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Zahlung der Stempelsteuer in Thailand

Wie in den meisten Ländern der Welt müssen auch in Thailand Privatpersonen bei der Ausfertigung bestimmter Rechtsinstrumente eine Stempelsteuer entrichten. Wenn eine Person die geforderte Stempelgebühr für ein bestimmtes Rechtsinstrument nicht bezahlt, muss sie einen Zuschlag in Höhe des sechsfachen Betrags der geltenden Stempelgebühr entrichten. Darüber hinaus ist die Urkunde, für die die Person die Stempelgebühr nicht bezahlt hat, in Zivilprozessen nur begrenzt vollstreckbar und hat nur begrenztes Gewicht. 

Es gab drei praktikable Methoden, die Stempelsteuer vor Juli 2019 zu zahlen, nämlich:

  1. Aufdrücken eines Stempels auf das Papierinstrument
  2. Anbringen eines Klebestempels auf der Urkunde vor dem Einstempeln durch die haftende Person, um sicherzustellen, dass Klebestempel nicht wieder verwendet werden können
  3. Einreichen des vorgeschriebenen Formulars und Begleichung der Steuerzahlung per Barscheck oder in bar bei einem Finanzamt

Das thailändische Recht schreibt vor, dass die Zahlung der Stempelsteuer auf bestimmte Instrumente über eine im Voraus festgelegte, vorgeschriebene Methode aus der obigen Liste abgewickelt werden muss. Wenn die Person die Stempelsteuer nicht nach der korrekten vorgeschriebenen Methode entrichtet, gilt die Stempelsteuer als nicht bezahlt.

Zum Beispiel muss die Stempelsteuer auf ein Instrument zur Arbeitsvergabe bezahlt werden. Wenn die Vergütung jedoch mindestens eine Million Baht beträgt, muss die Zahlung per Barscheck oder in bar bei einem örtlichen Finanzamt erfolgen. Zahlungen in anderer Form werden nicht akzeptiert.

E-Stamp-Zollsystem

Das thailändische Finanzamt hat im Juni 2019 eine neue Zahlungsmethode eingeführt, die es Privatpersonen ermöglicht, unter bestimmten Umständen Zahlungen online zu leisten. Das Finanzministerium hat nach der Einführung des e-Stamp Duty-Systems die Mitteilung des Generaldirektors der Steuerbehörde bezüglich der Stempelsteuer herausgegeben, die vorschreibt, dass die Stempelsteuer für fünf Rechtsinstrumente über das e-Stamp Duty-System bezahlt werden muss.

Zu diesen Instrumenten gehören:

  1. Überziehungskredite oder Kreditinstrumente
  2. Instrumente des Leiharbeitsdienstes
  3. Vollmachten
  4. Bürgschaftsinstrumente
  5. Briefe zur Stimmrechtsvertretung durch Unternehmen

Praktische Aspekte des E-Stamp-Zollsystems

Das E-Stamp Duty-System ermöglicht es thailändischen Steuerzahlern, ihre Stempelsteuerzahlungen online zu begleichen, indem sie das Formular Or.Sor.9 ausfüllen und einreichen, das Sie auf der Website des Finanzministeriums oder über die Programmierschnittstelle finden. 

Steuerzahler können dieses Formular einreichen und die fällige Stempelsteuer vor oder innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Datum der Ausfertigung des Rechtsinstruments entrichten. Steuerzahler können beantragen, die fällige Stempelsteuer innerhalb von dreißig Tagen vor dem Datum der Vollstreckung der Urkunde über das System e-Stamp Duty zu begleichen. 

Wenn sich ein thailändischer Steuerzahler dafür entscheidet, die Stempelsteuer über das Online-System zu bezahlen, nachdem ein Instrument ausgeführt wurde und der letzte Zahlungstermin auf einen Feiertag fällt, wird der Fälligkeitstermin auf den folgenden Werktag verlängert. 

Derzeit unterstützt das e-Stamp Duty-System keine verspäteten Zahlungen. Wenn also ein Steuerzahler die fällige Stempelsteuer nach dem Fälligkeitsdatum einreicht und bezahlt, muss er dies bei seinem nächsten Finanzamt tun. 

Sobald ein Steuerzahler das vorgeschriebene Formular einreicht, erhält er einen Einzahlungsbeleg und einen QR-Code, mit dem er die Zahlung über das e-Stamp Duty-System auf das vom Finanzamt angegebene Bankkonto vornehmen kann. 

Der Steuerzahler erhält vom Finanzamt einen eindeutigen Quittungscode, der als Zahlungsnachweis dient. Der Nachweis über die Zahlung der elektronischen Stempelsteuer kann entweder von der Website des thailändischen Finanzamts oder über die Anwendungsprogrammierschnittstelle heruntergeladen werden, je nachdem, wo das Formular eingereicht wurde. 

Wir empfehlen den Steuerzahlern, die Quittung und den eindeutigen Code für spätere Zwecke aufzubewahren. Wenn der Rechtsakt in Papierform ausgefertigt wurde, können die Steuerzahler den einmaligen Code und die Quittung ausdrucken und dem Rechtsakt beifügen.