Was ist das LTR-Visum für Fachkräfte, die von Thailand aus arbeiten?
Die Kategorie „Work-from-Thailand Professionals“ des Langzeitvisums (LTR) ist Thailands Antwort auf den weltweiten Trend zur Telearbeit. Sie richtet sich an digitale Nomaden und Remote-Mitarbeiter, die für etablierte ausländische Unternehmen arbeiten und gleichzeitig in Thailand leben. Diese Kategorie wird vom Board of Investment (BOI) gemäß dem Investitionsförderungsgesetz B.E. 2520 (1977) und dem Einwanderungsgesetz B.E. 2522 (1979) verwaltet und unterliegt keiner Altersbeschränkung.
Mit der Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI, die am 4. Februar 2025 in Kraft trat, wurden die Kriterien für diese Kategorie erheblich gelockert. Die Umsatzschwelle für Arbeitgeber wurde von 150 Millionen US-Dollar auf 50 Millionen US-Dollar über einen Zeitraum von drei Jahren gesenkt, und die bisherige Anforderung einer fünfjährigen Berufserfahrung wurde vollständig abgeschafft. Diese Änderungen eröffnen Mitarbeitern mittelständischer internationaler Unternehmen, die zuvor die Voraussetzungen nicht erfüllen konnten, neue Möglichkeiten.
Die wichtigsten Vorteile
Fachkräfte im Rahmen des „Work-from-Thailand“-Programms genießen dieselben wesentlichen LTR-Vorteile: eine Aufenthaltsgenehmigung für 10 Jahre (5+5 Jahre), unbegrenzte Mehrfacheinreise, jährliche Meldung anstelle von 90-Tage-Meldungen, beschleunigte Einreiseabfertigung am Flughafen sowie Erleichterungen bei der TIESC. Entscheidend ist, dass diese Kategorie gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 743 (B.E. 2565) auch eine vollständige Befreiung von der thailändischen Steuer auf ausländische Einkünfte beinhaltet, die nach Thailand überwiesen werden. Dieser Erlass schützt Remote-Arbeiter, deren Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird.
Inhaber können bei Bedarf auch eine digitale Arbeitserlaubnis erhalten und von der Befreiung von der 4:1-Quote für die Beschäftigung von Thailändern und Ausländern profitieren.
Zulassungsvoraussetzungen (ab Februar 2025)
Einkommen
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in den letzten zwei Jahren ein persönliches Einkommen von mindestens 80.000 USD pro Jahr erzielt hat. Im Gegensatz zur Kategorie „vermögende Rentner“ handelt es sich hierbei um Einkommen aus aktiver Erwerbstätigkeit (Gehalt, Prämien usw.).
Alternativ müssen Antragsteller, deren durchschnittliches persönliches Einkommen in den letzten zwei Jahren unter 80.000 USD, aber mindestens 40.000 USD pro Jahr lag, zusätzlich einen der folgenden Nachweise erbringen: einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen (oder höheren) Abschluss, das vollständige und uneingeschränkte Eigentum an geistigem Eigentum (Marken, Patente, Urheberrechte) oder den Nachweis über den Erhalt einer Serie-A-Finanzierung in Höhe von mindestens 1.000.000 USD.
Anforderungen des Arbeitgebers
Der ausländische Arbeitgeber muss eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen: (1) Das Unternehmen ist an einer Börse notiert; (2) das Unternehmen ist seit mindestens drei Jahren tätig und hat in den letzten drei Jahren einen Gesamtumsatz von mindestens 50 Millionen US-Dollar erzielt (herabgesetzt von 150 Millionen US-Dollar gemäß den Änderungen von 2025); oder (3) das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines Unternehmens, das die Bedingung (1) oder (2) erfüllt.
Es gibt keine Mindestanforderung hinsichtlich der Berufserfahrung mehr, die zuvor auf fünf Jahre festgelegt war.
Krankenversicherungspflicht
Wie bei allen LTR-Kategorien: Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 USD, thailändische Sozialversicherung (SSO) oder ein Bankguthaben von mindestens 100.000 USD, das seit 12 Monaten auf dem Konto verbleibt.
