Was ist das LTR-Visum für vermögende Weltbürger?
Das Visum für Langzeitaufenthalter (LTR) ist Thailands Premium-Einwanderungsprogramm, das im September 2022 gemäß der Bekanntmachung des Innenministeriums eingeführt wurde, die auf der Grundlage des Einwanderungsgesetzes B.E. 2522 (1979) erlassen wurde. Es wird nicht direkt von der thailändischen Einwanderungsbehörde verwaltet, sondern vom Thailand Board of Investment (BOI), das gemäß dem Investitionsförderungsgesetz B.E. 2520 (1977), Abschnitt 13, tätig ist.
Die Kategorie „Vermögende Weltbürger“ richtet sich an vermögende Privatpersonen, die über beträchtliche weltweite Vermögenswerte verfügen und bereit sind, in die thailändische Wirtschaft zu investieren. Im Gegensatz zur Kategorie „Vermögende Rentner“ gibt es hierfür keine Altersbeschränkung, und die Kategorie steht Antragstellern jeder Nationalität offen.
Am 4. Februar 2025 veröffentlichte das BOI die Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568, die die vorherige Bekanntmachung Nr. Por. 2/2565 ersetzte. Mit dieser Aktualisierung wurden erhebliche Lockerungen eingeführt, wobei die Aufhebung der Anforderung eines jährlichen persönlichen Einkommens von 80.000 US-Dollar für vermögende Weltbürger die bedeutendste Änderung darstellt. Anträge, die ab diesem Datum eingereicht werden, werden nach den neuen Kriterien geprüft.
Die wichtigsten Vorteile des LTR-Visums
Das LTR-Visum für vermögende Weltbürger bietet ein umfangreiches Paket an Privilegien, das es von anderen Optionen für Langzeitvisa in Thailand abhebt. Inhaber erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Laufzeit von 10 Jahren, die sich aus einem anfänglichen 5-Jahres-Visum mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 5 Jahre zusammensetzt. Das Visum beinhaltet unbegrenzte Mehrfacheinreisen, was bedeutet, dass Inhaber frei nach Thailand ein- und ausreisen können, ohne eine separate Wiedereinreisegenehmigung einholen zu müssen.
Einer der wesentlichsten Vorteile ist die Befreiung von der thailändischen Steuer auf ausländische Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden. Dieser Vorteil ist durch den Königlichen Erlass Nr. 743 (B.E. 2565) geschützt und bewahrt Inhaber eines LTR-Visums vor den Änderungen des thailändischen Steuerrechts aus dem Jahr 2024, wonach gewöhnlich ansässige Personen nun für alle überwiesenen ausländischen Einkünfte steuerpflichtig sind, unabhängig davon, in welchem Jahr diese erzielt wurden. Für Personen mit erheblichen Offshore-Einkommensströmen aus Investitionen, Mietobjekten, Renten oder Dividenden kann diese Befreiung allein bereits die gesamten Kosten des Visums rechtfertigen.
Zu den weiteren Vorteilen zählen eine jährliche Adressmeldung (einmal pro Jahr bei TIESC, One Bangkok) anstelle der üblichen 90-tägigen Meldepflicht, eine beschleunigte Bearbeitung von Einwanderungsangelegenheiten an Thailands internationalen Flughäfen, Unterstützungsleistungen im One Stop Service Center für Visa und Arbeitsgenehmigungen (OSS) sowie die Möglichkeit, eine digitale Arbeitsgenehmigung zu erhalten, die es dem Inhaber ermöglicht, legal in Thailand zu arbeiten. Inhaber einer LTR sind zudem von der üblichen Auflage befreit, dass ein Unternehmen für jeden ausländischen Arbeitnehmer vier thailändische Staatsangehörige beschäftigen muss.
Zulassungsvoraussetzungen (ab Februar 2025)
Gemäß den überarbeiteten Kriterien, die in der Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI festgelegt sind, müssen vermögende Weltbürger eine von zwei finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Es gibt keine Anforderungen mehr hinsichtlich des persönlichen Einkommens.
Option 1: Weltweites Vermögen von mindestens 1.000.000 USD
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er weltweit über ein Gesamtvermögen von mindestens 1.000.000 USD verfügt, wobei Investitionen in Thailand in Höhe von mindestens 500.000 USD enthalten sein können. Zu den anerkannten Vermögenswerten zählen Anlageportfolios, Bankeinlagen sowie Nachweise über den Besitz von Immobilien im Ausland. Kryptowährungen, Token, Gold-Futures, Amulette, Kunstwerke, Designerartikel, Uhren und Schmuck sind ausdrücklich von den anerkannten Vermögenskategorien ausgeschlossen.
