Was ist das LTR-Visum für vermögende Rentner?
Die Kategorie „Vermögende Rentner“ des thailändischen Visums für Langzeitaufenthalt (LTR) richtet sich an Rentner ab 50 Jahren, die über ein regelmäßiges passives Einkommen verfügen. Dieses Visum wurde gemäß der Bekanntmachung des Innenministeriums auf der Grundlage des Einwanderungsgesetzes B.E. 2522 (1979) eingeführt und wird vom Board of Investment (BOI) gemäß dem Investitionsförderungsgesetz B.E. 2520 (1977) verwaltet. Es bietet Rentnern ein deutlich attraktiveres Paket als die herkömmlichen Nicht-Einwanderungsvisa O-A oder O-X für Rentner.
Seit dem Start des Programms im September 2022 verzeichnet die Kategorie „Vermögende Rentner“ durchweg die höchste Anzahl an Antragstellern. Nach Angaben des BOI wurden in dieser Kategorie bis Januar 2026 über 2.000 Genehmigungen erteilt, wobei europäische Antragsteller den größten Anteil ausmachten. Die Kriterien für vermögende Rentner blieben gemäß der BOI-Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568, die am 4. Februar 2025 in Kraft trat, unverändert.
Die wichtigsten Vorteile
Das LTR-Visum für vermögende Rentner gewährt eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Laufzeit von 10 Jahren, die sich aus zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen von jeweils 5 Jahren zusammensetzt. Die Inhaber genießen das Recht auf unbegrenzte Mehrfacheinreisen, wodurch separate Wiedereinreisegenehmigungen entfallen. Die jährliche Adressmeldung ersetzt die 90-tägige Meldepflicht, und die Inhaber profitieren von einer beschleunigten Einreiseabfertigung an Thailands internationalen Flughäfen.
Der überzeugendste Vorteil für Rentner ist die vollständige Befreiung von der thailändischen Steuer auf ausländische Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden. Gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 743 (B.E. 2565) sind Inhaber eines LTR-Visums dieser Kategorie von den Änderungen des thailändischen Steuerrechts im Jahr 2024 ausgenommen, wonach normale Steuerinländer nun auf alle überwiesenen ausländischen Einkünfte steuerpflichtig sind. Für Rentner, die auf ausländische Renten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Dividenden angewiesen sind, stellt dies einen erheblichen finanziellen Vorteil dar.
Vermögende Rentner können zudem eine digitale Arbeitserlaubnis erhalten, die es ihnen ermöglicht, auf Wunsch legal in Thailand zu arbeiten. Sie profitieren von einer Befreiung von der 4:1-Quote für thailändische und ausländische Arbeitskräfte und kommen in den Genuss von Unterstützungsleistungen im One-Stop-Service-Center für Visa und Arbeitserlaubnisse (OSS) im TIESC, One Bangkok.
Teilnahmebedingungen
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 50 Jahre alt sein. Es gibt zwei Einkommensmodelle.
Weg 1: Passives Einkommen von mindestens 80.000 USD pro Jahr
Der Antragsteller muss ein passives Gesamteinkommen von mindestens 80.000 USD pro Jahr nachweisen. Speziell für diese Kategorie zählen ausschließlich unverdientes oder passives Einkommen. Dazu gehören Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen, Rentenzahlungen und andere Arten von passivem Einkommen. Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit, wie beispielsweise Gehälter, Verwaltungsratshonorare, Zulagen oder Sach- oder Geldleistungen, werden ausdrücklich nicht anerkannt.
Weg 2: Passives Einkommen von 40.000 bis 80.000 US-Dollar sowie eine Investition in Thailand
Liegt das gesamte passive Einkommen des Antragstellers unter 80.000 USD, jedoch nicht unter 40.000 USD pro Jahr, muss er zusätzlich den Nachweis über eine Investition in Thailand in eigener Sache in Höhe von mindestens 250.000 USD erbringen. Die zulässigen Investitionen entsprechen denen, die für die Kategorie „Wealthy Global Citizens“ akzeptiert werden: thailändische Staatsanleihen (mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren), thailändische Immobilien, Beteiligungen an thailändischen Unternehmen oder an der SET notierte Aktien, die seit mindestens einem Jahr gehalten werden.
