Wenn ein Ausländer in Thailand ein Unternehmen gründen oder sich um einen Arbeitsplatz bewerben möchte, benötigt er ein thailändisches Geschäftsvisum. Sie müssen ein Geschäftsvisum beantragen, bevor sie in das Königreich Thailand einreisen, und das Visum kann bei Bedarf zu einem Langzeitvisum verlängert werden.
Thailändische Business Visa Kategorien
Zwei Kategorien beschreiben die Art des Geschäftsvisums, für das ein Ausländer einen Antrag stellen muss.
Geschäftsvisum ohne Einwanderungserlaubnis zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit
Ein Non-Immigration Business Visum gilt für Ausländer, die in Thailand ein Geschäft betreiben oder ein Unternehmen gründen möchten. Es gibt noch eine weitere Unterscheidung bei den Arten von Non-Immigration Business Visa, wie unten beschrieben.
- 90-Tage-Visum für Nicht-Einwanderer - Ausländer können dieses erste Visum bei der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, beantragen. Das 90-Tage-Non-Immigration-Visum gewährt dem Ausländer die Erlaubnis, sich für 90 aufeinanderfolgende Tage in Thailand aufzuhalten.
- 1-Jahres-Visum für Nicht-Einwanderer - Das 1-Jahres-Visum für Nicht-Einwanderer gilt für Personen, die in Thailand geschäftlich tätig werden und in das Land ein- und ausreisen möchten. Sobald die Arbeitserlaubnis der Person bearbeitet ist, kann dieses Visum verlängert werden. Der ausländische Antragsteller muss eine Bürgschaft eines thailändischen Unternehmens oder einer thailändischen Einrichtung erwerben.
Geschäftsvisum ohne Einwanderung zur Beschäftigung
Wenn ein Ausländer in Thailand arbeiten möchte, muss er ein 90-tägiges Non-Immigration Business Visa unter der entsprechenden Beschäftigungskategorie in seinem Heimatland beantragen. Der Visumantrag muss dann von dem thailändischen Arbeitgeber unterstützt werden.
Der Ausländer kann während der 90 Tage, die das Visum erlaubt, die entsprechende Arbeitserlaubnis erwerben. Wenn die Arbeitserlaubnis bearbeitet ist, können sie zu ihrer örtlichen thailändischen Einwanderungsbehörde gehen und eine Verlängerung des Non-Immigration Business Visa um 1 Jahr beantragen.
Der Visuminhaber muss dann einen 90-Tage-Bericht bei der örtlichen Einwanderungsbehörde einreichen und eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, wenn er aus Thailand ausreisen möchte. Der Visuminhaber kann in Thailand eine Verlängerung des Visums beantragen.
Anforderungen für die Beantragung eines Geschäftsvisums
Antragsteller, die kein Geschäftsvisum beantragen, müssen nachweisen können, dass sie keine Bedrohung für die Sicherheit oder die Öffentlichkeit der thailändischen Regierung darstellen, und sie müssen bei der Beantragung dieses Visums in ihrem Heimatland physisch anwesend sein.
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Beantragung eines Non-Immigration Business Visa in Thailand sind wie folgt:
- Ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate ab dem Datum, an dem der Antragsteller in Thailand einreisen möchte, gültig ist.
- Sie benötigen eine Bestätigung oder ein Einladungsschreiben des betreffenden thailändischen Unternehmens oder der betreffenden Organisation, aus dem der Zweck der Reise des Ausländers hervorgeht.
- Die erforderliche Botschaftsgebühr.
- Alle zusätzlichen Dokumente, die die Königlich Thailändische Botschaft oder das Konsulat zur Unterstützung des Antrags verlangt.
- Nachweis der Reiseroute und der finanziellen Mittel.
Der Antragsteller muss das Non-Immigration B-Visum persönlich bei der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat seines Heimatlandes oder per Post beantragen.
Antragsverfahren für ein erstes Geschäftsvisum ohne Einwanderung
- Die thailändische Firma, Einrichtung oder Organisation muss die entsprechenden Dokumente und das Einladungsschreiben für den Visumantragsteller vorbereiten.
- Der Antragsteller muss die entsprechenden Belege bei der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland oder per Post einreichen.
- Der Antragsteller muss die erforderliche Botschaftsgebühr in Form von Bargeld, einer Kreditkarte oder eines Schecks bezahlen.
- Der Antrag wird dann von der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat geprüft und bearbeitet. Dies dauert in der Regel zwischen fünf und zehn Werktagen, je nachdem, bei welcher Institution der Antrag eingereicht wird.
90-Tage-Berichterstattung
Ausländer, die ein Non-Immigration Business Visa Extension of Stay besitzen, müssen alle 90 Tage ihre Adresse bei der nächsten thailändischen Einwanderungsbehörde melden, mit Ausnahme derjenigen, die nur ein einmaliges 90-Tage-Visum besitzen.
Die 90-Tage-Meldung kann persönlich, auf dem Postweg oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Wenn der Visuminhaber Thailand innerhalb von 90 Tagen verlässt, muss er sich nicht bei der Einwanderungsbehörde melden, und die 90-Tage-Frist beginnt erneut, sobald er wieder in Thailand einreist.
Wiedereinreisegenehmigung
Wenn der Inhaber eines Geschäftsvisums zur Verlängerung des Aufenthalts plant, wieder nach Thailand einzureisen, muss er eine Wiedereinreiseerlaubnis bei seiner örtlichen Einwanderungsbehörde beantragen. Der Visuminhaber kann diese Genehmigung auch am internationalen Flughafen beantragen, bevor er Thailand verlässt.
Arbeitsgenehmigung
Ausländern wird empfohlen, vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Thailand ein Non-Immigration Business Visa für die einmalige Einreise zu beantragen. Sie können mit der Beantragung der Arbeitserlaubnis beginnen, sobald sie ihr Visum erhalten haben und in das Land eingereist sind.
Sobald eine Arbeitserlaubnis vorliegt, kann der Antragsteller eine Aufenthaltsverlängerung für ein 1-Jahres-Business-Visum ohne Einwanderung beantragen.
Aufenthaltsgenehmigung vs. 1-Jahres-Visum
Wer beabsichtigt, in Thailand geschäftlich tätig zu werden und in das Land ein- und auszureisen, kann ein Non-Immigration Business Visa für die mehrfache Einreise beantragen. Viele Ausländer glauben fälschlicherweise, dass sie sich ein Jahr lang ohne Unterbrechung in Thailand aufhalten dürfen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch 90 Tage gültig, bevor der Visuminhaber Thailand verlassen und wieder einreisen muss.