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Was ein Minderheitsaktionär gegen den Geschäftsführer einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung unternehmen kann

Ein Gesellschafterkonflikt innerhalb einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (บริษัทจำกัด) ist selten eine rein theoretische Frage der Stimmrechtsanteile. Es handelt sich fast ausnahmslos um einen Kampf um die Kontrolle über die Geschäftsführung und damit um die Kontrolle über die Bankkonten, Verträge, Mitarbeiter und Geschäftsräume des Unternehmens sowie um das Recht, das Unternehmen gegenüber Dritten zu verpflichten.

Das thailändische Recht konzentriert außerordentlich viel operative Macht in den Händen des oder der eingetragenen, zeichnungsberechtigten Geschäftsführer(innen) (กรรมการผู้มีอำนาจลงนาม). Ein Minderheitsaktionär (ผู้ถือหุ้นข้างน้อย), der nicht gleichzeitig Geschäftsführer ist oder aus dem Vorstand verdrängt wurde, muss feststellen, dass die gesetzlich verankerten Rechte auf Einsichtnahme und Einberufung von Versammlungen in der Praxis weit weniger Gewicht haben als die alltägliche Realität, wer Schecks unterzeichnet, wer für das Unternehmen spricht und wer die Gehälter auszahlt.

Dieser Leitfaden richtet sich an Minderheitsaktionäre einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich in einem Rechtsstreit (Streitigkeiten zwischen Aktionären) mit anderen Aktionären oder Geschäftsführern befinden oder einem solchen gegenüberstehen. Er erläutert, warum die Position als Geschäftsführer das wichtigste Ziel ist, welche zivil- und strafrechtlichen Haftungsansprüche gegen einen problematischen Geschäftsführer geltend gemacht werden können, um das Gleichgewicht wiederherzustellen, wie man Vorstandssitzungen und Gesellschafterversammlungen nutzen kann, um die Kontrolle über den Vorstand zu verteidigen oder zurückzugewinnen, und wie Klagen wegen ungerechtfertigter Kündigung und ausstehender Gehälter vor dem Arbeitsgericht (ศาลแรงงาน) routinemäßig als Druckmittel eingesetzt werden, wenn der Mehrheitsgeschäftsführer versucht, einen Minderheitsgeschäftsführer auszuschließen.

Die Analyse stützt sich auf das Zivil- und Handelsgesetzbuch (กฎหมายแพ่งและพาณิชย์), das Strafgesetzbuch (กฎหมายอาญา), das Arbeitsschutzgesetz B.E. 2541 (1998), dem Gesetz über die Einrichtung und das Verfahren des Arbeitsgerichts B.E. 2522 (1979) sowie den maßgeblichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs von Thailand (ศาลฎีกา) zu deren Auslegung. Eine erfolgreiche Strategie kombiniert all diese Instrumente, anstatt sich auf ein einzelnes zu verlassen.

Warum der Vorstand das eigentliche Schlachtfeld in thailändischen Privatunternehmen ist

Thailändische Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen Titel XXII, Kapitel IV von Buch III des Zivil- und Handelsgesetzbuchs (CCC), §§ 1096 bis 1246, die ein Standardmodell mit weitreichenden Befugnissen der Geschäftsführer und verfahrensrechtlich eingeschränkten Rechten der Gesellschafter festlegen. Die grundlegende Regelung findet sich in § 1144 des CCC: Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von einem oder mehreren Geschäftsführern unter der Kontrolle der Hauptversammlung der Gesellschafter und gemäß der Satzung der Gesellschaft geführt. Die Hauptversammlung (ที่ประชุมใหญ่ผู้ถือหุ้น) hat die oberste Entscheidungsgewalt, doch die tägliche Geschäftsführung und damit die gesamte operative Realität des Unternehmens liegt in den Händen der Geschäftsführer.

§ 1167 des Handelsgesetzbuches (CCC) bekräftigt die Außenvertretungsbefugnis der Geschäftsführer, indem er festlegt, dass die Beziehungen zwischen den Geschäftsführern, der Gesellschaft und Dritten den Vorschriften über die Vertretung (§§ 797 ff. CCC) unterliegen. In der Geschäftspraxis bedeutet dies, dass der oder die Geschäftsführer, die in der vom Amt für Wirtschaftsförderung (กรมพัฒนาธุรกิจการค้า, „DBD“) des Handelsministeriums ausgestellt wurde und die in der eidesstattlichen Erklärung festgelegten Befugnisse besitzen (allein, gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer, mit dem Firmensiegel usw.), die Personen sind, die rechtmäßig Verträge unterzeichnen, Bankkonten eröffnen und führen, Mitarbeiter einstellen und entlassen, Räumlichkeiten mieten und nutzen, Steuererklärungen einreichen, Angelegenheiten mit der Steuerbehörde und der Sozialversicherungsanstalt regeln und die Gesellschaft gegenüber jeder staatlichen Behörde vertreten dürfen. Die eidesstattliche Erklärung und die Unternehmensakte sind über das E-Services-Portal des DBD unter dbd.go.th öffentlich zugänglich.

