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Ausländische Investitionen in Thailand

Ausländische Investitionen in Thailand

Wichtige Überlegungen für ausländische Investitionen in Thailand
Thailand ist nach wie vor ein attraktives Ziel für ausländische Investoren, die auf der Suche nach neuen Märkten ein neues Unternehmen oder eine Niederlassung eröffnen möchten. Ausländische Firmen oder Einzelpersonen, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten, müssen die thailändischen Gesetze und Vorschriften für ausländische Investitionen und die Liste der Aktivitäten, die nur thailändischen Staatsbürgern vorbehalten sind, kennen.
Nach dem thailändischen Gesetz über ausländische Unternehmen B.E. 2542 (FBA) sind die den Thailändern vorbehaltenen Aktivitäten in die folgenden drei Kategorien unterteilt und aufgelistet:

Liste 1: Ausländische Investitionen in Thailand - Geschäftsaktivitäten, die Ausländern nicht erlaubt sind

(A) Zeitungsverlage, Radio- oder Fernsehsender.

(B) Reisanbau, Plantagen oder Pflanzenbau.

(C) Viehzucht.

(D) Forstwirtschaft und Holzverarbeitung aus einem natürlichen Wald.

(E) Fischerei, nur in Bezug auf den Fang von Wassertieren in thailändischen Gewässern und bestimmten Wirtschaftszonen Thailands.

(F) Extraktion von thailändischen Heilkräutern.

(G) Handel und Versteigerung von antiken Gegenständen aus Thailand oder Gegenständen von historischem Wert des Landes.

(H) Herstellung oder Gießen von Buddha-Bildern und Almosenschalen für Mönche.

(I) Landhandel.

Liste 2: Ausländische Investitionen in Thailand - Geschäfte, die Ausländern unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind**
Alle Geschäfte, die die nationale Sicherheit betreffen, Kunst und Kultur, Traditionen, volkstümliches Kunsthandwerk oder natürliche Ressourcen und die Umwelt, wie folgt:

Gruppe 1 - Geschäfte im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit: Herstellung, Verkauf und Wartung von Schusswaffen, Munition, Schießpulver, Sprengstoffen und Inlandstransport auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg.

Gruppe 2 - Geschäfte, die Kunst und Kultur, Traditionen und volkstümliches Kunsthandwerk betreffen: Handel mit thailändischer Kunst, Kunstgegenständen, Kunsthandwerk oder Herstellung von Holzschnitzereien usw.

Gruppe 3: Unternehmen, die sich auf natürliche Ressourcen und die Umwelt auswirken: Herstellung von Zucker aus Zuckerrohr, Salzanbau oder Steinsalzgewinnung, etc.

Liste 3: Ausländische Investitionen in Thailand - Andere Geschäfte, die Ausländern unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind**
Diese Aktivitäten sind als Geschäfte klassifiziert, in denen thailändische Staatsangehörige noch nicht bereit sind, mit Ausländern zu konkurrieren, wie z.B. Reismüllerei und Mehlproduktion aus Reis, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fischerei, insbesondere Meerestierzucht und Forstwirtschaft aus angebautem (d.h. nicht natürlichem) Wald.
Beachten Sie, dass es Ausländern strikt untersagt ist, in den Geschäftsbereichen der Liste 1 des FBA tätig zu werden, während Ausländer, die in den Bereichen der Liste 2 und 3 des FBA tätig werden möchten, eine Foreign Business License (FBL) benötigen, die vom Handelsministerium bzw. dem Foreign Business Committee genehmigt werden muss.

** Die gezeigten Listen 2 & 3 stellen nur einen Ausschnitt dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rechtsvertreter, um eine umfassende Liste der verbotenen und zulässigen Geschäftstätigkeiten gemäß dem Foreign Business Act zu erhalten.