Was ist das LTR-Visum für hochqualifizierte Fachkräfte?
Die Kategorie „Hochqualifizierte Fachkräfte“ des Langzeitvisums (LTR) richtet sich an ausländische Experten und Spezialisten, die bei Unternehmen in Thailands Zielbranchen, an Hochschulen, Forschungsinstituten, spezialisierten Ausbildungseinrichtungen oder thailändischen Regierungsbehörden beschäftigt sind. Sie umfasst auch Personen, die über spezielle Fachkenntnisse in relevanten Arbeitsbereichen verfügen.
Diese Kategorie wird vom BOI gemäß dem Investitionsförderungsgesetz B.E. 2520 (1977) und dem Einwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979) verwaltet. Es gibt keine Altersbeschränkung, und die Kategorie steht Antragstellern jeder Nationalität offen.
Gemäß der Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI (4. Februar 2025) wurde die Zielgruppe auf Dozenten im Bereich der beruflichen und höheren Bildung aller Fachrichtungen ausgeweitet, und die bisherige Anforderung hinsichtlich der Berufserfahrung wurde aufgehoben. Die Liste der Zielbranchen wurde ebenfalls erweitert und umfasst nun auch Nicht-MINT-Bereiche wie Entwicklung und Nachhaltigkeit, Katastrophen- und Risikomanagement sowie integrierte Innovation.
Die wichtigsten Vorteile
Hochqualifizierte Fachkräfte genießen dieselben wesentlichen LTR-Vorteile wie andere Personengruppen: eine Aufenthaltsgenehmigung für 10 Jahre (5+5 Jahre), unbegrenzte Mehrfacheinreise, jährliche Meldung anstelle einer 90-Tage-Meldung, beschleunigte Einreiseabfertigung am Flughafen sowie Erleichterungen bei der TIESC in One Bangkok.
Der entscheidende Vorteil dieser Kategorie ist der pauschale Einkommensteuersatz von 17 % auf in Thailand erzielte Arbeitseinkünfte, anstelle der üblichen progressiven Steuersätze, die bis zu 35 % betragen können. Für einen Fachmann, der in Thailand jährlich 10 Millionen THB verdient, könnte dies eine Ersparnis von etwa 1,8 Millionen THB pro Jahr bedeuten. Dieser Steuervorteil gilt nur für Arbeitseinkünfte, die in direktem Zusammenhang mit in Thailand ausgeübter Tätigkeit für vom BOI geförderte Branchen oder berechtigte Unternehmen stehen.
Darüber hinaus können Inhaber eine digitale Arbeitserlaubnis erhalten und sind von der Vorgabe eines Beschäftigungsverhältnisses von 4:1 zwischen thailändischen und ausländischen Arbeitnehmern befreit.
Zulassungsvoraussetzungen (ab Februar 2025)
Beschäftigung in den Zielbranchen
Der Antragsteller muss bei einem Unternehmen, das in einer Zielbranche tätig ist, einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer spezialisierten Ausbildungseinrichtung oder einer thailändischen Regierungsbehörde beschäftigt sein. Bei vom BOI geförderten Unternehmen erfolgt die Überprüfung auf der Grundlage der BOI-Investitionsförderungsbescheinigung und der Registrierungsnummer der juristischen Person des Unternehmens. Bei nicht vom BOI geförderten Unternehmen erfolgt die Überprüfung anhand des letzten Jahresabschlusses und der Körperschaftsteuererklärung des Unternehmens (P.N.D. 50).
Einkommen
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in den letzten zwei Jahren ein persönliches Einkommen von mindestens 80.000 USD pro Jahr erzielt hat. Liegt das Einkommen in den letzten zwei Jahren unter 80.000 USD, aber bei mindestens 40.000 USD pro Jahr, muss der Antragsteller über einen Master-Abschluss oder einen höheren Abschluss in Naturwissenschaften und Technik verfügen. Im Gegensatz zur Kategorie „Work-from-Thailand“ gelten geistiges Eigentum und eine Serie-A-Finanzierung hier nicht als alternative Qualifikationskriterien.
