Das thailändische Langzeitvisum ist sowohl als Familienprogramm als auch als Einzelprogramm konzipiert. Bis zu vier unterhaltsberechtigte Personen – der rechtmäßige Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren – können den Hauptantragsteller für das Langzeitaufenthaltsvisum begleiten und an der zehnjährigen Aufenthaltsregelung teilhaben. Für die Fachkräfte und vermögenden Familien, die wir bei Juslaws & Consult vertreten, ist die Möglichkeit der Mitnahme von Angehörigen oft der entscheidende Faktor dafür, ob das Langzeitaufenthaltsvisum im Vergleich zu den Alternativen sinnvoll ist, da die damit verbundene familienweite Sicherheit in Bezug auf Steuern und Einwanderung durch keine Kombination von regulären thailändischen Langzeitvisa erreicht werden kann.
Dieser Leitfaden erläutert die Zulassungsvoraussetzungen für Familienangehörige, die erforderlichen Unterlagen, die für ausländische Heirats- und Geburtsurkunden geltende Beglaubigungskette, die Gebühren sowie die praktischen Aspekte, die wir regelmäßig in unseren Akten zu Familienangehörigen feststellen. Er spiegelt die am 6. November 2025 aktualisierte Dokumentenliste des BOI sowie die BOI-Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 vom 4. Februar 2025 wider, einschließlich der bestätigten Anspruchsberechtigung gleichgeschlechtlicher Ehepartner, die in der Aktualisierung vom Februar 2025 kodifiziert wurde.
Was ist das LTR-Visum für Familienangehörige?
Die Kategorie „Angehörige“ erweitert die zehnjährige LTR-Aufenthaltsgenehmigung auf den rechtmäßigen Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren eines Hauptantragstellers für ein LTR-Visum, der unter die Kategorien „Vermögende Rentner“, „Vermögende Weltbürger“, „Fachkräfte, die von Thailand aus arbeiten“ oder „Hochqualifizierte Fachkräfte“ fällt. Das Visum für Familienangehörige wird nicht eigenständig erteilt. Es ist an einen erfolgreichen Hauptantrag gebunden und gilt parallel dazu für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren, sofern die Voraussetzungen für die Familienangehörigen weiterhin erfüllt sind (insbesondere die Altersgrenze von unter 20 Jahren für Kinder).
Der rechtliche Rahmen entspricht dem der Hauptkategorie: das Einwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979) in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen des BOI gemäß dem Investitionsförderungsgesetz B.E. 2520 (1977). Die Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI vom 4. Februar 2025 regelt die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen, wobei die Aktualisierungen die bestätigte Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Ehepartner sowie die unten erörterten erweiterten Definitionen umfassen.
Wer gilt als unterhaltsberechtigte Person?
Die geltenden Bestimmungen, die ab April 2026 in Kraft treten, unterscheiden zwei Kategorien von Angehörigen: den rechtmäßigen Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren. Pro Hauptantragsteller für eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung sind maximal vier Angehörige zulässig.
Ehepartner
Der rechtmäßige Ehepartner ist durch eine Heiratsurkunde nachzuweisen, die in dem Land gültig ist, in dem der Reisepass des Ehepartners ausgestellt wurde. Die Urkunde darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Ist die Urkunde älter, ist eine Beglaubigungskette erforderlich: Beglaubigung durch das Konsulat oder die Botschaft des Herkunftslandes, Beglaubigung durch das Außenministerium dieses Landes und weitere Beglaubigung durch die Abteilung für Beglaubigungen, Konsularabteilung, Außenministerium von Thailand. Diese Abfolge ist notwendig, da Thailand nicht Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens ist und daher der kürzere Apostille-Weg in Thailand nicht zur Verfügung steht.
Gleichgeschlechtliche Ehepartner gelten gemäß der im Februar 2025 aktualisierten Regelung des BOI als unterhaltsberechtigte Angehörige, sofern die Ehe in dem Land, in dem der Reisepass des Ehepartners ausgestellt wurde, rechtlich anerkannt ist. Das BOI stellt für die Anspruchsberechtigung als unterhaltsberechtigter Angehöriger im Rahmen des LTR-Programms keine gesonderte Voraussetzung hinsichtlich der Anerkennung durch Thailand.
