Körperschaftssteuer

Körperschaftssteuer (CIT)

Die thailändische Körperschaftssteuer fällt unter das strenge Regelwerk des Landes, das vom Revenue Department überwacht wird. Das thailändische Steuergesetzbuch schreibt vor, dass sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen, die im Land tätig sind, eine Körperschaftssteuer (CIT) zu entrichten haben.

Revenue Code of Thailand

Wenn Sie in Thailand geschäftlich tätig werden wollen, müssen Sie die im thailändischen Steuergesetzbuch festgelegten Regeln befolgen. Dies umfasst alles, von der Veranlagung und Erhebung von Steuern bis hin zur Einkommens- und Körperschaftssteuer, der Mehrwertsteuer, der Gewerbesteuer und der Stempelsteuer.

Corporate Tax Related Services provided by Juslaws & Consult

Die Abteilung für Unternehmenssteuern bei Juslaws & Consult bietet fachkundige Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die geltenden Steuervorschriften einhält. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen einem thailändischen Unternehmen und einem ausländischen Unternehmen, das in Thailand tätig ist, zu verstehen. Ein thailändisches Unternehmen ist ein Unternehmen, das nach thailändischem Recht gegründet wurde, während ein ausländisches Unternehmen nach ausländischem Recht arbeitet, aber in Thailand tätig ist. Auch wenn ein ausländisches Unternehmen nicht in Thailand tätig ist, aber Einkünfte aus dem Land erzielt, unterliegt es gemäß dem Revenue Code der Körperschaftssteuer (CIT).

Beispiele für steuerpflichtiges Einkommen, das in der Körperschaftssteuer (CIT) enthalten ist

  1. Dividenden
  2. Interesse
  3. Honorare
  4. Mieteinnahmen
  5. Servicegebühren

Die Körperschaftssteuer auf diese Einkommensarten basiert auf dem Bruttoeinkommen, wobei der Nettogewinn berücksichtigt wird, damit die nach thailändischem Recht gegründeten Unternehmen mit ihren Nettogewinnen aus weltweiten Quellen der Körperschaftssteuer unterliegen. Die Nettogewinne von Einkünften ausländischer Unternehmen aus thailändischen Quellen unterliegen ebenfalls der CIT.

Steuerpflichtige Person

Nach Angaben des thailändischen Finanzministeriums sind die folgenden Personen steuerpflichtig:

1.1 Ein Unternehmen oder eine juristische Personengesellschaft, die nach thailändischem Recht gegründet wurde.

1.2 Ein Unternehmen oder eine juristische Personengesellschaft, die nach ausländischem Recht gegründet wurde

1.2.1 Ein Unternehmen oder eine juristische Personengesellschaft, das/die nach ausländischem Recht gegründet wurde und in Thailand tätig ist.

1.2.2 Ein Unternehmen oder eine juristische Personengesellschaft, das/die nach ausländischem Recht gegründet wurde und an anderen Orten, einschließlich Thailand, tätig ist.

1.2.3 Ein Unternehmen oder eine juristische Personengesellschaft, das/die nach ausländischem Recht gegründet wurde und an anderen Orten, einschließlich Thailand, tätig ist..2.3 Eine Gesellschaft oder juristische Personengesellschaft, die nach ausländischem Recht gegründet wurde und an anderen Orten, einschließlich Thailand, geschäftlich tätig ist, wenn es sich um die Beförderung von Gütern oder Personen handelt

1.2.4 Eine Gesellschaft oder juristische Personengesellschaft, die nach ausländischem Recht gegründet wurde, beschäftigt einen Angestellten, einen Agenten oder einen Vermittler, um in Thailand geschäftlich tätig zu sein, und erzielt infolgedessen Einkünfte oder Gewinne in Thailand.

1.2.5 Eine nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaft oder juristische Personengesellschaft, die keine Geschäftstätigkeit in Thailand ausübt, aber steuerpflichtige Einkünfte gemäß Abschnitt 40 (2)(3)(4)(5) oder (6) erhält, die von Thailand aus oder in Thailand gezahlt werden.

1.3 Ein Unternehmen, das von einer ausländischen Regierung, einer Organisation einer ausländischen Regierung oder einer anderen nach ausländischem Recht gegründeten juristischen Person gewerblich oder gewinnbringend betrieben wird.

1.3.4 Joint Venture

1.5 Eine Stiftung oder Vereinigung, die einkommenserzeugende Geschäfte betreibt, jedoch nicht die Stiftung oder Vereinigung, die vom Minister gemäß Abschnitt 47 (7) (b) des Steuergesetzes vorgeschrieben wird.

Abrechnungszeitraum

Ein Buchhaltungszeitraum ist ein definierter Zeitrahmen, in dem Buchhaltungsvorgänge durchgeführt und bewertet werden. Er spielt eine wichtige Rolle im Investitionsprozess, da er es potenziellen Aktionären ermöglicht, die Leistung eines Unternehmens zu beurteilen, bevor sie weitere Investitionsentscheidungen treffen.

Ein Rechnungslegungszeitraum erstreckt sich in der Regel über zwölf Monate, was entweder einem Kalender- oder einem Steuerjahr entspricht. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Zeitraum weniger als zwölf Monate betragen kann:
1. Neu gegründetes Unternehmen oder juristische Personengesellschaft: Solche Unternehmen können sich dafür entscheiden, den Zeitraum ab ihrem Gründungsdatum als ersten Rechnungszeitraum zu verwenden.
2. Änderung des Rechnungszeitraums: Ein Unternehmen oder eine juristische Personengesellschaft hat die Möglichkeit, eine Änderung des letzten Tages eines Rechnungszeitraums zu beantragen, indem sie einen Antrag beim Generaldirektor einreicht.

In Thailand können Einkünfte aus verschiedenen Quellen an jedem Tag innerhalb des Rechnungszeitraums der Steuer unterliegen. Zum Beispiel unterliegen Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, die 30 Millionen THB nicht überschreiten, dem in Thailand geltenden Körperschaftssteuersatz.

Körperschaftssteuersatz

Nach Angaben des thailändischen Finanzministeriums beträgt der Körperschaftssteuersatz in Thailand in der Regel 20 Prozent, obwohl in Abhängigkeit von mehreren Faktoren ermäßigte Sätze und Steuerbefreiungen gelten können. Zu diesen Faktoren gehören die Art des Unternehmens, die Höhe des eingetragenen Kapitals, die Möglichkeit, Steuerbefreiungen in Anspruch zu nehmen, die Notierung an der thailändischen Börse und der Status als regionaler Geschäftssitz. Das thailändische Gesetz schreibt die Abgabe von zwei Körperschaftssteuererklärungen pro Jahr vor. Bei verspäteter Abgabe, Nichtabgabe einer Steuererklärung oder Abgabe einer Erklärung mit falschen oder unzureichenden Angaben werden Strafen verhängt.

Zusammenfassung

Die Anwälte von Juslaws & Consult verfügen über fundierte Kenntnisse der thailändischen Körperschaftssteuergesetze und über umfangreiche Erfahrung in der Steuerplanung und Beratung von Unternehmen, die in Thailand tätig sind. Unser engagiertes Team von Fachleuten ist bestens ausgerüstet, um Sie bei der Einreichung von Steuererklärungen zu unterstützen oder Sie bei der Verwaltung der Körperschaftssteuer (CIT) oder der Einkommenssteuer für Privatpersonen (PIT) zu beraten.

Juslaws & Consult bietet eine umfassende Palette von Rechtsdienstleistungen an, die über die Körperschaftssteuer (CIT) hinausgehen, einschließlich Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen. Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Steuerdienstleistungen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.