Was ist das LTR-Visum für Familienangehörige?
Die Kategorie „Angehörige“ des Visums für Langzeitaufenthalter (LTR) ermöglicht es den Familienangehörigen eines berechtigten LTR-Visuminhabers, dieselbe 10-jährige Aufenthaltsgenehmigung in Thailand zu erhalten. Diese fünfte Kategorie wurde bereits bei der Einführung des LTR-Programms im September 2022 integriert, da man erkannt hat, dass die Anwerbung von Personen mit hohem Potenzial für Thailand auch bedeutet, deren Familien zu integrieren.
Der rechtliche Rahmen entspricht dem der anderen Kategorien: die Bekanntmachung des Innenministeriums gemäß dem Einwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979), die vom BOI gemäß dem Investitionsförderungsgesetz B.E. 2520 (1977) verwaltet wird. Das Visum für Familienangehörige ist an die Berechtigung des Hauptinhabers eines LTR-Visums gebunden und bleibt gültig, solange das Visum des Hauptinhabers gültig ist.
Gemäß dem Kabinettsbeschluss vom Januar 2025 wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen erheblich erweitert. Bisher waren die Angehörigen auf maximal vier Personen beschränkt, bestehend aus dem Ehepartner und Kindern unter 20 Jahren. Die aktualisierte Regelung erlaubt eine unbegrenzte Anzahl von Angehörigen und erweitert die Anspruchsberechtigung auf Eltern und andere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen. Diese Erweiterung tritt jedoch erst nach einer offiziellen Bekanntgabe durch das Innenministerium und die Einwanderungsbehörde in Kraft, die bis April 2026 noch nicht erfolgt ist.
Wer gilt als unterhaltsberechtigte Person?
Aktuelle Bestimmungen (in Kraft)
Nach den geltenden Bestimmungen können folgende Familienangehörige einen Antrag als unterhaltsberechtigte Personen eines Inhabers eines LTR-Visums stellen:
- Der rechtmäßige Ehepartner des LTR-Inhabers, nachgewiesen durch eine gültige Heiratsurkunde. Gleichgeschlechtliche Ehepartner werden gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung in der Ehe (in Kraft seit dem 22. Januar 2025) anerkannt.
- Kinder unter 20 Jahren, einschließlich leiblicher Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder. Sobald ein unterhaltsberechtigtes Kind das 20. Lebensjahr vollendet, verliert das LTR-Visum für unterhaltsberechtigte Kinder automatisch seine Gültigkeit.
Erweiterte Regeln (angekündigt, noch nicht in Kraft getreten)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom Januar 2025 wurden die folgenden Erweiterungen genehmigt, die mit einer gesonderten Bekanntmachung des Innenministeriums in Kraft treten werden:
- Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Angehörigen pro Hauptinhaber eines LTR-Ausweises (bisher auf 4 begrenzt)
- Eltern des LTR-Inhabers, die als unterhaltsberechtigte Angehörige gelten
- Sonstige unterhaltsberechtigte Personen (z. B. Personen unter Vormundschaft)
Leistungen für Angehörige
Angehörige genießen dieselbe Visumsdauer wie der Hauptinhaber des LTR-Visums (10 Jahre, aufgeteilt in 5+5), unbegrenzte Mehrfacheinreise, jährliche Meldung anstelle einer 90-Tage-Meldung, beschleunigte Einreiseabfertigung am Flughafen sowie Erleichterungen beim TIESC im One Bangkok. Angehörige profitieren zudem von der Befreiung von der Einkommensteuer für ausländische Einkünfte gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 743 (B.E. 2565).
Erforderliche Unterlagen
Persönliche Dokumente
- Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten und mindestens 2 leeren Seiten, als PDF-Datei eingescannt, einschließlich der Seite mit den persönlichen Daten und aller thailändischen Einreisestempel in chronologischer Reihenfolge
- Passfoto auf weißem Hintergrund (max. 2 MB), formelle Kleidung, keine Brille oder Accessoires, nicht älter als 6 Monate
- TDAC für Personen, die nach dem 1. Mai 2025 einreisen, oder TM.6-Karte für Personen, die vor dem 1. Juli 2022 oder über eine Landgrenze einreisen
Einverständniserklärung für eine Patenschaft
- Ein unterzeichnetes Einverständnisformular für die Bürgschaft für eine unterhaltsberechtigte Person, in dem die Beziehung zum Hauptantragsteller für das LTR-Visum bestätigt wird und in dem der Hauptantragsteller die volle Verantwortung für den Unterhalt, die Unterbringung, die medizinische Versorgung und alle notwendigen Ausgaben der unterhaltsberechtigten Person während ihres Aufenthalts in Thailand übernimmt. Dieses Formular kann von der LTR-Visum-Website unter „Antragsformulare“ heruntergeladen werden.
