Few legal questions feel more personal than whether the law will let you out of a marriage. For foreign spouses living in Thailand — whether married to a Thai national or to another foreigner under a marriage that has a sufficient connection to the kingdom to be heard in a Thai court — the question is doubly difficult: the substantive rules are codified in Thai, the leading authorities are written in Thai, and the social and cultural context against which the courts read marital conduct is unfamiliar. The result is that many foreign spouses never know with confidence whether the conduct they have suffered, or the conduct they themselves are about to admit to, would in fact ground a divorce in a Thai court. This article is designed to answer that question, for the most contested category of marital wrongs, with practitioner-grade precision while remaining accessible to a reader without legal training.
The Thai law of divorce is codified rather than judge-made, but the line between conduct that ends a marriage and conduct that does not is drawn not by the Civil and Commercial Code in the abstract but by the Supreme Court (ศาลฎีกา) case by case. Two provisions of the Civil and Commercial Code together govern the category of marital wrongs that is most often litigated in modern Thai divorce practice: Section 1516(3), which covers serious harm, mental torture, and serious insult of the spouse or the spouse’s ascendants, and Section 1516(6), which covers failure to provide proper maintenance and acts seriously hostile to the relationship as spouses. Both provisions turn on evaluative words such as “serious” (ร้ายแรง), “torture” (ทรมาน), “acts hostile to the relationship as spouses” (ทำการเป็นปฏิปักษ์ต่อการเป็นสามีหรือภริยา), “undue trouble” (เดือดร้อนเกินควร), and “failure to provide proper maintenance” (ไม่ให้ความช่วยเหลืออุปการะเลี้ยงดูตามสมควร). The Supreme Court has spent four decades giving those words operational content. Fifteen of its judgments, read together, draw the most coherent map of the hostile-acts doctrine and the law of marital sexual autonomy that any Thai practitioner can now place before a client.
In diesem Artikel werden diese fünfzehn Urteile als einheitliche Rechtsprechung gewertet. Die Hauptprämisse ist der gesetzliche Rahmen, den das Parlament in Buch V des Zivil- und Handelsgesetzbuchs geschaffen hat, ergänzt durch das Familienregistrierungsgesetz B.E. 2478, das Gesetz über das Verfahren vor Familien- und Jugendgerichten B.E. 2553, das Strafgesetzbuch und das Gesetz zur Änderung des Zivil- und Handelsgesetzbuchs Nr. 24 B.E. 2567 (das Gesetz zur Gleichstellung der Ehe). Die Nebenprämisse ist das vor den Gerichten verhandelte Verhalten: ein Schlag auf den Arm, der blaue Flecken von der Größe kleiner Limetten hinterließ, eine Anweisung bezüglich einer Wohltätigkeitskarte an einen Provinzschatzmeister, ein auf einem Handy gespeichertes Sexvideo, eine gemeinsam mit einem anderen Mann bewohnte Wohnung in Kalifornien, eine offene Trauung mit einem Oberfeldwebel, während der Ehemann noch buddhistischer Mönch war, zwanzig Jahre erzwungener Geschlechtsverkehr, eine Beleidigung in der Isan-Dialektform durch einen Teenager, ein Ehemann, der aus seiner eigenen Zahnarztpraxis verwiesen wurde. Die Schlussfolgerung ist die Regel, die jeder thailändische Familienrechtsanwalt, jeder Ehepartner, der eine Scheidung in Erwägung zieht, und jede grenzüberschreitende Familie mit einer thailändischen Ehe nun als verbindlich betrachten sollte.
The thread that ties the fifteen cases together is the operational status of Section 1516(6), read with Section 1516(3) where the conduct alleged involves physical harm, sexual coercion, or serious insult. Subsection (6) is the workhorse of modern Thai divorce practice: twelve of the fifteen judgments turn on it. The Supreme Court has used Subsection (6) to bring marital rape, financial neglect, expulsion of a spouse, and emotional infidelity within the field of judicially recognised marital wrongs. It has also used Subsection (6) to deny divorce where the conduct alleged falls below the seriousness threshold. Subsection (3) is the natural companion provision: where the conduct involves real physical harm, sexual coercion (Dika 302/2559), or serious verbal contempt (Dika 4402/2558), the same fifteen-judgment line teaches when the seriousness threshold is crossed and when it is not. The line between hostile acts that justify divorce and ordinary marital friction that does not is exactly the line every spouse considering action must understand before going to court.
The structure of what follows is straightforward. The first section sets out the statutory framework — Sections 1516(3) and 1516(6) of the Civil and Commercial Code, the forgiveness rule in Section 1518, the limitation rule in Section 1529, and the consequence rules in Sections 1517 to 1527. The second surveys the fifteen judgments in chronological order, drawing the rule out of each. The third synthesises the doctrine into a single map. The fourth — the section foreign spouses tend to find most useful — translates the doctrine into concrete scenarios, asking “if your marriage looks like this, do you have grounds for divorce?”. The fifth describes how the firm can help. The sixth is a long FAQ covering the questions foreign spouses ask most often. We have written for legal precision rather than brevity, and we have used the Court’s own Thai phrases where the holding turns on them, with English translations.
The Legal Background: Sections 1516(3) and 1516(6) of the Thai Civil and Commercial Code
Sections 1516(3) and 1516(6) of the Civil and Commercial Code (ประมวลกฎหมายแพ่งและพาณิชย์ มาตรา ๑๕๑๖ (๓) และ (๖)) are the two provisions that, between them, govern the largest share of contested judicial divorces in Thailand. They sit in Book V (บรรพ ๕), Title I, Chapter VI on the Termination of Marriage (การสิ้นสุดแห่งการสมรส). The current text reflects the amendments effected by the Civil and Commercial Code Amendment Act (No. 16) B.E. 2550 (2007), which modernised the text of Section 1516, and by the Civil and Commercial Code Amendment Act (No. 24) B.E. 2567 (2024), the Marriage Equality Act, which replaced the gendered terms “husband” and “wife” with the neutral term “spouse” (คู่สมรส), with effect from 22 January 2025. The consolidated Thai text is published by the Office of the Judiciary at jla.coj.go.th, and amendments are gazetted at ratchakitcha.soc.go.th. For a comprehensive treatment of all the routes to dissolution of marriage in Thailand and the surrounding rules on property, custody, and maintenance, see our pillar article on divorce in Thailand.
Section 1516(3): Serious Harm, Mental Torture, and Serious Insult
Section 1516(3) of the Civil and Commercial Code (มาตรา ๑๕๑๖ (๓)) authorises a spouse to file for divorce where the other has caused serious harm or torture to the body or mind of the spouse, or has seriously insulted the spouse or the spouse’s ascendants (ทำร้าย หรือทรมานร่างกายหรือจิตใจ หรือหมิ่นประมาท หรือเหยียดหยามอีกฝ่ายหนึ่งหรือบุพการีของอีกฝ่ายหนึ่ง ทั้งนี้ ถ้าเป็นการร้ายแรง อีกฝ่ายหนึ่งนั้นฟ้องหย่าได้). The threshold word in every limb is “serious” (ร้ายแรง). The Supreme Court’s reading of “serious” has been contextual rather than absolute: the same conduct may be serious in one marriage and not in another, depending on the duration of the marriage, the parties’ mutual history of care and support, the underlying provocation, and the cultural and regional register of any language used.
Three of the fifteen judgments turn on Section 1516(3) directly. Dika 2092/2519 sets the floor: minor bruising that heals in seven days is not “serious” harm, and ordinary sarcasm is not “serious” insult. Dika 4402/2558 confirms that regional vernacular insults uttered in jealousy do not necessarily rise to “serious” contempt of the spouse or the spouse’s mother. Dika 302/2559 elevates marital sexual coercion to the “torture of the body and mind” limb of Section 1516(3), with the further consequence that forced intercourse within marriage is rape under Section 276 of the Penal Code. Read together, the three judgments draw a contextual map: real injury supported by medical evidence; sustained patterns of degradation rather than isolated incidents; and conduct that meaningfully threatens the spouse’s physical or psychological integrity rather than merely uncomfortable language.
Section 1516(6): Failure to Maintain and Acts Hostile to the Conjugal Relationship
Section 1516(6) of the Civil and Commercial Code (มาตรา ๑๕๑๖ (๖)) has two limbs. The first limb is the failure to give proper maintenance and support to the other spouse, when read with Section 1461 paragraph two of the Civil and Commercial Code, which obliges each spouse to support the other according to ability and condition. The second limb is the commission of acts seriously prejudicial to the relationship as spouses, sufficient to cause the other spouse undue trouble in the context of the conditions, social position, and shared cohabitation of the parties (สามีหรือภริยาไม่ให้ความช่วยเหลืออุปการะเลี้ยงดูอีกฝ่ายหนึ่งตามสมควร หรือทำการเป็นปฏิปักษ์ต่อการเป็นสามีหรือภริยากันอย่างร้ายแรง ทั้งนี้ ถ้าการกระทำนั้นถึงขนาดที่อีกฝ่ายหนึ่งเดือดร้อนเกินควรในเมื่อเอาสภาพ ฐานะและความเป็นอยู่ร่วมกันฉันสามีภริยามาคำนึงประกอบ อีกฝ่ายหนึ่งนั้นฟ้องหย่าได้). Both limbs require seriousness (ความร้ายแรง) and undue trouble (เดือดร้อนเกินควร). The seriousness threshold is contextual rather than absolute; what counts as serious for a young marriage in a working-class household is not the same as what counts as serious for a long marriage in an established middle-class family.
The canonical definition of “acts hostile to the relationship as spouses” was articulated in Dika 5347/2538 (1995). The Supreme Court there held that the phrase “การเป็นปฏิปักษ์ต่อการเป็นสามีภริยากันอย่างร้ายแรง” refers to “conduct constituting an obstacle or impediment to the spouses leading a normal family life, or impeding the marital relationship of cohabitation, such as may cause physical or mental harm to the other spouse” (การกระทำที่เป็นอุปสรรคหรือขัดขวางที่สามีและภริยาจะดำเนินชีวิตครอบครัวอย่างปกติสุข หรือการกระทำที่เป็นอุปสรรคหรือขัดขวางต่อความสัมพันธ์ระหว่างสามีภริยาเกี่ยวกับความเป็นอยู่ร่วมกัน อันอาจก่อให้เกิดอันตรายแก่กายและจิตใจของคู่สมรสอีกฝ่ายหนึ่ง). That formulation has been the anchor of every later judgment on Subsection (6) and is the single most useful sentence to memorise for any spouse trying to assess whether their marriage has crossed the line.
For foreign spouses, the lesson is that Section 1516(6) is the most flexible of the provisions in this article’s scope. Where the marriage has become, in the Supreme Court’s phrase, an obstacle to leading a normal family life, the ground is available. The conduct does not need to be criminal. It does not need to be physical. It need only be serious enough that, taken in context, an ordinary observer would say the marriage has become an unreasonable burden on the other spouse. The fifteen judgments below show the contours of that test in fact patterns that range from financial neglect to twenty years of forced intercourse, from emotional infidelity recorded in a diary to expulsion from the matrimonial home.
§ 1518: Verzeihung als Einrede
§ 1518 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs (Artikel 1518) sieht vor, dass „das Recht auf Scheidung erlischt, wenn der scheidungsberechtigte Ehegatte eine Handlung vorgenommen hat, die die Vergebung der Handlung erkennen lässt, die ihm das Scheidungsrecht begründet“ (Das Recht auf Einreichung der Scheidungsklage erlischt, wenn der klageberechtigte Ehegatte eine Handlung vorgenommen hat, die zeigt, dass er die Handlung des anderen Ehegatten, die den Scheidungsgrund darstellt, vergeben hat). Abschnitt 1517 Absatz 2 fügt eine parallele Regelung hinzu, wonach sich keiner der Ehegatten auf ein Verschulden berufen kann, wenn beide Ehegatten aus demselben Grund schuldig sind. Diese beiden Bestimmungen zwingen jede Scheidungsstrategie dazu, sich direkt mit der Vergebung und dem beiderseitigen Verschulden auseinanderzusetzen. Zwei der fünfzehn Urteile (Dika 173/2540 und Dika 4104/2564) drehen sich darum, was als Vergebung gilt und was nicht.
§ 1529: Die einjährige Verjährungsfrist
Section 1529 of the Civil and Commercial Code (มาตรา ๑๕๒๙) provides that the right to bring an action based on the grounds in Section 1516(3) or Section 1516(6) is extinguished one year from the day the claimant knew or ought to have known the fact on which he or she could rely. The one-year clock is a serious trap for spouses who hesitate. It is also, in the hands of the Supreme Court, less harsh than it first appears. Dika 2232/2535 establishes the continuous-tort doctrine: where the underlying misconduct is itself continuing — open cohabitation with a third party, sustained financial neglect, an ongoing pattern of psychological abuse, repeated sexual coercion — the limitation period does not begin to run until the misconduct ends. The doctrine is one of the most important practical safety valves in Thai divorce law, and it is the answer to the worry many foreign spouses raise when they say “I should have done something earlier.”
§§ 1517 bis 1527: Die Folgen einer Scheidung
Beyond the question whether the marriage will be dissolved, the Civil and Commercial Code regulates the consequences. Section 1524 governs damages where divorce is granted on Section 1516(3), and Section 1525 governs damages where divorce is granted on Section 1516(6); both authorise compensation calibrated to the gravity of the conduct and the circumstances of the parties. Section 1526 governs post-divorce maintenance (ค่าเลี้ยงชีพ) and is available where the divorce is granted on grounds attributable to the paying spouse’s fault and the receiving spouse would otherwise fall into poverty. Sections 1531 to 1535 govern the effective date of divorce and the liquidation of marital property. Sections 1564 to 1566 govern parental authority. Section 1471 distinguishes personal property (sin suan tua, สินส่วนตัว) from marital property (sin somros, สินสมรส). The fifteen judgments under analysis touch each of these consequence-provisions in turn.