Banken, Geschäftspartner, Regierungsbehörden und thailändische Gerichte betrachten die vom DBD ausgestellte eidesstattliche Erklärung als maßgeblichen öffentlichen Nachweis dafür, wer befugt ist, für das Unternehmen zu handeln. Solange die Eintragung beim DBD nicht geändert wird, ist ein durch Mehrheitsbeschluss informell abberufener Geschäftsführer nach wie vor der rechtmäßige Vertreter des Unternehmens nach außen; umgekehrt kann ein informell ernannter Geschäftsführer, der nicht beim DBD registriert ist, das Unternehmen in keiner Weise verpflichten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle über die Geschäftsführung und die entsprechenden DBD-Eintragungen das praktische Ziel jedes Gesellschafterkonflikts in Thailand.

Die operativen Befugnisse eines Direktors im Einzelnen

Ein Geschäftsführer einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der beim DBD als zeichnungsberechtigt registriert ist, verfügt in der Praxis in der Regel über folgende operative Befugnisse:

  • Bankkonten. Der Geschäftsführer ist der Zeichnungsberechtigte, der die Bankkonten des Unternehmens eröffnen, verwalten, Geld von diesen überweisen, sie verpfänden und schließen darf. Bei einer Pattsituation kontrolliert die Seite, die die Geschäftsführung innehat, auch die Finanzmittel. Thailändische Banken stützen sich bei der Feststellung der Zeichnungsberechtigung auf die aktuellste eidesstattliche Erklärung des DBD und einen Beschluss des Vorstands.
  • Verträge und Vertragspartner. Kaufverträge, Verkaufsverträge, Mietverträge, Lieferantenverträge, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Arbeitsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen und Vergleichsvereinbarungen werden vom bevollmächtigten Geschäftsführer unterzeichnet. Eine Unterzeichnung durch einen Vertragspartner mit einer anderen Person ist gemäß § 1167 des Handelsgesetzbuches für das Unternehmen nicht bindend.
  • Mitarbeiter. Der Direktor stellt Mitarbeiter ein, weist sie an, ergreift Disziplinarmaßnahmen und entlässt sie (vorbehaltlich des Arbeitsschutzgesetzes). Der Direktor unterzeichnet zudem die Arbeitsgenehmigungen (ใบอนุญาตทำงาน) und Visumanträge für ausländische Mitarbeiter, die Sozialversicherungsanmeldungen (ประกันสังคม) sowie die beim Finanzamt einzureichenden Lohnabrechnungen.
  • Räumlichkeiten. Der Geschäftsführer verhandelt und unterzeichnet den Mietvertrag, verwahrt die Schlüssel, lässt die Zugangssysteme installieren und regelt, wer die Büros, die Fabrik oder das Lager betreten darf.
  • Behördliche Meldungen. Der Geschäftsführer unterzeichnet und reicht monatliche Umsatzsteuererklärungen (Phor Phor 30), Quellensteuererklärungen (Phor Ngor Dor 1, 3, 53), jährliche Körperschaftsteuererklärungen (Phor Ngor Dor 50), Sozialversicherungsbeiträge (Sor Por Sor 1–10), ggf. BOI-Berichte, Verlängerungen von Arbeitsgenehmigungen sowie den beim DBD einzureichenden Jahresabschluss.
  • Rechtsstreitigkeiten und Streitbeilegung. Der Geschäftsführer beauftragt Rechtsanwälte, unterzeichnet Vollmachten (หนังสือมอบอำนาจ), reicht Klagen ein, verteidigt das Unternehmen in Gerichtsverfahren und regelt Ansprüche im Namen des Unternehmens.
  • Bücher und Unterlagen. Der Geschäftsführer verwaltet das Aktienregister (สมุดทะเบียนผู้ถือหุ้น), die Sitzungsprotokolle (สมุดรายงานการประชุม), die Buchhaltungsunterlagen und das Firmensiegel (ตราestamp).

Für einen Minderheitsaktionär ist die Konsequenz unvermeidlich: Die Ernennung zum Verwaltungsratsmitglied und der Verbleib in dieser Position sind das wichtigste Ziel in jedem Rechtsstreit. Kann die Minderheit keinen Sitz im Verwaltungsrat erlangen oder behalten, verlagern sich die verfügbaren Rechtsmittel von der operativen Kontrolle hin zu zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen gegen das Verwaltungsratsmitglied , das seine Position missbraucht. Für einen Überblick über das allgemeine Unternehmensumfeld verweisen wir auf unsere Übersicht zum Wirtschafts- und Handelsrecht in Thailand sowie auf unsere Informationsseite zum thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch.

