Eine Scheidung in Thailand ist auch dann möglich, wenn Ihre Ehe ursprünglich im Ausland registriert wurde. Unabhängig davon, ob beide Ehepartner Ausländer sind oder ob ein Ehepartner Thailänder und der andere Ausländer ist, bietet das thailändische Recht einen Mechanismus, um die Ehe in Thailand aufzulösen. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie sich in Thailand mit einer ausländischen Heiratsurkunde scheiden lassen können, wie das Gerichtsverfahren abläuft und wie unsere Anwaltskanzlei Ihnen helfen kann. Wir stellen auch die relevanten thailändischen Gesetze vor, um unser Fachwissen unter Beweis zu stellen, und bieten am Ende einen Abschnitt mit Fragen und Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Können sich Ausländer in Thailand scheiden lassen, wenn ihre Ehe im Ausland registriert wurde?
Ja. Zwei Ausländer oder ein thailändisch-ausländisches Paar, die außerhalb Thailands geheiratet haben , können die Scheidung in Thailand einreichen. Auch wenn keiner der beiden Ehepartner Thailänder ist und die Heiratsurkunde im Ausland ausgestellt wurde, können thailändische Familiengerichte die Zuständigkeit anerkennen, solange mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Wohnsitz in Thailand: Mindestens ein Ehepartner lebt in Thailand.
- Kind in Thailand: Das Paar hat ein minderjähriges Kind, das sich in Thailand aufhält.
- Eigentum in Thailand: Das Paar besitzt Eigentum in Thailand (z.B. Immobilien).
- (Wenn die Ehe ursprünglich in Thailand registriert wurde, sind die thailändischen Gerichte von Natur aus ebenfalls zuständig).
Die Erfüllung einer der oben genannten Bedingungen reicht aus, um eine Scheidung vor einem thailändischen Gericht einzureichen. Wenn das ausländische Paar zum Beispiel eine Eigentumswohnung in Thailand besitzt oder wenn ein Ehepartner in Thailand gelebt hat, können die thailändischen Gerichte über den Scheidungsantrag entscheiden.
Wichtig: Wenn Ihre Ehe nicht in Thailand registriert wurde, kann ein örtliches Bezirksamt (Amphur) Ihre Scheidung nicht bearbeiten, selbst wenn beide Ehepartner mit der Beendigung der Ehe einverstanden sind. In Thailand ist eine administrative (unstrittige) Scheidung beim Bezirksamt nur für Ehen möglich, die im thailändischen Standesamt eingetragen sind. Daher ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, um eine im Ausland eingetragene Ehe in Thailand aufzulösen. Dies gilt auch für Scheidungen in gegenseitigem Einvernehmen. Sie müssen dennoch ein Verfahren vor dem thailändischen Familiengericht einleiten, um eine formelle gerichtliche Scheidung zu erreichen.
Wenn sich jedoch beide Ehegatten über die Scheidung und alle Bedingungen (Aufteilung des Vermögens, Sorgerecht für die Kinder usw.) einig sind, kann das Gerichtsverfahren viel reibungsloser und schneller ablaufen als ein vollständig strittiger Fall. Während des Gerichtsverfahrens können die Ehegatten dem Gericht eine unterzeichnete Scheidungsvereinbarung (Kompromissvereinbarung) vorlegen, die es dem Richter ermöglicht, schnell ein Urteil zu erlassen, das diese Vereinbarung widerspiegelt. Dadurch wird der Fall vor Gericht in eine unbestrittene Scheidung umgewandelt, und die Scheidung wird rechtskräftig, sobald das Gericht die Vereinbarung genehmigt hat. Das endgültige Gerichtsurteil kann dann verwendet werden, um die Scheidung bei den zuständigen Behörden zu registrieren: Zum Beispiel beim thailändischen Bezirksamt (für das Standesamt des thailändischen Ehegatten) und/oder bei den Botschaften der Ehegatten, damit die Scheidung in deren Heimatländern anerkannt wird.