Kinder
Kinder unter 20 Jahren gelten als unterhaltsberechtigte Angehörige, unabhängig davon, ob es sich um leibliche, adoptierte oder Stiefkinder handelt. Bei leiblichen Kindern ist die Geburtsurkunde der wichtigste Nachweis. Bei adoptierten Kindern ist die Geburtsurkunde zusammen mit der Adoptionsurkunde und dem gerichtlichen Adoptionsbeschluss einzureichen. Bei Stiefkindern ist die Geburtsurkunde zusammen mit der Heiratsurkunde des leiblichen Elternteils des Kindes und des Hauptantragstellers einzureichen; hat der Hauptantragsteller das Stiefkind rechtmäßig adoptiert, ist zusätzlich der gerichtliche Adoptionsbeschluss vorzulegen.
Sobald ein unterhaltsberechtigtes Kind das 20. Lebensjahr vollendet, verliert das LTR-Visum für dieses Kind automatisch seine Gültigkeit. Die Übergangsplanung für Kinder, die sich ihrem 20. Geburtstag nähern, ist wichtig; wir gehen darauf im Abschnitt „Praktische Überlegungen“ weiter unten ein.
Einverständniserklärung für eine Patenschaft
Der Hauptantragsteller für ein LTR-Visum unterzeichnet für jeden Angehörigen ein Einverständnisformular zur Unterstützung von Angehörigen, in dem er die familiäre Beziehung bestätigt und die volle Verantwortung für den Unterhalt, die Unterbringung, die medizinische Versorgung sowie alle sonstigen notwendigen Ausgaben des Angehörigen während dessen Aufenthalts in Thailand übernimmt. Das Formular ist im Bereich „Antragsformulare“ des BOI-Portals verfügbar.
Leistungen für Angehörige
Angehörige profitieren von denselben Vorteilen wie der Hauptantragsteller: einer zehnjährigen Aufenthaltsgenehmigung, der Möglichkeit zur mehrmaligen Einreise, der jährlichen Adressmeldung und einem beschleunigten Einwanderungsverfahren. Angehörigen wird nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis für Thailand erteilt. Angehörige, die in Thailand arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis separat über das reguläre Verfahren des Arbeitsministeriums bei TIESC oder bei einem zuständigen Arbeitsamt der Provinz beantragen. Das LTR-Visum für Angehörige gewährt lediglich das Aufenthaltsrecht, nicht jedoch eine Arbeitserlaubnis.
Angehörige von vermögenden Rentnern, vermögenden Weltbürgern und Fachkräften mit LTR-Status, die von Thailand aus arbeiten, fallen in ihrer eigenen Eigenschaft nicht direkt unter die Steuerbefreiung gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 743. Die Befreiung gilt für die aus dem Ausland stammenden Einkünfte des Hauptinhabers des LTR-Status, wenn diese nach Thailand überwiesen werden. Verfügt ein Angehöriger über eigene Einkünfte im Ausland, wird dessen steuerliche Situation nach den üblichen thailändischen Vorschriften zur Steueransässigkeit beurteilt. Eine sorgfältige Strukturierung ist oft sinnvoll in Familienfällen, in denen beide Ehepartner Einkünfte aus dem Ausland beziehen, und unser Steuerteam berät Sie hinsichtlich der gemeinsamen familiären Situation.
Erforderliche Unterlagen
Allen Dokumenten, die nicht in englischer oder thailändischer Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte oder notariell beglaubigte Übersetzung beigefügt werden.