Supreme Court Jurisprudence Under Section 1516: The Fifteen Leading Judgments
The fifteen judgments are presented in chronological order. Reading them in sequence shows how the Supreme Court progressively refined the operative tests for each ground, particularly the seriousness threshold under Sections 1516(3) and 1516(6), the forgiveness rule under Section 1518, and the limitation rule under Section 1529. Each judgment is identified by its Dika number (เลขฎีกา) and the Buddhist-era year, with the Common-Era year in brackets.
Dika 2092/2519 (1976): Die Schwelle für „schwerwiegende“ Schädigung und Feindseligkeit
Das Urteil Dika 2092/2519 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 2092/2519) wurde 1976 auf der Grundlage des früheren § 1500 gefällt, dem Vorgänger des heutigen § 1516. Die Ehefrau verklagte ihren Ehemann unter Vorwurf dreier Verhaltensweisen: sarkastische, spöttische Bemerkungen (คำกล่าวประชดประชัน); körperliche Gewalt in Form von sieben Schlägen auf ihren Arm, die Blutergüsse „von der Größe kleiner Limetten“ (เท่าลูกมะนาว) hinterließen und innerhalb von sieben Tagen verheilten; sowie die Drohung, dass der Ehemann lokale Schläger (จิ๊กโก๋) beauftragen würde, sie nach Hause zu schleppen, falls sie sich weigern sollte, zurückzukehren.
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage in allen drei Punkten zurück. Sarkastische Äußerungen, die kein vernünftiger Dritter als Tatsachenbehauptung auffassen würde, stellen keine Verleumdung dar (คำกล่าวประชดประชัน ไม่ทำให้ผู้ใดเข้าใจผิด ไม่เป็นหมิ่นประมาทที่จะถือเป็นเหตุหย่า) und sind daher kein Scheidungsgrund. Blutergüsse, die innerhalb von sieben Tagen verheilen, stellen keine „Körperverletzung“ (อันตรายแก่กาย) im Sinne von § 295 des Strafgesetzbuches dar und erfüllen daher nicht die für eine Scheidung erforderlichen Voraussetzungen einer körperlichen Verletzung. Die Drohung, die Ehefrau von Straßenrowdys nach Hause bringen zu lassen, stellt keine schwerwiegende Feindseligkeit gegenüber der ehelichen Beziehung dar (ขู่ว่าจะให้จิ๊กโก๋ลากตัวกลับบ้าน ไม่ถือเป็นปฏิปักษ์ต่อการเป็นสามีภริยาอย่างร้ายแรง).
Diese Regel ist von grundlegender Bedeutung. Die Schwelle für die Schwere des Vorfalls gemäß § 1516 Abs. 3 und § 1516 Abs. 6 wird nicht durch jeden unangenehmen Vorfall in der Ehe erreicht. Leichte Verletzungen, die schnell verheilen, gewöhnlicher ehelicher Sarkasmus und eine einmalige verbale Drohung liegen unterhalb dieser Schwelle. Der Fall ist der früheste in der analysierten Reihe und dient als Maßstab für alle nachfolgenden Fälle.
Practical takeaway. If your concerns are confined to occasional sarcasm, raised voices during arguments, or minor pushing that left no medical record, you are unlikely to clear the Section 1516(3) bar in court. The right strategy in those cases is to document any escalation as it occurs, obtain medical certificates if there is any physical contact at all, and consider whether the conduct is part of a continuing pattern that, taken together, would clear the threshold under Section 1516(6). Isolated incidents will rarely succeed; sustained patterns often do.
Dika 3608/2531 (1988): Der Teil des § 1516 Abs. 6, der den Unterhalt sowie weitere Gründe betrifft
Das Urteil Dika 3608/2531 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 3608/2531) betrifft den ersten Teil von § 1516 Abs. 6, nämlich die Unterlassung der ordnungsgemäßen Unterhaltszahlung in Verbindung mit anderen Handlungen, die dem klagenden Ehegatten unzumutbare Härten zufügen. Die Klägerin, Frau Sunee Chatsuwat, hatte den Beklagten 1981 geheiratet, nachdem dieser ihr versichert hatte, dass er zuvor weder eine Ehefrau noch Kinder gehabt habe. Im Jahr 1983 brachte er eine fünfjährige Tochter aus einer früheren Ehe in die eheliche Wohnung, was im Widerspruch zu seiner früheren Aussage stand. Er stellte die Zahlung des monatlichen Haushaltsgeldes in Höhe von 1.500 THB ein, das er zuvor beigesteuert hatte, und zwang seine Frau dazu, fast ihr gesamtes eigenes Monatsgehalt von 4.400 THB für den Unterhalt des Haushalts aufzuwenden, einschließlich der Mutter, der Schwester und der beiden Neffen des Ehemanns, die bei ihnen lebten. Er hielt den Kontakt zu seiner ehemaligen Ehefrau aufrecht und äußerte sich abfällig über die Mutter der Klägerin.
Der Oberste Gerichtshof hat die Scheidung ausgesprochen und damit die Urteile der beiden Vorinstanzen aufgehoben. Das Gericht befand, dass der Beklagte „es versäumt habe, der Klägerin angemessene Unterstützung und Unterhalt zu gewähren, was in Verbindung mit anderen Umständen dazu führte, dass die Klägerin eine unzumutbare Härte erlitt, die über das hinausging, was von ihr verlangt werden kann, um die eheliche Gemeinschaft fortzusetzen“ (ไม่ให้ความช่วยเหลืออุปการะเลี้ยงดูโจทก์ตามสมควรอันประกอบด้วยเหตุอื่น ๆอีกถึงขนาดที่โจทก์เดือดร้อนเกินสมควรที่โจทก์จะอยู่กินร่วมกันฉันสามีภริยากับจำเลยต่อไปได้). Diese Formulierung entspricht dem Lehrbuch für den Teilbereich „Unterhalt plus weitere Gründe“ von § 1516(6).
Das Gericht stellte zudem einen verwaltungsrechtlichen Punkt gemäß § 16 des Gesetzes über die Familienregistrierung B.E. 2478 klar: Eine gerichtliche Scheidung wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam, und die obsiegende Partei muss nicht zur Eintragung der Scheidung aufgefordert werden. Es muss lediglich eine beglaubigte Abschrift des rechtskräftigen Urteils beim Standesamt eingereicht werden. Das erstinstanzliche Gericht hätte daher nicht anordnen dürfen: „Sollte der Beklagte die Eintragung unterlassen, gilt das Urteil als Ausdruck seiner Zustimmung.“
Grundsätzlich gilt, dass § 1516 Abs. 6 nicht verlangt, dass einer der beiden Tatbestände für sich allein vorliegt. Wenn die Unterhaltspflicht nicht erfüllt wurde und diese Unterlassung mit einem weiteren Verhalten einhergeht, das in Verbindung mit der Unterlassungspflicht ein weiteres Zusammenleben unzumutbar macht, ist der Scheidungsgrund gegeben. Das entscheidende Wort ist „unzumutbar“: Die verursachten Schwierigkeiten müssen über das Maß hinausgehen, das einem vernünftigen Ehegatten unter Berücksichtigung der Umstände der Parteien zumutbar wäre.
Practical takeaway. If your spouse has stopped contributing to the household, has imposed financial demands you cannot meet on your single income, or has misrepresented prior family obligations that are now consuming the household budget, you may have a Section 1516(6) ground even without any explicit hostility. Pull together bank statements, transfer records, and any contemporaneous notes or messages showing the financial pattern; combine them with whatever other conduct (visits to a former partner, disparagement of your family, lies about prior children or marriages) supports the “other grounds” element.
Dika 2232/2535 (1992): Die „Continuous-Tort“-Doktrin und § 1529
Dika 2232/2535 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 2232/2535) ist die maßgebliche moderne Rechtsquelle zum Zusammenspiel zwischen § 1516 Abs. 1 und der einjährigen Verjährungsfrist gemäß § 1529. Der Kläger, ein Marineoffizier, reichte die Scheidung gegen seine Ehefrau ein und machte eine mehr als einjährige Verlassenheit sowie eine schwerwiegende Verleumdung seiner Person und seiner Vorfahren geltend. Die Ehefrau erhob ihrerseits eine Gegenklage auf Scheidung mit der Begründung, dass er offen eine andere Frau als Ehefrau unterhielt und mit ihr ein Kind gezeugt hatte. Die Ehefrau war im Mai 1985 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen; die andere Frau brachte im Mai 1986 das Kind des Ehemanns zur Welt.
Der Oberste Gerichtshof entschied umfassend zugunsten der Ehefrau. Ihre bitteren Äußerungen gegenüber den Sanitätern des Ehemanns stellten, sofern sie überhaupt geäußert wurden, keine schwerwiegende Verleumdung dar, sondern waren Ausdruck ihrer Trauer über die Kenntnisnahme seiner Untreue. Ihr Verlassen des gemeinsamen Haushalts war keine böswillige Verlassenheit im Sinne von § 1516 Abs. 4, da dies durch den Ehemann selbst durch seinen Ehebruch und die Unterhaltung einer anderen Frau als Ehefrau verursacht wurde; von ihr konnte nicht erwartet werden, dass sie blieb. Umgekehrt stellte die Tatsache, dass der Ehemann eine andere Frau als Ehefrau unterhielt und versorgte, sowohl einen Verstoß gegen § 1516(1) (ยกย่องหญิงอื่นฉันภริยา, eine andere Frau als Ehefrau unterhalten) als auch einen Verstoß gegen § 1516(6) (ทำการเป็นปฏิปักษ์ต่อการเป็นสามีภริยา, der ehelichen Beziehung feindlich gesinnte Handlungen) dar.
Der rechtliche Kern des Urteils liegt jedoch in der Auslegung von § 1529. Das Gericht stellte fest, dass, solange der Ehemann weiterhin mit der anderen Frau zusammenlebte, der Klagegrund gemäß § 1516 Abs. 1 und § 1516 Abs. 6 fortbestehend sei und die Verjährungsfrist noch nicht zu laufen begonnen habe. „Das Verhalten des Klägers gibt dem Beklagten weiterhin Anlass, die Scheidung zu beantragen, solange dieses Verhalten nicht beendet ist“ (การกระทำของโจทก์ยังมีเหตุที่จะให้จำเลยฟ้องหย่าได้ตลอดเวลาที่การกระทำยังไม่สิ้นสุด). Der Ehefrau wurde zusätzlich zur Scheidung eine Entschädigung in Höhe von 100.000 THB zuzüglich Zinsen zugesprochen.
Diese Regel ist praxisnah und von großer Bedeutung. Ein Ehepartner, der mit der offenen und andauernden Untreue des anderen konfrontiert ist, unterliegt nicht der Verjährungsfrist gemäß § 1529, nur weil seit der ersten Kenntnisnahme der Affäre ein Jahr vergangen ist. Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn das zugrunde liegende Fehlverhalten aufhört. Diese Rechtsauffassung ist ein entscheidendes Sicherheitsventil für Ehepartner, die zögern zu handeln, die vor einer Klage verhandeln oder die die Familie um der Kinder willen während der Jahre, in denen das Fehlverhalten andauert, zusammenhalten.
Practical takeaway. Foreign spouses commonly worry that they have already “let things go” for too long and lost their right to sue. If the misconduct (an ongoing relationship with someone else, an ongoing failure to support the family, an ongoing pattern of psychological abuse) is still happening at the time you file, the one-year limitation under Section 1529 has not yet begun to run. You are not too late. You should, however, file before the misconduct ends if you want to be certain; the safer rule is always to act before the clock can be argued to have started.
Dika 5347/2538 (1995): Die kanonische Definition des Begriffs „feindliche Handlungen“
Dika 5347/2538 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 5347/2538) ist das am häufigsten zitierte Urteil des Obersten Gerichtshofs zu § 1516 Abs. 6. Kläger war Herr Jin Wiphatakalat, damals Gouverneur der Provinz Maha Sarakham; Beklagte war seine Ehefrau, Frau Suwanna Wiphatakalat, die aufgrund ihrer Stellung als Gouverneursgattin Vorsitzende des Mahadthai-Hausfrauenverbands, Ortsgruppe Maha Sarakham, war. Der Kläger machte geltend, dass die Teilnahme seiner Frau an Versammlungen des Vereins ohne seine Zustimmung, ihre telefonischen Anweisungen an den Provinzschatzmeister, Gelder aus den Spendenkarten des Roten Kreuzes an den Verein zu überweisen, sowie ihre Beschwerdebriefe an seine Vorgesetzten insgesamt ein schwerwiegendes Fehlverhalten gemäß § 1516 Abs. 2 und feindselige Handlungen gemäß § 1516 Abs. 6 darstellten.