Die unanfechtbare und die angefochtene Scheidung in Thailand verstehen
In Thailand gibt es zwei Arten von Scheidungen: Unstrittig (in gegenseitigem Einvernehmen) und strittig (durch Gerichtsurteil). Nachfolgend erklären wir, wie jede Art von Scheidung funktioniert, insbesondere im Zusammenhang mit einer im Ausland registrierten Ehe:
Unstrittige Scheidung (Einvernehmliche Scheidung durch das Gericht)
Bei einer einvernehmlichen Scheidung einigen sich beide Ehepartner einvernehmlich auf alle Aspekte der Trennung, einschließlich der Aufteilung des Vermögens, des Sorgerechts/Unterhalts für die Kinder und des Ehegattenunterhalts. Wenn die Ehe in Thailand registriert wurde, kann eine unstrittige Scheidung in der Regel schnell bei einem Bezirksamt durchgeführt werden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Aber bei einer im Ausland registrierten Ehe ist eine administrative Scheidung nicht möglich, so dass selbst eine einvernehmliche Trennung über das Gerichtssystem abgewickelt werden muss.
Die gute Nachricht ist: Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind, ist das Gerichtsverfahren weitgehend eine Formalität. Ein Ehepartner (oder sein Anwalt) wird einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Anstelle eines langwierigen Rechtsstreits werden Sie dem Richter eine unterzeichnete Scheidungsvereinbarung zur Genehmigung vorlegen. In der Regel setzt das Gericht bald nach der Einreichung des Antrags eine Mediation oder eine vorläufige Anhörung an. Wenn beide Parteien bei dieser Anhörung eine umfassende Scheidungsvereinbarung vorlegen, kann das Gericht oft noch am selben Tag oder innerhalb weniger Wochen ein endgültiges Scheidungsurteil fällen, ohne dass es zu einem Prozess kommt. In der Praxis kann die Zeitspanne für eine unbestrittene gerichtliche Scheidung von der Einreichung bis zum endgültigen Urteil bis zu 3 Monate betragen, vorausgesetzt, alle Unterlagen sind in Ordnung und der Zeitplan des Gerichts erlaubt dies.
Beide Ehegatten sollten planen, an der Gerichtsanhörung teilzunehmen, um ihre Zustimmung zu bestätigen (vor allem, wenn einer der Ehegatten Thailänder ist, da der thailändische Ehegatte später das Gerichtsurteil bei seinem Bezirksamt registrieren lassen muss). Wenn ein Ehegatte nicht persönlich anwesend sein kann, z.B. wenn sich ein Ehegatte im Ausland aufhält, ist es möglich, einen Anwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Dazu unterzeichnen Sie eine Vollmacht, die den Anwalt ermächtigt, im Namen des Ehegatten vor Gericht zu handeln. Der abwesende Ehegatte muss die Vollmacht unterschreiben und seine Unterschrift notariell beglaubigen lassen, idealerweise von der thailändischen Botschaft in seinem Land. Unsere Kanzlei arrangiert häufig Scheidungen für ausländische Kunden auf diese Weise: So haben wir beispielsweise einem schwedischen Mandanten die POA-Dokumente zur Verfügung gestellt und ihn bei der notariellen Beglaubigung und der Legalisierung durch die Botschaft begleitet, so dass wir seinen Scheidungsfall in Thailand einreichen konnten, ohne dass er hierher fliegen musste. Mit einer Vollmacht kann Ihr Anwalt die Scheidungsvereinbarung bei Gericht einreichen und sogar während des Verfahrens in Ihrem Namen unterschreiben, was das Verfahren für ausländische Mandanten sehr bequem macht.
Sobald der Richter das Scheidungsurteil erlässt, das Ihre Vereinbarung bestätigt, ist die Ehe rechtlich beendet. Der nächste Schritt ist die Registrierung der Scheidung. Wenn ein Ehepartner Thailänder ist, sollte der thailändische Ehepartner (oder sein Vertreter) das Gerichtsurteil zum örtlichen Bezirksamt bringen, um die Scheidung im Standesamt eintragen zu lassen und eine thailändische Scheidungsurkunde zu erhalten. Wenn beide Ehegatten Ausländer sind, sollten Sie die thailändische Scheidung bei den Behörden Ihres Heimatlandes melden oder registrieren lassen. Oft bedeutet dies, dass Sie das thailändische Scheidungsurteil übersetzen und vom thailändischen Außenministerium legalisieren lassen müssen, um es dann bei Ihrer Botschaft oder dem zuständigen Amt einzureichen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Scheidung im Ausland anerkannt wird. (Die meisten Länder erkennen eine thailändische gerichtliche Scheidung an, sofern das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.)