Krankenversicherungspflicht
Die Anforderungen an die Krankenversicherung sind für alle LTR-Kategorien identisch. Antragsteller müssen einen der folgenden Nachweise erbringen: eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD für Krankenhausaufenthalte und medizinische Behandlungen, deren Laufzeit noch mindestens 10 Monate beträgt; eine Versicherung bei der thailändischen Sozialversicherung (SSO); oder eine Bankeinlage von mindestens 100.000 USD, die seit mindestens 12 Monaten besteht. Eine reine Lebensversicherung und eine Reiseversicherung werden nicht akzeptiert.
Erforderliche Unterlagen
Allen Dokumenten, die nicht in englischer oder thailändischer Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte oder notariell beglaubigte Übersetzung beigefügt werden.
Persönliche Dokumente
- Eine Kopie des Reisepasses mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten und mindestens 2 leeren Seiten, als PDF-Datei eingescannt, einschließlich der Seite mit den persönlichen Daten und aller thailändischen Einreisestempel in chronologischer Reihenfolge
- Passfoto auf weißem Hintergrund (max. 2 MB), formelle Kleidung, keine Brille oder Accessoires, nicht älter als 6 Monate
- Thailand Digital Arrival Card (TDAC) für Reisende, die nach dem 1. Mai 2025 einreisen, oder TM.6-Karte für Reisende, die vor dem 1. Juli 2022 oder über eine Landgrenze einreisen
Nachweis über passives Einkommen
Der Antragsteller muss eines oder mehrere der folgenden Dokumente vorlegen, aus denen ein passives Einkommen von mindestens 80.000 USD (oder 40.000 USD) pro Jahr hervorgeht:
- Einkommensteuererklärung, wie sie bei den staatlichen Behörden eingereicht wurde (z. B. P.N.D.90/91, BIR60, Formular 1040, SA100, T1 General)
- Rentenbescheinigung, zusammen mit Kontoauszügen der letzten 12 Monate, aus denen regelmäßige Renteneinzahlungen hervorgehen
- Dokumente zur Dividendenauszahlung oder zur Dividendenbekanntgabe, zusammen mit dem geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft, dem Sitzungsprotokoll und der Aktionärsliste
Nachweis einer Investition in Thailand (für den Weg mit einem Investitionsbetrag von 40.000 bis 80.000 USD)
- Thailändische Staatsanleihe mit einer Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren
- Aktionärsverzeichnis der Gesellschaft (Bor.Or.Jor.5, nicht älter als 3 Monate) und die letzten geprüften Jahresabschlüsse
- Wertpapierlizenz der SEC für Investitionen in Start-up-Unternehmen
- Bestätigungsschreiben des Brokers für an der SET notierte Aktien, die seit mindestens einem Jahr gehalten werden
- Immobilienunterlagen für Thailand: Kaufvertrag für Eigentum mit Eigentumsurkunde (nicht älter als 6 Monate), Pachtvertrag mit einer Restlaufzeit von mindestens 10 Jahren oder Bauvertrag für eine Villa sowie Baugenehmigung
Zusätzliche Unterlagen (je nach Einzelfall)
- Strafregisterauszug: Bescheinigung einer Polizeidienststelle im Herkunftsland des Antragstellers (nicht älter als 3 Monate) oder ein polizeiliches Führungszeugnis der Königlichen Thailändischen Polizei. Die Vorlage dieser Unterlagen kann mittels eines Formulars zur Bestätigung der angeforderten Dokumente aufgeschoben werden.
Wichtiger Unterschied: Was gilt als passives Einkommen?
