Attraktive Körperschaftssteuerbefreiungen für BOI-Unternehmen
Das Board of Investment of Thailand(BOI) fördert bestimmte Geschäftsprojekte durch attraktive Körperschaftssteuerbefreiungen. Nur die Einkünfte aus den vom BOI geförderten Geschäften sind von der Körperschaftssteuer befreit. In der Praxis führt dies zu vielen strittigen Fragen, da viele Unternehmen, die ein BOI-Zertifikat besitzen, nicht nur Einkünfte aus dem vom BOI geförderten Geschäft, sondern auch aus zusätzlichen, d.h. nicht geförderten Einnahmequellen beziehen.
Die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer wird durch die Abgabenordnung geregelt. Das Finanzministerium hat eine Mitteilung über die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von BOI-geförderten Unternehmen herausgegeben, die Steuerprivilegien genießen. Gemäß der Mitteilung des Finanzministeriums muss die Steuerbemessungsgrundlage eines BOI-Unternehmens nach dem thailändischen Rechnungslegungsstandard berechnet werden und Sie sollten sich immer von einem qualifizierten Steuerberater beraten lassen. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur dazu dient, Ihnen einen kurzen Überblick über ein hochkomplexes und teilweise kontroverses Thema zu geben und eine professionelle Steuerberatung in keinem Fall ersetzen kann.
Die folgenden Arten von Einkünften gelten als aus dem BOI-Geschäft eines BOI-Unternehmens stammend:
- Einkommen aus dem Verkauf von Produkten oder der Produktion oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Projekts, das die BOI-Förderung erhält, aber nicht die maximale Produktionsleistung oder andere Spezifikationen des BOI-Zertifikats überschreitet.
- Einnahmen aus dem Verkauf von Nebenprodukten und Halbfabrikaten, wie in der BOI-Bescheinigung angegeben.
- Einnahmen aus dem Verkauf von Maschinen, Bauteilen, Ausrüstung, Werkzeugen und Eigentum, die für den Betrieb des von BOI geförderten Unternehmens verwendet wurden und unbrauchbar geworden sind.
- Zinseinkünfte oder andere Einkünfte, die im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs erzielt werden, wie vom Office of the Board of Investment und der Steuerbehörde genehmigt.
Für den Fall, dass die BOI Company sowohl geförderte als auch nicht geförderte Geschäfte betreibt, werden die Gewinne/Verluste beider Arten von Geschäften nach einer Reihe von Regeln zusammengefasst und die Summe beider wird als kombiniertes Betriebsergebnis bezeichnet. Zunächst werden jedoch die Gewinne/Verluste beider Arten von Geschäften gemäß den thailändischen Rechnungslegungsstandards separat berechnet.
Ist eine klare Trennung nicht möglich oder praktikabel, wie z.B. beim Verkauf von Maschinen oder Immobilien, die in beiden Geschäftsbereichen genutzt werden, werden die Einnahmen des Unternehmens wie folgt anteilig berechnet: Es muss ein Verhältnis gefunden werden, das den tatsächlichen Anteil des vom BOI geförderten Geschäfts und des nicht geförderten Geschäfts des Unternehmens widerspiegelt.
Um auf der sicheren Seite zu sein und im Zweifelsfall einen Streit mit dem Finanzamt über den Anteil der beiden Unternehmensarten, gefördert und nicht gefördert, zu vermeiden, kann ein "sicheres" Verhältnis gewählt werden, da das Finanzamt die Steuerbefreiung eher eng auslegt. Ihr Buchhalter und Steuerberater muss diese Frage auf der Grundlage der Besonderheiten Ihres Unternehmens beantworten. Um auf der sicheren Seite zu sein, kann das Unternehmen außerdem für jedes seiner neuen BOI-Projekte eine eigene neue Gesellschaft gründen, was ebenfalls im Einklang mit der neuen BOI-Politik zu stehen scheint.