Angefochtene Scheidung (Gerichtsprozess)
Eine strittige Scheidung liegt vor, wenn sich die Ehegatten nicht über die Scheidung selbst oder ihre Bedingungen einigen können. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehepartner sich weigert, der Scheidung zuzustimmen, oder weil es Streitigkeiten über Kinder, Eigentum oder Schuld gibt. In solchen Fällen muss der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, eine Klage beim Familiengericht einreichen und die rechtlichen Gründe für die Scheidung nach thailändischem Recht nachweisen.
Thailand ist kein Land, in dem Scheidungen ohne Verschulden möglich sind. Außer in Fällen, in denen die Ehe im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen wird, muss eine Scheidung auf einem der gesetzlichen Scheidungsgründe beruhen, die in Abschnitt 1516 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches aufgeführt sind. Zu diesen Gründen gehören zum Beispiel Ehebruch, Verlassen des Ehepartners für mehr als ein Jahr, Grausamkeit/Missbrauch, Inhaftierung, längerer Mangel an Unterhalt, schweres Fehlverhalten, Unzurechnungsfähigkeit, Verschwinden, unheilbare Krankheit und andere. (Ehebruch und schweres Fehlverhalten eines Ehepartners sind häufige Gründe, die wir vor Gericht anführen, aber auch eine "mindestens 3-jährige Trennung" oder eine einjährige Desertion sind gültige Gründe, wenn Sie getrennt gelebt haben). Unsere Anwälte werden Ihre Situation beurteilen, um den geeigneten Grund zu bestimmen, den wir anführen können. In einem Fall weigerte sich die Frau unseres Mandanten beispielsweise, eine gütliche Einigung zu unterzeichnen. weiterhin die Unterschrift verweigerteder einzige Ausweg darin bestand eine Gerichtspetition einzureichen einzureichen, was wir auch erfolgreich taten.
Sobald eine Scheidungsklage eingereicht wurde, beginnt das Gerichtsverfahren. Ein typisches strittiges Scheidungsverfahren in Thailand umfasst mehrere Schritte und kann mehrere Monate bis über ein Jahr dauern. Hier ist ein Überblick darüber, was Sie erwarten können:
- Einreichung des Antrags: Ihr Anwalt reicht eine Scheidungsklage beim Familiengericht der Provinz ein, in der einer der Ehepartner wohnt (oder in der der thailändische Ehepartner registriert ist). In der Klageschrift werden die Gründe für die Scheidung und die beantragte Abhilfe (z.B. Sorgerecht für die Kinder, Aufteilung des Vermögens) angegeben.
- Vorladung und Antwort: Das Gericht stellt eine Vorladung und eine Kopie der Petition an den anderen Ehegatten (den Beklagten) aus. Der Beklagte kann eine Antwort einreichen, in der er die Ansprüche anerkennt oder bestreitet. Wenn sich der andere Ehegatte im Ausland befindet, wird ihm die Klage per internationalem Verfahren zugestellt.
- Mediation/Anhörung vor der Verhandlung: Das Gericht setzt in der Regel innerhalb von ein oder zwei Monaten nach Einreichung der Klage eine erste Anhörung oder Mediationssitzung an. Beide Parteien (oder ihre Anwälte) müssen daran teilnehmen. Ein Gerichtsmediator wird versuchen, einen Kompromiss zwischen den Ehegatten zu finden. Wenn in dieser Phase eine Einigung erzielt wird, wird die Kompromissvereinbarung dem Richter vorgelegt, der ein endgültiges Scheidungsurteil erlässt (und damit einen Prozess vermeidet). Wird keine Einigung erzielt, wird der Fall fortgesetzt.