Vorstand werden und bleiben: Die Mechanismen, die bei Streitigkeiten entscheidend sind

Die Ernennung, Abberufung und Neubesetzung von Vorstandsmitgliedern unterliegt strengen Bestimmungen der CCC. Ein Minderheitsaktionär, der diese Mechanismen beherrscht, hat deutlich bessere Chancen, entweder von vornherein einen Sitz im Vorstand zu erlangen oder diesen im Falle eines Konflikts zu behalten.

Ernennung und Amtszeit

Gemäß § 1151 des Handelsgesetzbuches (CCC) werden die ersten Vorstandsmitglieder der Gesellschaft in der satzungsmäßigen Sitzung nach der Gründung bestellt. § 1171 sieht vor, dass bei jeder ordentlichen Hauptversammlung (การประชุมสามัญผู้ถือหุ้น) ein Drittel der Vorstandsmitglieder turnusmäßig ausscheidet, wobei diejenigen mit der längsten Amtszeit als Erste ausscheiden; ausscheidende Vorstandsmitglieder sind zur Wiederwahl berechtigt.

Die Aktionäre wählen die Verwaltungsratsmitglieder auf der Hauptversammlung durch einfachen Beschluss (มติสามัญ, einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen), sofern die Satzung (ข้อบังคับของบริษัท) keine höhere Schwelle vorschreibt. Die Satzung kann zudem kumulatives Stimmrecht, gewichtetes Stimmrecht oder ein Nominierungsrecht für bestimmte Aktionäre oder Aktiengattungen vorsehen; diese vertraglichen Abweichungen sind durchsetzbar, sofern sie ordnungsgemäß beim DBD registriert sind.

Rücktritt und Amtsenthebung

Gemäß § 1153 des Handelsgesetzbuches (CCC) wird der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds an dem Tag wirksam, an dem das Rücktrittsschreiben bei der Gesellschaft eingeht. Sobald das Schreiben zugestellt wurde, ist der Rücktritt wirksam, unabhängig davon, ob die Gesellschaft die daraus resultierende Änderung beim DBD anmeldet; die Gesellschaft ist verpflichtet, die Änderung innerhalb von 14 Tagen anzumelden.

Gemäß § 1172 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind die Vorstandsmitglieder befugt, „wann immer sie es für angebracht halten“, eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, und sie sind verpflichtet, dies unverzüglich zu tun, wenn die Gesellschaft die Hälfte ihres Kapitals verloren hat. Für Minderheitsaktionäre ist es von noch größerer Bedeutung, dass Vorstandsmitglieder jederzeit durch einen einfachen Beschluss der Hauptversammlung abberufen werden können, ohne dass ihnen eine gesetzliche Abfindung zusteht und ohne dass sie über die in der Satzung vorgesehenen Bestimmungen hinaus durch eine feste Amtszeit geschützt sind.

Eine Mehrheit von 50 % plus einer Stimme auf einer Hauptversammlung reicht daher aus, um den Vorstand vollständig abzusetzen. Verfügt der Mehrheitsaktionär über 60 %, 70 % oder mehr der Anteile, so hängt die Amtszeit des Minderheitsvertreters vom Willen der Mehrheit ab, sofern keine vertraglichen Schutzbestimmungen in der Satzung oder einer Aktionärsvereinbarung vorgesehen sind.

DBD-Registrierung: Warum die Eintragung wichtiger ist als der Beschluss

Ein Wechsel der Geschäftsführer muss gemäß den vom DBD erlassenen Vorschriften zur Registrierung von Personengesellschaften und Gesellschaften (กฎกระทรวงและระเบียบนายทะเบียน) innerhalb von 14 Tagen nach dem entsprechenden Beschluss beim DBD registriert werden. Bis diese Registrierung erfolgt ist und die neue eidesstattliche Erklärung ausgestellt wurde, behandeln die Bank, die Steuerbehörde, die Sozialversicherungsanstalt und die Vertragspartner die zuvor registrierten Geschäftsführer weiterhin als rechtmäßige Vertreter des Unternehmens.

Daraus ergeben sich zwei praktische Konsequenzen. Erstens: Wurde ein Minderheitsgeschäftsführer durch einen ordentlichen Beschluss rechtswirksam abberufen, die Eintragung beim DBD jedoch noch nicht bearbeitet, so kann der Minderheitsgeschäftsführer die Gesellschaft in externen Rechtsgeschäften rechtmäßig weiterhin verpflichten, bis die Eintragung wirksam wird, auch wenn solche Handlungen eine interne Haftung nach sich ziehen können. Zweitens: Wenn ein Mehrheitsaktionär ein Protokoll fälscht oder erfindet, das angeblich die Abberufung eines Minderheitsdirektors zum Gegenstand hat, und dieses beim DBD einreicht, bildet die daraus resultierende Eintragung die Grundlage für Strafanzeigen gemäß den §§ 137, 264, 265, 266, 267 und 268 des Strafgesetzbuches, wie im Folgenden ausführlich erörtert wird.