Option 2: Investition in Thailand in Höhe von mindestens 500.000 US-Dollar
Alternativ kann der Antragsteller die Kriterien erfüllen, indem er mindestens 500.000 USD in förderfähige thailändische Vermögenswerte investiert. Die Investition muss auf den Namen des Antragstellers lauten und kann aus einer oder mehreren der folgenden Komponenten bestehen:
- Thailändische Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren
- Immobilien in Thailand (Eigentumswohnungen, Mietwohnungen mit einer Restlaufzeit von mindestens 10 Jahren oder Villen mit Bauvertrag und Baugenehmigung)
- Beteiligung des Unternehmens an einer in Thailand eingetragenen Gesellschaft (nachgewiesen durch das Gesellschafterverzeichnis gemäß Bor.Or.Jor.5 und den letzten geprüften Jahresabschluss)
- An der thailändischen Börse notierte Aktien, die seit mindestens einem Jahr gehalten werden (nachgewiesen durch eine Bescheinigung des Brokers)
- Wertpapiergeschäft: Bei der SEC registrierte lizenzierte Beteiligungen an Risikokapitalunternehmen
Krankenversicherungspflicht
Alle LTR-Antragsteller müssen eine der folgenden Voraussetzungen hinsichtlich der Krankenversicherung erfüllen:
- Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD für Krankenhausaufenthalte und medizinische Behandlungen, deren Gültigkeitsdauer noch mindestens 10 Monate beträgt. Eine reine Lebensversicherung oder Reiseversicherung wird nicht akzeptiert. Gruppen-Krankenversicherungen sind zulässig, sofern sie eine Deckungssumme von mindestens 50.000 USD pro Person vorsehen.
- Nachweis der Sozialversicherung (SSO) in Thailand, belegt durch den aktuellen SSO-Zahlungsbeleg, die bei der SSO eingereichte Mitarbeiterliste und eine gültige SSO-Karte.
- Ein Bankguthaben von mindestens 100.000 US-Dollar, das zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 12 Monaten besteht und aufrechterhalten wird.
Diese Unterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt im Antragsverfahren eingereicht werden. Entscheidet sich der Antragsteller für eine Aufschiebung, muss stattdessen ein unterschriebenes Formular zur Bestätigung der angeforderten Unterlagen eingereicht werden. Die eigentlichen Versicherungsunterlagen werden dann angefordert, sobald der Antragsstatus den Status „Prüfung durch die Behörden“ erreicht hat.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag wird online über das LTR-Visa-Portal der BOI unter ltr.boi.go.th eingereicht. Allen Unterlagen, die nicht in englischer oder thailändischer Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte oder notariell beglaubigte Übersetzung beigefügt werden. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Persönliche Dokumente
- Eine Kopie des aktuellen Reisepasses mit einer Restgültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten und mindestens 2 leeren Seiten für die Stempel des LTR-Visums und der Aufenthaltsgenehmigung. Die gescannte PDF-Datei muss die Seite mit den persönlichen Daten sowie alle Seiten mit Stempeln der thailändischen Einwanderungsbehörde enthalten, die in chronologischer Reihenfolge als Doppelseite in einer einzigen PDF-Datei angeordnet sind. Antragsteller mit einem TM.47-Formular müssen eine separate gescannte PDF-Datei hochladen. Beschädigte Reisepässe werden von der Einwanderungsbehörde nicht akzeptiert.
- Ein scharfes Passfoto auf weißem Hintergrund (maximale Dateigröße 2 MB), in formeller oder geschäftlicher Kleidung, ohne Brille, Kopfbedeckung oder Accessoires, das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
- Die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) für Personen, die nach dem 1. Mai 2025 nach Thailand eingereist sind, oder eine Kopie der T.M.6-Karte für Personen, die vor dem 1. Juli 2022 oder über einen Landgrenzübergang eingereist sind.