- Das Gerichtsverfahren: Jede Seite legt (über ihre Anwälte) Beweise und Zeugenaussagen vor, um ihre Ansprüche zu belegen. Für den Antragsteller bedeutet dies, dass er den angeblichen Scheidungsgrund nachweisen muss (z.B. Beweise für Ehebruch, Aufzeichnungen über Verlassenheit usw.), und für beide Parteien Beweise, die ihre Anträge auf Sorgerecht, Vermögen, Unterhalt usw. stützen. Diese Phase kann mehrere Anhörungstermine über mehrere Monate hinweg umfassen. Wenn ein Ehepartner nicht teilnimmt oder abwesend ist, kann das Gericht ex parte verfahren (der Fall wird in Anwesenheit nur einer Seite fortgesetzt).
- Urteil: Nach der Anhörung des Falles erlässt das Gericht ein Urteil , in dem es entscheidet, ob der Scheidung zugestimmt wird und zu welchen Bedingungen (Sorgerecht, Aufteilung des ehelichen Vermögens, Kindesunterhalt usw.). Wenn der Antragsteller einen triftigen Grund nachweisen kann, wird das Gericht der Scheidung zustimmen und in der Regel das eheliche Vermögen gerecht aufteilen und das Sorgerecht zum Wohle des Kindes festlegen. Das Urteil ist für beide Parteien bindend. (Wenn ein Ehepartner mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann er Berufung einlegen, aber das ist ein separates Verfahren).
- Registrierung der Scheidung: Sobald das Urteil rechtskräftig ist, sollte mindestens eine Partei die Scheidung registrieren lassen, um die offiziellen Unterlagen zu aktualisieren. Ein thailändischer Ehegatte bringt das Gerichtsurteil zum Bezirksamt, um die Scheidung zu registrieren und eine Scheidungsurkunde zu erhalten. Ein ausländischer Ehegatte sollte das Urteil übersetzen und legalisieren lassen, um es in seinem Heimatland verwenden zu können. Die Nichtregistrierung des Scheidungsurteils bei den örtlichen Behörden (Bezirksamt und/oder Botschaft) macht die Scheidung nicht ungültig, aber die Registrierung ist wichtig, um eine ordnungsgemäße Dokumentation zu erhalten (z.B. eine thailändische Scheidungsurkunde und die Anerkennung im Ausland).
Angefochtene Scheidungen sind zeitaufwändiger und kostspieliger als eine unbestrittene Vereinbarung. So kann eine vollumfänglich angefochtene Scheidung mit komplexen Fragen etwa 6 bis 12 Monate dauern(unsere Kanzlei hat kürzlich einen hart umkämpften Scheidungs-/Sorgerechtsfall in ~9 Monaten abgeschlossen). Sie erfordert auch mehr Vorbereitung: das Sammeln von Beweisen, die Teilnahme an mehreren Gerichtsterminen und oft die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsbeistands. Wenn Ihr Ehepartner jedoch unkooperativ ist, ist dieses Verfahren die einzige Möglichkeit, die Ehe legal zu beenden. Seien Sie versichert, dass die thailändischen Gerichte einer Scheidung zustimmen werden, wenn Sie triftige Gründe vorbringen können. Und wenn sich die Umstände ändern (z.B. wenn sich die Ehegatten versöhnen oder eine Einigung erzielen), kann eine strittige Angelegenheit immer noch in einen Vergleich umgewandelt und jederzeit vor dem endgültigen Urteil beigelegt werden.
Erforderliche Dokumente für eine gerichtliche Scheidung
Unabhängig davon, ob Ihre Scheidung strittig ist oder einvernehmlich vor Gericht geregelt wird, müssen Sie die folgenden wichtigen Dokumente und Beweise vorbereiten:
- Heiratsurkunde: Das Original der Heiratsurkunde des Landes, in dem Sie geheiratet haben. Wenn sie in einer Fremdsprache abgefasst ist, besorgen Sie sich eine offizielle thailändische Übersetzung (und ggf. eine notarielle Beglaubigung), damit sie dem Gericht vorgelegt werden kann.
