Namen lauten darf, sondern stattdessen den Namen Ihrer thailändischen Frau oder Ihres thailändischen Mannes angeben muss, da das Land rechtlich nur thailändischen Staatsbürgern gehören kann. Solche Immobilien werden als Eigentum des thailändischen Ehepartners betrachtet.

Nicht zuletzt kann es im Falle einer Scheidung zu Problemen kommen: Es kann schwierig sein, zu beweisen, dass das Land zum ehelichen Eigentum gehört. Im Allgemeinen kann ein geschickt ausgearbeiteter Ehevertrag dazu beitragen, Ihre Risiken als Ausländer zu minimieren. Die Verlobung oder Heirat mit einem thailändischen Staatsbürger ist auch für Ihren Visumsantrag von Vorteil. Denken Sie auch daran, dass es zwar möglich ist, dass ein Ausländer von seinem thailändischen Ehepartner Land erbt, dass er aber nur Land erben und darüber verfügen kann - es ist ihm nicht gestattet, das Eigentum an dem betreffenden Land zu registrieren.

Zusammenfassung

Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Beschränkungen im thailändischen Immobilienrecht, die Ausländern auferlegt werden, die in Thailand Immobilien erwerben möchten, empfiehlt Juslaws & Consult dringend, die Dienste eines in Thailand registrierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, wenn Sie einen solchen Zweck in Betracht ziehen. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung und fundiertes Fachwissen im Immobilienrecht, insbesondere wenn es um den Kauf von Grundstücken in Thailand zu Wohnzwecken geht, und wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Erwerb.

Es gibt eine Menge Informationen, die ein Ausländer beachten muss, wenn er ein Grundstück, eine Villa, ein Haus oder sogar eine Eigentumswohnung in Thailand kaufen möchte. Daher sollte vor jedem Kauf eine gründliche Immobilien-Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden.

Unsere Dienstleistungen umfassen Titelrecherchen, die Überprüfung des Kaufvertrags, bevor Sie ihn unterschreiben, und viele andere Aspekte. Unsere Anwälte begleiten Sie gerne durch den gesamten Kaufprozess und stellen sicher, dass Ihre Interessen und Eigentumsrechte gewahrt werden.

Wenn Sie eine Anfrage haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, Juslaws & Consult zu kontaktieren. Wir sind immer für Sie da.