Das thailändische Langzeitaufenthaltsvisum für vermögende Weltbürger ist die höchste Kategorie des Programms für vermögende Personen. Es richtet sich an international mobile Personen, die ein beträchtliches globales Vermögen sowie eine bedeutende Beteiligung an der thailändischen Wirtschaft nachweisen können, und gewährt eine zehnjährige Aufenthaltsgenehmigung sowie eine gesetzliche Steuererleichterung für aus dem Ausland nach Thailand überwiesene Einkünfte. Für die Family Offices, privaten Investoren und Vermögensinhaber, die wir bei Juslaws & Consult beraten, ist das „Wealthy Global Citizens LTR“-Programm in der Regel der einfachste Weg zu einem langfristigen Aufenthalt in Thailand, da die Berechtigung anhand des Vermögens und nicht anhand des regelmäßigen Einkommens gemessen wird und da die Regeländerungen vom Februar 2025 die alte Schwelle für das Jahreseinkommen vollständig abgeschafft haben.
Dieser Leitfaden erläutert den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Rahmen, die beiden Wege innerhalb der Kategorie „Wealthy Global Citizens“, die erforderlichen Nachweise, das Antragsverfahren von der Online-Einreichung bis zum Termin im Thailand Investment and Expat Services Center sowie die praktischen Aspekte, die zu einem erfolgreichen Ergebnis führen. Der Inhalt basiert auf der am 6. November 2025 aktualisierten Dokumentenliste des Board of Investment sowie auf der BOI-Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 vom 4. Februar 2025, die auch im April 2026 weiterhin als maßgebliche Regelung gilt.
Was ist das LTR-Visum für vermögende Weltbürger?
Die Kategorie „Wealthy Global Citizens“ des LTR-Visums richtet sich an vermögende Privatpersonen mit einem weltweiten Vermögen von mindestens 1 Million US-Dollar, die zudem eine bedeutende Investition in Thailand tätigen oder aufrechterhalten. Es gibt keine Altersvoraussetzung und keine Mindestanforderung hinsichtlich des Jahreseinkommens. Das Visum wird gemäß dem Einwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979) erteilt und vom Amt des Investitionsausschusses gemäß dem Investitionsförderungsgesetz B.E. 2520 (1977) verwaltet. Die damit verbundene Einkommensteuerbefreiung ergibt sich aus Abschnitt 5 des Königlichen Erlasses Nr. 743 (B.E. 2565), veröffentlicht am 23. Mai 2022, sowie der dazugehörigen Durchführungsverordnung des Generaldirektors Nr. 427 vom 28. September 2022.
Die Überarbeitung vom Februar 2025 gemäß der Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI war die bedeutendste Aktualisierung seit Einführung des Programms. Die bisherige Anforderung, ein persönliches Jahreseinkommen von mindestens 80.000 US-Dollar nachzuweisen, wurde für diese Kategorie aufgehoben. Die Vermögens- und Thailand-Investitionsprüfung bleiben weiterhin in Kraft, und durch die Überarbeitung wurde zudem klargestellt, welche Anlageklassen nicht akzeptiert werden.
Die wichtigsten Vorteile des LTR-Visums für wohlhabende Weltbürger
Das Visum gewährt eine zehnjährige Aufenthaltsgenehmigung, die sich aus zwei aufeinanderfolgenden Fünfjahreszeiträumen zusammensetzt, zwischen denen eine systeminterne Überprüfung stattfindet. Für den gesamten Zeitraum sind mehrfache Wiedereinreisen inbegriffen, wodurch die bei Standardvisa fällige separate Gebühr für die Wiedereinreisegenehmigung entfällt. Der 90-tägige TM.47-Meldezyklus wird durch eine einzige jährliche Adressbestätigung ersetzt, die online einzureichen ist. Inhabern steht bei der Ausreise und Rückkehr ein beschleunigtes Einreiseverfahren an den Flughäfen Suvarnabhumi, Don Mueang, Phuket und Chiang Mai zur Verfügung.
Der steuerliche Vorteil ist der herausragende Vorteil. Gemäß Abschnitt 5 des Königlichen Erlasses Nr. 743 sind Einkünfte aus ausländischen Quellen, die von einem Inhaber eines „Wealthy Global Citizens LTR“-Status nach Thailand überwiesen werden, von der thailändischen Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung umfasst Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, gewerblicher Tätigkeit oder im Ausland gelegenem Vermögen und gilt ohne die Ein-Jahres-Aufschubregel, die zuvor die Planung von Einkünften aus ausländischen Quellen gemäß der Auslegung der Steuerbehörde vor 2024 bestimmte. Vor dem Hintergrund der Neuauslegung von Abschnitt 41 des Steuergesetzes im Jahr 2024 gemäß der Ministerialverordnung Paw 161/2566, durch die die thailändische Steuerpflicht auf alle ausländischen Einkünfte ausgeweitet wurde, die von gewöhnlichen thailändischen Steuerinländern überwiesen werden, ist die „Wealthy Global Citizens“-Befreiung zu einem der wenigen gesetzlichen Schutzmechanismen geworden, die vermögenden Privatpersonen mit Wohnsitz in Thailand zur Verfügung stehen.
