Registrierung von Markenzeichen

Markeneintragung in Thailand

Eine Markenregistrierung in Thailand ist notwendig, um bestimmte Markenrechte durchzusetzen, wie zum Beispiel das Recht, Markenverletzungen zu stoppen und zu verhindern. In der Regel werden die Rechte an einer Marke durch die Registrierung erworben. Das Königreich Thailand folgt dem First-to-File-System. Daher werden die entsprechenden Rechte durch den Trademark Act (release 3) B.E. 2559 (2016) geschützt und vom Department of Intellectual Property verwaltet.

Obwohl Thailand ausländische Marken rechtlich anerkennt, bietet das derzeitige Gesetz jedoch nur einen begrenzten Schutz, da Thailand in Bezug auf Marken an Verträge oder Unterzeichner von Abkommen gebunden ist. Daher raten wir Ihnen, Ihre Marke in Thailand registrieren zu lassen, um den Schutz des Gesetzes zu erhalten.

Grundlegende Anforderungen

Jeder Markenanmelder, der nicht in Thailand ansässig ist, muss einen (in Thailand ansässigen) Bevollmächtigten durch eine gültige, eindeutige und beglaubigte Vollmacht, die nur in thailändischer Sprache ausgestellt ist, benennen. Die folgenden Informationen sind erforderlich:

a. Genaues Logo mit Farbe und Durchmessern
b. Unterschriebene Passkopie oder Personalausweis des bevollmächtigten Geschäftsführers
c. Unterschriebene Vollmacht (im Falle einer Ausführung im Ausland muss diese von einer thailändischen Botschaft im Land der Ausführung oder von einem lokalen Anwalt im Land der Anwendung beglaubigt werden)
d. Eidesstattliche Erklärung des Unternehmens

Eintragungsfähigkeit

Jedes sichtbare Zeichen, das geeignet ist, die Waren (Marke) oder Dienstleistungen (Dienstleistungsmarke) eines Unternehmens zu kennzeichnen, kann als Marke eingetragen werden.

Prozess der Markenregistrierung

A. VERFÜGBARKEITSRECHNUNG
Da eine frühere Markenanmeldung oder -eintragung eine spätere Anmeldung für dieselbe oder eine ähnliche Marke ausschließen kann, wird empfohlen, vor der Einreichung einer Anmeldung eine Verfügbarkeitsrecherche durchzuführen. Eine Recherche kann von unserer Kanzlei durchgeführt werden, wenn eine rechtliche Analyse und Beratung erforderlich ist; in diesem Fall werden wir Erklärungen, Stellungnahmen und Gutachten abgeben.

B. ANTRAGSVERFAHREN
Nach Abschluss der Unbedenklichkeits- und Verfügbarkeitsrecherche ist ein offizielles Formular in thailändischer Sprache auszufüllen und zusammen mit dem beigefügten Musterprodukt bei der Abteilung für geistiges Eigentum einzureichen; die Adresse des Antragstellers in Thailand ist anzugeben. Befindet sich der Antragsteller außerhalb des Königreichs, wird das Büro oder die Geschäftsräume als Registrierungsadresse angegeben.

C. VERÖFFENTLICHUNG DER MARKENANMELDUNG
Die Anmeldung wird 90 Tage lang im Markenblatt veröffentlicht, und wenn keine Einwände erhoben werden, wird sie hiermit genehmigt.

D. GENEHMIGUNG UND REGISTRIERUNG
Danach wird eine Registrierung vorgenommen, die den Schutz der Marke und Ihre Eigentumsrechte nach thailändischem Recht garantiert.

Zusammenfassung

Juslaws & Consult bietet die Markenrecherche und -registrierung an, indem wir den Kunden während des gesamten Prozesses unterstützen, angefangen von der Recherche und Reservierung bis hin zur Veröffentlichung und Genehmigung, die für den Schutz nach thailändischem Recht erforderlich sind.