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Thailändisches Ruhestandsvisum‍

Ein thailändisches Visum für den Ruhestand ist eine Verlängerung eines Nichteinwanderungsvisums OA oder eines Nichteinwanderungsvisums O und wird auch als Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands bezeichnet. Ein thailändisches Visum für den Ruhestand kann für eine einmalige oder mehrfache Einreise gültig sein und gewährt dem Inhaber die Erlaubnis, sich für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr in Thailand aufzuhalten. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss das Ruhestandsvisum im Land erneuert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. 

Qualifikationen für ein thailändisches Ruhestandsvisum

  • Der Antragsteller muss 50 oder älter als 50 Jahre alt sein
  • Der Antragsteller muss eine der folgenden finanziellen Voraussetzungen erfüllen:

- Ein monatliches Gesamteinkommen von mindestens 65 000 Baht

- Eine Kaution von 800 000 Baht bei einer Bank in Thailand zwei Monate vor Beantragung des Visums

- Eine Kombination aus einer Kaution und einem jährlichen Gesamteinkommen von 800 000 Baht

  • Die folgenden Belege sind erforderlich:

- Wenn eine Kaution hinterlegt wird, muss der Antragsteller ein aktuelles Sparbuch oder Bankbuch zusammen mit einem Bankschreiben vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das Geld mindestens zwei Monate vor der Antragstellung aus dem Ausland eingezahlt worden ist.

- Wenn der Antragsteller ein Einkommen in Thailand bezieht, muss er ein Schreiben seiner Botschaft in Thailand vorlegen, das sein Einkommen bestätigt.

- Wenn die Botschaft des Antragstellers keine Einkommensbescheinigung ausstellt, müssen Sie einen einjährigen Kontoauszug vorlegen, der ein monatliches Einkommen von 65 000 Baht auf ihrem thailändischen Bankkonto ausweist.

  • Zu den zusätzlichen Unterlagen, die Sie möglicherweise benötigen, gehören:

- Ein ärztliches Attest

- Polizeiliches Führungszeugnis

- Krankenkasse

Die oben genannten Dokumente sind nicht immer erforderlich, wenn Sie ein Visum für den Ruhestand in Thailand beantragen, aber in einigen Fällen kann ein Beamter der thailändischen Botschaft oder des Konsulats sie vor der Ausstellung des Visums verlangen. 

Das Antragsverfahren für ein thailändisches Ruhestandsvisum

Der Antrag auf ein thailändisches Visum für den Ruhestand kann in Thailand oder im Heimat- oder Wohnsitzland des Antragstellers bearbeitet werden. Der Antragsteller muss alle erforderlichen Dokumente bei der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat in dem betreffenden Land einreichen.

1. Beantragen Sie ein OA-Visum für Nicht-Immigranten

Der Antragsteller muss die oben genannten erforderlichen Unterlagen bei der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat seines Heimatlandes einreichen. Beachten Sie, dass nicht alle Botschaften oder Konsulate ein OA-Visum für Nicht-Einwanderer ausstellen können. Für die Beantragung sind ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis einer Jahreskrankenversicherung erforderlich.

2. Beantragen Sie ein Nicht-Einwanderungsvisum O und eine Verlängerung in Thailand

Der Antragsteller muss das erste 90-Tage-Nichteinwanderungsvisum bei der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat seines Heimatlandes beantragen, bevor er ein thailändisches Visum für den Ruhestand beantragen kann. Es gilt eine Wartezeit von 60 Tagen, bevor der Antragsteller ein Visum für den Ruhestand beantragen kann. Alternativ muss sich der Antragsteller innerhalb der letzten verbleibenden 30 Tage seiner aktuellen Aufenthaltsgenehmigung befinden. Für diesen Antrag ist der Nachweis einer thailändischen Adresse erforderlich.

3. Reisen Sie als Tourist nach Thailand ein, bevor Sie das Visum für Nicht-Einwanderer O mit Verlängerung beantragen

Ein Ausländer, der im Besitz eines Touristenvisums oder einer Visumbefreiung ist, kann ein thailändisches Ruhestandsvisum beantragen, sofern er die Voraussetzungen für das Nichteinwanderungsvisum O und die Anträge auf Verlängerung um ein Jahr erfüllt. Dieser Antrag kann bei einer thailändischen Einwanderungsbehörde gestellt werden. 

Hinweise für Inhaber eines thailändischen Ruhestandsvisums

90-Tage-Berichterstattung

Inhaber eines thailändischen Ruhestandsvisums müssen ihre örtliche Einwanderungsbehörde alle 90 Tage über ihren aktuellen Wohnsitz in Thailand informieren. Die Meldung kann per Post oder persönlich bei der Einwanderungsbehörde erfolgen, und ein Bevollmächtigter kann die Meldung im Namen des Inhabers vornehmen. Die 90-Tage-Frist beginnt, sobald der Rentner wieder nach Thailand einreist, wenn er sich nicht innerhalb der Frist im Land aufgehalten hat.

Wiedereinreisegenehmigung

Wenn ein Inhaber eines Ruhestandsvisums plant, während der Gültigkeit des Visums in das Land einzureisen und es wieder zu verlassen, muss er eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung einholen, um die Annullierung des Visums zu verhindern. Wenn der Inhaber Thailand unerwartet verlassen muss, kann er eine solche Genehmigung vor seiner Abreise bei der örtlichen Einwanderungsbehörde oder am Flughafen beantragen.

Bankkonto

Ein thailändisches Visum für den Ruhestand ist ein Jahr lang gültig. Danach muss der Inhaber das Visum verlängern, indem er die beim Erstantrag vorgelegten Unterlagen vorlegt. Das für dieses Visum erforderliche Mindestguthaben muss mindestens drei Monate vor der Verlängerung auf dem Bankkonto des Inhabers vorhanden sein. 

Einfuhr von Hausrat

Nach Angaben des Zollamtes können Rentner in Thailand ihren persönlichen Hausrat nicht einführen, ohne Zollgebühren zahlen zu müssen.