Inhaber können gegen eine jährliche Verwaltungsgebühr von 3.000 THB eine optionale digitale Arbeitserlaubnis beantragen, die von der TIESC bearbeitet wird. Das Beschäftigungsverhältnis von 4:1 zwischen thailändischen und ausländischen Mitarbeitern findet hier keine Anwendung, was für Kunden von Bedeutung ist, die zudem Eigentümer oder Geschäftsführer eines in Thailand registrierten Unternehmens sind und ein überwiegend aus ausländischen Fachkräften bestehendes Team beschäftigen möchten. Bis zu vier unterhaltsberechtigte Personen – der rechtmäßige Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren – können in den Antrag aufgenommen werden.
Teilnahmebedingungen
Die Kategorie „Vermögende Weltbürger“ wird anhand von drei kumulativen Kriterien definiert: weltweites Vermögen, Investitionen in Thailand und Krankenversicherung.
Weltweites Vermögen von mindestens 1 Million US-Dollar
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er persönlich Vermögenswerte in Höhe von insgesamt mindestens 1 Million US-Dollar besitzt. Zu den anrechenbaren Vermögenswerten zählen Finanzinstrumente und Immobilien: ein bei einem zugelassenen Finanzinstitut geführtes Anlageportfolio, ein Einlagenkonto bei einer regulierten Bank oder eine Immobilie im Ausland, die durch eine Eigentumsurkunde und den entsprechenden Grundbuchauszug belegt ist. Die ausdrücklichen Ausschlüsse des BOI, die in der Dokumentenliste vom 6. November 2025 aufgeführt sind, umfassen Kryptowährungen, Token, Gold-Futures, Amulette, Kunstwerke, Designerstücke, Uhren und Schmuck. Ein Vermögensbestand, der überwiegend aus ausgeschlossenen Kategorien besteht, wird die Prüfung nicht bestehen, selbst wenn der Marktwert eindeutig 1 Million US-Dollar übersteigt.
Investition in Thailand in Höhe von mindestens 500.000 US-Dollar
Von dem weltweiten Vermögensbestand in Höhe von 1 Million US-Dollar müssen mindestens 500.000 US-Dollar in Thailand im eigenen Namen des Antragstellers investiert sein. Zu den zulässigen Investitionskategorien in Thailand zählen thailändische Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren, direkte Beteiligungen an einem thailändischen Unternehmen oder an der SET notierte Aktien, die seit mindestens einem Jahr gehalten werden, sowie thailändischer Immobilienbesitz. Bei Immobilien wird das Eigentum an einer Eigentumswohnung durch den vom Department of Lands ausgestellten Kaufvertrag und die Eigentumsurkunde nachgewiesen, die beide nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Bei Pachtverträgen muss die registrierte Pachtdauer noch mindestens zehn Jahre betragen. Investitionen in den Bau von Villen erfordern einen unterzeichneten Bauvertrag, aus dem der Kaufwert hervorgeht, sowie eine Baugenehmigung des Department of Lands.
Krankenversicherung oder finanzielle Rücklage
Der Antragsteller legt eine von drei Versicherungsnachweisen vor. Die bevorzugte Option ist eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD, die Krankenhausaufenthalte und medizinische Behandlungen abdeckt und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Restlaufzeit von mindestens zehn Monaten aufweist. Gruppenversicherungen werden akzeptiert, sofern die Deckungssumme pro Person 50.000 USD erreicht. Lebensversicherungen ohne Krankenversicherungskomponente sowie Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert. Alternativ können gültige thailändische Sozialversicherungsleistungen zusammen mit dem letzten monatlichen SSO-Zahlungsbeleg, der SSO-Namensliste des Arbeitgebers und der SSO-Karte vorgelegt werden. Die dritte Option ist eine Bankeinlage von mindestens 100.000 USD, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwölf Monaten ununterbrochen besteht.
Erforderliche Unterlagen
Allen Dokumenten, die nicht in englischer oder thailändischer Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte oder notariell beglaubigte Übersetzung beigefügt werden.