- Ausweisdokumente: Für einen thailändischen Ehepartner gehören dazu der thailändische Personalausweis und die Hausregistrierung (tabien baan). Für ausländische Ehepartner wird ein Reisepass als Ausweis verwendet.
- Ehevertrag (falls vorhanden): Wenn Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben, sollten Sie ihn dem Gericht vorlegen, da er die Vermögensaufteilung beeinflussen kann.
- Geburtsurkunden der Kinder: Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, benötigen Sie deren Geburtsurkunden, da das Sorgerecht und der Unterhalt für die Kinder im Rahmen der Scheidung geregelt werden.
- Beweise für die Scheidungsgründe (bei strittigen Fällen): Sammeln Sie alle Beweise, die den Grund für die Scheidung belegen. Dazu können je nach Grund Fotos, Korrespondenz, Nachrichten in den sozialen Medien, Zeugenaussagen, Finanzunterlagen, Polizeiberichte usw. gehören, z. B. Beweise für Ehebruch oder Verlassenheit, Aufzeichnungen über Missbrauch, Rehabilitationsunterlagen für Suchtprobleme usw.
- Nachweis der ehelichen Vermögenswerte und Schulden: Um die Aufteilung des Vermögens zu erleichtern, sollten Sie eine Liste mit den wichtigsten ehelichen Vermögenswerten (Häuser, Bankkonten, Fahrzeuge usw.) und Schulden zusammen mit den entsprechenden Belegen (Eigentumsurkunden, Kontoauszüge usw.) erstellen. Dies wird dem Gericht (oder einer Vergleichsvereinbarung) bei der gerechten Aufteilung des Vermögens helfen.
Ihr Anwalt wird Kopien dieser Dokumente mit dem Gerichtsantrag einreichen oder sie während des Verfahrens vorlegen. Wenn ein Dokument nicht in thailändischer Sprache vorliegt, sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Unser Team sorgt dafür, dass alle Unterlagen den Anforderungen des Gerichts entsprechen.
Wie Juslaws & Consult bei Scheidungen von ausländischen Ehen helfen kann
Eine Scheidung in Thailand, die internationale Elemente enthält, erfordert sowohl Fachwissen im thailändischen Familienrecht als auch ein Verständnis für grenzüberschreitende Fragen. Wir von Juslaws & Consult sind stolz auf unsere fundierten Kenntnisse des thailändischen Scheidungsverfahrens und unsere erfolgreiche Erfolgsbilanz bei der Vertretung ausländischer Mandanten und thailändisch-ausländischer Paare in Scheidungsfällen. Wir kennen das Gesetz und haben Erfahrung aus erster Hand mit den thailändischen Gerichten - von der ersten Einreichung über die Mediation bis hin zum Prozess und dem Urteil.
Wenn Sie unsere Kanzlei beauftragen, unterstützen wir Sie auf folgende Weise:
- Umfassende Rechtsberatung: Wir beginnen mit einer Einschätzung Ihrer Situation und beraten Sie über die beste Vorgehensweise, sei es eine gütliche Einigung oder eine Klage aus bestimmten rechtlichen Gründen. Wir erläutern Ihnen Ihre Rechte nach thailändischem Recht (z.B. Ihren Anspruch auf das eheliche Vermögen oder die Gründe, die für Ihren Fall gelten), damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
- Vorbereitung der Dokumentation: Unser Team kümmert sich um den gesamten notwendigen Papierkram, einschließlich des Entwurfs des Scheidungsantrags, der Scheidungsvereinbarungen und der Vorbereitung von Übersetzungen ausländischer Dokumente. Wir stellen sicher, dass alle Anträge die entsprechenden Gesetze und Fakten zitieren, um Sie in die stärkste Position zu bringen.
- Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Sie als Ihr Anwalt in Gerichtsverfahren. Wenn Sie nicht persönlich in Thailand anwesend sein können, stellen wir eine Vollmacht für Sie aus und vertreten Sie bei allen Anhörungen. Während des gesamten Prozesses kommunizieren wir in Ihrem Namen, legen Beweise vor und setzen uns vor den Richtern für Ihre Interessen ein.