Persönliche Dokumente
Jede mitreisende Person muss dieselben persönlichen Unterlagen wie der Hauptantragsteller einreichen: eine gescannte Farbkopie des aktuellen Reisepasses (mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten und zwei leeren Seiten für den LTR-Stempel und die Aufenthaltsgenehmigung), wobei die Seite mit den persönlichen Daten und alle Seiten mit thailändischen Einreisestempeln in chronologischer Reihenfolge als Doppelseiten in einer einzigen PDF-Datei vorliegen müssen. Das Formular TM.47 ist separat hochzuladen. Ein Passfoto auf weißem Hintergrund in Geschäftskleidung, das innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde, ohne Brille oder Kopfbedeckung. Die Thailand Digital Arrival Card (für Angehörige, die nach dem 1. Mai 2025 nach Thailand eingereist sind) oder die T.M.6-Karte (für Angehörige, die vor dem 1. Juli 2022 oder über eine Landgrenze eingereist sind).
Beschädigte Reisepässe werden am Tag des Termins bei der Einwanderungsbehörde nicht akzeptiert; daher sollte der Zustand des Reisepasses jedes Familienangehörigen vor der Einreichung überprüft werden. Insbesondere Reisepässe von Kindern sind häufig durch Reisen abgenutzt und müssen möglicherweise vor der Beantragung der LTR-Aufenthaltsgenehmigung ersetzt werden.
Einverständniserklärung für eine Patenschaft
Für jeden Angehörigen ist das vom Hauptantragsteller für den LTR-Antrag unterzeichnete Einverständnisformular zur Unterstützung eines Angehörigen hochzuladen. Das Formular ist über das BOI-Portal verfügbar und lässt sich leicht ausfüllen.
Nachweis der Verwandtschaft
Für Ehepartner ist die Heiratsurkunde vorzulegen. Ist die Urkunde älter als sechs Monate, gilt die oben beschriebene Beglaubigungskette. Für eheliche Kinder ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Für adoptierte Kinder sind die Geburtsurkunde, die Adoptionsurkunde und der gerichtliche Adoptionsbeschluss vorzulegen. Für Stiefkinder sind die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde zwischen dem leiblichen Elternteil des Kindes und dem Hauptantragsteller des LTR sowie gegebenenfalls der gerichtliche Adoptionsbeschluss vorzulegen.
Ausländische Geburtsurkunden unterliegen denselben Übersetzungs- und, sofern sie älter als sechs Monate sind, Beglaubigungsvorschriften wie Heiratsurkunden. Kunden, deren Kinder im Ausland geboren wurden, sollten für die Beglaubigungskette zusätzliche Zeit einplanen, insbesondere wenn die Botschaft des ausstellenden Staates in Thailand nur begrenzt Termine für konsularische Dienstleistungen anbietet.
Ärztliches Attest (nach Einzelfallprüfung)
In Einzelfällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden, das von einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung ausgestellt wurde, nicht älter als sechs Monate ist und bescheinigt, dass der Antragsteller bei den Aktivitäten des täglichen Lebens auf die Unterstützung durch eine primäre Pflegeperson angewiesen ist. Dies ist keine routinemäßige Anforderung und betrifft in der Regel nur Familienkonstellationen, die nicht dem üblichen Muster von Ehepartner und Kindern unter 20 Jahren entsprechen.
Nachweis einer Krankenversicherung
Jede unterhaltsberechtigte Person muss die Anforderungen hinsichtlich der Krankenversicherung oder der finanziellen Rücklagen eigenständig erfüllen. Eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD, die Krankenhausaufenthalte und medizinische Behandlungen für die Dauer des Aufenthalts in Thailand abdeckt und noch mindestens zehn Monate gültig ist, oder eine gültige thailändische Sozialversicherung (aktueller monatlicher SSO-Zahlungsbeleg, SSO-Namensliste des Arbeitgebers und SSO-Karte) oder eine Bankeinlage von mindestens 25.000 USD, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwölf Monaten ununterbrochen besteht. Bitte beachten Sie, dass der Schwellenwert für unterhaltsberechtigte Personen mit 25.000 USD niedriger ist als der Schwellenwert von 100.000 USD, der für Hauptantragsteller einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung gilt.
Gruppen-Krankenversicherungen werden akzeptiert, sofern die Deckungssumme pro Person für jeden Angehörigen 50.000 USD beträgt. Lebensversicherungen ohne Krankenversicherungskomponente sowie Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert. Das BOI prüft den Wortlaut der Police sorgfältig; geografische oder krankheitsspezifische Ausschlüsse, die sich auf den Versicherungsschutz in Thailand auswirken, sollten vor der Einreichung vom Makler oder Versicherer des Antragstellers überprüft werden.