Persönliche Dokumente
Eine gescannte Farbkopie des aktuellen Reisepasses mit einer Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten und zwei leeren Seiten für den LTR-Stempel und die Aufenthaltsgenehmigung. Die PDF-Datei muss die Seite mit den persönlichen Daten sowie alle Seiten mit thailändischen Einreisestempeln in chronologischer Reihenfolge als Doppelseiten enthalten. Ein eventuell vorhandenes TM.47-Formular ist separat hochzuladen. Beschädigte Reisepässe werden am Tag des Termins bei der Einwanderungsbehörde abgelehnt; daher sollten Reisepässe mit Wasserschäden, Rissen, fehlenden Seiten oder inoffiziellen Markierungen vor der Einreichung erneuert werden. Ein Passfoto auf weißem Hintergrund, das innerhalb der letzten sechs Monate in formeller Kleidung ohne Brille oder Kopfbedeckung aufgenommen wurde, vervollständigt die Unterlagen. Antragsteller, die nach dem 1. Mai 2025 nach Thailand eingereist sind, laden die Thailand Digital Arrival Card hoch. Diejenigen, die vor dem 1. Juli 2022 oder über eine Landgrenze eingereist sind und ein T.M.6-Formular in Papierform besitzen, laden dieses hoch.
Nachweis über weltweite Vermögenswerte
Ein oder mehrere Dokumente, die ein weltweites Gesamtvermögen von mindestens 1 Million US-Dollar belegen. Als Nachweis wird am häufigsten der aktuelle Anlageportfoliobericht eines zugelassenen Finanzinstituts oder Vermögensverwalters vorgelegt, aus dem die Identität des Kontoinhabers eindeutig hervorgeht. Ein aktueller Kontoauszug kann als Nachweis für das Guthaben dienen. Ausländische Immobilien sind durch die Eigentumsurkunde und den amtlichen Grundbuchauszug zu belegen. Werden mehrere Vermögensarten kombiniert, um die Schwelle von 1 Million US-Dollar zu erreichen, muss jede Komponente separat dokumentiert werden.
Nachweis einer Investition in Thailand
Ein oder mehrere Dokumente, die eine Investition in Thailand in Höhe von mindestens 500.000 USD auf den Namen des Antragstellers belegen. Die konkret akzeptierten Dokumente entsprechen den Nachweisen für Investitionen in Thailand im Rahmen des „Wealthy Pensioners“-Programms: eine Kopie der thailändischen Staatsanleihe mit einer Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren; oder eine nicht älter als drei Monate alte Gesellschafterliste gemäß Bor.Or.Jor. 5 zusammen mit den letzten geprüften Jahresabschlüssen, gegebenenfalls ergänzt durch eine Wertpapierhandelslizenz für Risikokapitalinvestitionen oder ein Maklergutachten für mindestens ein Jahr gehaltene, an der SET notierte Aktien; oder thailändischer Immobilienbesitz, nachgewiesen durch einen Kaufvertrag und eine Eigentumsurkunde (Eigentumsrecht) des Department of Lands, ein eingetragenes Erbbaurecht von mindestens zehn Jahren plus Eigentumsurkunde (Erbbaurecht) oder einen Bauvertrag und eine Baugenehmigung (Villa-Bauvorhaben).
Zusätzliche Unterlagen (je nach Einzelfall)
Sobald der Antrag die Phase „Prüfung durch Regierungsbehörden“ erreicht hat, kann ein Führungszeugnis einer Polizeidienststelle im Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzland des Antragstellers, das nicht älter als drei Monate ist, oder ein thailändisches Führungszeugnis des „Police Clearance Certificate Center“ der Sonderabteilung der Königlichen Thailändischen Polizei angefordert werden. Dies erfolgt durch ein bei der Erstantragstellung unterzeichnetes Formular zur Bestätigung der Dokumentenanforderung sowie durch die Vorlage des eigentlichen Zeugnisses, falls erforderlich.
Das Bewerbungsverfahren Schritt für Schritt
Der Antrag wird online über das BOI-Portal unter ltr.boi.go.th eingereicht. Jeder Antragsteller, einschließlich aller gleichzeitig mitantragstellenden Angehörigen, richtet ein eigenes Konto ein. Der Antragsteller lädt den vollständigen Dokumentensatz hoch und reicht den Antrag ein. Das BOI führt eine Vollständigkeitsprüfung durch, fordert bei Unvollständigkeiten weitere Unterlagen an und beginnt mit der 20 Werktage dauernden Prüfung zur Qualifikationsbestätigung, sobald die Unterlagen vollständig sind. Insgesamt erhalten die meisten von uns bearbeiteten Anträge von „Wealthy Global Citizens“ innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Einreichung die Bestätigung.
Nach der Bestätigung erfolgt eine Vorabprüfung, die ein bis drei Werktage dauert. Während dieser Zeit wird der Antragsteller im System aufgefordert, seine Passdaten zu aktualisieren, die aktuellen Reiseinformationen zu bestätigen und den Ort der Visumausstellung auszuwählen. Der Ort kann nach der Einreichung nicht mehr geändert werden; daher sollte diese Entscheidung sorgfältig überlegt werden, insbesondere von Antragstellern, die sich außerhalb Thailands befinden und den Zeitpunkt ihrer Reise planen müssen.