Nachweis einer Investition in Thailand
- Kopie eines Zertifikats über thailändische Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers
- Aktionärsliste des Unternehmens (Bor.Or.Jor.5, nicht älter als 3 Monate) sowie die letzten geprüften Jahresabschlüsse, Wertpapierhandelslizenz der SEC für Investitionen in Risikokapitalunternehmen oder eine Bescheinigung eines Maklers über börsennotierte Aktien an der SET, die seit mindestens einem Jahr gehalten werden
- Thailändische Eigentumsunterlagen: bei Eigentumswohnungen ein Kaufvertrag und eine Eigentumsurkunde des Landvermessungsamtes (nicht älter als 6 Monate); bei Mietwohnungen ein Mietvertrag mit einer Restlaufzeit von mindestens 10 Jahren und eine Eigentumsurkunde (nicht älter als 6 Monate); bei Villen ein Bauvertrag, aus dem der Kaufpreis hervorgeht, sowie eine Baugenehmigung
Nachweis über weltweite Vermögenswerte
- Bericht zum Anlageportfolio (aktuellste Fassung)
- Kontoauszug (aktuellster)
- Eigentumsurkunde und Grundbuchauszug für eine Immobilie im Ausland
Zusätzliche Unterlagen (je nach Einzelfall)
- Eine Überprüfung des Strafregisters: entweder ein Führungszeugnis einer Polizeidienststelle im Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzland des Antragstellers (nicht älter als 3 Monate) oder ein thailändisches Führungszeugnis, ausgestellt vom „Police Clearance Certificate Center“ der Sonderabteilung der Königlichen Thailändischen Polizei. Die Vorlage dieser Unterlagen kann durch Einreichung eines unterzeichneten Formulars zur Bestätigung des Dokumentenantrags aufgeschoben werden.
Das Bewerbungsverfahren Schritt für Schritt
Das Antragsverfahren wird vollständig über das BOI abgewickelt, nicht über die thailändische Einwanderungsbehörde oder Botschaften. Nachfolgend finden Sie den üblichen Ablauf:
Zunächst richten Antragsteller ein Konto auf dem LTR-Visa-Portal der BOI unter ltr.boi.go.th ein und reichen den Antrag auf Qualifikationsbestätigung ein, wobei sie alle erforderlichen Unterlagen elektronisch hochladen. Für jeden Angehörigen muss ein separates Konto eingerichtet werden.
Nach Einreichung des Antrags führen die LTR-Beamten des BOI innerhalb von etwa drei Werktagen eine vorläufige Prüfung des Antrags durch (Status: „In Bearbeitung“). Wenn die Unterlagen als vollständig befunden werden, wird der Antrag registriert (Status: „Antrag registriert“).
Der Antrag tritt dann in die Phase der formellen Prüfung ein, in der das BOI und die zuständigen Behörden die Voraussetzungen prüfen. Dieser Schritt dauert offiziell 20 Werktage, kann jedoch länger dauern, falls zusätzliche Unterlagen angefordert werden. Das BOI kann jederzeit weitere Unterlagen anfordern, und die Antragsteller haben jeweils 30 Tage Zeit, um auf jede Anfrage zu reagieren, bevor die Gefahr besteht, dass der Antrag abgelehnt wird.
Nach der Genehmigung erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung über die Bestätigung der Qualifikationen (Status: Qualifikationen genehmigt). Der Antragsteller muss sich dann entscheiden, ob er das Visum in Thailand im One Stop Service Center (TIESC, One Bangkok) oder bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland abholen möchte.
Bei Abholung in Thailand leitet das BOI den Antrag auf Vorabgenehmigung zur Prüfung an die Einwanderungsbehörde weiter (Status: IMM/DOE Pre-Approved). Nach der Vorabgenehmigung durch die Einwanderungsbehörde vereinbart der Antragsteller einen Termin bei TIESC zur Ausstellung des Visums. Das LTR-Visum muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Ausstellungsdatum des Genehmigungsschreibens abgeholt werden.
In der Praxis beträgt die Gesamtbearbeitungszeit von der Einreichung bis zur Visumserteilung in der Regel 1,5 bis 3 Monate, wobei dies jedoch stark von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen abhängt.
Gebühren
Die staatliche Gebühr für das LTR-Visum beträgt 50.000 THB pro Person für ein 10-Jahres-Visum (aufgeteilt in 5+5 Jahre) mit mehrfacher Einreise. Diese Gebühr ist bei der Abholung des Visums zu entrichten. Beantragt ein Antragsteller zusätzlich eine digitale Arbeitserlaubnis, fällt eine jährliche Gebühr von 3.000 THB sowie eine Bearbeitungsgebühr von 100 THB pro Antrag an.
Bei LTR-Visa, die über das E-Visa-System bei thailändischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland beantragt werden, können die Gebühren variieren und deutlich höher ausfallen als die in Thailand erhobenen 50.000 THB.