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab. Die Teilnahme an Versammlungen eines gemeinnützigen Vereins ist das gesetzliche Recht der Ehefrau, und sie ist nicht verpflichtet, zuvor die Zustimmung ihres Ehemanns einzuholen (เป็นสิทธิโดยชอบของจำเลย จำเลยไม่มีหน้าที่ต้องขอความยินยอมจากโจทก์เสียก่อน). Der Zweck des Vereins, nämlich der Unterstützung der Gesellschaft und der Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten (ช่วยเหลือสังคมและดำเนินการกุศล), kann nicht als Fehlverhalten eingestuft werden. Anweisungen in Bezug auf gemeinnützige Angelegenheiten fallen in die Amtsbefugnis der Ehefrau als Vorsitzende und stellen ebenfalls kein Fehlverhalten dar. Das Gericht legte daraufhin die Definition fest, die für alle späteren Fälle gemäß Absatz (6) maßgeblich war:
„Der Ausdruck ‚การเป็นปฏิปักษ์ต่อการเป็นสามีภริยากันอย่างร้ายแรง‘ in § 1516 Abs. 6 bedeutet ‚Verhalten, das ein Hindernis oder eine Beeinträchtigung für die Führung eines normalen Familienlebens durch die Ehegatten darstellt oder die eheliche Lebensgemeinschaft beeinträchtigt, sodass es dem anderen Ehegatten körperlichen oder seelischen Schaden zufügen kann‘“(Handlungen, die ein Hindernis oder eine Behinderung für die Ehegatten darstellen, ein normales Familienleben zu führen, oder Handlungen, die ein Hindernis oder eine Behinderung für die eheliche Lebensgemeinschaft darstellen und die dem anderen Ehegatten körperlichen oder seelischen Schaden zufügen können). Ein wahrheitsgemäßes Beschwerdeschreiben, das zur Selbstverteidigung verfasst wurde, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Die Regel umfasst zwei Aspekte. Die Ausübung eines bürgerlichen, gemeinnützigen oder selbstverteidigungsbezogenen Rechts durch einen Ehepartner stellt kein „Fehlverhalten“ oder keine „Feindseligkeit“ im Sinne der §§ 1516(2) oder 1516(6) dar. Und die operative Definition von Absatz (6) ist die oben dargelegte Formulierung des „Hindernisses für ein normales Familienleben“. Jeder spätere Fall nach Absatz (6) wurde daran gemessen.
Practical takeaway. If your spouse is threatening to sue you for divorce on the ground that you have written to their employer or to the authorities about their conduct, attended meetings of a club or charity they disapprove of, or pursued a profession or activity they did not consent to, this case is your shield. A spouse’s lawful exercise of civic, professional, or self-defensive rights does not ground divorce. Conversely, if you are looking for a ground based on your spouse’s misconduct, this judgment sets the benchmark you have to clear: there must be a real obstacle to family life and a real risk of physical or mental harm.
Dika 173/2540 (1997): Ein bedingter Rücktritt ist keine Vergebung
Dika 173/2540 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 173/2540) ist die maßgebliche Rechtsquelle zur Auslegung von § 1518. Die Parteien lebten seit 1950 in einer Lebensgemeinschaft und ließen ihre Ehe 1976 eintragen. Im Jahr 1985 ging der Ehemann eine Beziehung mit einer anderen Frau (im Urteil als Frau Mee bezeichnet) ein und zeugte mit ihr ein Kind. Die Ehefrau reichte die Scheidung ein. Das Gericht führte eine Schlichtung durch. Der Ehemann verpflichtete sich, wieder mit der Klägerin zusammenzuleben und jeglichen weiteren Umgang mit anderen Frauen zu unterlassen; unter dieser Bedingung zog die Ehefrau ihre Klage zurück. Nach der Rücknahme der Klage lebte der Ehemann jedoch bis zum Zeitpunkt der vorliegenden Klage weiterhin mit Frau Mee zusammen.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der frühere Rückzug der Klage durch die Ehefrau keine Verzeihung im Sinne von § 1518 darstellte. „Die Klägerin zog die Klage nur zurück, weil der Beklagte den von ihr gestellten Bedingungen zustimmte; da der Beklagte diese Bedingungen nicht erfüllte, handelt es sich nicht um einen Fall, in dem die Klägerin dem Beklagten vergeben hat“ ( việcโจทก์ยอมถอนฟ้องก็เพราะจำเลยตกลงเงื่อนไขกับโจทก์ไว้ เมื่อจำเลยไม่ปฏิบัติตามเงื่อนไข จึงมิใช่กรณีที่โจทก์ยอมให้อภัยจำเลย). Da die Bedingung verletzt wurde, kam keine Vergebung zustande, und das fortgesetzte Zusammenleben mit Frau Mee stellte gemäß § 1516 Abs. 6 Handlungen dar, die der ehelichen Beziehung ernsthaft feindlich gegenüberstanden. Die Scheidung wurde ausgesprochen; die Hälfte des auf den Namen des Ehemanns eingetragenen Grundstücks wurde der Ehefrau als eheliches Vermögen zugesprochen.
Für die Rechtspraktiker ist die Regel klar. Eine Scheidungsklage, die aufgrund des Versprechens des beklagten Ehegatten, sein Verhalten zu ändern, zurückgenommen wird, lässt den Klagegrund nicht erlöschen, wenn der Beklagte dieses Versprechen bricht. Ehegatten, die eine Einigung aushandeln, sollten ihre Bedingungen schriftlich festhalten; werden diese Bedingungen verletzt, lebt der ursprüngliche Klagegrund wieder auf. Ist die Rücknahme hingegen bedingungslos, kann die Verjährungsfrist gemäß § 1518 greifen, und eine zweite Klage aufgrund desselben Sachverhalts könnte scheitern.
Practical takeaway. If your spouse has promised to change and you are considering giving the relationship another chance, do not simply forget the past. Put the conditions in writing — typically a short signed letter or even an exchange of messages confirming the specific promises (no further contact with the third party, payment of agreed maintenance, return to the matrimonial home, attendance at counselling, and so on). If the promises are kept, you have lost nothing; if they are broken, you keep the option of suing on the original grounds. Spouses who reconcile in silence and without conditions run the risk that their tolerance will later be read as forgiveness under Section 1518.
Dika 195/2543 (2000): Die „Clean-Hands“-Doktrin steht der Klagebefugnis nicht entgegen
Das Urteil Dika 195/2543 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 195/2543) befasst sich mit der Frage, ob ein Ehepartner, der selbst gegen die Ehe verstößt, dennoch die Scheidung von seinem Ehepartner einklagen kann. Der Kläger, Herr Weerachai Thanasukan, reichte Klage gegen seine Ehefrau, Frau Sunetra Thanasukan, ein und machte geltend, dass sie während der Zeit, in der sie allein in den Vereinigten Staaten lebte, mit mindestens zwei anderen Männern in einer Lebensgemeinschaft gelebt habe. Bei einem Besuch im Jahr 1988 hatten der Kläger und die gemeinsame Tochter einen Herrn Amnuay entdeckt, der mit ihr in Kalifornien zusammenlebte. Drei Jahre später fand der Kläger sie erneut in einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann (im Urteil als „Peter“ bezeichnet). Als die Ehefrau 1997 nach Thailand reiste, um ihrer Tochter beim Tennisspielen zuzusehen, kam sie mit Peter und mietete mit ihm eine Wohnung, anstatt in der ehelichen Wohnung zu wohnen. Die Ehefrau hielt dem entgegen, dass der Kläger selbst eine zweite Ehe mit einer anderen Frau in Thailand geschlossen habe.
Der Oberste Gerichtshof befand, dass das wiederholte Zusammenleben der Ehefrau mit anderen Männern, insbesondere ihre Entscheidung, einen von ihnen nach Thailand zu holen und mit ihm in einer gemieteten Wohnung statt in der ehelichen Wohnung zu wohnen, sowohl ein „schwerwiegendes Fehlverhalten, das dem Kläger schweren Schaden zugefügt hat“ (การประพฤติชั่วอันเป็นเหตุให้โจทก์ได้รับความเสียหายอย่างร้ายแรง) als auch „Handlungen, die der ehelichen Beziehung in schwerwiegender Weise zuwiderlaufen“ (การทำการเป็นปฏิปักษ์ต่อการเป็นภริยาอย่างร้ายแรง). Die Voraussetzungen der §§ 1516(2)(ก), 1516(2)(ข) und 1516(6) waren alle erfüllt. Die gleichzeitig bestehende, nichtige zweite Ehe des Ehemanns mit einer anderen Frau stellte zwar eine Verletzung der Rechte der Ehefrau dar, die von ihr gerichtlich geltend gemacht werden konnte, hob jedoch seine Klagebefugnis nicht auf: „Die Angelegenheit ist kein Grund, der die Klagebefugnis der Klägerin beendet“ (กรณีหาเป็นเหตุทำให้อำนาจฟ้องของโจทก์สิ้นไปไม่).
Diese Regel ist rechtswissenschaftlich von Bedeutung. Die angloamerikanische „Clean-Hands“-Doktrin findet im thailändischen Scheidungsrecht keine strikte Anwendung, um die Klagebefugnis auszuschließen. Ein Ehepartner, dessen eigenes Verhalten an sich bereits einen Scheidungsgrund für den anderen darstellen würde, kann dennoch klagen. Der Rechtsbehelf des geschädigten Ehegatten besteht darin, eine Gegenklage einzureichen, nicht darin, die Klage des anderen zu verhindern. In der Praxis bedeutet dies, dass der strategische Zeitpunkt einer Scheidungsklage – dem anderen Ehegatten vor Gericht zuvorzukommen – zwar von Bedeutung sein kann, jedoch nicht das Recht des anderen auf eine Gegenklage ausschließt.
Practical takeaway. If you are considering divorce but you yourself have something to hide — a relationship outside the marriage, a contested business decision, a deception about earnings — you can still file, and your filing first does not give the other spouse a defence. But the other spouse can counter-sue on your conduct, and bilateral fault has serious consequences for compensation (see Dika 820/2559) and for post-divorce alimony (see Dika 8803/2559). The right strategy is to assess both sides of the ledger with counsel before filing, not after.
Dika 3494/2547 (2004): Unterhaltszahlungen für Kinder werden bei einer Scheidung durch Urteil von Amts wegen angeordnet
Das Urteil Dika 3494/2547 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 3494/2547) befasst sich mit zwei Fragen. Erstens, ob die öffentliche Eheschließung einer Ehefrau in zweiter Ehe und ihr Zusammenleben mit einem anderen Mann, verbunden mit Versuchen, eheliches Vermögen zu unterschlagen, eine schwerwiegende feindselige Handlung im Sinne von § 1516 Abs. 6 darstellt. Zweitens, ob das erstinstanzliche Gericht in einem Scheidungsverfahren, in dem keine der Parteien ausdrücklich Unterhalt für die Kinder beantragt hat, dem Ehemann dennoch die Zahlung von Unterhalt für die Kinder auferlegen kann.
Der Sachverhalt ist bemerkenswert. Der Kläger war 1994 zum buddhistischen Mönch geweiht worden. Im Januar 1997 legte er vorübergehend die Ordenskleidung ab, um die Ehe offiziell eintragen zu lassen, und ließ sich anschließend erneut weihen. Im Mai 1999, während sie noch rechtmäßig mit ihm verheiratet war, hielt die Beklagte eine Hochzeitszeremonie mit einem Sergeant Major Phaiboon ab und lebte offen mit ihm zusammen. Sie versuchte zudem, zahlreiche Grundstücke aus dem Namen ihres Ehemanns zu übertragen.
Der Oberste Gerichtshof bejahte beide Fragen. Das offene Zusammenleben der Ehefrau mit einem anderen Mann, die öffentliche Trauung, die Vermögensübertragungsregelung sowie ihre Unterlassung, den Ehemann während seiner Ordination zu versorgen, stellten in ihrer Gesamtheit Handlungen dar, die der ehelichen Beziehung ernsthaft zuwiderliefen, und bedeuteten eine Unterlassung der angemessenen Unterhalts- und Unterstützungsleistung gegenüber dem Ehemann. Beide Tatbestandsmerkmale von § 1516 Abs. 6 waren erfüllt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht entschied das Gericht, dass bei einer gerichtlichen Auflösung der Ehe § 1522 vorschreibt, dass das Gericht selbst den Unterhalt für die Kinder festlegt, auch wenn kein entsprechender Antrag gestellt wurde. Die Rüge der Klägerin, die Entscheidung sei ultra petita, wurde zurückgewiesen: Die elterliche Unterhaltspflicht gemäß § 1564 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ist unabdingbar, und § 1522 stellt eine sui generis-Befugnis dar, die die in § 142 der Zivilprozessordnung vorgesehene Beschränkung von Entscheidungen über den Klageantrag hinaus außer Kraft setzt. Es wurde ein Kindesunterhalt in Höhe von 4.000 THB pro Monat und Kind angeordnet.
Für die Rechtspraktiker gilt, dass Unterhalt für Kinder nicht ausdrücklich geltend gemacht werden muss: Das Gericht ordnet ihn von Amts wegen an, wenn es im Falle minderjähriger Kinder die Scheidung durch Urteil ausspricht. Diese Regel gilt nicht für einvernehmliche Scheidungen auf Bezirksebene, bei denen sich die Parteien gemäß § 1520 Abs. 1 schriftlich im Rahmen der Scheidungsvereinbarung über den Unterhalt einigen müssen.
Practical takeaway. Foreign parents fighting for or against custody often worry that a divorce petition that omits child support will leave them without an order. The court will fix support of its own motion. The amount will be set by reference to each parent’s means; the higher-earning parent (whether Thai or foreign) is normally the payer. Where both parents have foreign income, the court will look at evidence of net income and standard of living. Documentary evidence of earnings (pay slips, tax returns, account statements) should be gathered before filing.
Dika 994/2552 (2009): Das Recht der Ehefrau auf Wachsamkeit ist keine Feindseligkeit
Das Urteil Dika 994/2552 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 994/2552) bekräftigt und erweitert den Grundsatz aus dem Urteil Dika 5347/2538. Der Kläger, Herr Wicharn Phanboonnak, damals ein Doktorand, verklagte seine Ehefrau mit der Behauptung, sie habe Beschwerden an seinen Arbeitgeber und Vorgesetzten sowie an seinen Professor an der Graduiertenschule bezüglich seiner Beziehung zu einer anderen Frau geschrieben, sie habe trotz seiner Warnungen ein erfolgloses Restaurant eröffnet und ihn damit gezwungen, 150.000 THB zu leihen, und sie habe ihn verlassen, indem sie zu Verwandten nach Rangsit gezogen sei.
