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90-Tage-Visum für Nicht-Einwanderer, Thailand

Ausländer, die zu Geschäftszwecken, zum Studium, für den Ruhestand, für Investitionen usw. nach Thailand einreisen möchten, können ein 90-Tage-Nichteinwanderungsvisum erhalten, das ihnen die Einreise ermöglicht. Diese Art von Visum ist nur für genau 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung gültig. 

Eine Person, die ein 90-Tage-Nichteinwanderungsvisum besitzt, kann sich bis zu 90 Tage in Thailand aufhalten, wobei bei Bedarf eine Verlängerung um 7 Tage möglich ist. Außerdem bietet dieses 90-Tage-Visum dem Visuminhaber die Möglichkeit, während seines Aufenthalts in Thailand in ein einjähriges Nichteinwanderungsvisum umzuwandeln. 

Es ist wichtig zu wissen, dass sich das 90-Tage-Einwanderungsvisum vom thailändischen Touristenvisum unterscheidet und die beiden nicht dieselben Funktionen erfüllen. 

Wer hat Anspruch auf ein 90-Tage-Nicht-Einwanderungsvisum?

Einwohner mit ständigem Wohnsitz und Bürger der folgenden Länder können ein 90-Tage-Nichteinwanderungsvisum beantragen:

  • Kanada
  • Australien
  • US
  • UK
  • Andere Länder in Europa

Einwohner und Bürger der Landkreise, die nicht in der obigen Liste aufgeführt sind, können unter bestimmten Bedingungen dennoch ein 90-Tage-Nichteinwanderungsvisum beantragen. 

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines 90-Tage-Nicht-Einwanderungsvisums?

Um ein 90-Tage-Nichteinwanderungsvisum zu beantragen, müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie keine Gefahr für die Sicherheit oder die Öffentlichkeit für die thailändische Regierung darstellen. Außerdem müssen sich die Antragsteller in dem Land aufhalten, in dem sie das Visum beantragen. Die folgenden allgemeinen Anforderungen gelten für alle potenziellen Antragsteller eines 90-Tage-Nichteinwanderungsvisums:

  • Antragsteller müssen im Besitz eines Reisepasses sein, der noch mindestens sechs Monate ab dem geplanten Einreisedatum in Thailand gültig ist.
  • Die Antragsteller müssen im Besitz einer offiziellen Bestätigung oder eines Einladungsschreibens der betreffenden Organisation sein, aus dem der Zweck ihres Besuchs in Thailand hervorgeht. 
  • Antragsteller müssen zusätzliche Unterlagen zur Unterstützung ihres Antrags einreichen, die von der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat angefordert werden. 
  • Die Antragsteller müssen einen Nachweis über ihre Reiseroute und ihre finanziellen Mittel vorlegen. 
  • Antragsteller müssen die vorgeschriebene Botschaftsgebühr bezahlen. 

Diejenigen, die ein 90-Tage-Nichteinwanderungsvisum beantragen möchten, sollten dies entweder bei der königlich-thailändischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Wohnsitzland oder per Post tun. 

Antragsverfahren für das 90-Tage-Nicht-Einwanderungsvisum 

  1. Bereiten Sie das entsprechende Antragsformular und alle für den Antrag erforderlichen Dokumente vor. 
  2. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen entweder per Post oder persönlich bei der königlich-thailändischen Botschaft oder dem Konsulat ein.
  3. Bezahlen Sie die Konsulats- oder Botschaftsgebühren in bar, per Kreditkarte oder per Scheck.
  4. Überprüfen Sie die Bearbeitung des Visumantrags. Die Bearbeitung des Visums dauert in der Regel zwischen fünf und zehn Werktagen, je nachdem, bei welcher thailändischen Botschaft oder welchem Konsulat der Antrag eingereicht wird.