Der Antragsteller hat dann ab dem Datum des Genehmigungsschreibens 60 Tage Zeit, um die Visumausstellung abzuschließen. In Thailand erfolgt dies im Thailand Investment and Expat Services Center im One Bangkok, einer integrierten Anlaufstelle, die am 17. März 2025 eröffnet wurde und sich nun in der 6. und 7. Etage der PARADE Zone an der Rama IV Road in der Nähe der MRT-Station Lumphini befindet. Außerhalb Thailands kann das Visum bei einer Königlich-Thailändischen Botschaft oder einem Generalkonsulat abgeholt werden oder über das thailändische E-Visa-Portal, sofern dieses in der Gerichtsbarkeit des Antragstellers verfügbar ist. Die 60-Tage-Frist ist nicht verlängerbar. Wird diese Frist versäumt, muss das Qualifikations- und Genehmigungsverfahren vollständig neu durchlaufen werden.
Bei dem Termin beim TIESC legt der Antragsteller die ausgedruckte „Notification of Qualification Endorsement“, das Formular TM.94, das Formular STM.8, die Terminbestätigung, den Zahlungsbeleg, den Original-Reisepass sowie die am selben Tag ausgestellten Unterlagen für etwaige Familienangehörige vor. Der Beamte der Einwanderungsbehörde erteilt den LTR-Visumstempel mit einer ersten Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre. Die zweite Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre wird kurz vor Ablauf der ersten fünfjährigen Frist durch eine erneute Überprüfung im System erteilt.
Gebühren und sonstige Kosten
Die staatliche Gebühr für das 10-Jahres-LTR-Visum mit mehrfacher Einreise beträgt 50.000 THB pro Person, wenn es beim TIESC in Bangkok abgeholt wird. Die gleiche Gebühr gilt für jeden Angehörigen. Bei der Beantragung im Ausland über eine Königlich-Thailändische Botschaft, ein Generalkonsulat oder das thailändische E-Visa-Portal fallen Gebühren in Höhe von 1.600 bis 2.000 USD pro Person an, die je nach Zuständigkeitsbereich variieren. Für die optionale digitale Arbeitserlaubnis fällt eine jährliche Verwaltungsgebühr von 3.000 THB an.
Das BOI bestätigt, dass die Bearbeitung der Qualifikationsbestätigung kostenlos ist. Die Übersetzung und Beglaubigung ausländischer Dokumente, sofern erforderlich, ist mit separaten Kosten verbunden und beläuft sich in der Regel auf 2.000 bis 10.000 THB pro Dokument, je nach Sprache und Komplexität. Da Thailand nicht Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens ist, erfordert die Beglaubigung ausländischer Dokumente für die Verwendung in Thailand eine konsularische Beglaubigung durch die Botschaft des ausstellenden Landes, gefolgt von einer Beglaubigung durch die Beglaubigungsabteilung des thailändischen Außenministeriums. Diese Vorgehensweise gilt häufig für ausländische Eigentumsurkunden und Nachweise über die Gesellschafterverhältnisse.
Steuerliche Situation vermögender Inhaber von LTR-Anteilen
Gemäß Abschnitt 5 des Königlichen Erlasses Nr. 743 ist der Inhaber einer „Wealthy Global Citizens LTR“-Karte von der thailändischen Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, gewerblicher Tätigkeit oder im Ausland gelegenem Vermögen befreit, sofern diese Einkünfte nach Thailand verbracht werden. Die Befreiung gilt als gesetzliche Ausnahme zu Abschnitt 41 Absatz 2 des Steuergesetzes. Die mit der Befreiung verbundenen Bedingungen gemäß den Abschnitten 6 und 7 des Erlasses verlangen, dass der Inhaber weiterhin die Qualifikationsanforderungen des Investitionsausschusses erfüllt und die vom Generaldirektor der Steuerbehörde vorgeschriebenen Verfahrensregeln einhält.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Inhaber eines LTR-„Wealthy Global Citizens“-Status, der aufgrund eines Aufenthalts von mindestens 180 Tagen in Thailand innerhalb eines Kalenderjahres als in Thailand steuerlich ansässig gilt, Einkünfte aus ausländischen Quellen nach Thailand überweisen kann, ohne dass diese Überweisung der thailändischen Einkommensteuer unterliegt – unabhängig davon, ob die Einkünfte im selben Kalenderjahr oder in einem früheren Jahr erzielt wurden. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber der nach Paw 161/2566 geltenden Regelung für normale thailändische Steuerpflichtige dar, die nun für alle überwiesenen Einkünfte aus ausländischen Quellen steuerpflichtig sind, unabhängig vom Jahr ihrer Entstehung.