Unwirksame Ernennungen: Die Gültigkeitsregel nach § 1166

§ 1166 des CCC sieht vor, dass alle Handlungen eines Verwaltungsratsmitglieds – ungeachtet später festgestellter Mängel bei der Bestellung oder der Unvereinbarkeit des Verwaltungsratsmitglieds – ebenso gültig sind, als wäre die Person ordnungsgemäß bestellt und qualifiziert gewesen.

§ 1166 schützt Dritte, die in gutem Glauben mit der Gesellschaft verhandelt haben, bestätigt jedoch nicht die zugrunde liegende fehlerhafte Bestellung im Verhältnis zwischen den Streitparteien. Ein Minderheitsaktionär, der einen vorschriftswidrigen Wechsel im Vorstand anficht, sollte daher sowohl gemäß § 1195 innerhalb der strengen einmonatigen Frist ab dem Datum des Beschlusses beim Gericht die Aufhebung des zugrunde liegenden Beschlusses beantragen als auch den Weg der Strafanzeige beschreiten, um die Handlungsfähigkeit des umstrittenen Vorstandsmitglieds außer Kraft zu setzen.

Vorstandssitzungen: Ablauf, Beschlussfähigkeit und Vorgehensweise

Vorstandssitzungen sind der Motor der Entscheidungsfindung auf Vorstandsebene. Viele Gesellschafterstreitigkeiten entscheiden sich danach, ob eine Vorstandssitzung ordnungsgemäß einberufen wurde, ordnungsgemäß besucht wurde und ordnungsgemäß protokolliert wurde. Das CCC legt einen groben Rahmen fest, der durch die Satzung des Unternehmens konkretisiert wird, und der Oberste Gerichtshof Thailands hat eine umfangreiche Rechtsprechung zu den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für gültige Beschlüsse entwickelt.

Ladungs- und Benachrichtigungsrecht

In § 1162 des Handelsgesetzbuches heißt es: „Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit eine Vorstandssitzung einberufen“ (กรรมการคนหนึ่งคนใดจะนัดเรียกให้ประชุมกรรมการเมื่อใดก็ได้). Die Einberufungsfrist und die Form richten sich nach der Satzung; mangels einer entsprechenden Regelung ist eine angemessene Frist einzuhalten.

Ist in der Satzung eine bestimmte Frist (in der Regel 7 Tage) festgelegt, stellt die Nichteinhaltung dieser Frist einen Verfahrensmangel dar, der die daraus resultierenden Beschlüsse ungültig machen und den einberufenden Geschäftsführer haftbar machen kann. § 1162/1 des CCC, eingeführt durch das Gesetz zur Änderung des Zivil- und Handelsgesetzbuchs (Nr. 23) B.E. 2565 (2022), erlaubt es den Direktoren nun, an Sitzungen des Verwaltungsrats auf elektronischem Wege teilzunehmen, sofern die Satzung dies nicht untersagt; Teilnehmer an E-Sitzungen werden gemäß dem Notverordnungsdekret über elektronische Sitzungen B.E. 2563 (2020) bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit berücksichtigt und sind stimmberechtigt.

Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Einberufung einer Sitzung

Der Oberste Gerichtshof Thailands hat wiederholt festgestellt, dass das Recht eines Vorstandsmitglieds auf Einberufung einer Sitzung gemäß § 1162 das Recht auf Einberufung einer Vorstandssitzung ist und nicht das Recht, einseitig eine Hauptversammlung einzuberufen.

Maßgeblich ist das Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 1532/2557, in dem festgestellt wurde, dass die Einberufung einer Hauptversammlung einen vorherigen Beschluss des gemäß § 1162 einberufenen Vorstands erfordert. Ein einzelner Vorstandsmitglied, das eine Hauptversammlung einberuft, ohne zuvor eine Vorstandssitzung abgehalten zu haben, verstößt gegen das Gesetz, und die daraus resultierenden Beschlüsse können gemäß § 1195 des Handelsgesetzbuchs für nichtig erklärt werden.

Derselbe Grundsatz kommt in den Urteilen des Obersten Gerichtshofs Nr. 8340/2563 und Nr. 2564/2532 zum Ausdruck, in denen der Begriff „Vorstandsmitglieder“ in § 1172 Abs. 1 so ausgelegt wird, dass er sich auf den Vorstand als Ganzes bezieht und nicht auf einzelne Vorstandsmitglieder. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 1040/2561 wendet denselben Grundsatz an.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Minderheitsaktionär, der eine Hauptversammlung anficht, die Rechtmäßigkeit der Kette „Vorstandssitzung gemäß § 1162 → Vorstandsbeschluss zur Einberufung der Hauptversammlung → Einberufung gemäß § 1175 → Hauptversammlung gemäß § 1178“ an jedem beliebigen Glied dieser Kette beanstanden kann.