Bewerbungsverfahren
Anträge für Familienangehörige werden zusammen mit dem Hauptantrag (LTR) über das BOI-Portal unter ltr.boi.go.th eingereicht. Jeder Familienangehörige verfügt über ein eigenes Konto im System, das über die Einverständniserklärung und den Nachweis der Verwandtschaft mit der Akte des Hauptantragstellers verknüpft ist. Die Prüfung der Anträge für Familienangehörige erfolgt in der Regel parallel zum Hauptantrag, und die Vorabgenehmigung sowie die Visumausstellung finden am selben TIESC-Termin wie für den Hauptantragsteller statt.
Bei dem Termin im TIESC muss jede mitreisende Person den Original-Reisepass, die ausgedruckte „Notification of Qualification Endorsement“ für die mitreisende Person, das Formular TM.94 sowie ein Passfoto vorlegen. Kinder unter einem bestimmten Alter müssen persönlich erscheinen, damit ihre biometrischen Daten erfasst werden können. Befinden sich die Angehörigen zum Zeitpunkt der Bestätigung im Ausland, können sie das Visum innerhalb des 60-Tage-Zeitraums bei der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Generalkonsulat in ihrem Zuständigkeitsbereich oder, sofern verfügbar, über das thailändische E-Visa-Portal abholen. Der Ausstellungsort wird für jeden Angehörigen festgelegt und kann nach der Einreichung nicht mehr geändert werden; daher ist eine abgestimmte Planung innerhalb der Familie wichtig.
Gebühren
Die staatliche Gebühr für das 10-Jahres-LTR-Visum mit mehrfacher Einreise beträgt 50.000 THB pro Familienangehörigem, wenn die Gebühr beim TIESC in Bangkok entrichtet wird. Die gleiche Gebühr gilt für jede unterhaltsberechtigte Person separat, sodass eine vierköpfige Familie (Hauptantragsteller plus Ehepartner und zwei Kinder) insgesamt 200.000 THB für die Visumausstellung zahlt. Bei der Beantragung im Ausland über eine Königlich-Thailändische Botschaft, ein Generalkonsulat oder das thailändische E-Visum-Portal liegen die Gebühren in der Regel zwischen 1.600 und 2.000 USD pro Person.
Für die Qualifikationsbestätigung selbst fällt keine gesonderte Gebühr des BOI an; diese ist, wie vom BOI bestätigt, weiterhin kostenlos. Die Übersetzung und Beglaubigung ausländischer Heirats- und Geburtsurkunden, sofern erforderlich, ist mit gesonderten Kosten verbunden, die je nach Dokumentenpaket und den beteiligten Behörden variieren. Bei Urkunden, die eine vollständige Beglaubigungskette erfordern, empfehlen wir, vier bis sechs Wochen für den Abschluss dieses Verfahrens einzuplanen.
Wichtige Hinweise zu Kindern
Die Altersgrenze von 20 Jahren ist eine feste Regel. Ein Kind, das während der Laufzeit des LTR-Visums das 20. Lebensjahr vollendet, verliert an diesem Geburtstag seinen Status als unterhaltsberechtigtes Kind, und das LTR-Visum für dieses Kind verliert am selben Tag seine Gültigkeit. Es handelt sich hierbei nicht um eine Regelung mit einer Übergangsfrist; der Verlust erfolgt automatisch. Familien mit einem Kind, das sich dem 20. Lebensjahr nähert, sollten den Übergang des Kindes zu einem Langzeitvisum mindestens zwölf Monate im Voraus planen. Zu den Optionen gehören in der Regel das „Destination Thailand“-Visum für die eigene Fernarbeit oder das Studium des Kindes, ein eigenständiger LTR-Antrag, sofern das Einkommens- oder Vermögensprofil des Kindes die Voraussetzungen erfüllt, ein Non-Immigrant-ED-Visum für ein formales Studium in Thailand oder ein thailändischer Bildungsweg, der die eigene Aufenthaltsgrundlage des erwachsenen Kindes unterstützt.