- Geschicktes Verhandeln: Wenn es eine Chance auf eine gütliche Einigung gibt, helfen wir Ihnen, Bedingungen auszuhandeln, die Sie schützen. Unsere Anwälte sind versiert im Aushandeln von Scheidungsvereinbarungen, die alle Fragen abdecken (Aufteilung des Vermögens, Sorgerecht usw.) und die dann schnell vom Gericht genehmigt werden können. Dies kann Ihnen Zeit und Stress ersparen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Vereinbarung rechtlich durchsetzbar ist.
- Erfahrung in der Prozessführung vor Gericht: Wenn Ihr Ehepartner die Scheidung anfechtet oder eine faire Einigung nicht möglich ist, ist unser Prozessteam bereit, für Sie zu kämpfen. Wir sammeln überzeugende Beweise, stellen Zeugen auf und präsentieren dem Gericht einen überzeugenden Fall. In einem Fall, den wir kürzlich für einen im Ausland lebenden Briten bearbeitet haben, konnten wir beispielsweise ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Ehepartners nachweisen (Suchterkrankungen, die sich auf die Familie auswirken) und ein günstiges Urteil erwirken, das unserem Mandanten das volle Sorgerecht zusprach und sein Vermögen schützte. Wir werden ebenfalls unermüdlich daran arbeiten, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
- Formalitäten nach der Scheidung: Nachdem das Gericht ein Urteil gefällt hat, helfen wir bei der Registrierung der Scheidung bei den thailändischen Behörden und Ihrer Botschaft. Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Übersetzung und Legalisierung des Urteils übernehmen, Ihre thailändische Scheidungsurkunde besorgen und sicherstellen, dass Ihre Scheidung international anerkannt wird. Wir bemühen uns, den gesamten Prozess für Sie so nahtlos wie möglich zu gestalten, von Anfang bis Ende.
Mit Juslaws & Consult haben Sie einen vertrauenswürdigen Fürsprecher an Ihrer Seite. Unser Team kennt die emotionale und rechtliche Komplexität einer Scheidung in einem fremden Land. Wir gehen jeden Fall mit Sensibilität, Professionalität und dem Willen zum Erfolg an. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie durch das thailändische Rechtssystem führen und eine erfolgreiche Scheidung erreichen, so dass Sie beruhigt weitergehen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Scheidung einer ausländischen Ehe in Thailand
F: Kann ich mich in Thailand scheiden lassen, wenn ich in einem anderen Land geheiratet habe?
A: Ja, es ist möglich, sich in Thailand scheiden zu lassen, auch wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde. Thailändische Gerichte akzeptieren die Scheidung einer im Ausland registrierten Ehe, solange einer der Ehepartner eine Verbindung zu Thailand hat (z.B. Wohnsitz, Eigentum oder Kinder in Thailand). Sie müssen nicht beide Thailänder sein oder in Thailand geheiratet haben. Die Scheidung muss jedoch durch die thailändischen Gerichte (und nicht durch ein örtliches Bezirksamt) erfolgen, da die Ehe nicht im thailändischen Standesamt eingetragen ist. Sobald das thailändische Gericht ein Scheidungsurteil erlässt, kann die Scheidung registriert werden und ist dann rechtsgültig. Prüfen Sie immer, ob Ihr Heimatland zusätzliche Schritte für die Anerkennung der thailändischen Scheidung verlangt (oft ist die Registrierung der thailändischen Scheidung bei Ihrer Botschaft erforderlich).
F: Müssen wir beide physisch in Thailand anwesend sein, um die Scheidung einzureichen?