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab. „Die Beklagte hat als Ehefrau natürlich das Recht, ihren Ehemann zu lieben und eifersüchtig auf ihn zu sein, und sie hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vorgesetzten und Professoren ihres Ehemanns ihn ermahnen, an die Familie zu denken“ (จำเลยในฐานะภริยาย่อมมีความรักและหึงหวงสามี มีสิทธิที่จะกระทำได้ เพื่อให้ผู้บังคับบัญชาของโจทก์และอาจารย์ผู้สอนโจทก์ว่ากล่าวตักเตือนโจทก์ให้คิดถึงครอบครัว). Da gegen den Ehemann keine schwerwiegenden Disziplinarmaßnahmen verhängt worden waren und die Briefe keine öffentliche Verleumdung (ประจาน) darstellten, war die Schwelle von § 1516 Abs. 6 nicht erreicht. Die Klage wegen Verlassenheit gemäß § 1516 Abs. 4 war bereits von den Vorinstanzen endgültig abgewiesen worden.
Die Regelung bestätigt, dass das dem zugrunde liegende Fehlverhalten des Ehemanns den Kontext bildet, vor dessen Hintergrund das reaktive Verhalten der Ehefrau zu beurteilen ist. Die berechtigte Wachsamkeit eines Ehepartners in Bezug auf die Ehe, insbesondere in Form von Beschwerden bei Behörden über die Beziehung des anderen Ehepartners zu einem Dritten, stellt keine feindselige Handlung im Sinne von § 1516 Abs. 6 dar. Der Fall veranschaulicht deutlich den Grundsatz, dass die Schwelle der Schwere gemäß Absatz (6) kontextabhängig ist: Derselbe Brief wird unterschiedlich ausgelegt, je nachdem, ob der empfangende Ehepartner treu oder untreu ist.
Practical takeaway. Foreign spouses who have written to their partner’s employer, embassy, or family in an attempt to confront or stop the partner’s misconduct sometimes worry that their own actions will become the ground for a counter-divorce. They will not. So long as the underlying complaint was about real misconduct and the letters did not amount to public defamation that caused disciplinary harm, the action is protected. Keep copies of everything you sent, and the responses, in case the issue arises.
Dika 4532/2556 (2013): Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Unterhalts nach der Scheidung gemäß § 1526
Dika 4532/2556 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 4532/2556) ist die maßgebliche Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Unterhaltszahlungen nach der Scheidung (ค่าเลี้ยงชีพ) gemäß § 1526 in Verbindung mit § 1531 Absatz 2. Die Parteien hatten ihre Ehe am 8. Dezember 2009 geschlossen. Der Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht bekannt, dass der Beklagte seit 1992 eine separate Lebensgemeinschaft mit einer Frau namens Kanlaya unterhielt, mit der er zwei Kinder hatte. Ende Dezember 2010 erschien Frau Kanlaya mit den Kindern in der ehelichen Wohnung, woraufhin die Klägerin ihren Arbeitsplatz nach Nakhon Sawan verlegte und sich vom Beklagten trennte.
Der Oberste Gerichtshof sprach die Scheidung aus einem Grund aus, der ausschließlich dem Ehemann zuzurechnen war (seine bereits bestehende parallele Familie stellte einen eindeutigen Fall der Unterhaltung einer anderen Frau gemäß § 1516 Abs. 1 dar). Der Ehefrau, die andernfalls infolge der Scheidung in Armut geraten wäre, wurde eine Unterhaltszahlung in Höhe von 7.500 THB pro Monat zugesprochen, bis sie wieder heiratet oder sich selbst versorgen kann. Das Gericht wandte sich sodann dem Zeitpunkt der Zahlung zu. § 1531 Absatz 2 sieht vor, dass eine gerichtliche Scheidung ab dem Tag wirksam wird, an dem das Urteil rechtskräftig wird. Liegt ein Fall in der Berufung beim Obersten Gerichtshof, wird die Scheidung an dem Tag rechtskräftig, an dem das Urteil des Obersten Gerichtshofs verkündet wird, und nicht an dem Tag, an dem das Urteil des Berufungsgerichts verkündet wurde. Der Unterhalt läuft daher ab dem Tag der Verkündung des Urteils des Obersten Gerichtshofs.
Das Gericht hat zudem von Amts wegen gemäß § 142 Abs. 5 der Zivilprozessordnung das Versäumnis des Vorinstanzgerichts, eine Kostenentscheidung zu erlassen, als eine Frage der öffentlichen Ordnung korrigiert.
The rule for practice is that post-divorce alimony under Section 1526 begins on the date the divorce becomes final, not on the date of the lower court’s judgment. A spouse who depends on alimony for her support after divorce should not assume that payment runs from earlier; she should plan for the lag between trial and finality.
Practical takeaway. If you are a foreign spouse who plans to leave Thailand after the divorce and rely on alimony, plan for the possibility of an appeal. The Thai appellate cycle (Court of Appeal, then Supreme Court) can run two or three years. Alimony does not run during that time; it begins when the divorce becomes final. Set aside funds, negotiate interim spousal maintenance under Section 1461 paragraph two during the proceedings (see Dika 272/2561 below), or seek a settlement that builds alimony into a single lump sum payable at finality.
Dika 4402/2558 (2015): Regionale umgangssprachliche Beleidigungen und der Schweregrad-Test
Das Urteil Dika 4402/2558 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 4402/2558) erläutert die Schwelle der Schwere gemäß § 1516 Abs. 3 in einer eindrucksvollen philologischen Abhandlung. Der Kläger, Oberfeldwebel 1. Klasse Boonchuay Thaiklah, war seit 1990 mit der Beklagten, einer Krankenschwester, verheiratet; das Paar hatte zwei Töchter. Die Beklagte hatte den Kläger wegen einer außerehelichen Beziehung bei seinen Vorgesetzten angezeigt, was dazu führte, dass er auf Bewährung gesetzt wurde (ภาคทัณฑน). Der Kläger reichte die Scheidung ein und machte geltend, seine Frau habe ihn als „บักหลอย, บักหน้าส้นตีน“ (grob übersetzt aus dem Isan-Dialekt: „du Penner, du Bastard mit dem Fersengesicht“) und seine Mutter als „อีแก่“ („alte Hexe“) bezeichnet.
Der Oberste Gerichtshof führte eine sorgfältige philologische Analyse durch. Das Präfix „บัก“ ist eine Partikel aus dem Isan-Dialekt, die für Männer gleichen oder niedrigeren sozialen Standes verwendet wird – vergleichbar mit dem in der Standard-Thai-Sprache gebräuchlichen „อ้าย“ – und je nach Sprecher, Zuhörer und Kontext entweder vertraulich oder abwertend wirken kann. Das Präfix „อี“ ist eine Partikel für Frauen von niedrigerem Stand oder wird abwertend verwendet; in Kombination mit „แก่“ („alt“) ergibt sich ein Ausdruck, der für eine Schwiegertochter gegenüber ihrer Schwiegermutter „unhöflich und unangemessen“ (ไม่สุภาพและไม่เหมาะสม) ist. Das Gericht lehnte es dennoch ab, die Worte als ernsthaft verächtlich einzustufen. Zwanzig Jahre hingebungsvoller Ehe, in denen die Ehefrau ihren Mann während einer Krankheit gepflegt, eine Geburtstagsfeier im Krankenhaus für ihn organisiert und ihn auf eigene Kosten von einem Mehrbettzimmer in ein Einzelzimmer verlegt hatte, sowie die zugrunde liegende Provokation durch die Untreue des Ehemanns milderten die Schwere der Beleidigung. „Die Äußerungen haben noch nicht das Ausmaß erreicht, dass sie den Kläger ernsthaft herabwürdigen“ (ยังไม่ถึงกับเป็นคำที่เหยียดหยามโจทก์อย่างร้ายแรง). Die Scheidung wurde abgelehnt.
Es gilt der Grundsatz, dass die Schwelle für die Schwere der Äußerungen gemäß § 1516 Abs. 3 kontextabhängig und ganzheitlich zu beurteilen ist. Die Äußerungen werden unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, der bisherigen gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung der Ehegatten, der zugrunde liegenden Ursache der Äußerungen sowie des kulturellen und regionalen Sprachgebrauchs beurteilt. Das Gericht wird vereinzelte Beleidigungen nicht aus dem Zusammenhang reißen , um eine langjährige Ehe aufzulösen.
Practical takeaway. A spouse who has used colourful or even crude language in anger has not, by that fact alone, given the other a divorce ground. Foreign spouses who interpret heated arguments as serious insult should be cautious about over-claiming. Conversely, foreign spouses who have themselves used strong language during arguments should not assume that those words have given the other spouse a divorce ground. The Court reads the entire arc of the marriage; persistent, escalating, and public verbal abuse is what crosses the line, not a single bad evening.
Dika 302/2559 (2016): Sexuelle Selbstbestimmung in der Ehe und die Doktrin der ehelichen Vergewaltigung
Dika 302/2559 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 302/2559) ist ein Meilenstein im thailändischen Familienrecht. Die Klägerin und der Beklagte lebten seit etwa 1985, als die Klägerin etwa 18 Jahre alt war, in einer Lebensgemeinschaft; sie ließen ihre Ehe 1990 eintragen und hatten drei Töchter. Der Beklagte, ein Mann mit einer Beinprothese nach einer Amputation oberhalb des Knies, bestand zwanzig Jahre lang fast täglich gegen 19:00 Uhr auf Geschlechtsverkehr mit der Klägerin. Wenn die Klägerin sich weigerte, rief der Beklagte ihre kleinen Töchter herbei, damit sie zuhörten, wie er die Klägerin verbal beschimpfte, bis sie nachgab, damit die Kinder schlafen gehen konnten. Ende 2013 entwickelte die Klägerin eine durch den Geschlechtsverkehr verursachte Gebärmutterentzündung (มดลูกอักเสบ); der Beklagte wusste davon, machte jedoch weiter und zwang die Klägerin wiederholt, aus dem Haus zu fliehen.
Der Oberste Gerichtshof hat eine wegweisende Stellungnahme zur sexuellen Selbstbestimmung in der Ehe abgegeben:
„Obwohl der Kläger und die Beklagte als Ehegatten gemäß § 1461 Abs. 1 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ehelich zusammenleben müssen, was zwangsläufig gewisse sexuelle Beziehungen beinhaltet, muss jeder Geschlechtsverkehr von beiden Parteien freiwillig gewollt sein. Wenn eine der beiden Parteien nicht freiwillig zustimmt, kann die andere sie nicht dazu zwingen; erzwungener Geschlechtsverkehr stellt gemäß § 276 des Strafgesetzbuchs den Straftatbestand der Vergewaltigung dar.“ (Auch wenn der Kläger und der Beklagte als Ehemann und Ehefrau gemäß § 1461 Absatz 1 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ehelich zusammenleben müssen, was gewisse sexuelle Beziehungen mit sich bringt, muss jeder Geschlechtsverkehr auf der freiwilligen Zustimmung beider Parteien beruhen. Wenn eine der Parteien nicht freiwillig zustimmt, kann die andere sie nicht dazu zwingen; erzwungener Geschlechtsverkehr stellt eine Straftat gemäß § 276 des Strafgesetzbuchs dar.) 276).
Das Gericht befand, dass die Einwilligung durch Nötigung, indem die Kinder herbeigerufen wurden, um sich Beschimpfungen anzuhören, ungültig ist. Der fortgesetzte Geschlechtsverkehr trotz bekannter körperlicher Verletzungen der Ehefrau stellt „die Zufügung schwerer körperlicher Verletzungen oder seelischer Qualen an der Klägerin“ (การทำร้ายหรือทรมานจิตใจโจทก์อย่างร้ายแรง) im Sinne von § 1516 Abs. 3 dar und ist ein der ehelichen Beziehung ernsthaft feindliches Verhalten im Sinne von § 1516 Abs. 6. Die Scheidung wurde ausgesprochen; das eheliche Vermögen wurde aufgeteilt. Der Schadensersatzanspruch in Höhe von 500.000 THB wurde abgewiesen, da in der Klageschrift keine Berechnungsgrundlage dargelegt worden war und keine Gerichtsgebühren für den Anspruch entrichtet worden waren – eine Lehre in Bezug auf Beweisführung und Verfahrensrecht.
Diese Regelung könnte nicht wichtiger sein. Jeder eheliche Geschlechtsverkehr erfordert die freie Zustimmung beider Ehepartner; erzwungener Geschlechtsverkehr innerhalb der Ehe gilt als Vergewaltigung, die sowohl eine Straftat gemäß § 276 des Strafgesetzbuches als auch einen Scheidungsgrund gemäß §§ 1516(3) und 1516(6) darstellt. Das Urteil markiert die moderne thailändische Position zur sexuellen Selbstbestimmung in der Ehe und bringt das thailändische Recht in Einklang mit den Änderungen des Strafgesetzbuchs nach 2007, durch die die historische Ausnahme der Vergewaltigung in der Ehe abgeschafft wurde.
Practical takeaway. Foreign spouses, particularly women, sometimes do not realise that Thai law protects them from sexual coercion within marriage on terms equivalent to those they would expect in their home jurisdiction. It does. If your spouse is forcing or coercing intercourse, the appropriate immediate response is to seek safety, report to the police, obtain medical certification, and, if you can, apply for a protection order under the Domestic Violence Victim Protection Act B.E. 2550 (2007). The criminal record and protection order together provide near-conclusive evidence in a subsequent divorce action, and they put the abusive spouse on notice that the conduct will be treated seriously.