Ein weiteres heißes Thema in diesem Zusammenhang ist die Behandlung von Verlusten aus BOI-Geschäften, wie solche Verluste von Gewinnen aus Nicht-BOI-Geschäften desselben Unternehmens abgezogen werden können und wie sie auf nachfolgende Rechnungsjahre vorgetragen werden können. Da das Zentrale Steuergericht und der Oberste Gerichtshof die Praxis der BOI-Unternehmen, Verluste aus verschiedenen BOI-Projekten mit ihren Nicht-BOI-Einnahmen zu verrechnen, unter die Lupe genommen haben, möchte ich die grundlegenden Prinzipien der Behandlung, wie sie in den entsprechenden Abschnitten des Gesetzes zu finden sind, darlegen.
- Abschnitt 31 Absatz 4 des Investitionsförderungsgesetzes legt die allgemeine Regel für den Verlustvortrag wie folgt fest: Wenn während des Zeitraums der Befreiung von der Einkommenssteuer für juristische Personen ein Verlust entstanden ist, kann der Vorstand der geförderten Gesellschaft die Erlaubnis erteilen, diesen Jahresverlust von den Nettogewinnen abzuziehen, die nach Ablauf des Zeitraums der Befreiung von der Einkommenssteuer für juristische Personen während eines Zeitraums von höchstens fünf Jahren ab dem Ablauf dieses Zeitraums entstanden sind. Das geförderte Unternehmen kann wählen, ob es diesen Verlust vom Reingewinn eines Jahres oder mehrerer Jahre abzieht.
Die oben erwähnte Mitteilung des Finanzministeriums ergänzt diese allgemeine Regel, indem sie für den Fall, dass ein gefördertes Unternehmen steuerbefreite und nicht steuerbefreite Gewinne/Verluste hat, wie folgt einige Hinweise gibt:
- Abschnitt 4.2 (a) der Mitteilung sieht vor, dass für den Fall, dass ein vom BOI gefördertes Unternehmen einen Nettoverlust und ein nicht vom BOI gefördertes Unternehmen einen Nettogewinn ausweist, das geförderte Unternehmen berechtigt ist, den Nettoverlust des geförderten Unternehmens vom Nettogewinn des nicht geförderten Unternehmens abzuziehen.
- Und Abschnitt 4.2 (b) der Mitteilung sieht vor, dass in Fällen, in denen das steuerbefreite Unternehmen in einem relevanten Jahr Verluste erzielt und das nicht steuerbefreite Unternehmen im selben Jahr Nettogewinne erzielt, aber in den Vorjahren Verluste erlitten hat, das Unternehmen zuerst die Verluste des nicht steuerbefreiten Unternehmens verwenden muss und die Verluste aus dem steuerbefreiten Unternehmen nur zur Verrechnung mit dem Restbetrag verwenden kann.
Die oben genannten Regeln, die im Investitionsförderungsgesetz und in der Mitteilung des Finanzministeriums enthalten sind, sind immer noch nicht klar genug, wenn ein Unternehmen mehr als einen steuerbefreiten Betrieb hat. Wenn z.B. der steuerbefreite Betrieb A einen Verlust und der steuerbefreite Betrieb B einen Gewinn erwirtschaftet, ist es denkbar, den Verlust des Betriebs A mit dem Gewinn des nicht steuerbefreiten Betriebs C zu verrechnen. Nach dem Steuerbescheid des Revenue Department vom 17. Mai 2005 muss das geförderte Unternehmen jedoch die Nettogewinne/-verluste unter Berücksichtigung aller steuerbefreiten Betriebe zusammen berechnen.
Als Randbemerkung: Erst kürzlich hat das Finanzministerium eine Änderung der derzeitigen BOI-Praxis vorgeschlagen, um Schlupflöcher zu schließen, die es ermöglichten, die zu zahlende Einkommenssteuer zu senken, indem die BOI-Praxis ausgenutzt wurde, einem Unternehmen ein BOI-Privileg für mehrere Projekte zu gewähren. Das BOI hat daraufhin erklärt, dass für jedes vom BOI geförderte Projekt ein neues Unternehmen gegründet werden muss. Im Moment ist unklar, inwieweit das BOI letztendlich von seiner derzeitigen Praxis abrücken wird. Wir werden jede neue Entwicklung beobachten und darüber berichten.
Christian Moser
Senior Associate