Stiefkinder werden als unterhaltsberechtigte Personen anerkannt, sofern der Nachweis der Verwandtschaft vollständig ist; die Beweislast ist jedoch höher als bei leiblichen Kindern. Die Geburtsurkunde des Kindes, die Heiratsurkunde zwischen dem leiblichen Elternteil und dem Hauptantragsteller für den LTR sowie der gerichtliche Adoptionsbeschluss, sofern der Hauptantragsteller das Stiefkind rechtmäßig adoptiert hat, sind jeweils erforderlich. Ist die Dokumentenkette der Familie komplex (mehrere Gerichtsbarkeiten, frühere Scheidungen, Namensänderungen), stellt unser Team die Dokumentenkette methodisch zusammen, um Lücken zu vermeiden, die Dokumentenanfragen seitens der BOI auslösen würden.
Praktische Tipps
Erstens: Leiten Sie die Beglaubigungskette frühzeitig ein. Bei Eheschließungen und Geburten im Ausland dauert die Abfolge aus konsularischer Beglaubigung, Legalisierung durch das Außenministerium des Heimatlandes und Beglaubigung durch das thailändische Außenministerium in der Regel vier bis sechs Wochen und länger, wenn die Botschaft nur begrenzt Termine zur Verfügung stellt. Die Einreichung des Hauptantrags auf LTR vor Abschluss der Legalisierung der Angehörigen ist machbar, da die Unterlagen der Angehörigen nachgereicht werden können, während die Hauptbeglaubigung bereits läuft; die Legalisierung jedoch auf den letzten Drücker zu erledigen, hat in mehreren Fällen, die wir gesehen haben, zu Verzögerungen geführt.
Zweitens sollten Sie die erforderlichen Fotos sorgfältig auswählen. Passfotos von Kindern werden häufig aufgrund ungeeigneter Kleidung, Haaren, die das Gesicht verdecken, oder der Hintergrundfarbe abgelehnt. Die Vorschrift des BOI bezüglich des weißen Hintergrunds wird strikt durchgesetzt.
Drittens sollten Sie die Krankenversicherung der Angehörigen nach Möglichkeit an die des Hauptantragstellers anpassen. Eine Familienpolice mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD pro Person für jeden Versicherten erfüllt die Anforderungen für die gesamte Familie in einem einzigen Dokument, anstatt mehrere separate Policen miteinander zu kombinieren. Für Kunden, die häufig nach Thailand und aus Thailand reisen, muss der geografische Geltungsbereich der Police Thailand mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD umfassen, und wir empfehlen unseren Kunden, den Wortlaut der Police noch einmal sorgfältig zu lesen, anstatt sich allein auf die Zusammenfassung eines Maklers zu verlassen.
Viertens sollten Sie den Ort der Visumausstellung für jeden Angehörigen im Voraus festlegen. Familien, die sich zum Zeitpunkt der Beglaubigung in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen befinden, möchten die Visa für ihre Angehörigen manchmal bei der nächstgelegenen Botschaft abholen. Dies ist zwar möglich, jedoch muss der Ort für jeden Angehörigen einzeln festgelegt werden und kann nach Einreichung des Antrags nicht mehr geändert werden. Eine Familie aus Bangkok würde in der Regel alle Visa am selben Tag bei TIESC abholen, was die einfachste Vorgehensweise darstellt.
Fünftens: Planen Sie die familiären Formalitäten nach dem TIESC-Programm. Sobald alle Familienangehörigen über einen LTR-Stempel verfügen, laufen die laufenden familiären Verpflichtungen (jährliche Adressmeldung pro Familienangehörigem und erneute Überprüfung vor Ablauf der fünfjährigen Gültigkeitsdauer) parallel zu denen des Hauptantragstellers. Unsere Kanzlei kümmert sich um diesen Zeitplan für jede Familie, die wir in ein LTR-Verfahren aufnimmt, damit keine Meldung versäumt wird und keine Frist für die erneute Überprüfung unvorbereitet eintritt.
