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Heiratsregistrierung in Thailand

Verfahren der Heiratsregistrierung in Thailand

Das Verfahren für die Registrierung einer Ehe in Thailand unterscheidet sich je nach Nationalität der Beteiligten. Eine thailändische Ehe kann durch eine Verlobungszeremonie oder vor Gericht legitimiert werden, wobei die Verlobungszeremonie nur als Versprechen in Form einer Vereinbarung dient, die in Kraft tritt, sobald der Mann der Frau das Verlobungsgut übergibt. Im Falle eines Bruchs des Verlobungsvertrags kann die geschädigte Partei Schadensersatz verlangen. 

Wer kann in Thailand eine Heirat eintragen lassen?

Ein Paar, das heiraten möchte, muss zunächst die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Weder die Braut noch der Bräutigam dürfen unter 17 Jahre alt sein und müssen nach den Gesetzen ihres Heimatlandes das heiratsfähige Alter erreicht haben. In Fällen, in denen besondere Gründe vorliegen, kann das Gericht die Eheschließung vor Erreichen des erforderlichen Alters erlauben. 
  • Weder die Braut noch der Bräutigam können für unzurechnungsfähig oder geschäftsunfähig erklärt werden.
  • Das Paar darf weder in direkter noch in aufsteigender Linie blutsverwandt sein und auch nicht der Bruder, die Schwester oder ein Halbblutsverwandter des anderen sein. 
  • Das Paar hat möglicherweise nicht dieselben Adoptiveltern.
  • Weder die Braut noch der Bräutigam dürfen einen Ehepartner haben, wenn sie heiraten wollen. Wenn eine der beiden Parteien Witwer ist oder die Ehe beendet wurde, können sie erst wieder heiraten, wenn eine Frist von 310 Tagen nach der Beendigung der Ehe oder dem Tod verstrichen ist. Vor Ablauf dieser Frist kann das Paar heiraten, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  • Ein Kind wird von dem Paar geboren.
  • Das geschiedene Paar hat wieder geheiratet.
  • Das Gericht erteilt der Partei die Erlaubnis, zu heiraten.
  • Ein Zertifikat beweist, dass die Frau nicht schwanger ist.

Erforderliche Dokumente für Ausländer, die heiraten möchten

  • Eine Kopie eines gültigen Reisepasses und eine Ankunftskarte
  • Eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand der Person von der jeweiligen Botschaft
  • Eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung, die von einem zugelassenen Übersetzer des Außenministeriums ins Thailändische übersetzt wurde, beglaubigt

Zusätzliche Informationen zur Heiratsregistrierung in Thailand

  1. Eine Ehe kann legitimiert werden, indem sowohl die Braut als auch der Bräutigam vor dem Standesbeamten ihr Einverständnis geben, den anderen als Ehefrau oder Ehemann zu nehmen, damit die Ehe vom Standesbeamten eingetragen werden kann. 
  2. Unabhängig vom Geburtsort des Paares kann ein Antrag auf Registrierung einer legalen thailändischen Ehe bei jedem beliebigen Bezirksamt oder Landratsamt in Thailand gestellt werden.
  3. Der Bezirksbeamte ändert den Titel mit dem Nachnamen und dem Vornamen der Frau, wenn die Heiratsanmeldung beim Bezirksamt des Geburtsortes der Frau eingereicht wird (dem Amt, bei dem ihr Name auf der Hausregistrierungsurkunde eingetragen ist).
  4. Wenn das Paar seine Eheschließung nicht in einem Bezirksamt oder einem untergeordneten Bezirksamt eintragen lassen kann, kann es beim Standesbeamten die Erlaubnis beantragen, die Eheschließung an einem beliebigen Ort zu registrieren, an dem es unter der Aufsicht eines Bezirksbeamten steht. 
  5. Eine Ehe ist nur bis zur Registrierung gültig. Eine Heiratsregistrierungsurkunde muss als Nachweis nach Abschluss der Registrierung erworben werden.