Dika 820/2559 (2016): Die Befugnis des Gerichts zur Umdeutung des Scheidungsgrundes
Das Urteil Dika 820/2559 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 820/2559) befasst sich mit drei Rechtsfragen von unmittelbarer praktischer Bedeutung. Die Klägerin, Frau Th., hatte im Jahr 2000 die Ehe mit dem ersten Beklagten, Herrn N., einem ehemaligen Lehrer und Lokalpolitiker, geschlossen. Ab 2008 lebte er offen mit der zweiten Beklagten, Frau K., einer Friseursalonbetreiberin, zusammen; im Jahr 2012 wurde ein Kind von ihnen geboren. Die Klägerin reichte gemäß § 1516 Abs. 1 die Scheidung ein und machte Ansprüche auf Vermögensaufteilung und Entschädigung geltend. Herr N. erhob Widerklage und behauptete, die Klägerin habe selbst eine Affäre gehabt, wobei er Tagebucheinträge von ihr anführte, in denen sie sich in romantisch gefärbter Sprache auf einen Mann bezog, den sie „Phi Arkhom“ oder „AR“ nannte.
Der Oberste Gerichtshof traf drei Feststellungen. Erstens stellten die Tagebucheinträge für sich genommen keinen Beweis für Ehebruch im Sinne von § 1516 Abs. 1 dar; es handelte sich vielmehr um Spekulationen des Ehemanns. Zweitens belegten die Tagebucheinträge jedoch eindeutig eine romantische Liebe zu einem anderen Mann, was „zum Zerfall der Familie und zum Verlust des normalen Glücks führen würde; der andere Ehepartner muss leiden; dies stellt eine unzumutbare Belastung dar“ (ย่อมทำให้ครอบครัวแตกแยกขาดความปกติสุขอีกฝ่ายหนึ่งต้องมีความทุกข์ทรมาน ถือว่าได้รับเดือดร้อนเกินควร). Dies sind Handlungen, die der ehelichen Beziehung im Sinne von § 1516 Abs. 6 ernsthaft feindlich gegenüberstehen. Entscheidend ist, dass das Gericht feststellte : „Der Kläger muss lediglich die Tatsachen klar darlegen; die rechtliche Einordnung des Falles ist Aufgabe des Gerichts“ (ผู้ฟ้องคดีมีหน้าที่บรรยายข้อเท็จจริงอันเป็นข้ออ้างที่อาศัยเป็นหลักแห่งข้อหาให้ชัดแจ้งเท่านั้น ส่วนการปรับบทกฎหมายแก่คดีเป็นหน้าที่ของศาล). Das Gericht ist daher befugt, einen Klagegrund nach § 1516 Abs. 1 als einen Grund nach § 1516 Abs. 6 neu zu qualifizieren, wenn die Tatsachen Letzteres, nicht aber Ersteres begründen. Drittens war das zuvor vom Ehemann an die Ehefrau verschenkte Grundstück gemäß § 1471 Abs. 3 zu ihrem persönlichen Eigentum (สินส่วนตัว) geworden; da die Ehefrau jedoch selbst nur die Hälfte des ehelichen Vermögens eingeklagt hatte, konnte das Gericht ihr nicht das volle Eigentumsrecht über das von ihr geltend Gemachte hinaus zusprechen (§ 142 der Zivilprozessordnung).
Die Regel für die Klagebegründung lautet, dass die in der Klageschrift dargelegten Sachverhalte mehr Gewicht haben als der konkret geltend gemachte Gesetzesabschnitt. Das Gericht wendet das Gesetz auf die vorgebrachten Tatsachen an. Beiderseitiges Verschulden mindert jedoch den Schadenersatz: Die dem Kläger zugesprochene Entschädigung wurde von 600.000 THB auf 300.000 THB herabgesetzt, da die Scheidung durch das Fehlverhalten beider Ehepartner verursacht wurde. Dies entspricht der Rechtsauffassung in Dika 8803/2559, auf die im Folgenden Bezug genommen wird.
Practical takeaway. A foreign spouse considering divorce should not be overly worried about whether the case fits neatly under one subsection. Plead the facts truthfully and let the court sort out the law. Where physical evidence of adultery is hard to obtain (because the events occurred abroad, or because the third party is now out of contact), other evidence — diaries, text messages, photos, contemporaneous emails — can ground a Section 1516(6) finding even if it does not prove Section 1516(1) adultery. Conversely, do not be surprised if your spouse counter-claims and the court finds fault on both sides; that will affect what you can recover, not whether you obtain divorce.
Dika 8803/2559 (2016): Beidseitiges Verschulden, Unterhalt nach der Scheidung und Vermögenszuordnung
Dika 8803/2559 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 8803/2559) ist der Leitfall zur Frage des Ausschlusses von Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung aufgrund beiderseitigen Verschuldens, zu Schenkungen an Verlobte und Ehegatten sowie zur Anwendung der Vermutung des ehelichen Güterrechts gemäß § 1474 Abs. 3. Der Kläger, Herr T., ein wohlhabender älterer Ehemann, und die Beklagte, Frau O., eine jüngere Ehefrau mit einem früheren Freund namens „Un“, hatten sich am 25. Mai 2011 verlobt und am 6. Dezember 2011 die Ehe geschlossen. Vor der Hochzeit hatte der Ehemann ein Haus, einen Mercedes-Benz E250 und einen Toyota Hilux gekauft, die er alle auf den Namen der Ehefrau registrieren ließ. Während der Ehe zahlte er ihr monatlich 100.000 THB für den Unterhalt des Haushalts.
Die Ehe zerbrach unter äußerst erbitterten Umständen. Die Ehefrau hatte auf ihrem Handy ein Sexvideo mit ihrem ehemaligen Freund Un gespeichert; der Ehemann entdeckte es. Sie reagierte darauf mit außerordentlich vulgären Beschimpfungen, die der Oberste Gerichtshof wörtlich zitierte. Außerdem verschickte sie SMS-Nachrichten, in denen sie mitteilte, dass sie im Begriff sei, mit einem anderen Mann zu schlafen. Der Ehemann wiederum hielt sich wochenlang von zu Hause fern, weigerte sich, das Bett zu teilen, schloss sich im Gästezimmer ein und kehrte ab Oktober 2013 weder nach Hause zurück noch zahlte er Unterhalt.
The Supreme Court reached the following holdings.
Die außerordentlich vulgären Äußerungen der Ehefrau stellten sowohl eine schwerwiegende Verleumdung oder Missachtung im Sinne von § 1516 Abs. 3 als auch Handlungen dar, die der ehelichen Beziehung in schwerwiegender Weise abträglich waren, gemäß § 1516 Abs. 6.
Die chronische Abwesenheit des Ehemanns, seine Weigerung, das eheliche Zusammenleben fortzusetzen, sowie die Einstellung der Unterhaltszahlungen ab Oktober 2013 stellten jeweils für sich genommen Handlungen dar, die der ehelichen Beziehung im Sinne von § 1516 Abs. 6 ernsthaft abträglich waren.
Die Autos, Luxusgüter und das Haus, die der Ehemann erworben und vor der Eheschließung auf den Namen der Ehefrau eingetragen hatte, stellten Schenkungen unter Lebenden dar und gingen gemäß § 1471 Abs. 1 in das persönliche Vermögen der Ehefrau über. Die öffentliche Bekanntgabe der Schenkungen durch den Ehemann (einschließlich Facebook-Beiträgen) sowie die aktive Nutzung der Gegenstände durch die Ehefrau bestätigten den Schenkungswillen.
Sparbeträge und Sparlotterielose, die während der Ehe aus gemeinsamen Haushaltsmitteln erworben wurden, galten jedoch gemäß § 1474 Abs. 3 als eheliches Vermögen; da die Ehefrau nicht nachgewiesen hatte, dass diese aus ihrem persönlichen Vermögen stammten, hatte der Ehemann gemäß §§ 1532(ข) und 1533 rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung Anspruch auf die Hälfte.
Wird die Scheidung aufgrund beiderseitigen Verschuldens ausgesprochen, ist das Gericht gesetzlich nicht befugt, Unterhalt nach der Scheidung zuzusprechen (ไม่มีกฎหมายบัญญัติให้อำนาจศาลที่จะกำหนดค่าอุปการะเลี้ยงดูส่วนนี้ให้). § 1526 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs setzt ein einseitiges Verschulden voraus.
Die Widerklage, in der behauptet wurde, der Ehemann habe das Haus mutwillig beschädigt, stand in keinem ausreichenden Zusammenhang mit der Scheidung oder der Schadensersatzklage und stellte daher keine zulässige Widerklage im Sinne von § 177 Abs. 3 der Zivilprozessordnung dar; die Ehefrau konnte eine gesonderte Klage erheben.
Diese Grundsätze sind grundlegend und gelten für jede Scheidung, bei der es um ein großes Vermögen oder komplexe wirtschaftliche Verhältnisse geht. Schenkungen unter Lebenden zwischen Verlobten oder Ehegatten gehen in das persönliche Vermögen des Beschenkten über; während der Ehe getätigte gemeinsame Einlagen gelten als eheliches Vermögen; bei beiderseitigem Verschulden verfällt der Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Fachleute, die vermögende Mandanten bei Vermögensübertragungen vor der Eheschließung beraten, sollten sicherstellen, dass der Schenkungswillen zum Zeitpunkt der Übertragung eindeutig dokumentiert wird.
Practical takeaway. Many foreigners marrying in Thailand — whether to a Thai national or to another foreigner — register substantial assets, typically a house, a car, sometimes a condominium, in the other spouse’s name, both because of the Land Code restrictions on foreign ownership of land and to honour the partner. Dika 8803/2559 is the case to understand. Where the transfer happens before marriage and is publicly acknowledged, the asset is the donee’s personal property and stays with them on divorce. Where the transfer happens during marriage and from commingled funds, the asset is presumed marital and is divided equally. Document the source of every meaningful asset at the moment of transfer, in writing, with corroborating bank records, photographs, and (if appropriate) social-media confirmation. A prenuptial agreement registered under Sections 1465 to 1469 at the time of the marriage is the strongest protection; see our article on Thailand prenuptial agreements.
Dika 272/2561 (2018): Annäherungsversuche sind keine Feindseligkeit, und die sexuelle Einwilligung von Männern
Dika 272/2561 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 272/2561) befasst sich mit dem umgekehrten Fall von Dika 994/2552: Ein Ehemann reicht die Scheidung ein und macht geltend, dass die Anwesenheit seiner Ehefrau an seinem Arbeitsplatz sowie ihre Versuche, ihn aufzuspüren, feindselige Handlungen im Sinne von § 1516 Abs. 6 darstellten. Beide Parteien waren Zahnärzte. Sie heirateten erstmals 1987, ließen sich scheiden und heirateten am 11. April 1991 erneut; aus der Ehe gingen zwei Söhne hervor. Der Ehemann zog 2012 nach Phuket, um eine Zahnklinik zu eröffnen. Im Jahr 2014 kam er nach Bangkok, um einen Facharztkurs zu absolvieren. Die Ehefrau, die den Zahnarztberuf aufgrund von Wirbelsäulenverletzungen während der Schwangerschaft und psychischen Problemen des ältesten Sohnes aufgegeben hatte, folgte ihm; sie fand ihn in Begleitung einer Frau K., mit der er offenbar in der Klinik in Phuket zusammenlebte. Die Ehefrau drang gelegentlich in seine Kurse ein; Kommilitonen scherzten: „Ihre Frau ist hier, um Sie zu beobachten“, was dem Ehemann nach eigenen Angaben unzumutbare Peinlichkeiten bereitete. Frau K. griff die Ehefrau in der Öffentlichkeit tätlich an. Der Ehemann reichte die Scheidung ein und machte eine unzumutbare Härte gemäß § 1516(6) geltend; die Ehefrau erhob eine Gegenklage auf Unterhalt.
Die Klage des Ehemanns wurde in allen drei Instanzen abgewiesen. „Die Tatsache, dass Ehemann und Ehefrau von Zeit zu Zeit gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten, ist üblich und normal“ (การที่สามีภริยาปรากฏตัวด้วยกันเป็นครั้งคราวย่อมเป็นเรื่องปกติธรรมดา). Die Ehefrau war auf der Suche nach ihrem Ehemann, der sie drei Monate lang ohne jeglichen Kontakt verlassen hatte; ihr Verhalten verursachte keinen schwerwiegenden Schaden. Besonders bezeichnend ist, dass der Ehemann selbst zugab, während der Trennung einmal Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau gehabt zu haben. Das Gericht gab eine bemerkenswerte Obiter dictum ab, die das dogmatische Spiegelbild von Dika 302/2559 darstellt: „Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau erfordert zwangsläufig gegenseitiges Einverständnis; insbesondere für einen Mann ist es ohne sein Einverständnis schwierig, Geschlechtsverkehr zu haben“ (การมีเพศสัมพันธ์ระหว่างชายหญิงย่อมต้องมีความยินยอมพร้อมใจ โดยเฉพาะฝ่ายชายหากไม่ยินยอมพร้อมใจ ย่อมยากที่จะมีเพศสัมพันธ์ได้). Das Obiter dictum widerlegte die Behauptung des Ehemanns, die Ehefrau habe ihn während der Trennung zum Geschlechtsverkehr gezwungen.
Hinsichtlich der Widerklage der Ehefrau verurteilte das Gericht den Ehemann gemäß § 1461 Abs. 2 in Verbindung mit § 1598/38 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs zur Zahlung von Unterhalt (ค่าอุปการะเลี้ยงดู) in Höhe von 20.000 THB monatlich. Der Ehemann verdiente monatlich 200.000 bis 300.000 THB; die Ehefrau verfügte über kein Einkommen. Das Gericht stellte ferner fest, dass gemäß § 155 des Gesetzes über das Verfahren vor Familien- und Jugendgerichten B.E. 2553 Ansprüche auf Unterhalt für Ehepartner oder Kinder von Gerichtsgebühren befreit sind; das erstinstanzliche Gericht hatte der Ehefrau zu Unrecht 200 THB auferlegt, die zurückzuerstatten waren.