Krankenversicherung
Wie bei allen Kategorien: Krankenversicherung in Höhe von 50.000 USD, thailändische Sozialversicherung (SSO) oder eine Bankguthaben von 100.000 USD, das 12 Monate lang aufrechterhalten werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Persönliche Dokumente
- Reisepass (Gültigkeitsdauer von 6 Monaten, 2 leere Seiten, gescanntes PDF in chronologischer Reihenfolge)
- Passfoto (weißer Hintergrund, formelle Kleidung, nicht älter als 6 Monate)
- TDAC- oder TM.6-Karte, je nach Bedarf
Strafregisterauszug (auf Einzelfallbasis)
- Führungszeugnis des Landes der Staatsangehörigkeit bzw. des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate) oder thailändisches polizeiliches Führungszeugnis. Die Vorlage kann aufgeschoben werden.
Einkommensnachweis
- Einkommensteuererklärungen der letzten zwei Jahre (P.N.D. 90/91, BIR60, Formular 1040, Formular W-2, SA100, T1 General usw.)
- Für Antragsteller aus steuerfreien Ländern: Gehaltsabrechnung und Kontoauszug mit notarieller Beglaubigung
Berufliche Unterlagen
- Lebenslauf mit Angaben zu Fachkenntnissen, Ausbildung und Berufserfahrung
- Nachweis der Qualifikation: Master-Abschluss oder höher (obligatorisch für Bewerber mit einem Jahreseinkommen von 40.000 bis 80.000 USD, erwünscht für Bewerber mit einem Jahreseinkommen von über 80.000 USD)
- Nachweis über frühere Beschäftigungsverhältnisse in den Zielbranchen (falls vorhanden)
- Nachweise für Ihre Leistungen, wie z. B. Forschungsprojekte, Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Auszeichnungen und gegebenenfalls berufliche Zertifizierungen
Nachweis der Beschäftigung und des beruflichen Werdegangs
Für Personen, die bei Behörden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen beschäftigt sind: Nachweis der Beschäftigung, aus dem hervorgeht, dass die Tätigkeit in den Zielbranchen in Thailand ausgeübt wird (Arbeitsbescheinigung oder Arbeitsvertrag).
Für Beschäftigte im privaten Sektor:
- Eine von einer befugten Person unterzeichnete Arbeitsbescheinigung des derzeitigen thailändischen Arbeitgebers, aus der die derzeitige Position, das Einstellungsdatum und das Kündigungsdatum hervorgehen. Die Bescheinigung darf nicht länger als drei Monate vor der Einreichung ausgestellt worden sein.
- Für diejenigen, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat: ein unterzeichneter Arbeitsvertrag
- Ein obligatorisches Unternehmensprofil, aus dem die Art der Geschäftstätigkeit sowie die Arbeitsabläufe oder Betriebsprozesse des Unternehmens hervorgehen
- Der letzte geprüfte Jahresabschluss oder offizielle Finanzbericht
- Jahresbericht, Broschüren oder Kataloge des Unternehmens (sofern verfügbar)
Nachweis der Arbeitserlaubnis
- Formular für die Arbeitsbescheinigung (WP.46), unterzeichnet vom Geschäftsführer des Unternehmens oder einer bevollmächtigten Person
- Kopie der aktuellen Arbeitserlaubnis (falls vorhanden)
- Weitere relevante Unternehmensunterlagen: Unternehmenserklärung und Gesellschafterverzeichnis (nicht älter als 6 Monate), Umsatzsteuerbescheinigung (P.P.01), Formular zur Änderung der Umsatzsteuer (P.P.09), Betriebsgenehmigung (R.N.4), falls zutreffend, Körperschaftsteuererklärung (P.N.D.50), BOI-Förderungsbescheinigung, falls zutreffend, sowie relevante Gewerbescheine (Hotelgenehmigung, Transportgenehmigung usw.)
Zielgerichtete Industrien
Im Zuge der Änderungen von 2025 wurde die Liste der Zielbranchen erheblich erweitert. Sie umfasst nun digitale Technologien, Automatisierung und Robotik, intelligente Geräte, Biokraftstoffe und Biochemikalien, Medizin und Wellness, Landwirtschaft und Lebensmitteltechnologie, Luftfahrt und Logistik sowie neu hinzugekommene Bereiche wie Entwicklung und Nachhaltigkeit, Katastrophen- und Risikomanagement sowie integrierte Innovation. Eine weitere bemerkenswerte Erweiterung ist die Einbeziehung von Lehrkräften aus der beruflichen Bildung und dem Hochschulwesen aller Fachrichtungen.