Ärztliches Attest (nach Einzelfallprüfung)
- Auf Verlangen ist ein ärztliches Attest eines Krankenhauses oder einer medizinischen Einrichtung vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller bei den Aktivitäten des täglichen Lebens auf die Unterstützung durch eine primäre Pflegeperson angewiesen ist. Das Attest darf nicht älter als sechs Monate sein.
Nachweis der Verwandtschaft
Für einen Ehepartner:
- Heiratsurkunde, die in dem Land gültig ist, in dem der Reisepass ausgestellt wurde. Eine Kopie darf nicht älter als 6 Monate sein. Wurde die Heiratsurkunde mehr als 6 Monate vor dem Antragsdatum ausgestellt, muss der Antragsteller: (1) sie vom Konsulat oder der Botschaft seines Herkunftslandes beglaubigen lassen, (2) die beglaubigte Urkunde vom Außenministerium seines Landes legalisieren lassen und (3) die legalisierte Urkunde zusätzlich von der Legalisierungsabteilung der Konsularabteilung des thailändischen Außenministeriums beglaubigen lassen.
Für ein Kind:
- Eheliches Kind: Geburtsurkunde
- Adoptivkind: Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde und gerichtlicher Adoptionsbeschluss
- Stiefkind: Geburtsurkunde, gerichtlicher Adoptionsbeschluss (sofern der Hauptantragsteller für die befristete Aufenthaltsgenehmigung der Stiefelternteil ist) sowie Heiratsurkunde der Eltern des Kindes und des Hauptantragstellers für die befristete Aufenthaltsgenehmigung
Nachweis einer Krankenversicherung
Die unterhaltsberechtigte Person muss eines der folgenden Dokumente vorlegen:
- Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD für Krankenhausaufenthalte und medizinische Behandlungen, deren Laufzeit noch mindestens 10 Monate beträgt
- Versicherungsschutz durch die thailändische Sozialversicherung (SSO)
- Ein Bankguthaben von mindestens 25.000 USD (Anmerkung: Dieser Betrag ist niedriger als die für Hauptantragsteller geforderten 100.000 USD), das seit mindestens 12 Monaten besteht
Dies kann mittels eines Formulars zur Bestätigung der Dokumentenanforderung aufgeschoben werden.
Bewerbungsverfahren
Jede unterhaltsberechtigte Person muss ein eigenes Konto auf dem LTR-Visumportal der BOI einrichten und einen eigenen Antrag stellen, der mit dem Antrag des Hauptantragstellers verknüpft ist. Das Verfahren umfasst dieselben Schritte: Vorprüfung, Prüfung der Voraussetzungen, Bestätigung und Visumausstellung.
Der Antrag des Familienangehörigen wird zusammen mit der Berechtigung des Hauptantragstellers geprüft. Wird das LTR-Visum des Hauptantragstellers gekündigt oder widerrufen, hat dies auch Auswirkungen auf das Visum des Familienangehörigen.
Gebühren
Jede mitreisende Person zahlt die volle LTR-Visumgebühr in Höhe von 50.000 THB pro Person für das 10-Jahres-Visum. Diese Gebühr kommt zu der Gebühr des Hauptantragstellers hinzu. Falls die mitreisende Person zudem eine digitale Arbeitserlaubnis benötigt, fallen die Standardgebühr von 3.000 THB pro Jahr sowie eine Bearbeitungsgebühr von 100 THB pro Antrag an.
Wichtige Hinweise zu Kindern
Gemäß den geltenden Bestimmungen für LTR-Visa gelten nur Kinder unter 20 Jahren als unterhaltsberechtigte Angehörige. Sobald ein unterhaltsberechtigter Angehöriger das 20. Lebensjahr vollendet, verliert das Visum automatisch seine Gültigkeit. Das bedeutet, dass Familien vorausschauend planen sollten: Bei einem 17-Jährigen, der ein LTR-Visum für unterhaltsberechtigte Angehörige erhält, läuft dieses an seinem 20. Geburtstag ab und nicht erst nach Ablauf der vollen Laufzeit von 5 oder 10 Jahren.
