Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (VAT)


Juslaws & Consult rät, dass jedes Unternehmen, das in Thailand geschäftlich tätig ist und ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens THB 300.000 oder ein jährliches Einkommen von THB 1.800.000 hat, sich unter dem thailändischen Mehrwertsteuersystem (VAT) registrieren lassen sollte, wenn seine Waren oder Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Mehrwertsteuerregistrierung ist auch eine Voraussetzung, wenn Sie beabsichtigen, einen Ausländer in Ihrem Unternehmen einzustellen, da eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein Nichteinwanderungsvisum und eine Arbeitserlaubnis die Vorlage von Steuerzahlungsunterlagen des Unternehmens ist. Unabhängig davon, ob Sie ein Ausländer sind oder planen, einen solchen einzustellen, ist es daher ratsam, eine Buchhaltungsfirma oder einen Fachmann wie uns bezüglich der Mehrwertsteuer (Thailand) zu konsultieren, um Ihre Informationen und Situation genau zu beurteilen.

Ausnahmeregelungen

Es gibt immer noch Ausnahmen vom Mehrwertsteuersystem, wie auf der Website des Finanzamtes erwähnt.

Bestimmte Aktivitäten sind von der Mehrwertsteuer befreit. Zu diesen Aktivitäten gehören:

  • Ein Kleinunternehmer, dessen Jahresumsatz weniger als THB 1,8 Millionen beträgt, muss keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
  • Verkauf und Import von unverarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten und verwandten Waren wie Düngemittel, Futtermittel, Pestizide, etc.
  • Verkauf und Import von Zeitungen, Zeitschriften und Lehrbüchern
  • Transport: nationaler und internationaler Transport auf dem Landweg
  • Gesundheitsleistungen der Regierung, privater Krankenhäuser und Kliniken
  • Bildungsdienstleistungen, die von staatlichen und privaten Schulen und anderen anerkannten Bildungseinrichtungen angeboten werden
  • Freiberufliche Dienstleistungen wie ärztliche Dienstleistungen, Wirtschaftsprüfung, Vertretung vor Gericht und andere ähnliche professionelle Dienstleistungen, die durch spezielle Gesetze für ihre jeweiligen Berufe geregelt sind.
  • Einkünfte aus Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr oder einer anderen, zuvor nicht genannten Tätigkeit.
  • Kulturelle Dienstleistungen wie Amateursport, Dienstleistungen von Bibliotheken, Museen, Zoos
  • Dienstleistungen in Form von Beschäftigung von Arbeitskräften, Forschungs- und technische Dienstleistungen und Dienstleistungen von öffentlichen Entertainern
  • In Freie Exportzonen (FEZ) eingeführte Waren, die gemäß dem Gesetz über Industriegebiete von den Einfuhrzöllen befreit sind, und gemäß Kapitel 4 des Zolltarifgesetzes
  • Eingeführte Waren, die unter Aufsicht der Zollbehörde bleiben, werden wieder ausgeführt und haben Anspruch auf Erstattung der Einfuhrabgaben
  • Sonstige Dienstleistungen wie religiöse und wohltätige Dienstleistungen, Dienstleistungen von Regierungsstellen und lokalen Behörden.

Mehrwertsteuer-Registrierung

Wie von der thailändischen Steuerbehörde vorgeschrieben, muss sich jede natürliche oder juristische Person, die in Thailand mehrwertsteuerpflichtig ist, steuerlich registrieren lassen. Sie müssen sich als mehrwertsteuerlich registrierte Person oder Körperschaft registrieren lassen (Formular VAT 01) und eine Steueridentifikationsnummer erhalten, bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen, oder innerhalb von 30 Tagen, nachdem ihr Einkommen den Schwellenwert erreicht hat. Der MwSt.-Registrierende muss den Registrierungsantrag bei den Area Revenue Offices einreichen, wenn das Unternehmen in Bangkok ansässig ist, oder bei den Area Revenue Branch Offices, wenn es anderswo ansässig ist. Wenn Steuerzahler mehrere Zweigstellen haben, muss ein Registrierungsantrag bei dem Area Revenue Branch Office eingereicht werden, in dem sich der Hauptsitz befindet.

Umsatzsteuererklärungen

Das Finanzamt schreibt vor, dass die Mehrwertsteuererklärungen monatlich eingereicht werden müssen. Bei Juslaws & Consult bietet unsere Buchhaltungs- und Wirtschaftsprüfungsabteilung diesen monatlichen Service für Kunden an, der die Berechnung des zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrags umfasst. Der monatlich zu zahlende Betrag ist im Wesentlichen die vom Unternehmen eingenommene Mehrwertsteuer abzüglich der an andere gezahlten Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuererklärungen müssen bis zum 15. des Folgemonats bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Sobald ein Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert ist, muss es monatliche Erklärungen abgeben, auch wenn es in dem betreffenden Monat keine Einnahmen hatte.

Berichte & Bußgelder

Vor der Einreichung der monatlichen Mehrwertsteuererklärung erstellen unsere Buchhalter zwei Berichte: einen für die Ausgangssteuer (MwSt.) und einen für die Vorsteuer (MwSt.). Wenn der Betrag der Ausgangsmehrwertsteuer den Betrag der Eingangsmehrwertsteuer übersteigt, ist das Unternehmen verpflichtet, die Differenz an das Finanzamt zu überweisen. Dies zeigt an, dass der von den Kunden eingenommene Mehrwertsteuerbetrag höher ist als der von dem Unternehmen an die Lieferanten gezahlte Mehrwertsteuerbetrag. Umgekehrt kann das Unternehmen, wenn der Ausgangsmehrwertsteuerbetrag geringer ist als der Eingangsmehrwertsteuerbetrag, die im folgenden Monat fällige Ausgangsmehrwertsteuer verrechnen.

Es ist auch möglich, eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu beantragen; die übliche Praxis ist jedoch, die Differenz zur Verrechnung mit der nächsten Überweisung zu verwenden. Bei Nichtabgabe einer Meldung oder bei verspäteter Abgabe wird ein Bußgeld verhängt. Die Höhe des Bußgeldes beträgt das Doppelte des geschuldeten Steuerbetrags, zuzüglich einer Strafe von 1,5 Prozent Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag.

Zusammenfassung

Die Anwälte von Juslaws & Consult verfügen über umfassende Kenntnisse der thailändischen Mehrwertsteuervorschriften und haben große Erfahrung in der Bereitstellung von Steuerdienstleistungen für Unternehmen in der Region. Wir haben erfolgreich Steuerangelegenheiten für große Unternehmen und thailändische Gesellschaften mit beschränkter Haftung betreut, und unsere Dienstleistungsgebühren sind äußerst wettbewerbsfähig. Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle und wir sind zuversichtlich, dass unsere Steuerdienstleistungen die Erwartungen unserer Kunden erfüllt und sogar übertroffen haben.

Wir bieten Beratungen zu verschiedenen Steuerdienstleistungen an, darunter Steuergutschriften, Verbrauchssteuer, Körperschaftssteuer, spezifische Unternehmenssteuer, indirekte Steuern, Steuerrechnungen und Steuerpflicht in Thailand. Wir sind bestrebt, Ihnen umfassende, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung zu bieten. Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich Steuern benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da.