Beschlussfähigkeit, Abstimmungen und Interessenkonflikte auf Vorstandsebene

§ 1158 des Handelsgesetzbuches sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder ihre Sitzungen regeln, die Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsverfahren festlegen sowie Beschlüsse mit Stimmenmehrheit fassen können. Sofern die Satzung hierzu keine Regelung enthält und mehr als drei Vorstandsmitglieder vorhanden sind, beträgt die Beschlussfähigkeit standardmäßig drei Vorstandsmitglieder.

Hat ein Vorstandsmitglied ein persönliches Interesse an einer bestimmten zu behandelnden Angelegenheit, sollte es sich bei der Abstimmung über diese Angelegenheit der Stimme enthalten. Eine Stimmabgabe in einer Konfliktsituation stellt einen Verstoß gegen die Treuepflicht gemäß § 1168 des Handelsgesetzbuchs dar und kann einen Grund für zivilrechtliche Haftung gemäß § 1169 bilden (siehe den Abschnitt zur zivilrechtlichen Haftung weiter unten).

Protokolle, Beschlüsse und das Zeitfenster gemäß § 1207

Gemäß § 1207 des Handelsgesetzbuches sind die Protokolle der Vorstandssitzungen in das Protokollbuch am Sitz der Gesellschaft einzutragen, und jeder Aktionär kann unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung jederzeit während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Protokolle verlangen.

Dies ist ein wirksames Instrument für Minderheitsaktionäre, die vom Vorstand ausgeschlossen sind: Ein dokumentierter Einsichtsantrag, der abgelehnt wurde, ist an sich schon ein Beweis für eine Behinderung, der in späteren Gerichtsverfahren sowie zur Untermauerung von Strafanzeigen gemäß dem Gesetz zur Festlegung von Straftaten im Zusammenhang mit eingetragenen Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinen und Stiftungen B.E. 2499 (1956) herangezogen werden kann.

Strategien hinter verschlossenen Türen

Ein Vorstandsmitglied aus einer Minderheit, das von einem Ausschluss bedroht ist, hat in der Regel drei unmittelbare Prioritäten auf Vorstandsebene:

  1. Bestehen Sie darauf, dass jede Sitzung durch eine formelle Einberufung gemäß der Satzung und mit dokumentiertem Empfangsnachweis einberufen wird, damit jede inoffizielle „Sitzung“ angefochten werden kann.
  2. Nehmen Sie an jeder Sitzung persönlich oder auf elektronischem Wege gemäß § 1162/1 teil und halten Sie jede Anwesenheit und jede Gegenstimme im Protokoll fest.
  3. Legen Sie zu jedem Beschluss, den der Minderheitsverwalter als befugnisüberschreitend, als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht oder als schädlich für das Unternehmen ansieht, schriftlichen Widerspruch ein.

Eine schriftlich festgehaltene abweichende Meinung schützt das Minderheitsmitglied des Verwaltungsrats vor gesamtschuldnerischer Haftung gemäß § 1168 und schafft die Beweisgrundlage für eine spätere abgeleitete Klage gemäß § 1169 des CCC oder eine Strafanzeige.

Hauptversammlungen: Die oberste Kontrollinstanz

Die Hauptversammlung steht über dem Vorstand und ist das einzige Forum, in dem Vorstandsmitglieder abberufen, die Satzung geändert, das Kapital erhöht oder herabgesetzt und die Gesellschaft aufgelöst werden können. Die Beherrschung der Versammlungsabläufe ist daher für jede Minderheitsstrategie von entscheidender Bedeutung.

Einberufung einer außerordentlichen Versammlung: § 1173

Gemäß § 1173 des Handelsgesetzbuches (CCC) muss eine außerordentliche Hauptversammlung (การประชุมวิสามัญผู้ถือหุ้น) einberufen werden, wenn Aktionäre, die mindestens ein Fünftel (20 %) der Aktien der Gesellschaft halten, einen schriftlichen Antrag stellen. In dem Antrag muss die Tagesordnung angegeben werden.

Gemäß § 1174 des Handelsgesetzbuches sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, die Versammlung unverzüglich einzuberufen. Wird die Versammlung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Antrags einberufen, können die Antragsteller oder andere Aktionäre, die die erforderliche Anzahl erreichen, die Versammlung selbst einberufen. Dies ist der wichtigste Weg für eine Minderheitsgruppe von 20 % oder mehr, um Punkte auf die Tagesordnung zu setzen, die die Mehrheit lieber unter den Tisch kehren würde, darunter auch ein Misstrauensantrag gegen ein umstrittenes Vorstandsmitglied.

