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Reform der Hotellizenz

Die gesetzlichen Anforderungen des Hotelgesetzes sind sehr streng und viele kleine Betriebe können keine Hotellizenz erhalten. Im Juni bat eine Gruppe von Verbänden die Regierung, die Bauvorschriften des Hotelgesetzes zu lockern, damit 20.000 kleine Hotels eine Hotellizenz erhalten können. Die Behörden gingen sogar noch weiter und beschlossen, dass Betriebe mit weniger als 10 Zimmern und 30 Gästen von der Hotelregistrierung ausgenommen werden können.

Die bestehenden Vorschriften

Zuvor hatte eine Ministerialverordnung (2005) bestimmte Unterkünfte festgelegt, die nicht als Hotels im Sinne des Hotelgesetzes gelten. Dazu gehörten Wohnräume, die der Öffentlichkeit zur Vermietung offen stehen und insgesamt nicht mehr als 4 Zimmer auf jeder Etage haben, unabhängig davon, ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder mehrere Gebäude handelt, und mit einer Gesamtkapazität von nicht mehr als 20 Personen. 

Zu dieser Zeit gab es Debatten über die Vermietung von Eigentumswohnungen. Die Eigentümer waren sich nicht sicher, ob sich der Begriff "Wohnräume" auf jede einzelne Wohneinheit oder auf die gesamte Wohnanlage bezog. Schließlich wurde diese Frage geklärt und die Befreiung gilt nur für Häuser und Villen, Eigentumswohnungen sind nicht förderfähig. Diese Regelungen sollten den Einheimischen helfen, kleine Gasthöfe zu eröffnen, um ein zusätzliches Einkommen zu erzielen und den lokalen Tourismus zu unterstützen. 

Neuer Verordnungsentwurf

Das Innenministerium hat eine Verordnung ausgearbeitet, um die Ausnahmeschwelle auf 10 Zimmer und 30 Gäste zu erhöhen. Diese Art von Beherbergungsbetrieben wird keine Hotellizenz benötigen und somit die Anforderungen des Hotelgesetzes erfüllen.  

Einige argumentieren, dass diese regulatorische Erleichterung Kleinunternehmern und Familien zugute kommen wird, die damit etwas Geld verdienen und sich finanziell von der Covid-19-Krise erholen können. Außerdem wird es mehr und vielfältigere Unterkunftsmöglichkeiten für Touristen geben. 

Der thailändische Hotelverband (THA) hat sich jedoch entschieden gegen den Verordnungsentwurf ausgesprochen. Die THA ist der Ansicht, dass die Eröffnung größerer Hotelanlagen durch Einzelpersonen die Sicherheit der Gäste beeinträchtigen wird, da diese Unterkünfte nicht den Anforderungen des Hotelgesetzes unterliegen werden. Außerdem können kleinere Hotels so die Zahlung von Hotelsteuern vermeiden. Die THA behauptet sogar, dass diese kleinen Hotels ihre Gäste nicht an die Einwanderungsbehörde melden müssen, so dass Kriminelle sich dort aufhalten könnten, was ebenfalls ein Risiko für die Nachbarschaft darstellt. Sie behaupten auch, dass dies zu unfairen Vorteilen für kleine Betriebe gegenüber anderen Betrieben führen würde, die sich streng an die Regeln des Hotelgesetzes halten. 

Zusammenfassung

Der Verband hat eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema beantragt, um die vorgeschlagene Verordnung zu diskutieren. Wenn Sie also bereits ein kleines Hotel besitzen oder in dieses Geschäft einsteigen möchten, empfehlen wir Ihnen, die regulatorischen Entwicklungen in den kommenden Wochen zu verfolgen.