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Heiraten in Thailand

Heiraten in Thailand

Thailand - ein Ort, an dem surreale Aussichten und unberührte Gewässer das Land umgeben. Ein Ort voller unterschiedlicher Kulturen und Ethnien. Es ist kein Wunder, dass viele hier gerne heiraten. Auch wenn das Verfahren zur Registrierung Ihrer Ehe nicht so schwierig ist, gibt es doch einige Dinge zu beachten, bevor Sie fortfahren. Zunächst müssen Sie feststellen, ob Sie für eine solche Eheschließung in Frage kommen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und das richtige Verfahren einhalten, um Ihre Ehe erfolgreich zu registrieren. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, gibt es auch andere Angelegenheiten, die nach der Eheschließung zu berücksichtigen sind, wie z.B. getrenntes oder eheliches Vermögen und wie damit umzugehen ist, sowie die Berücksichtigung von Eheverträgen und Ehevisa. Daher ist es unerlässlich, zumindest Grundkenntnisse über die Abläufe bei einer Heirat in Thailand zu haben und zu bedenken, dass es nicht so einfach ist, wie es klingt. Auch wenn der Prozess nicht kompliziert ist, ist es immer wichtig, dass Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, wenn Sie etwas außerhalb Ihres Heimatlandes tun.

Berechtigung zur Heirat Voraussetzungen:

  • Sie dürfen nicht jünger als 17 Jahre alt sein.
  • Keine der beiden Parteien darf unzurechnungsfähig, geistig instabil oder inkompetent sein.
  • Sie dürfen nicht blutsverwandt sein, also keine Brüder, Schwestern, Cousins, Väter, Mütter usw.
  • Beide Parteien dürfen nicht dieselben Erziehungsberechtigten haben, d.h. Eltern, die sie adoptiert haben.
  • Keine der beiden Parteien sollte zum Zeitpunkt der Eheschließung einen Ehepartner haben. Wenn eine Frau, deren Ehemann gestorben ist oder deren Ehe beendet wurde, kann die Heirat erst nach Ablauf von 310 Tagen nach dem Tod oder der Beendigung der Ehe stattfinden, aber vor diesem Zeitraum, wenn:
  1. Während dieser Zeit wurde ein Kind geboren;
  2. Das geschiedene Paar heiratet wieder;
  3. Es liegt eine Bescheinigung eines qualifizierten Arztes vor, aus der hervorgeht, dass die Frau nicht schwanger ist.
  4. Es liegt ein Gerichtsbeschluss vor, der die Heirat der Frau erlaubt

Heiraten in Thailand

In Thailand gibt es verschiedene Arten von Hochzeitszeremonien, sei es eine traditionelle christliche Hochzeit mit einem schwarzen Anzug und weißem Kleid, eine traditionelle buddhistische Zeremonie oder sogar eine Unterwasserhochzeit. All dies verschafft Ihnen jedoch noch keine legale Heiratsurkunde. Um diese zu erhalten, müssen Sie Ihre Ehe beim örtlichen Bezirksamt registrieren lassen, je nachdem, wie Ihre Verhältnisse sind und wo die Hausregistrierung der thailändischen Frau ausfällt. Es ist wichtig zu wissen, dass gleichgeschlechtliche Ehen zwar in Bezug auf die Zeremonien nicht verboten sind, aber sie werden in Thailand nicht anerkannt und können nicht registriert werden.

Damit ein Ausländer seine Eheschließung erfolgreich registrieren lassen kann, muss er eine Bestätigung über die Freiheit der Eheschließung oder eine Bescheinigung über den ledigen Status vorlegen, die ins Thailändische übersetzt und vom Außenministerium genehmigt wurde, sowie seinen Reisepass mit den Seiten des Visumstempels. Die Dokumente können je nach dem örtlichen Standesbeamten und den Umständen der einzelnen Personen und ihrer Nationalität variieren. Wenn Sie mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet sind, können Sie ein Heiratsvisum für Ihren Aufenthalt in Thailand erhalten. Sie können auch die Möglichkeit eines Ehevertrags in Betracht ziehen.

Um Zeit und Kosten zu sparen, sollten Sie sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen, bevor Sie fortfahren. Kontaktieren Sie uns noch heute bei Juslaws & Consult für eine kostenlose Basisberatung zum Thema Heiraten in Thailand!