Bekanntmachungspflichten: § 1175

Gemäß § 1175 des Handelsgesetzbuches muss die Einberufung jeder Hauptversammlung spätestens sieben Tage vor der Versammlung mindestens einmal in einer lokalen Zeitung veröffentlicht und jedem im Aktienregister eingetragenen Aktionär ebenfalls spätestens sieben Tage vor der Versammlung per Post mit Rückschein zugestellt werden (vierzehn Tage, wenn ein Sonderbeschluss vorgeschlagen werden soll).

In der Einberufung müssen Ort, Tag und Uhrzeit der Versammlung sowie die Tagesordnung angegeben werden; bei einem Sonderbeschluss (มติพิเศษ) muss zudem der Wortlaut des Beschlussvorschlags enthalten sein. Eine mangelhafte Einberufung – sei es aufgrund einer unzureichenden Frist, fehlender Angaben oder der unterlassenen Zustellung per Einschreiben – ist einer der häufigsten Gründe, aus denen Minderheitsaktionäre gemäß § 1195 erfolgreich die Aufhebung von Beschlüssen beantragen.

Beschlussfähigkeit, Abstimmung und Sonderbeschlüsse

In § 1178 ist festgelegt, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist, wenn Aktionäre anwesend sind, die mindestens ein Viertel des Kapitals vertreten. Gem äß § 1182 steht bei einer namentlichen Abstimmung eine Stimme pro Aktie zu. § 1184 schließt einen Aktionär, der seine Einlagen nicht geleistet hat, von der Abstimmung aus.

Gemäß § 1185 ist es einem Aktionär, der ein „besonderes Interesse“ (ส่วนได้เสียพิเศษ) an einem bestimmten Beschluss hat, untersagt, darüber abzustimmen; diese Regelung zum Interessenkonflikt ist das wichtigste Instrument gegen Selbstbereicherung durch Mehrheitsbeschlüsse in privaten Unternehmen. § 1187 erlaubt die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten (มอบฉันทะ), sofern die Vollmacht schriftlich vorliegt. § 1190 schreibt eine namentliche Abstimmung vor, wenn mindestens zwei Aktionäre dies verlangen.

Gemäß § 1194 müssen Sonderbeschlüsse mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Aktionäre gefasst werden. Die Sperrminorität beträgt somit mehr als 25 %: Jede Minderheitsgruppe, die mehr als ein Viertel des stimmberechtigten Kapitals hält, kann jeden strukturellen Beschluss verhindern, der einen Sonderbeschluss erfordert.

Der Rechtsbehelf der Aufhebung gemäß § 1195

§ 1195 des Handelsgesetzbuches ermächtigt das Gericht, auf Antrag eines Vorstandsmitglieds oder eines Aktionärs einen Beschluss aufzuheben, der in einer Versammlung gefasst wurde, die unter Verstoß gegen das Gesetzbuch oder die Vorschriften einberufen, abgehalten oder beschlossen wurde. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach dem Datum des Beschlusses gestellt werden.

Der Oberste Gerichtshof Thailands hat § 1195 streng ausgelegt. Das Urteil Nr. 130/2548 des Obersten Gerichtshofs bestätigt die einmonatige Frist und stellt fest, dass ein außerhalb dieses Zeitraums eingereichter Antrag unzulässig ist. Das Urteil Nr. 5510/2540 des Obersten Gerichtshofs nennt anerkannte Gründe, darunter fehlerhafte Einberufung, fehlende Beschlussfähigkeit und die Stimmabgabe durch einen interessierten Aktionär. Das Urteil Nr. 2402/2562 des Obersten Gerichtshofs wendet den Rechtsbehelf der Aufhebung auf fehlerhafte Beschlüsse in Gesellschaften mit beschränkter Haftung an.

Wichtig ist, dass in Fällen, in denen die Minderheit geltend macht, die Versammlung habe tatsächlich gar nicht stattgefunden (falsche Sitzungsniederschrift), das geeignete Rechtsmittel nicht die Aufhebung gemäß § 1195 ist, sondern eine Feststellungsklage, dass die Versammlung und ihre Beschlüsse von Anfang an nichtig sind. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 7926/2557 legt fest, dass in solchen Fällen die auf der erfundenen Versammlung beruhende Eintragung vom Gericht widerrufen werden kann.

Die beiden Vorgehensweisen schließen sich nicht gegenseitig aus. Ein Minderheitsaktionär wird häufig sowohl einen Antrag gemäß § 1195 stellen (als Rückfalloption für den Fall, dass das Gericht eine zwar unregelmäßige, aber dennoch tatsächlich stattgefundene Versammlung feststellt) als auch eine Feststellungsklage einreichen (für den Fall, dass die Versammlung als vollständig erfunden eingestuft wird).