Zu diesem Zeitpunkt müsste das Kind ein eigenes Visum beantragen, entweder indem es die Voraussetzungen für eine LTR-Kategorie selbstständig erfüllt (sofern es die Einkommens- oder Beschäftigungskriterien erfüllt) oder indem es zu einer anderen Visumskategorie wechselt, wie beispielsweise einem Bildungsvisum, einem Arbeitsvisum oder dem Digital-Nomad-Visum (DTV).
Praktische Tipps
Heiratsurkunden, die älter als sechs Monate sind, führen häufig zu Verzögerungen. Falls Ihre Heiratsurkunde nicht aktuell ist, sollten Sie die Beglaubigungskette (Beglaubigung durch die Botschaft, Beglaubigung durch das Außenministerium, Beglaubigung durch das thailändische Außenministerium) rechtzeitig in die Wege leiten. Dies kann mehrere Wochen dauern, insbesondere wenn Ihr Herkunftsland kein Konsulat in Thailand unterhält.
Stellen Sie bei adoptierten Kindern oder Stiefkindern sicher, dass alle gerichtlichen Beschlüsse und Adoptionsurkunden ordnungsgemäß übersetzt und beglaubigt sind. Das BOI prüft diese Dokumente sorgfältig und kann gegebenenfalls zusätzliche Nachweise für das Verwandtschaftsverhältnis anfordern.
Häufig gestellte Fragen
Kann mein unverheirateter Partner als unterhaltsberechtigte Person einen Antrag stellen?
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen sind nur rechtmäßig verheiratete Ehepartner (nachgewiesen durch eine Heiratsurkunde) anspruchsberechtigt. Unverheiratete Lebenspartner gelten nicht als unterhaltsberechtigte Angehörige. Da jedoch gleichgeschlechtliche Ehen in Thailand gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung in der Ehe (in Kraft seit dem 22. Januar 2025) nun anerkannt werden, sind rechtmäßig verheiratete gleichgeschlechtliche Ehepartner anspruchsberechtigt.
Mein Kind wird nächstes Jahr 20. Was passiert dann?
Das LTR-Visum für Familienangehörige verliert automatisch seine Gültigkeit, sobald das Kind das 20. Lebensjahr vollendet hat. Das Kind muss sich dann selbstständig um ein eigenes Visum bemühen. Wir empfehlen, rechtzeitig im Voraus zu planen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Können meine Eltern als unterhaltsberechtigte Personen mit mir einreisen?
Dies wurde vom Kabinett im Januar 2025 grundsätzlich gebilligt, tritt jedoch erst nach einer offiziellen Bekanntgabe durch das Innenministerium in Kraft. Bis April 2026 ist diese Bekanntgabe noch nicht erfolgt. Wir beobachten die Situation und werden unsere Kunden informieren, sobald die erweiterten Bestimmungen für unterhaltsberechtigte Personen in Kraft treten.
Benötigt jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung?
Ja. Jeder Familienangehörige muss die Krankenversicherungspflicht eigenständig erfüllen. Die alternative Bankkaution für Familienangehörige beträgt 25.000 USD (weniger als die für Hauptantragsteller geforderten 100.000 USD).
Muss jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied 50.000 THB zahlen?
Ja. Die Visumgebühr in Höhe von 50.000 THB gilt pro Person, unabhängig davon, ob es sich um den Hauptantragsteller oder eine mitreisende Person handelt.
Was geschieht, wenn das Visum des Hauptinhabers der LTR-Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird?
Das Visum des Familienangehörigen ist an die Aufenthaltsberechtigung des Hauptantragstellers gebunden. Wird das LTR-Visum des Hauptantragstellers gekündigt oder widerrufen, kann dies auch Auswirkungen auf das Visum des Familienangehörigen haben. In diesem Fall müssten Familienangehörige sich selbstständig um ein eigenes Visum bemühen oder Thailand verlassen.
Warum sollten Sie sich für Juslaws & Consult entscheiden?
Juslaws & Consult verfügt über mehr als 22 Jahre Erfahrung in der Unterstützung internationaler Familien bei der Bewältigung der thailändischen Einwanderungsformalitäten. Wir bearbeiten den Antrag für Familienangehörige parallel zum Antrag des Hauptantragstellers und stellen sicher, dass alle Unterlagen zum Nachweis der familiären Beziehung, Übersetzungen und Beglaubigungen ordnungsgemäß vorbereitet werden. Unser Team arbeitet in Englisch, Französisch, Deutsch und Thailändisch.
Kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder besuchen Sie uns im One Pacific Place, 140 Sukhumvit Road, Bangkok (BTS-Station Nana).















