Thailändisches Melderegister

Thailändisches Melderegister

Die zivilrechtliche Registrierung in Thailand wird durch den Civil Registration Act B.E. 2534 (1991) geregelt und umfasst Folgendes:

A. Sterbeurkunde
B. Heiratsurkunde
C. Scheidungsurkunde
D. Geburtsurkunde

Grundvoraussetzungen für die Beantragung oder Änderung von Kopien:

1. Nationaler Personalausweis / Reisepass (bei ausländischen Antragstellern)
2. Vollmacht für die Anwaltskanzlei oder eine oder mehrere beauftragte Personen
3. Fotokopie der Urkunde (falls vorhanden)

JUSLAWS & CONSULT

Wir unterstützen sowohl thailändische als auch ausländische Staatsangehörige bei Anfragen, Einreichungen und Anträgen auf Änderung von Informationen in allen Arten von Urkunden, die dem Civil Registration Act unterliegen.