Es gilt der Grundsatz, dass ein Ehegatte, der einen vermissten oder abwesenden Ehegatten sucht, keine Feindseligkeit im Sinne von § 1516 Abs. 6 begeht. Die Schwelle der Erheblichkeit ist durch das gewöhnliche Unbehagen des gesuchten Ehegatten nicht erreicht. Der Fall bestätigt zudem zwei wichtige Verfahrensvorschriften: Der Unterhalt während der Ehe ist gemäß § 1461 Abs. 2 unabhängig von der Scheidung einklagbar, und Unterhaltsansprüche sind nach dem Gesetz über das Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht von der Gerichtsgebühr befreit.
Practical takeaway. A foreign spouse who has been deserted by a Thai partner can file for spousal maintenance under Section 1461 paragraph two and Section 1598/38 immediately, without filing for divorce, and without paying court fees. If you are dependent on your spouse’s income (which many foreign spouses are, particularly where the visa structure leaves them unable to work in Thailand), this is a powerful remedy that can keep the family financially stable while the substantive divorce question is negotiated or litigated.
Dika 4104/2564 (2021): Ausweisung ist Feindseligkeit; Familienausflüge sind keine Vergebung
Dika 4104/2564 (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 4104/2564), das jüngste Urteil in der analysierten Sammlung, fasst die Rechtslehre der §§ 1516 Abs. 6, 1518 und 1584/1 in einem klaren Sachverhalt zusammen. Die Klägerin, eine Anästhesiepflegerin und Beamtin, hatte den Beklagten, einen Lotterieverkäufer, am 9. Mai 2006 geheiratet. Sie hatten zwei Söhne. Im Juli 2012 stellte die Klägerin anhand der Krankenakte einer Frau R., die zur Entbindung per Kaiserschnitt in ihr eigenes Krankenhaus eingeliefert worden war, fest, dass der Beklagte der Vater des Kindes von Frau R. war. Die Parteien stritten sich und trennten sich. Mitte 2014 bemühte sich der Ehemann um eine Versöhnung, und die Ehefrau kehrte zurück. Im Mai 2017 verwies der Ehemann die Klägerin und ihre Tochter (aus einer früheren Beziehung) aus dem Haus. Im Oktober und Dezember 2017 unternahmen die Eltern mit den drei Kindern Übernachtungsausflüge, bei denen sie sich Zimmer teilten – laut Angaben des Beklagten sogar dasselbe Bett. Die Ehefrau reichte die Scheidung ein und beantragte das alleinige Sorgerecht für beide Söhne.
Der Oberste Gerichtshof entschied:
Eine Vertreibung ist eine feindselige Handlung. „Die Tatsache, dass der Beklagte die Klägerin aus dem Haus vertrieben hat, ist so zu werten, dass der Beklagte Handlungen begangen hat, die der ehelichen Beziehung als Ehegatten in schwerwiegender Weise zuwiderlaufen“ ( việc被告驱逐原告出家,应视为被告对作为夫妻的关系实施了严重敌对行为). Die Voraussetzungen des § 1516 Abs. 6 waren erfüllt.
Ein im Interesse der Kinder eingeschränkter Familienkontakt nach der Trennung stellt keine Vergebung im Sinne von § 1518 dar. Die beiden Familienausflüge mit Übernachtung waren „lediglich eine Maßnahme, um den Kindern angemessene Zuneigung entgegenzubringen; dies reicht noch nicht aus, um davon auszugehen, dass der Kläger dem Beklagten vergeben hat“ (เป็นเพียงการดูแลให้ความอบอุ่นแก่บุตรตามสมควรเท่านั้น ยังไม่เพียงพอให้ถือว่าเป็นการที่โจทก์ได้ให้อภัยจำเลย).
Die Prüfung des Kindeswohls sprach für die Mutter hinsichtlich der alleinigen elterlichen Sorge für beide Söhne. Das Gehalt der Mutter im öffentlichen Dienst war stabiler als das Einkommen des Vaters aus dem Lotterieverkauf; sie hatte die tatsächliche finanzielle Versorgung beider Söhne gewährleistet; der Sohn, der bei ihr lebte, war wohlerzogen und lernbegierig, während der Sohn, der beim Vater lebte, aggressiv geworden war und häufig die Schule schwänzte; die Geschwisterbeziehung und die Beziehung zur Halbschwester sprachen für das Zusammenleben mit der Mutter. Dem Vater bleibt das Recht auf angemessenen Umgang gemäß § 1584/1 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs erhalten.
Es gilt der Grundsatz, dass das Verweisen eines Ehepartners aus der ehelichen Wohnung an sich bereits eine schwerwiegende feindselige Handlung im Sinne von § 1516 Abs. 6 darstellt und dass der zum Wohle der Kinder aufrechterhaltene Kontakt zur Familie keine ausdrückliche Vergebung darstellt. Das Urteil bestätigt, dass das Gericht § 1518 weiterhin eng und § 1516 Abs. 6 großzügig auslegt, wenn das vorgeworfene Verhalten tatsächlich mit der Fortführung des ehelichen Lebens unvereinbar ist.
Practical takeaway. Foreign spouses who have been told to leave the marital home — often a house registered in the other spouse’s name, sometimes after years of paying its mortgage — should not interpret the expulsion as a fait accompli. It is a divorce ground. If you have left, document the date, the manner, and the cause; keep police logs and witness contacts where applicable. If you continue to see the children for outings, sleepovers, or family events, that is not legal forgiveness of the expulsion; you have not lost your right to file. The case rewards spouses who continue to support their children while preserving their legal options.
Zusammenfassung: Die Lehrkarte
Zusammengenommen ergeben die fünfzehn Urteile ein schlüssiges Rechtsbild der gerichtlichen Scheidung in Thailand. Dieses Rechtsbild lässt sich auf zwölf operative Regeln reduzieren, die ein Rechtspraktiker jeweils in der Beratung und im Prozess anwenden kann.
| Lehre | führende Instanz | Anwendungsregel |
|---|---|---|
| Die kanonische Definition des Begriffs „feindliche Handlungen“ in § 1516 Abs. 6 | Dika 5347/2538 | Verhalten, das das normale Familienleben der Ehegatten beeinträchtigt oder ihr Zusammenleben erschwert, beispielsweise in einer Weise, die körperlichen oder seelischen Schaden verursachen kann. |
| Schwellenwert für eine „schwere“ Beleidigung gemäß § 1516 Abs. 3 | Dika 2092/2519; Dika 4402/2558 | Belanglose Sticheleien und aus Eifersucht geäußerte regionale Schimpfwörter fallen unter die Schwelle; der Kontext ist entscheidend. |
| Die Doktrin der fortgesetzten unerlaubten Handlung gemäß § 1529 | Dika 2232/2535 | Solange das Fehlverhalten (z. B. das Führen einer anderen Person als Ehepartner) andauert, beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. |
| Der Teil „Unterhalt und sonstige Gründe“ von § 1516 Abs. 6 | Dika 3608/2531 | Die Unterlassungshandlung, in Verbindung mit anderem Verhalten, das dem Ehepartner eine unzumutbare Härte verursacht, erfüllt den Scheidungsgrund. |
| Bedingter Widerruf vs. Erlass gemäß § 1518 | Dika 173/2540; Dika 4104/2564 | Das Zurücknehmen einer früheren Klage aufgrund des Versprechens des anderen, sich zu bessern, ist keine Vergebung; Familienausflüge zum Wohle der Kinder sind keine Vergebung. |
| Die „Clean-Hands“-Doktrin steht der Klagebefugnis nicht entgegen | Dika 195/2543 | Ein Ehepartner, dessen eigenes Verhalten für den anderen einen Scheidungsgrund darstellen würde, kann dennoch Klage erheben; das Rechtsmittel ist die Widerklage. |
| Die Befugnis des Gerichts, von Amts wegen in Unterhaltssachen tätig zu werden | Dika 3494/2547 | Das Gericht muss bei der Scheidung durch Urteil den Unterhalt für die Kinder festlegen, auch wenn kein entsprechender Antrag gestellt wurde. |
| Gegenseitige Wachsamkeit ist keine Feindseligkeit | Dika 994/2552; Dika 272/2561 | Ein Ehepartner, der Beschwerden verfasst, den anderen verfolgt oder begleitet, begeht keine Feindseligkeit im Sinne von § 1516 Abs. 6. |
| Zeitpunkt des Inkrafttretens der Unterhaltszahlungen nach der Scheidung | Dika 4532/2556 | Unterhaltszahlungen gemäß § 1526 beginnen mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. |
| Sexuelle Selbstbestimmung in der Ehe und Vergewaltigung | Dika 302/2559; Dika 272/2561 | Jeder Geschlechtsverkehr erfordert die erneute freiwillige Einwilligung beider Ehepartner; erzwungener Geschlechtsverkehr gilt gemäß § 276 des Strafgesetzbuches als Vergewaltigung. |
| Befugnis des Gerichts zur Umdeutung des Klagegrundes | Dika 820/2559 | Der Kläger muss lediglich die Tatsachen klar darlegen; die rechtliche Würdigung obliegt dem Gericht. |
| Bilateral-fault bar to post-divorce alimony; pre-marriage gifts | Dika 8803/2559 | Bei beiderseitigem Verschulden entfällt der Unterhalt nach § 1526; vor der Eheschließung erfolgte Übertragungen auf den Namen des Beschenkten gelten als Schenkungen und gehören zum persönlichen Vermögen; während der Ehe zusammengeführte Einlagen gelten als eheliches Vermögen. |
Do You Have Grounds for Divorce? Common Scenarios for Foreign Spouses in Thailand
The doctrine above is precise, but precision is only useful when it answers the question a real person is asking. Most foreign spouses come to our firm not to debate the meaning of “ปฏิปักษ์ต่อการเป็นสามีภริยาอย่างร้ายแรง” in the abstract, but to ask whether what they have lived through, or what they are about to admit to, will let them out of the marriage under Sections 1516(3) and 1516(6). The scenarios below are drawn from recurring fact patterns in our practice — whether the marriage is between a foreigner and a Thai national or between two foreigners with a sufficient connection to Thailand. Each is mapped to the relevant subsection and to the leading Supreme Court authority. The scenarios are not exhaustive; a careful conversation with counsel is always the right next step. But they provide a working map of where the law currently stands and what to do next.
Your Spouse Has Subjected You to Sexual Coercion
If your spouse is forcing or coercing intercourse, the case is foundationally clear under Dika 302/2559: forced intercourse within marriage is the torture of the body or mind within Section 1516(3) and the commission of acts seriously hostile to the conjugal relationship within Section 1516(6), and is also rape under Penal Code Section 276. The immediate steps are physical safety, a police report, medical certification of any injury, and, where appropriate, a protection order under the Domestic Violence Victim Protection Act B.E. 2550 (2007). These steps protect you and create the evidential foundation for the subsequent divorce. A criminal conviction is not a prerequisite for divorce; the civil court can find the conduct proved on the ordinary civil standard. A criminal complaint, however, is highly persuasive and is normally pursued in parallel.
Your Spouse Has Physically Harmed You
Section 1516(3) requires serious harm. Dika 2092/2519 establishes that minor bruising healing in a week does not clear the threshold. Real injuries — fractures, hospitalisations, recurring assaults, weapon use, injuries requiring police involvement — do. The evidential record is everything: photographs taken at the moment of injury, medical certificates from the same day, police daily logs, witness statements, neighbours’ accounts, prior protection orders. Where physical violence is part of a pattern that also includes psychological control, sexual coercion, or financial neglect, the case is also available under Section 1516(6), and the patterns of intimidation reinforce the seriousness of each individual incident. The Domestic Violence Victim Protection Act B.E. 2550 should be considered in parallel with divorce.
Your Spouse Is Constantly Insulting or Abusive but Has Not Hit You
Verbal and psychological abuse can ground divorce, but only where it crosses the seriousness threshold of Section 1516(3) (serious insult of the spouse or the spouse’s ascendants) or accumulates into hostility under Section 1516(6). Dika 4402/2558 shows that occasional rough language or culturally familiar vernacular is not enough. Dika 8803/2559, by contrast, shows that extraordinary verbal abuse — repeated, public, demeaning of the spouse’s body and dignity, accompanied by threats of further misconduct — does clear the threshold. The right strategy is to keep contemporaneous records: dated voice recordings where lawfully obtained, screenshots of messages, witness accounts, and a written timeline. A single bad evening will not succeed. A pattern of escalating, demeaning, and public abuse will.
Your Spouse Has Refused to Provide You Maintenance
Section 1461 paragraph two of the Civil and Commercial Code obliges each spouse to support the other according to ability and condition. Where one spouse has stopped contributing to the household and the other is in financial difficulty as a result, two remedies run in parallel. The first is an action for spousal maintenance during marriage under Section 1461 paragraph two and Section 1598/38, exempt from court fees under Section 155 of the Family and Juvenile Court Procedure Act (Dika 272/2561). The second is divorce under Section 1516(6) on the maintenance-plus-other-grounds formulation in Dika 3608/2531: failure to support, combined with other conduct causing the other spouse undue hardship, makes ongoing cohabitation unreasonable. A foreign spouse without independent income — particularly one whose visa precludes employment in Thailand — can pursue the maintenance action immediately, and then file for divorce when the conduct has accumulated enough other grounds.
