Die zivilrechtliche Registrierung in Thailand wird durch den Civil Registration Act B.E. 2534 (1991) geregelt und umfasst Folgendes:
A. Sterbeurkunde
B. Heiratsurkunde
C. Scheidungsurkunde
D. Geburtsurkunde
Grundvoraussetzungen für die Beantragung oder Änderung von Kopien:
1. Nationaler Personalausweis / Reisepass (bei ausländischen Antragstellern)
2. Vollmacht für die Anwaltskanzlei oder eine oder mehrere beauftragte Personen
3. Fotokopie der Urkunde (falls vorhanden)
Wir unterstützen sowohl thailändische als auch ausländische Staatsangehörige bei Anfragen, Einreichungen und Anträgen auf Änderung von Informationen in allen Arten von Urkunden, die dem Civil Registration Act unterliegen.