Wir empfehlen Inhabern eines LTR-Status für vermögende Weltbürger, in jedem Jahr, in dem sie in Thailand steuerlich ansässig sind, eine jährliche thailändische Einkommensteuererklärung einzureichen, in der sie ihre Einkünfte aus ausländischen Quellen angeben und die Steuerbefreiung formell in der Steuererklärung vermerken. Dies ist eine konservative Vorgehensweise, die die Angaben in der Steuererklärung mit den Informationen in Einklang bringt, die das Finanzamt über das Bankensystem und den Informationsaustausch im Rahmen des Common Reporting Standard, an dem Thailand teilnimmt, einsehen kann. Es handelt sich dabei nicht um eine Steuerberechnung im herkömmlichen Sinne, doch verringert dies das Risiko späterer Nachfragen erheblich.
Die Befreiung gilt nicht für Einkünfte aus thailändischen Quellen. Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Thailand, Dividenden von einem thailändischen Unternehmen sowie in Thailand im Rahmen der „Digital Work Permit“ erzielte Gehälter gelten als Einkünfte aus thailändischen Quellen und werden mit den üblichen progressiven Steuersätzen von bis zu 35 Prozent besteuert. Kapitalerträge aus thailändischen Quellen müssen weiterhin in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.
Verlängerung Ihres LTR-Visums
Die jährlichen Verpflichtungen sind begrenzt. Einmal alle zwölf Monate muss der Inhaber eine Meldung seiner Adresse innerhalb des Systems vornehmen. Eine 90-Tage-Meldung ist nicht erforderlich. Es besteht keine Mindestaufenthaltsdauer in Thailand. Die Wiedereinreisemöglichkeiten sind für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums unbegrenzt.
Vor Ablauf der ersten fünfjährigen Gültigkeitsdauer legt der Inhaber über das System Nachweise vor, dass die ursprünglichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Für „Wealthy Global Citizens“ bedeutet dies den aktuellen Nachweis eines weltweiten Vermögens von mindestens 1 Million US-Dollar, einer Investition in Thailand von mindestens 500.000 US-Dollar sowie einer gültigen Krankenversicherung oder einer finanziellen Reserve. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die zweite fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Sind sie nicht erfüllt – beispielsweise wenn eine Immobilie in Thailand verkauft wurde und die Investitionsschwelle in Thailand ohne Ersatz unter 500.000 USD gefallen ist –, kann das Visum möglicherweise nicht verlängert werden. Wenn der Inhaber eine wesentliche Änderung eines Qualifikationskriteriums erwartet, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unerlässlich. In mehreren von uns bearbeiteten Fällen haben Kunden einen vorübergehenden Fehlbetrag überbrückt, indem sie vor Ablauf der Nachprüfungsfrist Mittel in thailändische Staatsanleihen mit der erforderlichen Laufzeit angelegt haben, und konnten dadurch ihren LTR-Status aufrechterhalten.
Wenn der Inhaber einen neuen Reisepass erhält, wird der LTR-Visumstempel über die Einwanderungsbehörde in den neuen Reisepass übertragen. Dies ist ein rein administrativer Vorgang, kein neuer Antrag, und führt nicht zu einer erneuten Prüfung der Voraussetzungen.
Häufige Fallstricke und praktische Ratschläge
In unserer Fallarbeit im Rahmen des Programms „Wealthy Global Citizens“ tauchen mehrere Themen immer wieder auf. Der Wert des weltweiten Vermögens in Höhe von 1 Million US-Dollar wird zum Zeitpunkt der Antragstellung ermittelt und nicht gemittelt. Antragsteller, deren Portfolio zu irgendeinem Zeitpunkt während des Vorbereitungszyklus unter 1 Million US-Dollar gefallen ist, wurden gelegentlich um eine „Momentaufnahme“ ihres Vermögens zu einem bestimmten, vom BOI festgelegten Datum gebeten. Ein stabiles Portfolio von über 1,1 Millionen US-Dollar mindert dieses Risiko. Zweitens bedeutet das Verbot von Kryptowährungen, Gold-Futures und ähnlichen Anlagen, dass Antragsteller, deren Vermögen hauptsächlich in diesen Formen vorliegt, vor der Antragstellung eine Umstrukturierung vornehmen müssen. Token-basierte Bestände, die mindestens zwölf Monate vor Antragstellung in Fiat-Währung umgewandelt und auf ein reguliertes Bankkonto eingezahlt wurden, vermeiden den Ausschluss. Drittens werden Bewertungen von Immobilien im Ausland auf der Grundlage der Eigentumsurkunde und des Grundbuchs akzeptiert; stützt sich die Bewertung jedoch auf ein aktuelles professionelles Gutachten, sollte dieses aktuell sein und von einem zugelassenen Gutachter in der jeweiligen Gerichtsbarkeit ausgestellt worden sein.
