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Geldtransfer: Vorschriften, Steuern und Gebühren

Thailand Geldtransfer: Vorschriften, Steuern und Gebühren

Teil 1: Devisenkontrollbestimmungen in Thailand (wie von der Bank of Thailand im Jahr 2013 erstellt)

a. Regeln und Vorschriften

Die rechtliche Grundlage für die Devisenkontrolle in Thailand ergibt sich aus dem Devisenkontrollgesetz (B.E. 2485) und der Ministerialverordnung Nr. 13 (B.E. 2497), die im Rahmen des Devisenkontrollgesetzes erlassen wurde. In diesen Gesetzen sind die Kontrollgrundsätze festgelegt, auf deren Grundlage Mitteilungen des Finanzministeriums und Bekanntmachungen des zuständigen Beamten erlassen werden.

b. Verwaltung

Die Bank of Thailand ist vom Finanzministerium mit der Verwaltung der Devisen betraut worden. Der Gouverneur der Bank of Thailand ernennt die Beamten der Bank of Thailand zu den zuständigen Beauftragten gemäß dem Devisenkontrollgesetz (B.E. 2485).

c. Währungsbestimmungen

Ausländische Währungen können ohne Einschränkung nach Thailand transferiert oder mitgebracht werden. Jede Person, die Fremdwährungen aus dem Ausland erhält, ist verpflichtet, diese Gelder sofort zu repatriieren und innerhalb von dreihundertsechzig Werktagen nach Erhalt an eine autorisierte Bank zu verkaufen oder auf einem Fremdwährungskonto zu hinterlegen. Ausgenommen sind Ausländer, die sich vorübergehend für höchstens drei Monate in Thailand aufhalten, internationale Organisationen einschließlich ihrer Mitarbeiter mit diplomatischen Privilegien und Immunitäten, ausländische Botschaften und thailändische Emigranten, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben oder im Ausland arbeiten.

Der Kauf von Fremdwährungen von autorisierten Banken ist generell erlaubt, wenn Dokumente vorgelegt werden, die auf internationalen Handel und Investitionen hinweisen. Unternehmen in Thailand können Derivatgeschäfte mit autorisierten Banken abschließen, um sich gegen das Wechselkursrisiko abzusichern, vorausgesetzt, es werden Belege über künftige Deviseneinnahmen bzw. internationale Banküberweisungen oder Verpflichtungen vorgelegt.

d. Bankeinlage

Bei der Regulierung von Bankeinlagen unterscheidet die Bank of Thailand zwischen dem Fremdwährungskonto von thailändischen Residenten, dem Fremdwährungskonto von Nicht-Residenten und dem Baht-Konto von Nicht-Residenten.

1. Fremdwährungskonto von in Thailand ansässigen Personen

In Thailand ansässige Personen dürfen bei zugelassenen Banken Fremdwährungskonten unterhalten und unter den folgenden Bedingungen/ E-Geld-Bestimmungen Gelder einzahlen oder von solchen Konten abheben:

Einzahlung

Aus dem Ausland stammende Fremdwährungen (Foreign-Source, die aus ihrem Heimatland Geld nach Thailand schicken) können ohne Limit/versteckte Gebühren auf Fremdwährungskonten eingezahlt werden. Fremdwährungen, die von autorisierten Banken gekauft oder geliehen wurden (inländische Quelle), können auf 2 Arten von Fremdwährungskonten eingezahlt werden:

- Fremdwährungskonten mit zukünftigen Verpflichtungen: Einlagen können in einer Höhe getätigt werden, die zukünftige Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährungen gegenüber Einrichtungen im Ausland nicht übersteigt. Solche Verpflichtungen umfassen die Rückzahlung von Darlehen an autorisierte Banken.

- Fremdwährungskonten ohne künftige Verpflichtungen: Der ausstehende Gesamtsaldo darf sowohl für eine natürliche als auch für eine juristische Person 5 Millionen USD nicht überschreiten.

- Die Einzahlung von Banknoten und Münzen in ausländischer Währung darf 10.000 USD pro Person und Tag nicht überschreiten.

Rücknahme

- Für die Zahlung der eigenen Verbindlichkeiten des Kontoinhabers oder seiner Tochtergesellschaften an Stellen im Ausland.

- Für die Zahlung der eigenen Fremdwährungsverbindlichkeiten des Kontoinhabers oder der Fremdwährungsverbindlichkeiten seiner Tochtergesellschaften an autorisierte Banken.

- Für Einzahlungen/ Online-Überweisungen auf ein anderes Fremdwährungskonto desselben Kontoinhabers.

- Zur Konvertierung in eine andere Fremdwährung vor der Einzahlung auf ein anderes Fremdwährungskonto desselben Kontoinhabers oder zur Zahlung an eine Einrichtung im Ausland oder zur Zahlung von Verbindlichkeiten an eine autorisierte Bank.