Verlängerung Ihres LTR-Visums
Nach der Erteilung sind die laufenden Verpflichtungen für das LTR-Visum im Vergleich zu anderen thailändischen Visumtypen relativ gering. Die Inhaber müssen jährlich eine Adressmeldung bei der Einwanderungsbehörde im TIESC, One Bangkok, einreichen, und zwar unter Verwendung des Formulars TM.95 sowie einer Kopie ihres Reisepasses und des vorherigen Jahresberichts (falls vorhanden). Die Meldung ist ein Jahr nach dem letzten Einreisedatum fällig. Wenn der Inhaber erneut nach Thailand einreist, ist die nächste Meldung ein Jahr nach dem letzten Einreisestempel fällig.
Bei LTR-Visa, die von einer Königlich-Thailändischen Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt wurden, wird keine Benachrichtigungskarte ausgestellt; daher ist die Meldung innerhalb eines Jahres ab dem letzten auf dem Einreisestempel angegebenen Ankunftsdatum fällig.
Verlängerung des Visums um 5 Jahre
Das LTR-Visum ist zunächst für 5 Jahre gültig und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden. Inhaber, die eine Verlängerung beantragen möchten, müssen ihren Verlängerungsantrag zwischen 120 und 60 Tagen vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung einreichen. Das BOI prüft erneut, ob der Antragsteller die Zulassungskriterien weiterhin erfüllt, und stellt ein neues Zulassungszertifikat aus.
Für die Verlängerung müssen „Wealthy Global Citizens“ Folgendes nachweisen: ein weltweites Vermögen von mindestens 1.000.000 USD (wobei Investitionen in Thailand in Höhe von mindestens 500.000 USD enthalten sein können), einen Nachweis über Investitionen in Thailand, einen Nachweis über das weltweite Vermögen sowie einen Nachweis über eine Krankenversicherung. Alle Unterlagen sollten sich auf das letzte Jahr beziehen, und amtliche Dokumente müssen innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein.
Übertragung Ihres LTR-Visums auf einen neuen Reisepass
Sollte Ihr Reisepass vor Ablauf des LTR-Visums ablaufen oder erneuert werden, müssen Sie die Einreisevisumdaten bei der Einwanderungsbehörde im TIESC, 6. Stock, PARADE Zone, One Bangkok, auf den neuen Reisepass übertragen lassen. Der LTR-Visumaufkleber und das E-Visum sind nicht übertragbar; es werden lediglich die Einreisevisumdaten und die Aufenthaltsgenehmigung übertragen. Dies ist ein Service ohne Terminvereinbarung (kein Termin erforderlich), und die Unterlagen müssen bis 15:30 Uhr eingereicht werden.
Beendigung des LTR-Visums
Um ein LTR-Visum zu kündigen, sendet der Inhaber eine E-Mail an [email protected], in der er seine Absicht bekundet, und gibt dabei seinen vollständigen Namen und seine Passnummer an. Als Anhang sind das Kündigungsformular, eine Kopie des Reisepasses sowie alle weiteren relevanten Unterlagen beizufügen. Das BOI bearbeitet den Antrag innerhalb von zwei Werktagen. Der Inhaber begibt sich anschließend zum TIESC, um das Kündigungsschreiben abzuholen, und erhält eine Aufenthaltsgenehmigung für maximal 21 weitere Tage, innerhalb derer er Thailand verlassen oder auf eine andere Visumart umsteigen muss.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für das LTR-Visum für wohlhabende Weltbürger weiterhin ein Jahreseinkommen von 80.000 US-Dollar nachweisen?
Nein. Seit dem 4. Februar 2025 wurde gemäß der Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI die Anforderung hinsichtlich des Jahreseinkommens für vermögende Weltbürger vollständig aufgehoben. Sie müssen lediglich ein weltweites Vermögen in Höhe von 1.000.000 USD (das eine Investition in Thailand in Höhe von 500.000 USD beinhalten kann) oder eine eigenständige Investition in Thailand in Höhe von 500.000 USD nachweisen.
Kann ich Kryptowährungs- oder Gold-Futures in mein weltweites Vermögen in Höhe von 1.000.000 USD einbeziehen?
Nein. Das BOI schließt Kryptowährungen, Token, Gold-Futures, Amulette, Kunstwerke, Designerartikel, Uhren und Schmuck ausdrücklich aus der Liste der zulässigen Vermögenswerte aus. Zu den zulässigen Nachweisen zählen Anlageportfolios, Kontoauszüge und Immobilien im Ausland mit ordnungsgemäßen Eigentumsnachweisen.