Warum sollten Sie mit Juslaws & Consult zusammenarbeiten?
Juslaws & Consult betreut regelmäßig internationale Familien in allen rechtlichen Angelegenheiten in Thailand, angefangen beim Antrag auf eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung (LTR) bis hin zu Nachlassplanung, Immobilientransaktionen, Unternehmensumstrukturierungen und der laufenden Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften. Speziell bei Anträgen für Familienangehörige koordinieren wir die Beglaubigungskette über die konsularischen Stellen im Heimatland des Mandanten und die Beglaubigungsabteilung des thailändischen Außenministeriums, erstellen die Einverständniserklärungen, verwalten die gleichzeitige Einreichung der Anträge für den Hauptantragsteller und die Familienangehörigen über separate Portal-Konten, begleiten die Familie zum Termin bei der TIESC und kümmern uns um den Zeitplan für die jährlichen Berichte und die fünfjährliche Überprüfung nach der Erteilung.
Der Auftrag erfolgt auf der Grundlage einer unterzeichneten Auftragsvereinbarung mit einer Pro-forma-Rechnung zu einem festen Honorar, das die gesamte Familie abdeckt. Bitte wenden Sie sich an unser Büro in Bangkok im One Pacific Place (BTS-Station Nana), um die langfristige Strategie der Familie zu besprechen.
Häufig gestellte Fragen
Kann mein unverheirateter Partner als unterhaltsberechtigte Person einen Antrag stellen?
Nein. Das BOI verlangt den Nachweis einer rechtmäßigen Ehe, d. h. einer registrierten Ehe, die in dem Land gültig ist, in dem der Reisepass des Ehepartners ausgestellt wurde. Langjährige unverheiratete Partner, einschließlich Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften, die in der ausstellenden Gerichtsbarkeit rechtlich nicht als Ehe gelten, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Wenn die Beziehung in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer anderen nicht ehelichen rechtlichen Verbindung besteht, entscheiden sich Kunden manchmal dafür, vor der Antragstellung eine Ehe in einer Gerichtsbarkeit zu registrieren, die ihre Verbindung anerkennt.
Sind gleichgeschlechtliche Ehepartner als LTR-Angehörige anspruchsberechtigt?
Ja. Gleichgeschlechtliche Ehepartner wurden gemäß der Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI vom 4. Februar 2025 als anspruchsberechtigte Angehörige anerkannt, sofern die Ehe in dem Land, in dem der Reisepass des Ehepartners ausgestellt wurde, rechtsgültig ist. Das BOI stellt keine gesonderte Anforderung hinsichtlich der Anerkennung der Ehe durch Thailand für die Anspruchsberechtigung von LTR-Angehörigen.
Mein Kind wird nächstes Jahr 20 Jahre alt. Was passiert dann mit dem Visum?
Das LTR-abhängige Visum verliert automatisch am 20. Geburtstag des Kindes seine Gültigkeit. Dies ist eine feste Regelung ohne Übergangsfrist. Familien mit einem Kind, das bald 20 Jahre alt wird, sollten den Übergang mindestens zwölf Monate im Voraus planen. Zu den Optionen gehören das „Destination Thailand“-Visum, ein separater LTR-Antrag, sofern das Profil des Kindes die Voraussetzungen erfüllt, ein Studentenvisum oder andere Möglichkeiten für einen Langzeitaufenthalt. Wir beraten regelmäßig zu diesem Übergang.
Können meine Eltern als Familienangehörige mit einem LTR-Visum zu mir kommen?
Gemäß den Standardbestimmungen umfasst die Kategorie „Angehörige“ den rechtmäßigen Ehepartner sowie Kinder unter 20 Jahren. Eltern fallen nicht unter die Standardregelung für Angehörige. Eltern, die einen Langzeitaufenthalt in Thailand anstreben, beantragen in der Regel ein Non-Immigrant-O-Visum für Rentner oder ein Visum auf familiärer Basis oder, sofern sie selbst die Voraussetzungen erfüllen, ein LTR-Visum für vermögende Rentner. Wir prüfen die Voraussetzungen der Eltern und beraten Sie hinsichtlich des besten Verfahrens.
