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Covid-19 Beschränkungen

Ab dem 1. Juli 2022 hebt Thailand die meisten der Covid-19-Beschränkungen auf, von denen Reisende und Touristen gleichermaßen betroffen waren. Hier sind die häufigsten Fragen, die von unseren Anwälten beantwortet werden:

Ist für die Einreise nach Thailand immer noch ein Thailand-Pass erforderlich?

Nein. Ab dem 1. Juli ist der Erwerb eines Thailand-Passes nicht mehr erforderlich. Das bedeutet auch, dass Reisende nicht mehr verpflichtet sind, eine Covid-19-Versicherung in Höhe von $10.000 abzuschließen.

Benötige ich für die Einreise nach Thailand einen Covid-Test?

Wenn Sie vollständig geimpft sind (2 Dosen eines zugelassenen Impfstoffs mindestens 14 Tage vor der Reise), müssen Sie lediglich einen Impfnachweis vorlegen (z. B. EU Digital Covid Certificate).

Ab dem 1. Juli müssen Sie, wenn Sie ungeimpft oder nicht vollständig geimpft sind, innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Ankunft einen RT-PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest (von einem Fachmann durchgeführt) durchführen.

Bei der Ankunft werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt, und diejenigen, die weder einen Impfnachweis noch einen Test vorweisen können, müssen sich am Flughafen einem Antigentest unterziehen.

Muss ich trotzdem eine Maske tragen?

Von nun an ist das Tragen einer Maske draußen oder drinnen freiwillig. Die Verwendung einer Maske in Innenräumen wird jedoch weiterhin dringend empfohlen. Privaten Unternehmen und Organisationen steht es frei, ihre eigenen Regeln für das Tragen von Masken in ihren Einrichtungen anzuwenden (Geschäfte, Taxis, Schulen...). So ist das Tragen einer Maske in der BTS Skytrain nach wie vor Pflicht.

Außerdem riet das Ministerium den Menschen, an überfüllten Orten oder in Bereichen, in denen eine soziale Distanzierung nicht möglich ist oder die Belüftung nicht gut ist, Masken zu tragen. Denjenigen, bei denen ein hohes Risiko für schwere Covid-19 besteht, wird weiterhin empfohlen, Masken zu tragen.

Sind die Unterhaltungslokale geöffnet?

Ja, alle Kneipen, Bars, Karaoke-Lokale, Massagesalons und Nachtclubs durften wieder öffnen. Sie kehrten zu ihren normalen Betriebszeiten zurück und können nun auch nach Mitternacht Alkohol ausschenken. Auch der Alkoholkonsum in Restaurants ist wieder auf die Zeiten vor dem Covid zurückgekehrt. Für Versammlungen von mehr als 2.000 Personen ist weiterhin ein Antigentest erforderlich.