Wie lange dauert das Antragsverfahren für ein LTR-Visum?
In der Praxis dauert das Verfahren von der vollständigen Einreichung bis zur Visumserteilung etwa 1,5 bis 3 Monate. Die Phase der Qualifikationsprüfung durch das BOI dauert offiziell 20 Werktage, gefolgt von der Vorabgenehmigung durch die Einwanderungsbehörde und einem Termin zur Visumserteilung. Unvollständige Anträge oder Aufforderungen zur Nachreichung weiterer Unterlagen können den Zeitrahmen erheblich verlängern.
Können mein Ehepartner und meine Kinder als unterhaltsberechtigte Personen einen Antrag stellen?
Ja. Ehepartner (einschließlich gleichgeschlechtlicher Ehepartner gemäß dem am 22. Januar 2025 in Kraft tretenden Gesetz zur Gleichstellung der Ehe) und Kinder unter 20 Jahren können als unterhaltsberechtigte Angehörige beantragt werden. Gemäß dem Kabinettsbeschluss vom Januar 2025 wurde der Kreis der berechtigten Angehörigen auf Eltern und andere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen ohne Begrenzung der Anzahl ausgeweitet; diese Änderung tritt jedoch erst nach einer entsprechenden Bekanntmachung des Innenministeriums in Kraft.
Muss ich mich zur Antragstellung persönlich in Thailand aufhalten?
Nein. Der Antrag wird online über das BOI-Portal eingereicht. Wenn Sie das Visum jedoch in Thailand bei TIESC abholen möchten, müssen Sie am Termin persönlich anwesend sein. Alternativ können Sie das Visum bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland abholen.
Was passiert, wenn ich Thailand während der Gültigkeitsdauer des Visums verlasse?
Das LTR-Visum beinhaltet das Recht auf unbegrenzte Mehrfacheinreisen, sodass Sie Thailand ohne gesonderte Wiedereinreisegenehmigung frei verlassen und wieder einreisen können. Bei der Wiedereinreise beginnt die Frist für die jährliche Meldung ab dem Datum Ihrer letzten Einreise von Neuem.
Unterliegen Einkünfte, die aus dem Ausland nach Thailand überwiesen werden, der thailändischen Steuer?
Inhaber eines LTR-Visums der Kategorie „Wealthy Global Citizens“ profitieren gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 743 (B.E. 2565) von einer Befreiung für nach Thailand überwiesene Einkünfte aus dem Ausland. Dadurch sind die Inhaber vor den im Jahr 2024 eingeführten Änderungen des thailändischen Steuerrechts geschützt, wonach überwiesene Einkünfte aus dem Ausland für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Thailand besteuert werden.
Kann Juslaws & Consult den gesamten Antrag auf ein LTR-Visum für mich bearbeiten?
Ja. Juslaws & Consult unterstützt seit über 22 Jahren internationale Mandanten in thailändischen Einwanderungs- und Visumsangelegenheiten. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, von der Vorbereitung und Übersetzung der Unterlagen über die Einreichung bis hin zur Kommunikation mit dem BOI und der Einwanderungsbehörde sowie der Terminkoordination. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz im One Pacific Place, BTS Nana, Bangkok, und arbeitet in Englisch, Französisch, Deutsch und Thailändisch.
Warum sollten Sie mit Juslaws & Consult zusammenarbeiten?
Mit über 22 Jahren Erfahrung in der Rechtspraxis in Thailand verfügt Juslaws & Consult über fundierte Kenntnisse der Anforderungen und Arbeitsweisen des BOI. Unser Team kümmert sich um den gesamten LTR-Visumsprozess, von der ersten Eignungsprüfung bis hin zur Visumserteilung, und wir unterstützen unsere Mandanten weiterhin bei der jährlichen Berichterstattung, bei Verlängerungen sowie bei allen weiteren Einwanderungsangelegenheiten. Wir arbeiten in mehreren Sprachen und betreuen einen internationalen Kundenstamm, der sich über Europa, Asien und darüber hinaus erstreckt.
Wenn Sie besprechen möchten, ob das „Wealthy Global Citizens LTR“-Visum für Ihre Situation geeignet ist, zögern Sie bitte nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren oder unser Büro im One Pacific Place, 140 Sukhumvit Road, Bangkok, zu besuchen.