Häufige Gründe für Anträge gemäß § 1195

BodenRechtsgrundlageTypische Anhaltspunkte
Mängel feststellen§ 1175 des Bürgerlichen GesetzbuchsVerspätete Bekanntmachung (weniger als 7 oder 14 Tage), fehlende Veröffentlichung in der Zeitung, fehlende Empfangsbestätigungen für Einschreiben, fehlender Wortlaut des vorgeschlagenen Sonderbeschlusses.
Beschlussunfähigkeit§ 1178 des Bürgerlichen GesetzbuchsAnwesenheitsliste, aus der hervorgeht, dass die anwesenden Aktionäre weniger als ein Viertel des Kapitals vertreten; Anwesenheit durch nicht bevollmächtigte Vertreter.
Interessenkonflikt§ 1185 des Bürgerlichen GesetzbuchsAbstimmung eines Aktionärs, der ein „besonderes Interesse“ an dem Beschluss hat (Transaktion mit nahestehenden Personen, Eigenhandel, Genehmigung einer Verletzung der Treuepflicht).
Unzulässige Einberufung§§ 1162 und 1172 des Zivilgesetzbuches; Urteile des Obersten Gerichtshofs Nr. 1532/2557 und Nr. 8340/2563Ein einzelner Geschäftsführer beruft eine Hauptversammlung ein, ohne dass zuvor eine ordnungsgemäße Vorstandssitzung stattgefunden hat; die Versammlung wird von einer Person einberufen, die dazu nicht befugt ist.
Unbefugter BeschlussSatzung und § 1144 des HandelsgesetzbuchesEin Beschluss, der über die gesetzlich oder in der Satzung vorgesehenen Befugnisse hinausgeht oder eine in der Satzung festgelegte erhöhte Mehrheitsanforderung nicht erfüllt.
Gefälschte Vollmachten oder Anwesenheitslisten§§ 1182, 1187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); §§ 264 bis 268 des StrafgesetzbuchsUnterschriftenvergleiche, handschriftliche Gutachten, Anwesenheitsangaben, die durch unabhängige Aufzeichnungen widerlegt werden.

Haftung von Geschäftsführern und Anfechtungsklagen

Kann die Geschäftsführung nicht auf politischer Ebene zurückerobert werden, besteht der wichtigste zivilrechtliche Rechtsbehelf des Minderheitsaktionärs darin, den problematischen Geschäftsführer persönlich haftbar zu machen. Das CCC schafft einen klaren Klagegrund und eine niedrige Schwelle für dessen Geltendmachung, und der Oberste Gerichtshof hat eine umfangreiche Rechtsprechung zu dessen Anwendung aufgebaut.

Die Sorgfalts- und Treuepflicht: § 1168

Gemäß § 1168 des Handelsgesetzbuches ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, bei der Führung der Geschäfte der Gesellschaft die Sorgfalt eines umsichtigen Kaufmanns walten zu lassen und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und den Beschlüssen der Gesellschafter zu handeln.

Diese Pflicht umfasst sowohl eine Sorgfaltspflicht (auf der Grundlage von Fahrlässigkeit) als auch eine Treuepflicht (Treu und Glauben sowie das Fehlen von Interessenkonflikten). § 1168 Abs. 2 verbietet einem Geschäftsführer ausdrücklich, ohne Zustimmung der Hauptversammlung auf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines Dritten Geschäfte zu tätigen, die der Art der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entsprechen oder mit dieser im Wettbewerb stehen.

Der Oberste Gerichtshof hat § 1168 auf eine Vielzahl von Verfehlungen von Geschäftsführern angewandt, darunter den Verkauf von Unternehmensvermögen unter Marktwert (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 2191/2541), die Weiterleitung von Geschäftsmöglichkeiten an konkurrierende Unternehmen (Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 1426/2542) sowie die Genehmigung von Zahlungen an sich selbst oder verbundene Parteien ohne entsprechende Befugnis (Urteile des Obersten Gerichtshofs Nr. 3199/2545 und Nr. 977/2545). Dies sind die rechtlichen Grundlagen für die Haftung bei Selbstbereicherung, der Umleitung von Geschäftsmöglichkeiten und der Führung eines konkurrierenden Unternehmens – allesamt häufige Formen von Fehlverhalten von Geschäftsführern in Rechtsstreitigkeiten.

Derivativklage: § 1169

Gemäß § 1169 des Handelsgesetzbuches (HGB) können Ansprüche gegen Geschäftsführer auf Ersatz des von ihnen der Gesellschaft verursachten Schadens von der Gesellschaft oder, falls diese dies ablehnt, von jedem Gesellschafter geltend gemacht werden. Eine Mindestbeteiligung ist nicht erforderlich.