Benötigt jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung?
Jede unterhaltsberechtigte Person muss die Anforderungen hinsichtlich der Krankenversicherung oder der finanziellen Rücklagen eigenständig erfüllen; eine Familienpolice, die für jedes versicherte Familienmitglied eine Deckungssumme von mindestens 50.000 USD pro Person vorsieht, erfüllt jedoch die Anforderungen für die gesamte Familie. Eine Bankeinlage von mindestens 25.000 USD, die zwölf Monate lang auf den Namen der unterhaltsberechtigten Person läuft, stellt die Alternative für jede unterhaltsberechtigte Person dar, die nicht über eine Versicherung oder die thailändische Sozialversicherung verfügt.
Muss jeder Unterhaltsberechtigte die staatliche Gebühr in Höhe von 50.000 THB entrichten?
Ja. Die Gebühr in Höhe von 50.000 THB gilt pro Person und Zehnjahresvisum und ist für jeden Angehörigen separat zu entrichten. Eine vierköpfige Familie zahlt bei der Visumausstellung insgesamt 200.000 THB. Die Bearbeitungsgebühren im Ausland variieren je nach Land und sind in der Regel pro Person höher.
Dürfen Familienangehörige im Rahmen des LTR-Visums in Thailand arbeiten?
Das LTR-Visum für Familienangehörige gewährt lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung, jedoch keine Arbeitserlaubnis. Familienangehörige, die in Thailand arbeiten möchten, müssen separat eine thailändische Arbeitserlaubnis über das reguläre Verfahren des Arbeitsministeriums bei TIESC oder bei einem zuständigen Arbeitsamt der Provinz beantragen. Unser Team für Arbeitsrecht kümmert sich bei Bedarf um die Beantragung von Arbeitserlaubnissen für Familienangehörige.
Was geschieht, wenn das Visum des Hauptinhabers der LTR-Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird?
LTR-Visa für Familienangehörige sind an das Hauptvisum gebunden. Die Aufhebung des Haupt-LTR-Visums führt in der Regel zur Aufhebung der Visa für die Familienangehörigen. Wird das Haupt-LTR-Visum freiwillig beendet, weil der Hauptvisuminhaber zu einem anderen Aufenthaltsstatus wechselt, ist eine koordinierte Übergangsplanung für die Familienangehörigen unerlässlich und sollte im Voraus und nicht nachträglich erfolgen. Unser Team kümmert sich um koordinierte Familienübergänge.
Muss ich den Antrag für meine Angehörigen gleichzeitig mit meinem Hauptantrag stellen?
Nein, dies wird jedoch dringend empfohlen. Zusammen mit der Hauptanmeldung eingereichte Folgeanmeldungen werden parallel bearbeitet, und die gesamte Familie kann am selben Tag zum TIESC-Termin erscheinen. Folgeanmeldungen, die nach Erteilung der Hauptgenehmigung eingereicht werden, sind zwar möglich, erfordern jedoch einen zweiten Bearbeitungszyklus beim BOI und eine zweite Runde von TIESC-Terminen. Eine koordinierte Einreichung ist fast immer der effizientere Weg.
Wie sieht der Beglaubigungsablauf für eine ausländische Heiratsurkunde aus, die älter als sechs Monate ist?
Drei Schritte. Erstens: Beglaubigung durch das Konsulat oder die Botschaft des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen (in dem die Eheschließung stattfand). Zweitens: Beglaubigung durch das Außenministerium dieses Landes. Drittens: Beglaubigung durch die Abteilung für Beglaubigungen, Konsularabteilung, Außenministerium von Thailand. Thailand ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher steht der Apostille-Weg für Dokumente, die in Thailand verwendet werden sollen, nicht zur Verfügung. Der gesamte Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Kann der Ort der Visumausstellung für den Familienangehörigen ein anderer sein als der des Hauptantragstellers?