Dies ist ein entscheidender Punkt, der dazu führt, dass viele Anträge abgelehnt werden. Das BOI legt sehr strenge Maßstäbe daran an, was als passives Einkommen für die Kategorie „wohlhabende Rentner“ gilt. Zu den zulässigen Einkommensquellen zählen Renten (staatliche oder private), Zinsen aus Spareinlagen und Kapitalanlagen, Dividenden aus Aktienbeteiligungen, Mieteinnahmen aus Immobilien, Lizenzgebühren, Rentenzahlungen und Versicherungsleistungen.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind: Gehälter, Löhne, Beratungshonorare, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, Verwaltungsratshonorare, Zulagen, Leistungsprämien sowie jegliche Form der Vergütung für aktive Arbeit oder Dienstleistungen. Wenn Ihre Haupteinkommensquelle aus einer aktiven Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit stammt, sollten Sie stattdessen die Kategorien „Fachkräfte, die von Thailand aus arbeiten“ oder „Hochqualifizierte Fachkräfte“ in Betracht ziehen.
Bewerbungsverfahren
Das Verfahren folgt denselben Schritten wie bei allen LTR-Kategorien. Der Antrag wird online über das LTR-Portal des BOI unter ltr.boi.go.th eingereicht. Das BOI führt innerhalb von etwa drei Werktagen eine Vorprüfung durch, gefolgt von einer formellen Qualifikationsprüfung durch Regierungsbehörden innerhalb von 20 Werktagen (dies kann jedoch auch länger dauern). Nach der Genehmigung erhält der Antragsteller ein Bestätigungsschreiben über die Qualifikation und muss das Visum innerhalb von 60 Tagen entweder beim TIESC in Bangkok oder bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland abholen.
Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1,5 bis 3 Monate ab Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zur Erteilung des Visums.
Gebühren
Die Gebühr für das LTR-Visum beträgt 50.000 THB pro Person für ein 10-Jahres-Visum (5+5 Jahre) mit mehrfacher Einreise und ist bei Abholung des Visums zu entrichten. Eine digitale Arbeitserlaubnis kostet, sofern zutreffend, 3.000 THB pro Jahr zuzüglich 100 THB pro Antrag. Bei der Abholung des Visums bei thailändischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland können höhere Gebühren anfallen.
Verlängerung Ihres LTR-Visums
Inhaber einer LTR-Aufenthaltsgenehmigung für wohlhabende Rentner müssen bei der TIESC im One Bangkok unter Verwendung des Formulars TM.95 eine jährliche Adressmeldung einreichen, zusammen mit ihrem Reisepass und etwaigen früheren Jahresberichten. Der Stichtag für die Meldung wird als ein Jahr ab dem Datum der letzten Einreise nach Thailand berechnet.
Verlängerung um fünf Jahre
Der Antrag auf Verlängerung muss zwischen 120 und 60 Tagen vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden. Die BOI prüft erneut, ob der Antragsteller die Kriterien weiterhin erfüllt. Für die Verlängerung müssen Antragsteller Folgendes vorlegen: eine Übersicht über die konsolidierten passiven Einkünfte (aktuelles oder letztes Jahr) sowie ein oder mehrere Belege wie Steuererklärungen, Kontoauszüge, Anlageportfolios oder Versicherungsleistungen. Bei Inanspruchnahme des Niedrigverdiener-Modells muss der Nachweis über die Investition in Thailand ebenfalls aktuell sein. Alle Unterlagen sollten sich auf das letzte Jahr beziehen, wobei behördliche Dokumente nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
Praktische Tipps aus unserer Erfahrung
Wir haben eine Reihe häufiger Probleme festgestellt, die Anträge auf die „Wealthy Pensioner“-Regelung verzögern oder zum Scheitern bringen können. Stellen Sie zunächst sicher, dass Ihre Einkommensnachweise klar zwischen passivem und aktivem Einkommen unterscheiden. Gemischte Einkommensquellen sind bei Rentnern, die möglicherweise auch als Unternehmensvorstände oder Berater tätig sind, häufig anzutreffen. Die BOI wird die Quelle jeder Einkommensposition genau prüfen, und alle Bestandteile, die als aktives Einkommen erscheinen, werden von der anrechenbaren Gesamtsumme ausgeschlossen.
Zweitens reichen Rentenbescheinigungen allein oft nicht aus. Die BOI erwartet sowohl die Rentenbescheinigung als auch Kontoauszüge der letzten 12 Monate, aus denen regelmäßige Einzahlungen hervorgehen. Falls Ihre Rente auf ein Konto im Ausland überwiesen wird, von dem Sie den Betrag anschließend nach Thailand überweisen, stellen Sie bitte sicher, dass die Nachweise lückenlos und schlüssig sind.