Erforderliche Unterlagen
Persönliche Dokumente
- Reisepass (Gültigkeit von mindestens 6 Monaten, 2 leere Seiten, gescanntes PDF mit persönlichen Daten und allen thailändischen Stempeln)
- Passfoto (weißer Hintergrund, formelle Kleidung, nicht älter als 6 Monate)
- TDAC- oder TM.6-Karte, je nach Bedarf
Strafregisterauszug (auf Einzelfallbasis)
- Eine Bescheinigung der Polizei des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben (nicht älter als 3 Monate), oder eine Bescheinigung der thailändischen Polizei. Die Vorlage kann mit einem Bestätigungsformular aufgeschoben werden.
Einkommensnachweis
- Einkommensteuererklärungen der letzten zwei Jahre, wie sie bei den staatlichen Behörden eingereicht wurden (P.N.D. 90/91, BIR60, Formular 1040, Formular W-2, SA100, T1 General usw.)
- Für Antragsteller aus Ländern, in denen keine Einkommensteuerpflicht besteht: Gehaltsabrechnung und Kontoauszug, gegebenenfalls notariell beglaubigt
Berufliche Unterlagen
- Lebenslauf (CV) mit Angaben zu Fachkenntnissen, Bildungsweg und Berufserfahrung, die für den Auftrag oder die derzeitige Position relevant sind
- Für den Einkommensweg von 40.000 bis 80.000 US-Dollar: Nachweis eines Master-Abschlusses oder eines höheren akademischen Grades oder Nachweis über Rechte an geistigem Eigentum (Markenlizenzen, Patente, Urheberrechtsdokumente) oder Nachweis einer Serie-A-Finanzierung in Höhe von mindestens 1.000.000 US-Dollar
Nachweis der Beschäftigung und des beruflichen Werdegangs
- Eine von einer befugten Person unterzeichnete Arbeitsbescheinigung des Unternehmens, aus der die derzeitige Position, das Einstellungsdatum und gegebenenfalls das Austrittsdatum hervorgehen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
- Genehmigungsschreiben oder entsprechende Unterlagen des Unternehmens, die die Arbeit im Homeoffice von Thailand oder anderen Ländern aus genehmigen
- Nachweis des Unternehmens: Nachweis der Börsennotierung oder geprüfte Jahresabschlüsse, aus denen hervorgeht, dass der Umsatz in den letzten drei Jahren 50 Millionen US-Dollar überstieg, oder Nachweis, dass es sich um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines solchen Unternehmens handelt
- Vollständiger Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen, unterzeichnet von befugten Personen, unter Angabe der Position, der Vertragsdauer, des Gehalts und des Kündigungsdatums
Krankenversicherung
- Gleiche Optionen wie bei den anderen Kategorien (Krankenversicherung in Höhe von 50.000 USD, SSO oder eine Kaution in Höhe von 100.000 USD)
Praktische Überlegungen für Remote-Mitarbeiter
Ein wichtiger praktischer Hinweis: In einigen Fällen kann das BOI oder die Einwanderungsbehörde ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers verlangen, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller während seines Aufenthalts in Thailand ausschließlich im Homeoffice für den ausländischen Arbeitgeber tätig sein wird und keine geschäftlichen Aktivitäten ausüben oder Dienstleistungen im Namen oder für das Unternehmen innerhalb Thailands erbringen wird. Damit soll die Einhaltung des thailändischen Arbeitsrechts sichergestellt werden, wonach für die Ausübung einer Tätigkeit für einen thailändischen Kunden oder auf thailändischem Boden für ein thailändisches Unternehmen in der Regel eine thailändische Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Freiberufler und selbstständige Auftragnehmer sollten sorgfältig prüfen, ob diese Kategorie für sie geeignet ist. Die Kriterien des BOI sind auf ein formelles Beschäftigungsverhältnis bei einem einzigen etablierten Unternehmen ausgerichtet. Wenn Sie auf Vertragsbasis oder für mehrere Kunden tätig sind, könnte das Digital-Nomad-Visum (DTV) eine praktischere Alternative sein, da hierfür lediglich Ersparnisse in Höhe von 500.000 THB erforderlich sind und keine Mindestumsatzgrenze für den Arbeitgeber gilt.
Antragsverfahren, Gebühren und Aufrechterhaltung
Das Antragsverfahren, die Gebühren (50.000 THB für das 10-Jahres-Visum), die jährlichen Meldepflichten, die Verfahren zur Übertragung des Reisepasses sowie das Kündigungsverfahren entsprechen genau den für die Kategorie „Wealthy Global Citizens“ beschriebenen Verfahren. Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1,5 bis 3 Monate.