Ja, vorausgesetzt, jeder Ort liegt innerhalb des üblichen Zuständigkeitsbereichs des TIESC oder der Botschaft und wird im Rahmen des Vorabgenehmigungsverfahrens bestätigt. Der Ort wird pro Familienangehörigem festgelegt und kann nach Einreichung des Antrags nicht mehr geändert werden. Familien, deren Familienangehörige sich zum Zeitpunkt der Visumserteilung in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen befinden, holen die Visa für jeden Familienangehörigen manchmal bei der nächstgelegenen Botschaft ab, obwohl es am einfachsten ist, die Visa für die gesamte Familie gemeinsam beim TIESC abzuholen.
Gilt die Steuerbefreiung gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 743 auch für die Einkünfte meiner Angehörigen?
Die Befreiung gemäß Abschnitt 5 gilt für den Hauptinhaber einer LTR-Aufenthaltsgenehmigung in den berechtigten Kategorien (vermögende Rentner, vermögende Weltbürger, in Thailand tätige Fachkräfte). Unterhaltsberechtigte fallen nicht in eigener Sache unter die Befreiung gemäß Abschnitt 5. Das eigenständige Einkommen eines Unterhaltsberechtigten aus ausländischen Quellen wird nach den üblichen thailändischen Steuerwohnsitzregeln bewertet. Wenn beide Ehepartner Einkünfte aus dem Ausland beziehen, ist eine Beratung zur Strukturierung oft sinnvoll, und unser Steuerteam kümmert sich darum auf Familienebene.
Gilt das Alter von unter 20 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung oder während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums?
Die Altersgrenze von 20 Jahren gilt zum Zeitpunkt der Antragstellung für die erstmalige Anerkennung als unterhaltsberechtigtes Familienmitglied sowie während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums im Falle einer Verlängerung. Ein Kind, das im Alter von 17 Jahren als unterhaltsberechtigtes Familienmitglied anerkannt wurde, verliert diesen Status automatisch mit Vollendung des 20. Lebensjahres, unabhängig vom Datum der ursprünglichen Visumserteilung.
Was geschieht, wenn sich der Hauptantragsteller und sein Ehepartner während der Gültigkeitsdauer des Visums scheiden lassen?
Das LTR-Visum für den mitreisenden Ehepartner setzt das Fortbestehen der Ehe voraus. Eine Scheidung während der Visumlaufzeit führt in der Regel zum Erlöschen der Grundlage für das Visum für mitreisende Ehepartner. Je nach Zeitpunkt und dem individuellen Profil des Ehepartners kann die Übergangsplanung einen eigenen LTR-Antrag des ehemaligen Ehepartners in einer anderen Kategorie oder eine andere Struktur für den Langzeitaufenthalt beinhalten. Wir beraten Sie bei der Übergangsplanung, falls diese Situation eintritt.
Muss ich meine Angehörigen mit nach Thailand bringen, um den Antrag zu stellen?
Nein. Familienangehörige können ihren Antrag von überall auf der Welt über das BOI-Portal stellen. Eine persönliche Anwesenheit ist lediglich beim Termin zur Visumausstellung erforderlich, entweder beim TIESC in Bangkok oder bei der gewählten Königlich-Thailändischen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Ausland. In der Regel begleiten Kinder ihre Eltern zum Termin beim TIESC, um ihre biometrischen Daten erfassen zu lassen.
Kann ich einen Angehörigen nachträglich hinzufügen, nachdem mein ursprünglicher LTR bereits ausgestellt wurde?
Ja. Ein neuer Antrag für eine mitreisende Person kann jederzeit während der Gültigkeitsdauer des Hauptantragstellers separat eingereicht werden. Für die mitreisende Person durchläuft ein vollständiger Genehmigungs- und Ausstellungszyklus mit derselben 20-tägigen Bearbeitungsfrist für die Genehmigung und demselben 60-tägigen Ausstellungszeitraum. Die Gültigkeitsdauer des Visums für eine später hinzugefügte mitreisende Person läuft parallel zur Gültigkeitsdauer des Hauptvisums und endet nach denselben zehn Jahren.













