Nicht-Einwanderungsvisum "Business" (Nicht-Einwanderungsvisum B)
- Diese Art von Visum eignet sich gut für Ausländer, die in Thailand arbeiten und eine gültige Arbeitserlaubnis erhalten möchten. Dieses Visum kann in einer thailändischen Botschaft oder durch Umwandlung eines Touristenvisums in ein Nicht-Immigranten-Visum beantragt werden. Die Arbeitserlaubnis wird während der ersten 90 Tage erteilt. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der Arbeitnehmer eine Verlängerung des Visums um 1 Jahr innerhalb des Königreichs beantragen.
- Ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten (am Tag der Beantragung des Visums) ist erforderlich, auch wenn das aktuelle Visum umgewandelt werden soll.
- Ein Einladungs- oder Bestätigungsschreiben der thailändischen Organisation, Einrichtung oder Firma (potenzieller Arbeitgeber) zur Klärung des Zwecks der Beschäftigung.
- Anwendbare Botschaftsgebühren
- Die vom Unternehmen vorgelegten Dokumente müssen vom Direktor abgestempelt und unterzeichnet werden.
Ein Ausländer, der aus anderen Gründen als dem Tourismus nach Thailand einreisen möchte, muss vor seiner Ankunft ein Visum für Nicht-Einwanderer beantragen. Der Antrag kann entweder für ein einjähriges Visum für die mehrfache Einreise mit einem anfänglichen Aufenthalt von 90 Tagen oder für ein einmaliges Visum für 90 Tage gestellt werden. Es gibt zahlreiche Kategorien von Nichteinwanderungsvisa, aber die am häufigsten ausgestellten sind:
- Business (Typ B)
- Heirat (O-Typ)
- Abhängig oder Ruhestand (Typ O)
- Bildung (ED-Typ)
Zusätzliche Kategorien
Zusätzlich zu diesen Arten von Nichteinwanderungsvisa gibt es verschiedene andere Kategorien, darunter:
- Typ D - ein Diplomatenvisum, das für Mitarbeiter ausländischer Botschaften in Thailand ausgestellt wird
- Typ M - für akkreditierte Vertreter der Massenmedien
- Typ EX - für Bewerber, die eine qualifizierte oder fachkundige Tätigkeit in einem bestimmten Bereich ausüben
- Typ IM oder IB - Visumstypen für ausländische Investoren unter bestimmten Regierungsrichtlinien
- Typ F - für einen Ausländer, der offizielle Aufgaben wahrnimmt
- Typ R - für Missionare
- Typ RS - für Personen, die in der wissenschaftlichen Forschung tätig sind
- Typ S - für die Teilnahme an Sportveranstaltungen
Das Nichteinwanderungsvisum gibt den Zeitraum an, in dem der Inhaber nach Thailand einreisen darf. Dies bezieht sich nicht auf die Dauer, die dem Inhaber des Visums als Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Die Aufenthaltsgenehmigung wird durch ein Datum angezeigt, das der Beamte der Einwanderungsbehörde in den Reisepass des Ausländers stempelt und das Datum angibt, bis zu dem er das Land verlassen muss.
Heirats- oder Vormundschaftsvisum
Dieses Visum ist für Ausländer gedacht, die mit thailändischen Staatsangehörigen verheiratet sind oder deren Ehepartner bei einem Unternehmen in Thailand beschäftigt ist oder die einen Sohn oder eine Tochter haben, die entweder thailändische Staatsangehörige sind oder eine Ausbildung in Thailand absolvieren. Gemäß dem Einwanderungsgesetz B.E.2522 kann ein Ausländer, der mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist (d.h. eine Person mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die bereits einen dauerhaften Aufenthaltsstatus und einen thailändischen Personalausweis besitzt), ein Heiratsvisum in Thailand beantragen. Die erste Voraussetzung ist, dass der Antragsteller mit einem Nicht-Einwanderungsvisum in das Land eingereist ist. Der Inhaber des Nichteinwanderungsvisums kann dann innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise nach Thailand eine einjährige Verlängerung des Aufenthalts aufgrund der Heirat beantragen. Es gibt auch finanzielle Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Sobald die Aufenthaltserlaubnis verlängert wurde, darf sich der Visuminhaber ein ganzes Jahr lang im Königreich aufhalten, ohne das Land verlassen zu müssen. Die einjährige Aufenthaltserlaubnis ist jedes Jahr verlängerbar.
Anforderungen und Vorteile
Ein Heiratsvisum in Thailand ist nicht nur direkt bei einem thailändischen Ehepartner anwendbar, sondern auch in Fällen, in denen ein anderes Familienmitglied thailändischer Staatsangehöriger ist - obwohl dies auf die biologischen Kinder, Ehepartner, adoptierten Kinder, Kinder des Ehepartners oder Eltern beschränkt ist. Um ein Heiratsvisum zu beantragen, muss der ausländische Antragsteller unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Antragsteller muss legal mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sein.