- Zur Umrechnung in Baht.

Thailändische Unternehmen, die Exporterlöse in Fremdwährung aus dem Ausland erzielen, dürfen Geld von ihren Fremdwährungskonten überweisen, um es auf Fremdwährungskonten ihrer Geschäftspartner in Thailand zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen zu überweisen.

2. Fremdwährungskonto von Nicht-Residenten

Gebietsfremde können unbegrenzt Fremdwährungskonten bei zugelassenen Banken in Thailand unterhalten. Auf den Konten können Gelder aus dem Ausland frei gutgeschrieben werden. Einzahlungen von in Thailand ansässigen Personen oder Kreditaufnahmen bei autorisierten Banken können gegen Nachweis eingezahlt werden. Guthaben auf solchen Konten können frei abgehoben werden, vorausgesetzt, die damit verbundenen Zinsgebühren werden bezahlt.

3. Nicht-ansässiges Baht-Konto

Gebietsfremde können bei autorisierten Banken in Thailand wie folgt Konten in thailändischen Baht eröffnen:

- Nicht-ansässiges Baht-Konto für Wertpapiere (NRBS): Das Konto kann durch internationale Überweisungen belastet oder gutgeschrieben werden, um in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente wie Aktieninstrumente, Schuldtitel, Investmentfonds und Derivatetransaktionen, die an der Thailand Futures Exchange und der Agricultural Futures Exchange of Thailand gehandelt werden, zu investieren.

- Nicht-ansässiges Baht-Konto (NRBA): Das Konto kann für allgemeine Zwecke (d.h. andere als Investitionen in Wertpapiere) wie Handel, Dienstleistungen, ausländische Direktinvestitionen, Investitionen in unbewegliches Vermögen und Kredite belastet oder gutgeschrieben werden.

- Die täglich ausstehenden Gesamtsalden für jede Art von Konto dürfen 300 Millionen THB pro Gebietsfremder nicht überschreiten. Überweisungen zwischen verschiedenen Kontotypen sind nicht erlaubt.

Teil 2: ÜBERWEISUNG/ GELD SENDEN nach THAILAND

a. Gebühren für Banküberweisungen

Wenn Sie große Geldbeträge auf einmal überweisen müssen oder Bankbelege für Ihre Überweisungen benötigen (z.B. ein TT3 für den Kauf einer Immobilie), dann ist die Überweisung von einem ausländischen Bankkonto möglicherweise die beste Lösung. Sie können Geld von einem ausländischen Bankkonto auf ein thailändisches Konto mit 3 verschiedenen Methoden überweisen: Überweisung, Scheck oder Bankwechsel.

1. Überweisung von Bank zu Bank

Wenn Sie Geld aus dem Ausland per SWIFT auf ein thailändisches Bankkonto überweisen, denken Sie daran, die folgenden Informationen bereitzuhalten, bevor Sie versuchen, Überweisungen zu tätigen:

- Die Kontonummer

- Der Kontoname

- Die Adresse der Bankfiliale (falls von der überweisenden Bank im Ausland verlangt)

- SWIFT des Bankkontos in Bangkok

Abhängig vom Betrag und den beteiligten Banken können die Überweisungsgebühren zwischen mindestens THB 200 und THB 2.400 für sehr große Überweisungen liegen, und es kann mehrere Tage dauern, was bedeutet, dass es sich nicht um schnelle Überweisungen handelt. Wenn es sich um einen Betrag von mehr als 50.000 USD handelt, verlangt die thailändische Bank, dass der Empfänger ein Formular für Devisentransaktionen ausfüllt, wenn das Geld ankommt. Sowohl bei der empfangenden als auch bei der sendenden Bank fallen Überweisungsgebühren an.

2. Scheck

Einige thailändische Banken akzeptieren ausländische Schecks. Obwohl Sie einen Scheck zur Einlösung auf ein thailändisches Konto schicken können, müssen Sie sicher sein, dass die Empfängerbank den Scheck akzeptiert. Die Bearbeitung von Schecks kann zwischen 4-6 Wochen dauern und es können Gebühren von bis zu 2.000 THB anfallen.

Bankwechsel können von Ihrer Hausbank ausgestellt und an ein thailändisches Bankkonto geschickt werden. Die Bearbeitung dauert nur 3-7 Tage und die Gebühren für jeden Betrag übersteigen in der Regel nicht 1200 THB (d.h. relativ geringe Gebühren/geringe Kosten). Eine internationale Zahlungsanweisung, die sich nur dadurch unterscheidet, dass der Schein im Voraus bezahlt wird, kann ebenfalls bei vielen Banken verwendet werden, wird aber möglicherweise nicht von allen Banken akzeptiert.