A: Nicht unbedingt. Wenn ein Ehepartner in Thailand lebt, kann dies die Zuständigkeit des thailändischen Gerichts begründen. Der andere Ehegatte könnte im Ausland leben. Es ist zwar ideal, wenn beide Ehegatten vor Gericht erscheinen (vor allem bei einer unbestrittenen Scheidung, bei der beide die Vereinbarung bestätigen), aber ein Ehegatte, der nicht reisen kann, kann einen thailändischen Anwalt als seinen Vertreter benennen. Dies geschieht über ein Vollmachtsdokument. Der abwesende Ehegatte unterschreibt die Vollmacht (mit notarieller Beglaubigung und Beglaubigung durch die Botschaft), damit der Anwalt in seinem Namen im Gerichtsverfahren handeln kann. Unsere Kanzlei hat viele Fälle erfolgreich bearbeitet, in denen ein ausländischer Ehepartner während des Prozesses nie einen Fuß nach Thailand gesetzt hat. Wir haben alle Einreichungen und Anhörungen über eine bevollmächtigte Vertretung abgewickelt. Denken Sie daran, dass im Falle einer Anfechtung und eines Prozesses manchmal die Aussage des ausländischen Ehepartners (per Videokonferenz oder eidesstattlicher Erklärung) erforderlich sein kann, aber es können verfahrenstechnische Anpassungen vorgenommen werden.
F: Was ist, wenn mein Ehepartner sich weigert, zu kooperieren oder die Scheidungspapiere zu unterschreiben?
A: Wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt, können Sie sich immer noch auf dem Gerichtsweg scheiden lassen. Das thailändische Recht erlaubt eine Scheidung durch Urteil (umstrittene Scheidung), wenn Sie mindestens einen rechtlichen Grund für die Scheidung nachweisen können, wie z.B. Ehebruch, Verlassenwerden, Missbrauch usw. Sie reichen eine Petition ein, in der Sie die entsprechenden Gründe anführen. Es ist zum Beispiel üblich, dass ein Ehepartner, der sich weigert, eine einvernehmliche Vereinbarung zu unterzeichnen, mit der Begründung geschieden werden kann, dass er die Ehe nach einem Jahr verlassen hat oder aus anderen Gründen. In einem unserer Fälle weigerte sich die Ehefrau standhaft, die einvernehmliche Scheidungsvereinbarung zu unterzeichnen, so dass wir im Namen des Ehemannes ein Gerichtsverfahren einleiteten, denn nur so konnten wir vorankommen. Das Gericht wird den unkooperativen Ehepartner vorladen, damit er antwortet. Wenn er die Vorladung ignoriert oder die Ansprüche bestreitet, wird der Fall vor Gericht verhandelt, wo der Richter entscheidet. Kurz gesagt, die Weigerung eines Ehegatten, zu unterschreiben, ist keine Sackgasse; sie bedeutet lediglich, dass die Scheidung zu einer gerichtlich entschiedenen Angelegenheit wird.
F: Wie lange dauert eine Scheidung in Thailand bei einer ausländischen Ehe?
A: Der Zeitrahmen kann variieren. Wenn sich beide Parteien über alles einig sind (eine unbestrittene gerichtliche Scheidung), geht es relativ schnell - vielleicht ein paar Monate (2 bis 6 Monate), um das Verfahren abzuschließen, was hauptsächlich von der Terminplanung des Gerichts abhängt. Sie reichen den Fall ein und erhalten wahrscheinlich innerhalb von 4 bis 8 Wochen einen Gerichtstermin. Wenn der Richter bei dieser Anhörung Ihre Vergleichsvereinbarung billigt, kann das endgültige Urteil 1 bis 2 Monate später ergehen. Eine strittige Scheidung (bei der Sie ein komplettes Gerichtsverfahren durchlaufen müssen) dauert dagegen länger, oft zwischen 6 Monaten und 1 Jahr oder länger. Komplexe Fälle mit vielen Zeugen oder Streitigkeiten (insbesondere über Kinder oder bedeutende Vermögenswerte) verlängern die Zeitspanne in der Regel. Unsere Anwälte arbeiten effizient, um Ihren Fall voranzutreiben, und geben Ihnen eine realistische Einschätzung, die auf den Besonderheiten Ihrer Situation beruht. Beachten Sie auch, dass, wenn ein Ehepartner unauffindbar ist oder sich im Ausland aufhält, zusätzliche Zeit für die Zustellung von Dokumenten ins Ausland benötigt werden kann. Sobald das Gericht ein Scheidungsurteil erlassen hat, können die administrativen Schritte (Übersetzungen, Registrierung bei der Botschaft oder dem Bezirksamt) ein paar zusätzliche Wochen in Anspruch nehmen, aber diese können oft gleichzeitig erledigt werden.