Your Spouse Has Expelled You from the Family Home
Dika 4104/2564 is directly on point. Expulsion is hostility within Section 1516(6). Where the spouse who owns or controls the house orders you to leave, the act itself is the ground; you do not need additional misconduct. Document the date and the manner of the expulsion, including any witnesses, any change in the door locks, and any communications surrounding it. Notify a friend or counsel by message or email at the moment of expulsion so there is a contemporaneous timestamp. If you return to see the children for outings or family events, that is not legal forgiveness; it is residual co-parenting (Dika 4104/2564).
Your Spouse Has Become Romantically Engaged with Another Person
Where your spouse’s emotional energy and behaviour are directed at a third person — diary entries, intimate messages, romantic photographs, gifts, repeated unexplained absences with the third person, joint social-media presence — the case is available under Section 1516(6) as acts seriously hostile to the conjugal relationship, even where you cannot prove physical adultery. Dika 820/2559 is the leading authority: the Supreme Court found that diary entries documenting the wife’s romantic love for another man would “cause the family to disintegrate and lose normal happiness; the other spouse must suffer; this is undue trouble” (ย่อมทำให้ครอบครัวแตกแยกขาดความปกติสุข อีกฝ่ายหนึ่งต้องมีความทุกข์ทรมาน ถือว่าได้รับความเดือดร้อนเกินควร). The Court further held that the plaintiff need only plead the facts; the legal characterisation is for the court. Documentary evidence (diaries, messages, photographs, gift records, witnesses) is decisive.
Your Spouse Is Openly Maintaining a Separate Household with Another Partner
Where your spouse is openly maintaining a second household — paying rent or mortgage for another partner, openly raising children with that partner, attending family events or being publicly photographed with that partner — the open and continuing nature of the conduct makes the case under Section 1516(6) particularly strong. Dika 2232/2535 confirms that conduct of this kind is acts seriously hostile to the conjugal relationship; the continuous-tort doctrine means the one-year limitation period under Section 1529 has not begun to run, so the years during which you tried to keep the family together do not bar the action. Documentary evidence — school enrolment records naming both partners, hospital records, joint social-media posts, photographs of family events, lease documents, bank transfers, witness testimony from neighbours or staff — is decisive. The action should be filed before the second household is dissolved, because once the continuing conduct ends the limitation clock starts.
Your Spouse Has Abandoned the Home and Stopped All Contact and Maintenance
Where your spouse has effectively walked out of the family — refusing all calls, refusing maintenance, refusing to return to the matrimonial home — the case is available under Section 1516(6) on the maintenance-plus-other-grounds formulation in Dika 3608/2531. The combined failure to maintain and pattern of total absence is itself hostile conduct that makes ongoing cohabitation unreasonable. Dika 8803/2559 confirms that chronic absence, refusal of conjugal cohabitation, and cessation of maintenance are independently acts seriously hostile under Section 1516(6). The right strategy is to document the absence carefully: copies of unanswered messages, bank statements showing the absence of household contributions, witness statements from neighbours or staff, and police reports if any property has been removed without your consent.
You Are Considering Reconciliation but Want to Preserve Your Options
Dika 173/2540 and Dika 4104/2564 are the leading authorities. Reconciliation is not legally fatal, but it has to be handled carefully to avoid the Section 1518 forgiveness bar. The safe practice is to record the conditions in writing — typically a short signed letter or an exchange of messages — confirming exactly what the other spouse has agreed to (no further contact with the third party, payment of agreed maintenance, return to the matrimonial home, attendance at counselling). If the conditions are kept, you have lost nothing. If they are broken, the original cause of action survives. Spouses who reconcile in silence run the risk that their tolerance will later be read as forgiveness.
You Yourself Have Something to Hide
Dika 195/2543 confirms that you can sue even if you yourself have given the other spouse a ground for divorce. But the other side can counter-sue, and bilateral fault has financial consequences. Dika 820/2559 reduced compensation from THB 600,000 to THB 300,000 on bilateral-fault grounds. Dika 8803/2559 confirmed that, where divorce is granted on bilateral fault, post-divorce alimony under Section 1526 is unavailable. Before filing, sit down with counsel and audit the full ledger — what your spouse has done, what you have done, what evidence exists on each side, what each of you stands to gain or lose. The right strategy is rarely to race to the court door; it is to assess the position calmly and then act decisively.
Your Foreign Marriage Was Never Registered in Thailand
The fifteen judgments above all involved marriages registered in Thailand. Where the marriage was registered abroad and never recorded in the Thai civil registry, mutual-consent divorce at the amphoe is generally not available, but judicial divorce in the Thai Juvenile and Family Court remains available provided one spouse is domiciled in Thailand or the marriage has sufficient connection to the kingdom. Sections 1516(3) and 1516(6) apply in the ordinary way. A Thai judgment recognised abroad may or may not be effective in the country where the marriage was registered; cross-border recognition of Thai divorce judgments is handled case-by-case under foreign law and is increasingly common. For an in-depth treatment, see our companion article on divorce in Thailand with a foreign marriage certificate.
You Hold Substantial Assets and Want to Protect Them
The single most important pre-divorce question for asset-holding foreign spouses is the characterisation of property. Dika 8803/2559 and Dika 820/2559 together set the rules: property gifted to the donee before marriage is personal property (Section 1471(1)); property gifted to the donee during marriage is also personal property (Section 1471(3)); inheritances received during marriage are personal property unless the gift document declares otherwise (Section 1471(3) and Section 1474); assets purchased during marriage from commingled funds are presumed marital and divided equally (Section 1474 paragraph three and Section 1533). Foreign spouses holding pre-marriage assets abroad should preserve documentary records showing the assets were acquired before the Thai marriage and have been kept segregated since. Where the marriage involves a property purchase in the spouse’s name to satisfy the Land Code restrictions on foreign ownership, the source of the funds and any donative intent should be documented in writing at the time of transfer. A prenuptial agreement registered with the marriage at the amphoe under Sections 1465 to 1469 is, by some distance, the strongest single protection.
You Want to Take or Keep the Children Outside Thailand
Parental authority is governed by Sections 1520 to 1522 and Sections 1564 to 1566. Where the marriage is dissolved, the court fixes parental authority on the best-interests standard. Dika 4104/2564 shows the relevant factors: income stability, the children’s current welfare and behaviour, the value of keeping siblings together, the parent’s availability to care for the child. The non-custodial parent retains a right of reasonable contact under Section 1584/1. Where a child is wrongfully removed from Thailand to a country party to the Hague Convention on the Civil Aspects of International Child Abduction (or vice versa), the Convention on Civil Aspects of International Child Abduction Act B.E. 2555 (2012) provides the Hague return procedure, with the Department of Children and Youth, Ministry of Social Development and Human Security, as the Thai Central Authority. For a detailed analysis, see our companion article on parental authority over minor children in Thailand.
Wie Juslaws & Consult Ihnen helfen kann
Juslaws & Consult is an English-speaking Thai law firm with offices in Bangkok and Phuket. Our family-disputes practice represents foreign spouses, Thai nationals, and international families through every stage of dissolution: pre-action assessment of whether a ground for divorce is available and likely to succeed, evidence-gathering and witness preparation, conciliation and mediation under the Family and Juvenile Court Procedure Act, mutual-consent divorce registration at the amphoe, contested judicial divorce in the Juvenile and Family Courts, prenuptial and postnuptial planning under Sections 1465 to 1469, child-custody and Hague Convention applications, recognition of foreign divorce judgments, and complex marital-property liquidations. Where the marriage has significant business or property assets at stake, we coordinate with our civil-litigation team, our business and commercial team, our property and investment team, and our corporate due-diligence specialists so the divorce is handled in the context of the entire economic picture.
Most foreign spouses who come to us are not ready to file the day they walk in. They want to understand whether they have grounds, what evidence they need, what their spouse might counter-claim, how the children will be handled, and what they will be left with at the end. We provide that assessment in plain English, in a single confidential meeting, and we leave the timing of any further step to you. If you are considering divorce, have been served with a divorce petition, are negotiating a reconciliation, or simply want to understand your position before any action is taken, please contact us through our contact page.
Häufig gestellte Fragen
How do I know if I have grounds for divorce in Thailand?
For the category of conduct most often litigated in contested divorces, you have grounds if your spouse’s behaviour fits either Section 1516(3) of the Civil and Commercial Code, which covers serious harm or torture to the body or mind and serious insult of the spouse or the spouse’s ascendants, or Section 1516(6), which covers failure to provide proper maintenance and acts seriously hostile to the relationship as spouses, and you can prove the conduct on a preponderance of credible evidence. Section 1516(6) is the most flexible of the two and covers everything from financial neglect to expulsion from the matrimonial home, from emotional infidelity recorded in a diary to the maintenance of a separate household with another partner. Section 1516(3) is the natural companion provision where the conduct involves physical harm, sexual coercion, or serious verbal contempt. The fifteen Supreme Court judgments analysed above show how the courts apply both provisions in practice.
Was ist der häufigste Scheidungsgrund in Thailand?
Mit deutlichem Abstand steht § 1516 Abs. 6 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs, der die Unterlassung der Unterhaltspflicht sowie Handlungen umfasst, die der ehelichen Beziehung ernsthaft zuwiderlaufen. Zwölf der fünfzehn in diesem Artikel analysierten Urteile des Obersten Gerichtshofs stützen sich auf diesen Absatz, entweder allein oder in Verbindung mit einem anderen Absatz. Der Gerichtshof hat Absatz (6) herangezogen, um eheliche Vergewaltigung (Dika 302/2559), Vertreibung aus der ehelichen Wohnung (Dika 4104/2564), offenes Zusammenleben mit einem anderen Partner (Dika 2232/2535) sowie emotionale Untreue (Dika 820/2559) in den Bereich der gerichtlich anerkannten ehelichen Verfehlungen einzubeziehen. Die kanonische Definition ist die in Dika 5347/2538 dargelegte Formulierung: ein Verhalten, das das normale Familienleben der Ehegatten behindert oder ihre Lebensgemeinschaft beeinträchtigt, sodass es zu körperlichem oder seelischem Schaden führen kann.
Wie lange habe ich Zeit, um in Thailand die Scheidung einzureichen?
Section 1529 of the Civil and Commercial Code sets a one-year limitation period for divorce actions based on Section 1516(3) or Section 1516(6), running from the day the claimant knew or ought to have known the facts on which the claim is based. Dika 2232/2535 confirms, however, that where the underlying misconduct is itself continuous — open cohabitation with a third party, sustained financial neglect, an ongoing pattern of psychological abuse, repeated sexual coercion — the limitation period does not begin to run until the misconduct ends. A spouse who has tolerated misconduct for years to keep the family together is not, on that account alone, time-barred.
Verliert ich durch die Vergebung meines Ehepartners mein Recht auf Scheidung?
§ 1518 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs sieht vor, dass das Recht auf Einreichung der Scheidung erlischt, wenn der scheidungsberechtigte Ehegatte eine Handlung vorgenommen hat, die die Vergebung des den Anspruch begründenden Tatbestands erkennen lässt. Nach dem Urteil Dika 173/2540 gilt eine zurückgenommene frühere Scheidungsklage, die an das Versprechen des Beklagten zur Besserung geknüpft war, nicht als Vergebung, wenn der Beklagte dieses Versprechen bricht; der Klageanspruch lebt wieder auf. Dika 4104/2564 besagt, dass ein begrenzter Familienkontakt nach der Trennung zum Wohle der Kinder, wie beispielsweise Übernachtungsausflüge mit den Kindern, keine ausdrückliche Vergebung darstellt. Um Klarheit zu wahren, sollten Ehegatten, die über eine Versöhnung verhandeln, den rechtlichen Status der Versöhnung schriftlich festhalten, idealerweise mit Unterstützung eines Rechtsbeistands.
Kann ich auf Scheidung verklagt werden, wenn ich selbst untreu war?
Ja. Das Urteil Dika 195/2543 bestätigt, dass die „Clean-Hands“-Doktrin im thailändischen Scheidungsrecht die Klagebefugnis nicht ausschließt. Ein Ehepartner, dessen eigenes Verhalten einen Scheidungsgrund für den anderen darstellen würde, kann dennoch Klage erheben. Der geschädigte Ehepartner hat die Möglichkeit, eine Gegenklage einzureichen, nicht jedoch, die Klage abzuwehren. Beiderseitiges Verschulden hat Auswirkungen auf den Rechtsbehelf: Dika 820/2559 reduzierte die Entschädigung aufgrund beiderseitigen Verschuldens von 600.000 THB auf 300.000 THB, und Dika 8803/2559 bestätigte, dass das Gericht, wenn die Scheidung aufgrund beiderseitigen Verschuldens gewährt wird, keine gesetzliche Befugnis hat, nach der Scheidung Unterhalt gemäß § 1526 zuzusprechen.
Was gilt gemäß § 1516 Abs. 3 als „schwere“ Beleidigung oder Verletzung?
Die Schwelle für die Schwere der Tat gemäß § 1516 Abs. 3 ist kontextabhängig und ganzheitlich zu beurteilen. Im Urteil Dika 2092/2519 wurde festgestellt, dass Blutergüsse „von der Größe kleiner Limetten“, die innerhalb von sieben Tagen verheilt sind, keine „Körperverletzung“ im Sinne von § 295 Strafgesetzbuch darstellen und somit auch keine Verletzung im Sinne von § 1516 Abs. 3. In der Rechtssache Dika 4402/2558 wurde entschieden, dass regionale umgangssprachliche Beleidigungen wie „บัก“ und „อี“ in Verbindung mit „แก่“ nicht zwangsläufig eine schwerwiegende Missachtung darstellen, insbesondere wenn die Ehe bereits lange besteht und die beleidigende Partei ansonsten treu war. Das Gericht wägt die Dauer der Ehe, die gegenseitige Fürsorge der Parteien in der Vergangenheit, die zugrunde liegende Provokation und den kulturellen Kontext der Sprache ab. Worte allein reichen selten aus; schwerwiegende körperliche Verletzungen, die durch medizinische Beweise belegt sind, werden eher als solche anerkannt.