- Der Antragsteller muss außerdem entweder ein Einkommen von THB 40.000 oder THB 400.000 auf einem thailändischen Bankkonto vorweisen können, vorausgesetzt, dass das Geld zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 60 Tagen auf dem Konto liegt.
- Die Anforderung einer Bankeinlage ändert sich bei späteren jährlichen Wiederholungsanträgen auf drei Monate. Um die monatliche Einkommensanforderung zu erfüllen, kann das Einkommen von außerhalb Thailands in Form einer Rente, von Kapitalerträgen oder aus anderen Quellen stammen.
Sofern das monatliche Einkommen ausreichend ist und durch offizielle Dokumente nachgewiesen werden kann, muss der Antragsteller nicht erwerbstätig sein. Die ausländische Ehefrau eines thailändischen Ehemannes muss ihr monatliches Einkommen nicht nachweisen, aber wenn die ausländische Ehefrau eine Visumsverlängerung für den Aufenthalt im Land aufgrund der Heirat beantragt, muss der thailändische Ehemann nachweisen können, dass er in Thailand Einkommenssteuer gezahlt hat. Ein Heiratsvisum bietet dem Inhaber eine Reihe von Vorteilen, darunter:
- Eine Aufenthaltsgenehmigung für ein ganzes Jahr mit der Möglichkeit der mehrfachen Einreise in das Land während dieses Zeitraums und der jährlichen Verlängerung, ohne dass Sie das Land verlassen müssen.
- Berechtigt zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis
- In der Lage sein, ein Sparkonto bei einer thailändischen Bank zu eröffnen.
Mehrfache Einreise - Verlängerung des Aufenthalts
Inhaber eines Nichteinwanderungsvisums, die während der erlaubten Aufenthaltsdauer außerhalb Thailands reisen möchten, müssen vor der Ausreise entweder eine einfache oder eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung einholen, da ihr Visum sonst nicht mehr gültig ist, wenn sie versuchen, wieder nach Thailand einzureisen.
Nach Ablauf des ursprünglichen 90-Tage-Zeitraums, der durch das Nichteinwanderungsvisum gewährt wird, ist es möglich, innerhalb Thailands eine Verlängerung des Aufenthalts zu beantragen, wobei die Regeln je nach Visumstyp variieren. Für die Verlängerung eines Geschäftsvisums gelten andere, strengere Vorschriften. Wenn die Einwanderungsbehörde eine Verlängerung des Aufenthalts gewährt, muss sich der Visuminhaber alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden, um seine Adresse zu bestätigen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird ein Bußgeld fällig.
Wird eine Aufenthaltsverlängerung nicht gewährt, darf der Ausländer nicht dauerhaft in Thailand bleiben und muss das Land verlassen, um ein anderes Nicht-Einwanderungsvisum bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland oder in einem anderen Land in der Nähe von Thailand zu beantragen, wenn er dies wünscht.
Visum für den Ruhestand
Diese Art von Visum ist für Ausländer geeignet, die mindestens 55 Jahre alt sind und mindestens 3 Monate alte Ersparnisse in einer thailändischen Bank in Höhe von THB 800.000 haben. Viele Besucher Thailands sind so fasziniert von dem Land, dass sie beschließen, zurückzukehren und ihren Lebensabend im Königreich zu verbringen. Das thailändische Einwanderungsgesetz sieht vor, dass Ausländer, die sich langfristig im Land aufhalten möchten, um ihren Ruhestand zu verbringen, ein Visum für den Ruhestand erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen für die Beantragung eines solchen Visums sind wie folgt:
- Jeder Antragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein; und
- Sie besitzen ein Nichteinwanderungsvisum; und
- Sie müssen einen monatlichen Einkommensnachweis (Rente) über mindestens THB 65.000 vorlegen können ODER THB 800.000 auf der Bank haben, die seit mindestens drei Monaten auf dem Konto liegen.
Obwohl das Verfahren an sich nicht allzu komplex ist, ist eine beträchtliche Menge an Unterlagen erforderlich und es sind eine Reihe von Schritten erforderlich. Ein Rechtsbeistand kann sicherstellen, dass das Antragsverfahren reibungslos abläuft. Nach Erhalt des Visums kann der Inhaber des Ruhestandsvisums ein ganzes Jahr lang in Thailand bleiben, ohne das Land verlassen zu müssen. Die einjährige Aufenthaltsgenehmigung ist jährlich verlängerbar.
Vorteile
Ein Visum für den Ruhestand bietet mehrere Vorteile, darunter:
- Wenn das ursprüngliche Nichteinwanderungsvisum mit einer Mehrfacheinreisegenehmigung ausgestellt wurde, kann der Visuminhaber während der Gültigkeitsdauer des Visums mehrfach einreisen.
- Es kann in ein einjähriges Visum für den Ruhestand umgewandelt werden, das jährlich verlängert werden kann, ohne dass der Inhaber das Land verlassen muss.
- Der Inhaber eines Visums für den Ruhestand ist berechtigt, ein Sparkonto bei einer thailändischen Bank zu eröffnen.