Viertens kann die Investition in Höhe von 500.000 USD in Thailand aus mehreren Komponenten zusammengesetzt werden. Eine Eigentumswohnung im Wert von 250.000 USD sowie 250.000 USD in thailändischen Staatsanleihen oder in börsennotierten thailändischen Blue-Chip-Aktien, die über einen thailändischen Broker gehalten werden, ist eine Konstellation, die wir regelmäßig beobachten. Das BOI bewertet die Investition in Thailand kumulativ, solange jede Komponente ordnungsgemäß dokumentiert ist. Fünftens erfordert der Weg über ein Mietrecht, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung – nicht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags – noch mindestens zehn Jahre der registrierten Mietdauer verbleiben. Kunden, die vor einem Jahrzehnt einen 30-Jahres-Mietvertrag unterzeichnet haben, sollten die verbleibende Laufzeit sorgfältig überprüfen. Schließlich enthalten Krankenversicherungen, die außerhalb Thailands abgeschlossen wurden, gelegentlich geografische Ausschlüsse, die sich auf den Versicherungsschutz in Thailand selbst auswirken. Die Police sollte unter besonderer Berücksichtigung der vom BOI geforderten Deckungssumme von 50.000 USD für Thailand erneut geprüft werden.
Übertragung des LTR-Visums auf einen neuen Reisepass
Wenn ein Inhaber während der zehnjährigen Gültigkeitsdauer des LTR-Visums seinen Reisepass verlängert oder ersetzt, wird der Visumstempel über die Einwanderungsbehörde auf den neuen Reisepass übertragen. Der Inhaber legt beide Reisepässe, die Unterlagen zur LTR-Verlängerung sowie einen kurzen Antrag im System vor. Die Übertragung ist ein routinemäßiger Verwaltungsvorgang. Falls die Übertragung mit anderen Vorgängen zusammenfällt, beispielsweise einer Adressänderung oder einer anstehenden jährlichen Meldung, koordinieren wir die Abfolge, um doppelte Termine zu vermeiden.
Beendigung und Widerruf des LTR-Visums
Das LTR-Visum kann vom Inhaber freiwillig gekündigt oder unter bestimmten Umständen von den Behörden widerrufen werden. Die freiwillige Kündigung erfolgt systemintern und wird manchmal von Inhabern gewählt, die in eine thailändische Daueraufenthaltsgenehmigung oder einen anderen Langzeitaufenthaltsstatus wechseln. Ein Widerruf ist in der Praxis selten, kann jedoch erfolgen, wenn der Inhaber die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt und den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat oder wenn der Inhaber eine schwere Straftat begangen oder in erheblicher Weise gegen das Einwanderungsrecht verstoßen hat. Die fünfjährige Überprüfung ist der praktische Kontrollpunkt, an dem die Berechtigung formell erneut geprüft wird, und unser Team überwacht diesen Termin für jeden Kunden, den wir auf ein LTR-Visum vermitteln, damit die Überprüfung eine Bestätigung und keine Überraschung darstellt.
Warum sollten Sie mit Juslaws & Consult zusammenarbeiten?
Juslaws & Consult ist eine Anwaltskanzlei in Bangkok mit über 22 Jahren Erfahrung in der Betreuung internationaler Privat- und Firmenkunden in allen Rechtsgebieten Thailands. Unser Einwanderungsteam bearbeitet LTR-Verlängerungen in allen fünf Kategorien, koordiniert den Übergang zur Thai Privilege Card, bearbeitet Anträge auf Daueraufenthaltsgenehmigung und arbeitet gemeinsam mit unseren Unternehmens- und Steuerteams an den strukturellen Aspekten der Umsiedlung vermögender Privatpersonen nach Thailand. Unsere Partner sind persönlich in jeden LTR-Fall eingebunden, von der ersten Prüfung der Anspruchsberechtigung über den Termin zur Ausstellung der TIESC bis hin zu den laufenden jährlichen Meldepflichten.
Für Kunden der Kategorie „Wealthy Global Citizens“ umfasst unser Leistungsumfang in der Regel eine erste Prüfung der Vermögensstruktur im Hinblick auf die spezifischen Ein- und Ausschlusskriterien des BOI, die Erstellung eines einreichungsfertigen Dokumentenpakets einschließlich koordinierter Übersetzung und Beglaubigung, die Einreichung über das Online-Portal, die gesamte Korrespondenz mit dem BOI und der Einwanderungsbehörde, die Begleitung zur TIESC zur Visumausstellung, die Registrierung der digitalen Arbeitserlaubnis, sofern erforderlich, sowie optionale laufende Unterstützung bei Jahresberichten und der fünfjährigen Nachprüfung. Das Mandat wird auf der Grundlage einer unterzeichneten Mandatsvereinbarung und einer Pro-forma-Rechnung abgewickelt, und unser Honorar wird nach einer ersten Beratung bestätigt. Kontaktieren Sie unser Büro in Bangkok im One Pacific Place, BTS Nana, um zu besprechen, ob die Kategorie „Wealthy Global Citizens“ der richtige Weg für Ihre Situation ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für das LTR-Visum für wohlhabende Weltbürger weiterhin ein Jahreseinkommen von 80.000 US-Dollar nachweisen?