Antragsverfahren, Gebühren und Aufrechterhaltung
Der Antrag erfolgt nach dem üblichen LTR-Verfahren über das BOI-Portal unter ltr.boi.go.th. Die staatliche Gebühr für das 10-Jahres-Visum beträgt 50.000 THB. Die Gebühren für die Arbeitserlaubnis belaufen sich auf 100 THB pro Antrag zuzüglich 3.000 THB pro Jahr. Die jährliche Meldung erfolgt mittels Formular TM.95 bei TIESC.
Verlängerung um fünf Jahre
Für die Verlängerung müssen Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen: Formular WP.46 (Beschäftigungsbescheinigung), eine Kopie der aktuellen Arbeitserlaubnis, die Steuerformulare der P.N.D. für die letzten zwei Jahre sowie einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz. Bei vom BOI geförderten Unternehmen werden das BOI-Investitionsförderungszertifikat und die Registrierungsnummer der juristischen Person überprüft. Bei nicht vom BOI geförderten Unternehmen werden der letzte Jahresabschluss und das Formular P.N.D. 50 geprüft. Alle Unterlagen müssen sich auf das letzte Jahr beziehen, wobei behördliche Dokumente innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein müssen.
Häufig gestellte Fragen
Was gilt als „Zielbranche“?
Das BOI führt eine Liste der Zielbranchen, die regelmäßig aktualisiert wird. Seit 2025 umfasst diese Liste digitale Technologien, Automatisierung, intelligente Geräte, Biokraftstoffe, Medizin und Wellness, Landwirtschaft und Lebensmitteltechnologie, Luftfahrt, Logistik, Entwicklung und Nachhaltigkeit, Katastrophenmanagement sowie integrierte Innovation. Die Ausweitung auf die berufliche Bildung und die Hochschulbildung ist seit Februar 2025 neu.
Ich verdiene 50.000 US-Dollar, habe aber einen Master-Abschluss in Informatik. Erfülle ich die Voraussetzungen?
Ja. Wenn Ihr durchschnittliches persönliches Einkommen in den letzten zwei Jahren mindestens 40.000 US-Dollar betrug und Sie über einen Master-Abschluss in Naturwissenschaften und Technik verfügen, erfüllen Sie die Kriterien für diese Kategorie. Ihr Master-Abschluss in Informatik würde die Voraussetzungen erfüllen.
Mein Unternehmen wird nicht vom BOI gefördert. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja. Auch Unternehmen, die nicht vom BOI gefördert werden, sind förderfähig, doch erfolgt die Überprüfung auf der Grundlage des letzten Jahresabschlusses des Unternehmens und der Körperschaftsteuererklärung gemäß P.N.D. 50. Das Unternehmen muss weiterhin in einer der Zielbranchen tätig sein.
Muss ich automatisch den pauschalen Steuersatz von 17 % zahlen?
Der Pauschalsatz von 17 % gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Ursprung in Thailand, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten in bestimmten Branchen stehen. Sie müssen eine Steuererklärung einreichen und diesen Satz geltend machen. Es ist ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihre Vergütungsstruktur für diese Vergünstigung optimiert ist.
Darf ich während der Gültigkeitsdauer meines LTR-Visums den Arbeitgeber wechseln?
Ja. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie Unterlagen über das neue Arbeitsverhältnis sowie den Status des neuen Unternehmens als Zielbranche vorlegen. Sobald das BOI den neuen Arbeitgeber genehmigt hat, lassen Sie Ihre bestehende Arbeitserlaubnis aufheben und beantragen am selben Tag beim TIESC eine neue. Die Gebühr für die neue Arbeitserlaubnis zahlen Sie entsprechend der Laufzeit des neuen Arbeitsvertrags.
Warum sollten Sie sich für Juslaws & Consult entscheiden?
Juslaws & Consult verfügt über mehr als 22 Jahre Erfahrung in den Bereichen thailändisches Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und BOI-Angelegenheiten. Wir unterstützen sowohl den Antragsteller als auch dessen thailändischen Arbeitgeber bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen. Unser Team wickelt den gesamten Prozess auf Englisch, Französisch, Deutsch und Thailändisch ab.
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