Wie auf der Website des Finanzministeriums angegeben, ist die Specific Business Tax (SBT) eine weitere Art von indirekter Steuer, die 1992 als Ersatz für die Business Tax eingeführt wurde. Bestimmte Unternehmen, die von der Mehrwertsteuer ausgeschlossen sind, werden stattdessen mit der SBT belegt. Juslaws & Consult unterstützt Unternehmen in Thailand auch bei der Zahlung der SBT.
Ähnlich wie bei der Mehrwertsteuer und der Gewerbesteuer bietet Juslaws & Consult auch bei der SBT umfassende Beratungs- und Dienstleistungen für Unternehmen in Thailand an. Wir ermutigen Sie, uns zu konsultieren, insbesondere wenn Sie neu in Thailand geschäftlich tätig sind, denn es ist von entscheidender Bedeutung, Ihr Unternehmen effektiv zu führen und die Einhaltung aller anwendbaren Steuern, die Sie zahlen müssen, zu gewährleisten.
Jede natürliche oder juristische Person, die in Thailand bestimmte Geschäfte tätigt, unterliegt der SBT anstelle der Mehrwertsteuer. Zu den Unternehmen, die der SBT unterliegen, gehören:
Wie bei den anderen anwendbaren und zu zahlenden Steuern gibt es Aktivitäten bestimmter Unternehmen, die von der SBT ausgenommen sind, wie z.B:
1. Bankwesen, Finanzen und ähnliche Geschäfte
2. Geschäft mit Finanzen, Wertpapieren und Krediten foncier
3. Lebensversicherung
4. Pfandleihhaus
5. Unternehmen mit regelmäßigen Transaktionen ähnlich wie Geschäftsbanken
6. Immobilien
7. Verkauf von Wertpapieren an einem Wertpapiermarkt
Bemerkung: Die lokale Steuer in Höhe von 10 % wird zusätzlich zur SBT erhoben.
Wie von der thailändischen Steuerbehörde mitgeteilt, muss sich jede Person, die der SBT unterliegt, innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Tag ihrer Tätigkeit beim Area Revenue Office (Finanzamt) in Bangkok oder beim District Revenue Office (Finanzamt) an einem anderen Ort als SBT-registrierte Person registrieren lassen (Formular ภธ. 01). Wenn Steuerzahler mehrere Zweigstellen oder Büros haben, müssen die Registrierungsanträge bei dem Area oder District Revenue Office eingereicht werden, in dem sich der Hauptsitz befindet.
Im Falle eines im Ausland ansässigen Unternehmers ist eine Person, die ein Vertreter dieses Unternehmers ist, für die spezifische Gewerbesteuerregistrierung für den im Ausland ansässigen Unternehmer verantwortlich.
Der steuerpflichtige Zeitraum für die SBT ist ein Kalendermonat. Die SBT-Erklärung (Formular ภธ. 40) muss monatlich eingereicht werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen Einnahmen hat oder nicht. Die SBT-Erklärung und die Zahlung müssen innerhalb von 15 Tagen des Folgemonats bei der Bezirksfinanzbehörde eingereicht werden. Wenn der Steuerzahler mehr als einen Geschäftssitz hat, muss jeder Geschäftssitz seine Steuererklärung separat einreichen und die Zahlung leisten, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Generaldirektors vor.
Juslaws & Consult bietet auch die Einreichung und Registrierung von SBT sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen an. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche sind wir zuversichtlich, dass wir Ihnen bei allen Steuerangelegenheiten in Thailand behilflich sein können.
Wir bieten umfassende Aktionspläne und Steuerplanungsdienste an und setzen unser Fachwissen ein, um Sie effektiv zu unterstützen. Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter und sind für Sie da. Ihre Zufriedenheit ist unsere Priorität.