Nein. Die Prüfung des Jahreseinkommens wurde gemäß der Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI vom 4. Februar 2025 abgeschafft. Der Status als „Wealthy Global Citizen“ wird nun anhand eines weltweiten Vermögens von mindestens 1 Million US-Dollar und einer Investition in Thailand von mindestens 500.000 US-Dollar gemessen, wobei keine Mindestanforderungen an das Jahreseinkommen bestehen.
Kann ich Kryptowährungen oder Gold in mein weltweites Vermögen in Höhe von 1 Million US-Dollar einbeziehen?
Nein. Die Dokumentenliste des BOI vom 6. November 2025 schließt Kryptowährungen, Token, Gold-Futures, Amulette, Kunstwerke, Designerstücke, Uhren und Schmuck ausdrücklich aus. Kunden, deren Vermögen überwiegend in diesen Formen vorliegt, sollten diese in zulässige Finanz- oder Immobilienanlagen umwandeln, in der Regel mindestens zwölf Monate vor Antragstellung.
Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren insgesamt?
In der Regel dauert das Verfahren zwei bis drei Monate. Darin enthalten sind die 20 Werktage dauernde Prüfung durch das BOI, der Austausch von Unterlagen, die Vorabgenehmigung, die ein bis drei Werktage in Anspruch nimmt, sowie die 60-tägige Frist für die Visumausstellung. Ordentliche, gut vorbereitete Anträge können schneller bearbeitet werden; bei Anträgen, bei denen Unterlagen zu Immobilien im Ausland beglaubigt werden müssen, kann sich das Verfahren jedoch verlängern.
Können mein Ehepartner und meine Kinder als unterhaltsberechtigte Personen einen Antrag stellen?
Ja. Es können bis zu vier unterhaltsberechtigte Angehörige – der rechtmäßige Ehepartner sowie Kinder unter 20 Jahren – hinzugefügt werden. Mit der Aktualisierung der Bestimmungen im Februar 2025 wurde bestätigt, dass gleichgeschlechtliche Ehepartner als unterhaltsberechtigte Angehörige gelten. Jeder unterhaltsberechtigte Angehörige entrichtet bei der Visumausstellung eine staatliche Gebühr in Höhe von 50.000 THB. Einzelheiten finden Sie in unserem separaten Leitfaden zum LTR-Visum für unterhaltsberechtigte Angehörige.
Muss ich mich in Thailand befinden, um mich zu bewerben?
Nein. Über das Online-Portal des BOI können Anträge von überall auf der Welt eingereicht werden. Eine persönliche Anwesenheit ist lediglich beim Termin zur Visumausstellung erforderlich, entweder beim TIESC in Bangkok oder bei der gewählten Königlich-Thailändischen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Ausland.
Was passiert, wenn ich Thailand während der Gültigkeitsdauer des Visums verlasse?
Nichts. Das LTR ist ein Visum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und unterliegt keiner Mindestaufenthaltsdauer. Inhaber können frei ein- und ausreisen. Eine Wiedereinreisegenehmigung ist nicht erforderlich. Die einzige laufende Formalität in Thailand ist die jährliche Adressmeldung, die online einzureichen ist.
Werden meine ausländischen Einkünfte, die ich nach Thailand einführe, im Rahmen des LTR-Status für vermögende Weltbürger besteuert?
Einkünfte aus dem Ausland, die von einem Inhaber eines „Wealthy Global Citizens LTR“-Ausweises nach Thailand überwiesen werden, sind gemäß Abschnitt 5 des Königlichen Erlasses Nr. 743 von der thailändischen Einkommensteuer befreit, sofern die Voraussetzungen des BOI weiterhin erfüllt sind. Die Befreiung gilt für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, gewerblicher Tätigkeit und Vermietung aus dem Ausland. Einkünfte aus thailändischen Quellen, einschließlich Mieteinnahmen aus thailändischen Immobilien und Gehälter, die im Rahmen einer digitalen Arbeitserlaubnis in Thailand erzielt werden, fallen nicht unter diese Regelung und werden zu den üblichen progressiven Sätzen besteuert.
Kann ich neben der LTR-Visa-Karte auch eine bestehende Thai Privilege Card besitzen?
Nicht gleichzeitig mit dem aktiven Einwanderungsstatus. Wenn ein Kunde von einer Thai Privilege Card auf eine LTR umsteigt, wird das bestehende Visum im Rahmen der LTR-Ausstellung bei TIESC gekündigt, in der Regel noch am selben Tag. Unser Team koordiniert diesen Schritt.
Muss die Investition in Höhe von 500.000 US-Dollar in Thailand in einen einzigen Vermögenswert fließen?
