Wenn Sie eine ausländische Privatperson mit Wohnsitz in Thailand sind, müssen Sie immer noch Ihre persönliche Einkommenssteuer (Personal Income Tax, PIT) zahlen oder einreichen. Diese Art von Steuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Der Betrag basiert auf einem progressiven Tarif, der von der thailändischen Steuerbehörde festgelegt wird. Steuerzahler werden entweder als "ansässig" oder als "nicht-ansässig" eingestuft. Für die Zwecke der Einkommenssteuer bezieht sich "ansässig" auf eine Person, die mehr als 180 Tage in dem betreffenden Kalenderjahr in Thailand gewohnt hat.
Die korrekte und rechtzeitige Zahlung von Steuern, einschließlich der Einkommenssteuer und anderer Steuern in Thailand, ist von entscheidender Bedeutung, wenn Sie den Status einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Thailand anstreben. Die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen ist einer der entscheidenden Faktoren bei der Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung, neben anderen Anforderungen in Bezug auf Ihr Visum und die Dauer Ihres Aufenthalts in Thailand.
Gemäß den Richtlinien des thailändischen Finanzministeriums wird das Einkommen, das der Einkommensteuer (PIT) unterliegt, als "steuerpflichtiges Einkommen" bezeichnet. Dies umfasst sowohl Bar- als auch Sacheinkünfte. Daher gelten auch alle Leistungen des Arbeitgebers oder anderer Parteien, wie z.B. ein mietfreies Haus oder vom Arbeitgeber gezahlte Steuern im Namen des Arbeitnehmers, als steuerpflichtiges Einkommen für die Zwecke der PIT. Das steuerpflichtige Einkommen wird wie folgt in 8 Kategorien eingeteilt
Ein Gebietsansässiger ist steuerpflichtig für Einkünfte aus Quellen in Thailand und für Einkünfte aus ausländischen Quellen, die ins Land gebracht werden. Ein Nichtansässiger unterliegt nur mit Einkünften aus einer Beschäftigung oder einem in Thailand ausgeübten Geschäft und mit in Thailand befindlichem Vermögen der Steuerpflicht.
Normalerweise muss ein Steuerzahler seine Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung einreichen und alle fälligen Steuern auf Kalenderjahrbasis zahlen. Die Erklärung und die Zahlung müssen bis zum letzten Tag des Monats März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bei der Steuerbehörde eingereicht werden.
Bei bestimmten Einkommensarten muss die Steuer vom Auszahler bei der Zahlung einbehalten werden. Der Auszahler des Einkommens ist dafür verantwortlich, eine Steuererklärung einzureichen und den Betrag der einbehaltenen Steuer an das Finanzamt zu übermitteln. Der einbehaltene Steuerbetrag wird bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung auf die Steuerschuld des Zahlungsempfängers angerechnet.
Die wohl bekannteste Art der Quellensteuer ist die Einkommenssteuer, die der Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers abzieht, aber es gibt noch viele andere Arten von Transaktionen in Thailand, die der Quellensteuer unterliegen.
Es ist wichtig, dass Sie sich vergewissern, dass alle Ihre Steuern in Thailand gut verwaltet und erledigt werden, da dies sonst Ihren Aufenthalt in Thailand gefährden könnte. Es ist ratsam, sich bei Steuerexperten zu erkundigen, um Probleme im Zusammenhang mit solchen Fragen zu vermeiden. Die Anwälte von
Juslaws & Consult verfügen über fundierte Kenntnisse der thailändischen Einkommenssteuergesetze und haben beträchtliche Erfahrung in der Beratung und Erbringung von Steuerplanungsdienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen in Thailand. Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Steuerdienstleistungen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.