Ist Vergewaltigung in der Ehe in Thailand ein Scheidungsgrund?
Ja. Dika 302/2559 ist die maßgebliche Rechtsquelle. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass zwar Ehemann und Ehefrau gemäß § 1461 Abs. 1 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ehelich zusammenleben müssen, jeder Geschlechtsverkehr jedoch von beiden Ehegatten freiwillig gewollt sein muss. Wenn einer der Ehepartner nicht zustimmt, kann der andere den Geschlechtsverkehr nicht erzwingen; erzwungener Geschlechtsverkehr gilt gemäß § 276 des Strafgesetzbuchs als Vergewaltigung und stellt zudem einen Scheidungsgrund gemäß § 1516 Abs. 3 (seelische Grausamkeit) und § 1516 Abs. 6 (der ehelichen Beziehung feindliche Handlungen) dar. Das Urteil bringt das thailändische Recht in Einklang mit den Änderungen des Strafgesetzbuchs von 2007, durch die die historische Ausnahme der Vergewaltigung in der Ehe abgeschafft wurde. In der Rechtssache Dika 272/2561 wurde dieselbe Logik umgekehrt angewandt, wobei festgestellt wurde, dass ein Mann nicht ohne Weiteres gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen werden kann.
Was ist, wenn mein Ehepartner sich weigert, mir Unterhalt zu zahlen?
Gemäß § 1461 Abs. 2 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ist jeder Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten entsprechend seinen Möglichkeiten und Verhältnissen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Das Urteil Dika 272/2561 bestätigte, dass ein Ehegatte, der arbeitslos ist und sich anderweitig nicht selbst versorgen kann, gemäß § 1461 Abs. 2 in Verbindung mit § 1598/38 Anspruch auf Unterhalt vom erwerbstätigen Ehegatten hat. Das Gericht verurteilte den Ehemann zur Zahlung von 20.000 THB monatlich an die Ehefrau. Unterhaltsansprüche sind gemäß § 155 des Gesetzes über das Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht B.E. 2553 von Gerichtsgebühren befreit – ein wichtiger praktischer Punkt, der von Laien als Prozessparteien oft übersehen wird. Eine anhaltende Unterhaltsverweigerung in Verbindung mit anderem feindseligen Verhalten erfüllt zudem den ersten Tatbestand von § 1516 Abs. 6 (Dika 3608/2531; Dika 8803/2559).
Wie wird der Unterhalt für Kinder nach einer Scheidung in Thailand festgelegt?
Die §§ 1521 und 1522 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ermächtigen das Gericht, einen monatlichen Unterhalt für das Kind anzuordnen, der den finanziellen Möglichkeiten jedes Elternteils und den Bedürfnissen des Kindes angemessen ist. Dika 3494/2547 bestätigte, dass das Gericht bei einer durch gerichtliches Urteil ausgesprochenen Scheidung den Unterhalt von Amts wegen festsetzen muss, selbst wenn dies im Antrag nicht ausdrücklich geltend gemacht wird; die elterliche Unterhaltspflicht gemäß § 1564 ist unabdingbar. Dieselbe Regelung gilt nicht für einvernehmliche Scheidungen auf Bezirksebene (Amphoe), bei denen sich die Parteien gemäß § 1520 schriftlich über den Unterhalt einigen müssen. Der Kindesunterhalt läuft bis zur Volljährigkeit im Alter von 20 Jahren, kann jedoch verlängert werden, wenn das Kind eine Hochschulausbildung absolviert oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Eine Änderung ist bei einer wesentlichen Änderung der Umstände gemäß § 1598/38 möglich.
Wie wird bei einer Scheidung in Thailand über das Sorgerecht für minderjährige Kinder entschieden?
§ 1520 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs sieht vor, dass sich die Eltern bei einer einvernehmlichen Scheidung schriftlich über die Ausübung der elterlichen Sorge für jedes Kind einigen müssen. Liegt keine Einigung vor oder handelt es sich um eine streitige Scheidung, entscheidet das Jugend- und Familiengericht über die elterliche Sorge unter Berücksichtigung des Kindeswohls, gestützt auf einen Bericht eines Sozialarbeiters gemäß § 11 des Gesetzes über das Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht. Dika 4104/2564 veranschaulicht die zu berücksichtigenden Faktoren: Einkommensstabilität, das aktuelle Wohlergehen und Verhalten des Kindes, die Bedeutung des Zusammenbleibens von Geschwistern sowie die Verfügbarkeit der Eltern für die Betreuung des Kindes. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil behält gemäß § 1584/1 ein Umgangsrecht. Eine umfassende Analyse der Rechtsprechung zur elterlichen Sorge finden Sie in unserem Begleitartikel zur elterlichen Sorge über minderjährige Kinder in Thailand.
Wie wird das eheliche Vermögen nach einer Scheidung in Thailand aufgeteilt?
Marital property (sin somros, สินสมรส) under Section 1474 of the Civil and Commercial Code is divided equally between the spouses under Section 1533. Personal property (sin suan tua, สินส่วนตัว) under Section 1471 remains with its owner. Dika 8803/2559 establishes important rules on characterisation: property given by one party to the other before marriage and registered in the donee’s name is a gift inter vivos and is personal property under Section 1471(1); deposits and investments made during marriage from commingled household funds are presumed marital under Section 1474 paragraph three, and the spouse asserting personal-property status carries the evidential burden. Dika 820/2559 confirms that gifts between spouses (Section 1471(3)) become the donee’s personal property. The date of valuation for division by court judgment is the date of filing for divorce under Section 1532(ข)).
Wann beginnt der Unterhalt nach der Scheidung gemäß § 1526?
Das Urteil Dika 4532/2556 stellt die maßgebliche Rechtsauffassung dar. Der Unterhalt nach der Scheidung (ค่าเลี้ยงชีพ) gemäß § 1526 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs beginnt gemäß § 1531 Absatz 2 an dem Tag, an dem die Scheidung rechtskräftig wird. Ist ein Fall beim Obersten Gerichtshof in Berufung, wird die Scheidung an dem Tag rechtskräftig, an dem das Urteil des Obersten Gerichtshofs verkündet wird; der Unterhalt läuft daher ab diesem Datum, nicht ab dem früheren Urteil des Berufungsgerichts. Eine Ehefrau, die nach der Scheidung auf Unterhalt angewiesen ist, sollte die Zeitspanne zwischen dem Prozess und der Rechtskraft einkalkulieren.
Welche Auswirkungen hat die Rücknahme einer zuvor eingereichten Scheidungsklage?
Nach dem Urteil Dika 173/2540 stellt ein auf einer bedingten Zusage des Beklagten beruhender Rücktritt keine Verzeihung im Sinne von § 1518 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs dar. Wird die Bedingung (in der Regel das Versprechen des Beklagten, von weiterem Fehlverhalten abzusehen) verletzt, lebt der Klageanspruch wieder auf, und der Kläger kann auf der Grundlage des ursprünglichen Sachverhalts erneut klagen. Ein bedingungsloser Rücktritt hingegen kann als Verzeihung ausgelegt werden und eine zweite Klage auf Grundlage derselben Tatsachen ausschließen. Ehegatten, die eine Einigung aushandeln, sollten ihre Bedingungen schriftlich festhalten.
Can the court grant divorce on a ground I did not specifically pleaded?
Ja. Das Urteil Dika 820/2559 bestätigt, dass der Kläger lediglich die Tatsachen klar darlegen muss; die rechtliche Einordnung des Sachverhalts obliegt dem Gericht. Wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die unter einen anderen Absatz von § 1516 fallen als den geltend gemachten, wendet das Gericht das Recht auf die vorgetragenen Tatsachen an. Daraus folgt, dass die in der Klageschrift dargelegte Sachverhaltsbeschreibung wichtiger ist als der konkret angeführte Absatz. Das Gericht wird jedoch keine über die in § 142 der Zivilprozessordnung geltend gemachten Ansprüche hinausgehende Abhilfe gewähren; wird persönliches Vermögen fälschlicherweise als eheliches Vermögen eingestuft, kann der Kläger den größeren Anteil verlieren.
I am a foreign spouse without a Thai work permit. Can I still claim maintenance from my Thai spouse?
Yes. Section 1461 paragraph two of the Civil and Commercial Code obliges each spouse to support the other according to ability and condition. A foreign spouse who cannot work in Thailand because of visa or work-permit restrictions is in exactly the position the maintenance provision is designed to address. Dika 272/2561 ordered THB 20,000 per month from a dentist husband earning THB 200,000 to THB 300,000 per month to his unemployed wife. The court calibrates the amount to the paying spouse’s means and the receiving spouse’s reasonable needs in line with the standard of living during the marriage. Maintenance claims are exempt from court fees under Section 155 of the Family and Juvenile Court Procedure Act.
My spouse owns the house we live in. Can they simply throw me out?
Not without legal consequence. Dika 4104/2564 holds that expulsion from the matrimonial home is itself an act seriously hostile to the conjugal relationship under Section 1516(6). The registered owner remains the registered owner (and foreigners cannot own land directly under the Land Code, so in mixed marriages the land is normally in the Thai spouse’s name), but the act of expelling the other spouse is a divorce ground. It does not lose you the right to claim half of any marital property accumulated during the marriage, including the value of improvements to the land paid for from marital funds. Document the expulsion thoroughly and contact counsel immediately.
My foreign marriage was not registered in Thailand. Can I still get divorced here?
Yes, through the Juvenile and Family Court rather than the amphoe. Mutual-consent divorce at the amphoe is generally not available where the marriage is not in the Thai civil registry. Judicial divorce, however, is available provided one spouse is domiciled in Thailand or the marriage has sufficient connection to the kingdom. Sections 1516(3) and 1516(6) apply in the ordinary way, and the resulting Thai judgment can be presented for recognition in the country where the marriage was registered subject to that country’s recognition rules. For a fuller treatment, see our companion article on divorce in Thailand with a foreign marriage certificate.
Will I be able to take the children with me if I leave Thailand?
Permanent relocation of a child abroad is a question of parental authority. If both parents jointly hold parental authority, both must consent to a permanent move; if the court has granted sole exercise of parental authority to one parent, that parent may relocate but the other parent retains contact rights under Section 1584/1. Where a child is wrongfully removed to a country party to the 1980 Hague Convention on the Civil Aspects of International Child Abduction, the Convention return procedure applies, with the Department of Children and Youth at the Ministry of Social Development and Human Security as the Thai Central Authority. Foreign parents considering relocation should obtain an explicit court order before they move, not after. For a detailed analysis of the Thai law on parental authority, see our companion article on parental authority over minor children in Thailand.
Wie lange dauert eine streitige Scheidung in Thailand?
Eine einvernehmliche Scheidung auf Bezirksebene ist an dem Tag abgeschlossen, an dem beide Ehepartner mit den erforderlichen Unterlagen erscheinen. Eine streitige Scheidung vor dem Jugend- und Familiengericht dauert in der Regel sechs bis achtzehn Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil, abhängig von der Komplexität der Vermögens- und Sorgerechtsfragen sowie davon, ob die Mediation gemäß dem Gesetz über das Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht (B.E. 2553) erfolgreich ist. Berufungen an das Berufungsgericht für Sonderfälle und den Obersten Gerichtshof (Dika-Gericht) können das Verfahren um weitere ein bis drei Jahre verlängern. Das Datum des Inkrafttretens der Scheidung ist jedoch das Datum, an dem das Urteil rechtskräftig wird, was Auswirkungen auf den Unterhalt nach der Scheidung (Dika 4532/2556) und auf den Zeitpunkt der Bewertung des ehelichen Vermögens (Abschnitt 1532(ข)) hat.
Wo kann ich die Urteile des Obersten Gerichtshofs sowie das Zivil- und Handelsgesetzbuch im Volltext einsehen?
Der Oberste Gerichtshof Thailands veröffentlicht ausgewählte Urteile unter deka.supremecourt.or.th. Der konsolidierte Text des Zivil- und Handelsgesetzbuchs wird vom Amt für Justiz unter jla.coj.go.th veröffentlicht, und Änderungen werden im Amtsblatt unter ratchakitcha.soc.go.th bekannt gegeben. Das Zentrale Jugend- und Familiengericht veröffentlicht Informationen zur Rechtspraxis unter jvnc.coj.go.th. Das Ministerium für Provinzverwaltung, das gemäß dem Familienregistrierungsgesetz die Registrierung von Scheidungen auf Amphä-Ebene verwaltet, veröffentlicht Leitlinien unter dopa.go.th. Die meisten maßgeblichen Texte liegen in thailändischer Sprache vor; als englischsprachige Referenz bietet Juslaws & Consult eine Übersetzung von Buch V des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuchs über Ehe und Elternschaft an.
Wie kann Juslaws & Consult bei einer Scheidungsangelegenheit helfen?
Juslaws & Consult is an English-speaking Thai law firm with offices in Bangkok and Phuket. Our family-disputes practice handles every stage of divorce: pre-action negotiation, conciliation, mutual-consent divorce at the amphoe, contested judicial divorce in the Juvenile and Family Court, child-custody and Hague Convention applications, prenuptial and postnuptial planning, and complex marital-property liquidations. We routinely advise foreign spouses, Thai nationals, and international families on the cross-border dimensions of Thai divorce. Where the marriage involves significant business or property assets, we coordinate with our civil-litigation team, our business and commercial team, and our property and investment team. To open a confidential discussion, please contact us through our contact page.












