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Neue Grund- und Gebäudesteuer in Thailand

Thailand ist zum attraktivsten Land in Südostasien geworden, was Immobilieninvestitionen und insbesondere den Erwerb von Grundstücken betrifft.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Grund- und Gebäudesteuergesetzes, B.E. 2562, am 1. Januar 2020, das am 12. März 2019 im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht wurde, wurden die beiden vorherigen Steuergesetze (Bau- und Grundsteuer B.E. 2475 und Landentwicklungssteuer B.E. 2508) aufgehoben.

Das Grund- und Gebäudesteuergesetz zielt darauf ab, die Bestimmung der Bemessungsgrundlage zu ändern, um Ungleichheiten zu verringern. Bei der Anwendung der vorherigen Grund- und Gebäudesteuer wurden die jährlichen Mieteinnahmen mit einem Satz von 12,5 % besteuert.

Daher schreibt das neue Gesetz die Besteuerung des Wertes der Immobilie und nicht der Mieteinnahmen vor. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem Verwendungszweck der Immobilie.

Steuerpflicht

Das neue Gesetz gilt für jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer oder Nutznießer eines Grundstücks oder eines Gebäudes ist. Jede Immobilie, einschließlich Grundstücke, Eigentumswohnungen, Wohnungen, Häuser oder Gebäude, sei es für industrielle, gewerbliche oder Lagerzwecke, unterliegt der Vermögenssteuer.

Steuerzahler müssen die für Immobilien fällige Steuer innerhalb von April eines jeden Jahres an die lokale Subdistrict Administrative Organization ("SAO") zahlen. Für 2020 wurde die Abgabe der Steuererklärung jedoch auf August verschoben.

Bemessungsgrundlage

Die Steuerbemessungsgrundlage wird auf der Grundlage des geschätzten Wertes der Immobilie berechnet, wie er im thailändischen Bodengesetzbuch und von der Regierung festgelegt ist. Folglich richtet sich die Steuerbemessungsgrundlage jetzt nach dem geschätzten Wert der Immobilie und nicht mehr nach den jährlichen Mieteinnahmen, die daraus erzielt werden.

Steuersatz

Landwirtschaft

Wohnsitz

Kommerziell

Unbenutzt / Leerstehend

Höchststeuersatz 0,15%

Höchststeuersatz 0,3%

Höchststeuersatz 1,2%

Höchststeuersatz 1,2%

Geschätzter Wert der Immobilie (Millionen THB)

Steuersatz

Geschätzter Wert der Immobilie (Millionen THB)

Steuersatz

Geschätzter Wert der Immobilie (Millionen THB)

Steuersatz

Geschätzter Wert der Immobilie (Millionen THB)

Steuersatz

0-75 

0.01 %

0-50

0.02 %

0-50

0.30 %

0-50

0.30 %

75-100

0.03 %

50-75

0.03 %

50-200

0.40 %

50-200

0.40 %

100-500

0.05 %

75-100

0.05 %

200-1000

0.50 %

200-1000

0.50 %

500-1000

0.07 %

> 100

0.10 %

1000-5000

0.60 %

1000-5000

0.60 %

>1000

0.1 %

> 5000

0.70 %

> 5000

0.70 %

Steuerbefreiungen

Das Gesetz sieht drei Fälle vor, in denen Immobilienbesitzer von der Zahlung der Grund- und Gebäudesteuer befreit sind:

  • Erstens werden Einzeleigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Immobilien von der Steuer befreit, wenn der geschätzte Wert unter 50 Millionen THB liegt.
  • Zweitens sind einzelne Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, die zu Wohnzwecken genutzt werden und deren Name am 1. Januar des Steuerjahres im Haushaltsregister eingetragen ist, von der Steuer befreit, wenn der geschätzte Wert unter 50 Millionen THB liegt.
  • Drittens sind einzelne Eigentümer von Gebäuden, die zu Wohnzwecken genutzt werden und deren Namen am 1. Januar des Steuerjahres in den Haushaltsregistern eingetragen sind, die aber nicht das volle Eigentum an dem Grundstück haben, von der Steuer befreit, wenn der geschätzte Wert unter 10 Millionen THB liegt.

Zusammenfassung

Nach der Übergangszeit, die 2022 endet, wird ein königlicher Erlass die neuen anwendbaren Steuersätze veröffentlichen, die die bestehenden Höchstsätze nicht überschreiten werden. Wir werden Sie auf unserer Website weiterhin über alle zukünftigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Wenn Sie mehr über das neue Grund- und Gebäudesteuergesetz erfahren möchten, kontaktieren Sie unser Büro in Bangkok oder Phuket für eine kostenlose Beratung durch unsere Anwälte und internationalen Berater!