3. Geldüberweisungsdienste

Western Union, MoneyGram und Transfer Wise sind drei Überweisungsdienste, die extrem schnell sind und Überweisungen aus dem Ausland nach Thailand in wenigen Minuten abwickeln.

Western Union ist der schnellste Weg, um Geld zu versenden, aber auch der teuerste, mit sogar 20% auf kleine Beträge, und hat keine guten Wechselkurse. MoneyGram funktioniert genauso wie Western Union, aber Sie erhalten bei MoneyGram einen besseren Wechselkurs und niedrigere Gebühren als bei Western Union.

Transfer Wise bleibt günstiger als die beiden anderen oben genannten, hat aber nicht die besten Wechselkurse.

b. Gebühr für die Währungsumrechnung

Außerdem verdient Ihre Bank mehr Geld, indem sie eine Marge auf den Wechselkurs aufschlägt.

Der Wechselkurs ist der Kurs, zu dem Banken und Makler untereinander Geld kaufen und verkaufen. Privatpersonen und kleine bis mittelgroße Unternehmen haben keinen Zugang zu diesen Wechselkursen. Denken Sie daran, dass sich Wechselkurse oft minütlich ändern. Um Anbieter richtig zu vergleichen, müssen Sie also einen nach dem anderen vergleichen.

Der Ihnen angebotene Tarif hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter:

- Den genauen Geldbetrag, den Sie überweisen

- den Zeitrahmen, in dem Sie arbeiten möchten (d.h. Details wie z.B. ob Sie einen Wechselkurs für bis zu 12 Monate festschreiben möchten)

- Die Währungen, die Sie kaufen und verkaufen, und die Volatilität dieser Währungen

- Die Wechselkurse zum Zeitpunkt des Kaufs

c. Geld überweisen, um eine Eigentumswohnung zu kaufen

Wie in unserem letzten Newsletter erwähnt: Kauf einer Eigentumswohnung in Thailandgibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität und jeder Ausländer (es gibt keine Anforderungen an die Visaklasse) kann eine Eigentumswohnung im Rahmen der ausländischen Eigentumsquote kaufen und besitzen, aber nur unter zwei Bedingungen 100% erwerben:

1) Der Anteil des ausländischen Eigentums darf 49% der Gesamtfläche aller Einheiten nicht überschreiten. Das Gesetz betrachtet das gesamte Wohnungseigentumsgebäude oder Wohnungseigentumsprojekt.

2) Darüber hinaus muss die ausländische Person oder das ausländische Unternehmen, das 100% der Immobilie erwerben möchte, persönlich die Voraussetzungen für den Besitz gemäß Abschnitt 19 des Condominium Act erfüllen.

Normalerweise bedeutet dies, dass der Kaufpreis für die Eigentumswohnung als Fremdwährung (per Banküberweisung) nach Thailand überwiesen und von einem lizenzierten Finanzinstitut in Thailand in Thai Baht umgetauscht worden sein muss.

Nach dem Condominium Act von 1991 müssen Gebietsfremde, die Eigentumswohnungen kaufen, Geld aus dem Ausland überweisen, um die Einheit zu bezahlen, wobei das Geld als Fremdwährung nach Thailand gelangt. Die Käufer müssen für jede Zahlung eine Bescheinigung der begünstigten Bank über ein "Foreign Exchange Transaction Form" einholen, und alle diese Bescheinigungen müssen dem Land Department vorgelegt werden, um die Eigentumswohnung zu registrieren.

Damit Ausländer eine Eigentumswohnung in Thailand erwerben können, müssen sie dem Landministerium einen Nachweis vorlegen, dass das Geld aus dem Ausland in ausländischer Währung überwiesen wurde. Ohne diesen Nachweis wird das Grundbuchamt die Übertragung des Eigentums an den ausländischen Käufer nicht registrieren.

Bei diesem Prozess müssen 4 Bedingungen beachtet werden:

1. Die Überweisung muss auf denselben Namen lauten, der auch auf dem Kaufvertrag angegeben ist. Wenn es sich bei den Käufern um zwei Personen handelt, sollten zwei Namen auf dem Vertrag stehen (unterschreiben Sie mit beiden Namen) und zwei separate Überweisungen von diesen beiden Personen in gleicher Höhe getätigt werden

2. Geldtransfers dürfen nur in Fremdwährung und nicht in thailändischen Baht erfolgen.

3. Der Zweck der Überweisung muss auf dem Überweisungsformular angegeben werden. Dies sollte sein: Für den Kauf einer Eigentumswohnung, Einheit...... Im Turm....... In dem Projekt"