Nein. Es können mehrere zulässige Vermögenswerte kombiniert werden, sofern jeder einzelne separat dokumentiert ist und auf den Namen des Antragstellers lautet. Thailändische Staatsanleihen, an der SET notierte Aktien, direkte Beteiligungen an thailändischen Unternehmen und thailändische Immobilien können zur Erreichung der Schwelle von 500.000 USD zusammengerechnet werden.
Kann Juslaws & Consult den gesamten Antrag auf ein LTR-Visum für mich bearbeiten?
Ja. Unser Standardpaket „Wealthy Global Citizens“ umfasst die Prüfung der Teilnahmeberechtigung, die Vorbereitung der Unterlagen, die Koordination von Übersetzungen und Beglaubigungen, die Einreichung über das Portal, den gesamten Schriftverkehr mit dem BOI, die Begleitung zum Termin beim TIESC, gegebenenfalls die Registrierung für die digitale Arbeitserlaubnis sowie die fortlaufende Unterstützung bei der Erstellung des Jahresberichts und der fünfjährigen Nachprüfung.
Erlaube mir das LTR-Visum, in Thailand Grundbesitz zu erwerben?
Das LTR-Visum hat keine Auswirkungen auf das Grundstücksgesetz. Ausländische Staatsangehörige, einschließlich Inhaber eines LTR-Visums, können in Thailand kein Land direkt erwerben. Inhaber eines LTR-Visums können Eigentumswohnungen im Rahmen der 49-Prozent-Ausländerquote pro Gebäude erwerben und registrierte Mietverträge mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren abschließen. Unser Immobilienteam berät regelmäßig zur rechtskonformen Gestaltung von Immobilienbesitz in Thailand.
Wie wird der „weltweite Vermögensbesitz“ von der BOI bewertet?
Das Vermögen wird zum Zeitpunkt der Antragstellung anhand der zuletzt verfügbaren Portfolioauszüge, Kontoauszüge und Immobilienunterlagen bewertet. Das BOI verlangt keine formelle eidesstattliche Erklärung über das Vermögen, doch müssen die Nachweise aktuell sein, von zugelassenen Institutionen oder Grundbuchämtern ausgestellt worden sein und den Antragsteller eindeutig als Eigentümer ausweisen.
Gibt es eine Schnellverfahren-Option für vermögende Antragsteller?
Das LTR bietet innerhalb seines veröffentlichten Zeitplans kein formelles Schnellverfahren an. In der Praxis wird der Antrag am schnellsten bearbeitet, der vollständig, korrekt formatiert und mit allen erforderlichen Übersetzungen und Beglaubigungen eingereicht wird. Unsere Vorbereitungsarbeit konzentriert sich insbesondere darauf, den Austausch von Dokumentenanforderungen zu verkürzen, der für den größten Teil der Schwankungen bei der Bearbeitungszeit verantwortlich ist.
Kann ich von der Kategorie „Wohlhabende Rentner“ zur Kategorie „Wohlhabende Weltbürger“ wechseln?
Der Wechsel zwischen den LTR-Unterkategorien wird als neuer Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung behandelt und nicht als Änderung. Wenn sich die Lebensumstände eines Inhabers geändert haben und die andere Kategorie besser geeignet ist, unterstützen wir Sie bei diesem Übergang, damit die Kontinuität des rechtmäßigen Aufenthaltsstatus während des Wechsels gewahrt bleibt.
Was geschieht, wenn ich bei der Überprüfung nach fünf Jahren die Vermögensschwelle von 1 Million US-Dollar nicht mehr erfülle?
Die BOI wird die Gesamtsituation anhand der ursprünglichen Zulassungskriterien prüfen. Ein vorübergehender Rückgang, der durch einen ausgleichenden Faktor kompensiert wird, oder ein klarer, bereits in Umsetzung befindlicher Sanierungsplan können akzeptiert werden. Ein anhaltender und nicht ausgeglichener Fehlbetrag kann dazu führen, dass die zweite fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt wird. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist unerlässlich, wenn vor dem Zeitraum der erneuten Überprüfung eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse zu erwarten ist.
Bietet das LTR-Visum einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft in Thailand?
Die LTR führt nicht automatisch zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder der thailändischen Staatsbürgerschaft. Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und die Staatsbürgerschaft in Thailand unterliegen weiterhin gesonderten Regelungen mit eigenen Zulassungsvoraussetzungen und Quoten. Die in Thailand im Rahmen der LTR verbrachte Zeit wird jedoch auf die Aufenthaltsdauer angerechnet, die bei Anträgen auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in der Regel berücksichtigt wird, und der Besitz einer LTR stärkt das Gesamtprofil. Unser Team bearbeitet Anträge auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und berät LTR-Kunden, die einen langfristigen Übergang in Betracht ziehen.