Drittens sollten Sie im Rahmen des Investitionsweges sicherstellen, dass alle Immobilienunterlagen auf dem neuesten Stand sind. Eine Eigentumsurkunde oder ein Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, die bzw. der älter als sechs Monate ist und vom Landamt ausgestellt wurde, wird nicht akzeptiert. Staatsanleihen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren aufweisen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine staatliche Rente zur Qualifizierung heranziehen?
Ja, eine staatliche Rente ist eine der unkompliziertesten Formen des passiven Einkommens in dieser Kategorie. Sie müssen die Rentenbescheinigung sowie Kontoauszüge der letzten 12 Monate vorlegen, aus denen regelmäßige Renteneingänge hervorgehen. Wenn Ihre Rente allein 80.000 USD pro Jahr beträgt, ist keine Investition in Thailand erforderlich.
Ich beziehe sowohl eine Rente als auch Mieteinnahmen. Kann ich diese zusammenrechnen?
Ja, Sie können mehrere passive Einkommensquellen kombinieren, um die Schwelle von 80.000 USD (oder 40.000 USD) zu erreichen. Jede Einkommensquelle muss ordnungsgemäß mit entsprechenden Nachweisen belegt werden (Rentenbescheid mit Kontoauszügen, Mietverträge mit Kontoauszügen, aus denen die Mietzahlungen hervorgehen, usw.).
Ersetzt das LTR-Visum die Verlängerung für Rentner (Non-Immigrant O)?
Nein, das LTR-Visum ist ein eigenständiges Programm, das vom BOI und nicht von der Einwanderungsbehörde verwaltet wird. Es bietet jedoch gegenüber der herkömmlichen Verlängerung des Rentnervisums erhebliche Vorteile: eine längere Gültigkeitsdauer (10 Jahre gegenüber 1 Jahr), keine Verpflichtung, 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto zu halten, Befreiung von der 90-Tage-Meldepflicht, mehrfache Einreise ohne Wiedereinreisegenehmigung sowie die Befreiung von der Einkommensteuer für ausländische Einkünfte.
Ich bin 48 Jahre alt. Kann ich mich bewerben?
Nein. Für die Kategorie „Vermögende Rentner“ muss der Antragsteller mindestens 50 Jahre alt sein. Wenn Sie jünger als 50 Jahre sind, sollten Sie die Kategorie „Vermögende Weltbürger“ (keine Altersvoraussetzung) in Betracht ziehen oder, falls Sie berufstätig sind, die Kategorien „Fachkräfte, die von Thailand aus arbeiten“ oder „Hochqualifizierte Fachkräfte“.
Darf ich mit diesem Visum in Thailand arbeiten?
Ja. Inhaber eines LTR-Visums können eine digitale Arbeitserlaubnis beantragen, die es ihnen ermöglicht, legal in Thailand zu arbeiten. Die Arbeitserlaubnis wird auf der Grundlage der im Formular WP.46 angegebenen Beschäftigungsdauer für bis zu fünf Jahre ausgestellt; die Kosten betragen 3.000 THB pro Jahr.
Was passiert, wenn ich 70 oder 80 werde? Muss ich den Vertrag verlängern?
Das LTR-Visum ist 10 Jahre lang gültig (5+5). Es gibt keine Altersobergrenze. Sie müssen lediglich die Verlängerung um 5 Jahre zwischen 120 und 60 Tagen vor Ablauf der ersten 5-Jahres-Laufzeit beantragen und nachweisen, dass Sie die Einkommens- und Versicherungskriterien weiterhin erfüllen.
Wird meine ausländische Rente in Thailand mit dem LTR-Visum besteuert?
Nein. Gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 743 (B.E. 2565) sind Inhaber eines LTR-Visums in der Kategorie „wohlhabende Rentner“ vollständig von der thailändischen Steuer auf Einkünfte aus ausländischen Quellen befreit, die nach Thailand überwiesen werden. Dies ist einer der bedeutendsten Vorteile des LTR-Visums für Rentner.
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