F: Wird unsere thailändische Scheidung in unserem Heimatland anerkannt werden?
A: In den meisten Fällen wird eine in Thailand ordnungsgemäß erwirkte Scheidung auch international anerkannt, aber Sie sollten einige Formalitäten beachten. Nachdem das thailändische Gericht der Scheidung zugestimmt hat, sollten Sie sich das Scheidungsurteil besorgen und es übersetzen und legalisieren lassen (durch das thailändische Außenministerium). Legen Sie es dann den Behörden Ihres Heimatlandes vor. Viele Länder erkennen ausländische Scheidungsurteile ohne weiteres an, insbesondere wenn ein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten wurde (beide Ehepartner wurden benachrichtigt usw.). So wird zum Beispiel eine thailändische Scheidung in Großbritannien, den USA, der EU und vielen anderen Ländern anerkannt. In einigen Ländern kann es erforderlich sein, dass Sie das ausländische Urteil registrieren lassen oder einen inländischen Gerichtsbeschluss einholen, um die ausländische Scheidung abzubilden. Es ist ratsam, sich mit einem Anwalt in Ihrem Heimatland oder Ihrer Botschaft in Thailand zu beraten. Unsere Kanzlei kann Ihnen bei den Unterlagen helfen, die sicherstellen, dass Ihre Scheidung im Ausland gültig ist. Wir haben auch schon ausländischen Mandanten geholfen, ihre thailändischen Scheidungen unmittelbar nach dem Gerichtsurteil in ihren Botschaften in Bangkok beglaubigen zu lassen. Auf diese Weise erhalten Sie eine lokale Bestätigung, dass Ihr Familienstand aktualisiert wurde. Prüfen Sie immer die spezifischen lokalen Anforderungen, aber im Allgemeinen sollte eine thailändische Scheidung durch ein Gericht weltweit wirksam sein.
F: Welche Gesetze gelten in Thailand für die Scheidung ausländischer Ehen?
A: Thailändische Scheidungen werden durch das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch (CCC) geregelt, vor allem durch die Abschnitte 1501-1535. Abschnitt 1516 des CCC ist besonders wichtig: Er listet die zulässigen Scheidungsgründe in Thailand auf. Diese Gründe gelten für alle streitigen Scheidungen (sowohl von Ausländern als auch von Thailändern) und umfassen Ehebruch, Fehlverhalten, Missbrauch, Fahnenflucht, Inhaftierung, usw. Darüber hinaus regeln die Verfahrensregeln (Thailändische Zivilprozessordnung), wie der Fall eingereicht und vor Gericht verhandelt wird. Wenn ein Ehepartner Thailänder und ein anderer Ausländer ist, wird der Fall vor den thailändischen Gerichten weiterhin nach thailändischem Recht behandelt (die Nationalität ändert nichts am anwendbaren Recht für die Scheidung selbst, obwohl internationales Recht die Anerkennung des Urteils im Ausland beeinflussen kann). Es ist auch erwähnenswert, dass Eheverträge in Thailand anerkannt werden, wenn sie ordnungsgemäß abgeschlossen wurden (sie müssen bei der Eheschließung registriert werden), und dass das eheliche Vermögen nach thailändischem Recht aufgeteilt wird (im Allgemeinen eine 50/50 Aufteilung des ehelichen Vermögens ). Unsere Anwälte werden dafür sorgen, dass die relevanten thailändischen Gesetze in Ihrem Fall klar dargestellt werden. Wir möchten, dass unsere Mandanten wissen, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Sie können sich also darauf verlassen, dass unsere Kanzlei das Gesetz effektiv handhabt und ein günstiges Ergebnis in Ihrem Fall der Scheidung einer ausländischen Ehe sicherstellt.