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Gründung einer Gesellschaft

Firmengründung in Thailand
Sie möchten investieren, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Es gibt verschiedene Arten von Unternehmensgründungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, so wie wir:

1. Thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2. Ausländisches Unternehmen
a. Ausländische Geschäftslizenz
b. Zweigniederlassung
c. Repräsentanz
d. Regionales Büro

1. Thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Thailändische Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind im Allgemeinen einfach zu gründen. Zu den Merkmalen und Anforderungen gehören:

a. Aktienbesitz: Mindestens 51% Thai und 49% Ausländer. Wenn jedoch Land innerhalb der thailändischen Limited Company erworben werden soll, muss möglicherweise nachgewiesen werden, dass alle Anteilseigner zu dieser Beteiligung an der Gesellschaft bei der zuständigen Landbehörde beigetragen haben. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die thailändische Mehrheitsbeteiligung zu erhöhen, was zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden kann.
b. Kapital: Keine Mindestanforderung
c. Aktionäre: Eine Mindestanzahl von drei (3) Aktionären muss vorhanden sein.

2. Ausländisches Unternehmen
Ein ausländisches Unternehmen wird in der Regel von einer Einzelperson oder einer Gruppe gegründet, die sich dafür entscheidet, ihr Unternehmen mit mehrheitlich ausländischen statt thailändischen Aktionären zu gründen. Die Gründung ist etwas komplexer, da es bestimmte Aktivitäten gibt, die gesetzlich verboten sind. Es gibt drei Arten von Geschäftstätigkeiten: 1) verbotene Tätigkeiten, 2) Tätigkeiten, die nicht mit der thailändischen Wirtschaft konkurrieren können, und 3) Geschäftstätigkeiten, die nicht in Liste 1 und Liste 2 enthalten sind, aber dennoch beantragt werden können.

Ausländische Geschäftslizenz
Das Antragsverfahren für eine ausländische Geschäftslizenz dauert in der Regel 60 Tage nach Einreichung bis zur Entscheidung. Der Vorteil ist, dass im Falle einer Ablehnung der Antrag überarbeitet und erneut eingereicht werden kann. Das Mindestkapital für eine ausländische Geschäftslizenz beträgt drei Millionen Baht. Dieses muss jedoch nicht auf einmal ins Land zurückgeführt werden.

Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung wird als Zweigstelle einer Hauptniederlassung im Ausland eingerichtet. Die Zweigniederlassung darf Handel treiben, der zu Einkünften führt. Wenn Sie eine Zweigstelle einrichten möchten, müssen Sie eine Foreign Business License in der Kategorie beantragen, die am besten zu Ihren Geschäftsaktivitäten passt. Aktivitäten der Listen zwei und drei, die im Foreign Business Act aufgeführt sind, da die Aktivitäten der Liste eins für Ausländer in Thailand streng verboten sind. Das Mindestkapital für eine Zweigniederlassung beträgt ebenfalls drei Millionen Baht. Steuern und Bilanzen müssen ebenfalls jedes Steuerjahr eingereicht werden.

Repräsentanz
Eine Repräsentanz unterscheidet sich von einer Zweigniederlassung. Eine Repräsentanz ist nicht berechtigt, Produkte oder Dienstleistungen zu kaufen oder zu verkaufen, obwohl die übrigen Merkmale einer Zweigstelle weiterhin gelten. Diese Art von Büro wird in der Regel eingerichtet, um verschiedene Produkte und Dienstleistungen oder den Markt einer bestimmten Branche zu erforschen und der Zentrale in Übersee darüber zu berichten.

Regionalbüro
Ein Regionalbüro wird in der Regel eingerichtet, um eine andere Zweigstelle oder Repräsentanz zu verwalten, die sich in einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Region im Ausland befindet. Es gelten die gleichen Merkmale wie bei einem Repräsentanten oder einer Zweigniederlassung, allerdings mit der Besonderheit, dass das Regionalbüro nicht zum Handel zugelassen ist. In Anbetracht der obigen Ausführungen ist es am besten, Ihre Bedürfnisse in Bezug auf die geschäftlichen Aktivitäten, die Sie ausüben möchten, zu umreißen und einen Anwalt zu konsultieren, um zu sehen, was am besten zu Ihnen passt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Basisberatung!