4. Geldüberweisung: Es gibt 2 Möglichkeiten, Geld an den Entwickler zu überweisen (siehe unten):

- Überweisen Sie den Betrag auf das lokale Bankkonto/freie Konto des Käufers in Thailand in dem oben beschriebenen Format und führen Sie eine Inlandsüberweisung dieses Betrags an den Bauträger durch. In diesem Fall muss der Käufer die örtliche Bank des Käufers um die Ausstellung des Devisentransaktionsformulars bitten. Die überwiesenen Beträge sollten mindestens USD 50.000 betragen, damit automatisch ein Devisenformular ausgestellt werden kann. Der Käufer muss dieses Dokument direkt bei einer thailändischen Bank beantragen. Liegt der Betrag unter USD 50.000, muss der Käufer ein Schreiben an die Bank senden, die Ihnen wiederum ein Schreiben zusendet, in dem bestätigt wird, dass der Zweck der Überweisung der Kauf einer Eigentumswohnung ist. Bitte beachten Sie, dass die Landbehörde die Übertragung der Eigentumswohnung auf Ihren Namen nicht registrieren wird, wenn Sie weder das Devisentransaktionsformular noch das Schreiben der Bank vorlegen.

- Überweisen Sie die Gelder direkt auf das Bankkonto des Bauträgers im vorgeschriebenen Format, und der Bauträger veranlasst die Ausstellung des Formulars für Devisentransaktionen durch die Bank des Bauträgers.

Teil III: EIGENTUM ÜBERTRAGUNGSSTEUER

Die Besteuerung ist ein weiterer Faktor, den Sie bei Ihrem Kauf berücksichtigen müssen. Diejenigen, die eine Investition in Immobilien in Thailand in Erwägung ziehen, sind sich oft nicht der Steuern bewusst, die beim Kauf und Verkauf von Immobilien anfallen können.

a. Gebühr für die Übertragung

Die Übertragungsgebühr gilt für den Kauf von Eigentumswohnungen. Sie entspricht 2% des offiziellen Schätzwertes der Immobilie. Ob der Käufer oder der Verkäufer die Übertragungsgebühr zahlt, hängt von den Bedingungen ab, die beide Parteien im Kaufvertrag vereinbart haben. Zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung wird die Ablösesumme an das Landratsamt gezahlt, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet.

b. Spezifische Unternehmenssteuer (SBT)

Die SBT ist von Unternehmen und Privatpersonen zu entrichten, die eine Immobilie verkaufen möchten, die weniger als 5 Jahre lang in ihrem Besitz war. Der Steuersatz beträgt 3,3% (einschließlich Gemeindesteuer) entweder des Verkaufspreises oder des offiziellen Schätzwertes der Immobilie.

c. Stempelsteuer

Die Stempelsteuer wird zu unterschiedlichen Sätzen auf bestimmte Rechtsinstrumente erhoben Die Stempelsteuer wird nur in Fällen erhoben, in denen die SBT nicht angewendet wird. Die Stempelsteuer muss nicht gezahlt werden, wenn eine spezifische Gewerbesteuer anfällt. Die Stempelsteuer in Thailand für die Transaktion beträgt 0,5% des Verkaufspreises der Immobilie.

d. Quellensteuer (WHT)

Handelt es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen, wird die Mehrwertsteuer auf 1% des offiziellen Schätzwerts des Landministeriums oder des vertraglich vereinbarten Verkaufspreises (je nachdem, welcher Wert höher ist) berechnet.

Handelt es sich bei dem Verkäufer um ein Unternehmen, wird die Quellensteuer auf 1 % des registrierten Verkaufswerts oder des Schätzwerts (je nachdem, welcher Wert höher ist) festgesetzt. Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, wird die Quellensteuer zu einem progressiven Satz auf der Grundlage des geschätzten Wertes der Immobilie berechnet.

Eine natürliche Person, die Einkünfte aus dem Verkauf einer Immobilie erzielt, zu der auch Eigentumswohnungen gehören, unterliegt gemäß dem thailändischen Steuergesetzbuch der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird mit einem progressiven Satz auf der Grundlage des offiziellen Schätzwerts der Immobilie berechnet.

f. Die spezifische Gewerbesteuer

Die spezifische Gewerbesteuer muss nicht gezahlt werden, wenn der Verkäufer eine Person und nicht ein Unternehmen ist, und zwar unter den folgenden Bedingungen:

- Die Immobilie wird an eine Kirche, einen Tempel oder eine Moschee übertragen (verschenkt);

- Das Eigentum wird an eine Regierungsbehörde übertragen (verschenkt);

- Das Vermögen wird auf ein eheliches Kind und nicht auf ein Adoptivkind übertragen;

- In einem Nachlass wird das Vermögen testamentarisch auf einen gesetzlichen Erben oder eine Erbin übertragen;

- Der Verkäufer besitzt die Immobilie seit mehr als 5 Jahren und sie war der Hauptwohnsitz des Verkäufers und der Name des Verkäufers steht seit mindestens 1 Jahr vor dem Verkauf in den Hauspapieren.

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