JTEPA - Japanisch-Thailändisches Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Japan Thailand

Das Japan-Thailand-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder JTEPA ist ein Freihandelsabkommen, das die beiden Länder im April 2007 unterzeichnet haben. Einer der beabsichtigten Vorteile des Abkommens war die Abschaffung der Zölle auf über 90 Prozent des bilateralen Handels. Gemäß den Bedingungen des Abkommens können Personen, die im Rahmen des thailändischen Foreign Business Act von B.E. 2542 (1999) geschäftlich tätig sind und die im JTEPA festgelegten Bedingungen erfüllen, beim thailändischen Department of Business Development ein Business Operations Certificate beantragen.

JTEPA - Leitlinien

Die Richtlinien für die Beantragung eines JTEPA-Zertifikats sind in Abschnitt 10 des Foreign Business Act zu finden. Es gibt drei Voraussetzungen, die ein Antragsteller erfüllen muss, bevor ein Zertifikat ausgestellt wird.

1) Der Antragsteller muss eine in Thailand registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein. Es gibt einige Ausnahmen von diesem Erfordernis, da für einige Arten von Unternehmen eingetragene gewöhnliche Personengesellschaften und Kommanditgesellschaften berechtigt sind, ein Geschäftsbetriebszertifikat zu beantragen.

2) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss eine ausländische Beteiligung von weniger als 50% haben. Auch hier gibt es eine Ausnahme für bestimmte Arten von Unternehmen.

3) Die Aktionäre des Unternehmens müssen entweder gewöhnliche Personen mit japanischer Staatsangehörigkeit oder nach japanischem Recht gegründete juristische Personen sein.

Im letzteren Fall müssen mehr als 50 Prozent des Kapitals von japanischen Staatsangehörigen gehalten werden. Darüber hinaus muss die Mehrheit der Direktoren des Unternehmens japanische Staatsangehörige sein und alle bevollmächtigten Direktoren müssen japanische Staatsangehörige sein. Der Anteil des Aktienbesitzes und die Anzahl der Aktien von Personen, die ein Zertifikat beantragen, müssen den Bedingungen entsprechen, die für die jeweilige Art von Unternehmen im Rahmen des JTEPA festgelegt wurden. Zu den Unternehmensarten gehören 15 Kategorien, wie z.B. Computerdienstleistungen, Wartungs- und Reparaturdienste sowie Einzel- und Großhandelsgeschäfte.

Zusammenfassung

Juslaws & Consult unterstützt ausländische Kunden bei der Auswahl der richtigen Unternehmensstruktur für ihr thailändisches Unternehmen. Unsere Anwälte verfügen nicht nur über das erforderliche technische Know-how, sondern auch über umfangreiche praktische Kenntnisse. Wir beraten unsere Mandanten in den Phasen der Gründung, der Entwicklung, des Betriebs und der Unternehmensführung.

Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihnen dabei zu helfen, die Vorteile zu nutzen, die mit dieser Art von Außenhandelsabkommen, dem JTEPA-Zertifikat, verbunden sind. Viele ausländische Kunden wenden sich zum ersten Mal an uns, wenn sie dabei sind, die am besten geeignete Form für ihr Unternehmen in Thailand zu finden.

Für weitere Informationen über die Vorteile und Möglichkeiten, die sich aus dem Japan-Thailand-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ergeben, können Sie uns gerne für eine KOSTENLOSE Erstberatung kontaktieren.