Verlängerung um fünf Jahre
Für die Verlängerung müssen „Work-from-Thailand“-Fachkräfte nachweisen, dass sie weiterhin bei einem berechtigten Unternehmen beschäftigt sind, in den letzten zwei Jahren ein Einkommen erzielt haben, das den Mindestbetrag übersteigt, und über eine gültige Krankenversicherung verfügen. Der Arbeitgeber muss weiterhin die Kriterien der Börsennotierung oder eines Umsatzes von 50 Millionen US-Dollar erfüllen. Alle Unterlagen sollten aus dem letzten Jahr stammen, wobei behördliche Dokumente innerhalb der letzten sechs Monate ausgestellt worden sein müssen.
Häufig gestellte Fragen
Der Umsatz meines Arbeitgebers beträgt 60 Millionen US-Dollar über einen Zeitraum von drei Jahren. Erfülle ich die Voraussetzungen?
Ja. Im Rahmen der Änderungen vom Februar 2025 wurde die Umsatzschwelle für Arbeitgeber von 150 Millionen US-Dollar auf 50 Millionen US-Dollar in den letzten drei Jahren gesenkt. Ihr Arbeitgeber erfüllt dieses Kriterium.
Ich arbeite für eine Tochtergesellschaft eines großen multinationalen Konzerns. Zählt das?
Ja, vorausgesetzt, die Tochtergesellschaft befindet sich vollständig (100 % der Anteile) im Besitz der Muttergesellschaft, die die Anforderungen hinsichtlich Börsennotierung oder Umsatzschwelle erfüllt. Sie müssen einen Nachweis über das Mutter-Tochter-Verhältnis (z. B. eine beglaubigte Gesellschafterliste) zusammen mit den Finanzunterlagen der Muttergesellschaft vorlegen.
Ich bin Freiberufler und habe mehrere Kunden. Kann ich mich bewerben?
Diese Kategorie richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter etablierter ausländischer Unternehmen. Freiberufler und selbstständige Unternehmer könnten Schwierigkeiten haben, ein entsprechendes Arbeitsverhältnis nachzuweisen. Das DTV (Digital Nomad Visa) ist möglicherweise besser geeignet, da es keine Anforderungen an den Arbeitgeber stellt und lediglich Ersparnisse in Höhe von 500.000 THB voraussetzt.
Benötige ich eine Arbeitserlaubnis, um von Thailand aus im Homeoffice zu arbeiten?
Wenn Sie ausschließlich für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind und keine geschäftlichen Aktivitäten in Thailand ausüben, bildet das LTR-Visum selbst die Rechtsgrundlage für Ihren Aufenthalt. Wenn Sie jedoch auch für ein thailändisches Unternehmen arbeiten möchten, benötigen Sie eine digitale Arbeitserlaubnis, die Inhaber eines LTR-Visums über das BOI-System beantragen können.
Wurde die Anforderung einer fünfjährigen Berufserfahrung aufgehoben?
Ja. Gemäß der Bekanntmachung Nr. Por. 3/2568 des BOI (Februar 2025) wurde die bisherige Anforderung einer fünfjährigen Berufserfahrung für diese Kategorie vollständig aufgehoben.
Wird mein im Ausland verdientes Gehalt in Thailand besteuert?
Nein. Fachkräfte, die von Thailand aus arbeiten, profitieren gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 743 (B.E. 2565) von derselben Befreiung von der Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte wie andere Kategorien von Langzeitaufenthaltsberechtigten. Ihr im Ausland erzieltes Gehalt unterliegt nicht der thailändischen Steuer.
Warum sollten Sie sich für Juslaws & Consult entscheiden?
Juslaws & Consult verfügt über mehr als 22 Jahre Erfahrung im thailändischen Gesellschafts-, Einwanderungs- und Visumrecht. Wir kennen die Feinheiten der Kategorie „Work-from-Thailand“, einschließlich der Anforderungen an die Arbeitgeberunterlagen und der Unterscheidung zwischen Remote-Arbeit und geschäftlichen Aktivitäten mit Sitz in Thailand. Unser Team betreut Ihren Antrag von Anfang bis Ende in Englisch, Französisch, Deutsch und Thailändisch.
Kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder besuchen Sie uns im One Pacific Place, 140 Sukhumvit Road, Bangkok (BTS-Station Nana).