Ist eine Derivatklage (eine Klage im Namen der Gesellschaft) erfolgreich, steht der erzielte Erlös der Gesellschaft zu, nicht dem klagenden Aktionär. Der indirekte Nutzen für die Minderheitsaktionäre ist dennoch beträchtlich: Der fehlbare Geschäftsführer muss mit einem persönlichen Geldurteil rechnen, das Gesellschaftsvermögen wird wiederhergestellt, und die Androhung einer Klage gemäß § 1169 stellt an sich schon ein wirksames Druckmittel für einen Vergleich dar.

Die Klage muss innerhalb von sechs Monaten nach der Hauptversammlung erhoben werden, auf der die betreffenden Maßnahmen genehmigt wurden (sofern sie dort genehmigt wurden); das zugrunde liegende Verhalten kann jedoch auch einen Antrag gemäß § 1195 oder eine Strafanzeige begründen, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Die Gläubiger der Gesellschaft können diese Ansprüche ebenfalls geltend machen, soweit ihre Forderungen gegen die Gesellschaft noch nicht beglichen sind.

Einstweilige Rechtsbehelfe: Vermögenssperren und Unterlassungsverfügungen

Veruntreut ein Geschäftsführer das Unternehmensvermögen, sieht die Zivilprozessordnung (กฎหมายวิธีพิจารณาความแพ่ง) einstweilige Rechtsbehelfe in Form von Beschlagnahmungen oder Pfändungen von Vermögenswerten, einstweiligen Verfügungen zur Unterlassung bestimmter Handlungen sowie Anordnungen vor, mit denen das DBD oder das Landamt (กรมที่ดิน) angewiesen wird, die Eintragung auszusetzen.

Thailändische Gerichte gewähren solche Rechtsbehelfe nur selten, und ein Antragsteller muss die Dringlichkeit, einen stichhaltigen Anscheinsbeweis sowie die reale Gefahr nachweisen, dass der Beklagte Maßnahmen ergreifen wird, um das spätere Urteil zu vereiteln. Ein gut vorbereiteter Antrag, der durch Beweismittel aus einer Überprüfung gemäß § 1207, Bankunterlagen und zeitnahe Korrespondenz untermauert ist, hat größere Erfolgsaussichten als eine bloße Behauptung.

Gerichtsgebühren und Fristen bei zivilrechtlichen Klagen

Die Zivilprozessordnung in ihrer geänderten Fassung legt die folgenden Richtwerte für Gerichtsgebühren fest. Der Gerichtsgebührenrechner des Amtes für Justiz (สำนักงานศาลยุติธรรม) ist unter fees.coj.go.th öffentlich zugänglich.

Art der MaßnahmeGerichtsgebührTypischer Zeitplan für das erstinstanzliche Verfahren
§ 1195 Aufhebung eines Beschlusses200 Baht (nicht monetäre Forderung)6 bis 18 Monate
Schadensersatzanspruch gemäß § 11692 % des Forderungsbetrags, begrenzt auf 200.000 Baht (bei Forderungen bis zu 50 Millionen Baht); 0,1 % auf den Betrag, der 50 Millionen Baht übersteigt12 bis 30 Monate
Feststellungsklage wegen Nichtigkeit einer Versammlung200 Baht (nicht monetäre Forderung)6 bis 18 Monate
Geringfügige Streitigkeiten (Forderungen unter 300.000 Baht)2 %, begrenzt auf 1.000 Baht4 bis 9 Monate
Berufung gegen den Beschluss200 Baht pro Bestellung9 bis 18 Monate
Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs0,5 %, begrenzt auf 50.000 Baht12 bis 24 Monate

Die strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern: Der wirksamste Hebel in der Praxis

Zivilrechtliche Verfahren in Thailand sind langwierig und kostspielig, und selbst ein erfolgreiches Urteil lässt sich gegenüber einem hartnäckigen Beklagten unter Umständen nur schwer vollstrecken. Strafanzeigen sind daher häufig das entscheidende Mittel in Gesellschafterstreitigkeiten.

Die Gefahr einer Vorstrafe, eines Haftbefehls, von Reisebeschränkungen sowie die persönliche Einbeziehung der Polizei und der Staatsanwaltschaft (พนักงานอัยการ) verändern die Verhandlungsposition des fehlbaren Geschäftsführers weitaus schneller als eine zivilrechtliche Klage. Die strafrechtliche Haftung ergibt sich aus einer Reihe sich überschneidender Rechtsgrundlagen, die in der Rechtsprechung des thailändischen Obersten Gerichtshofs umfassend ausgearbeitet sind.

Unterschlagung: §§ 352, 353 und 354 Strafgesetzbuch

Gemäß § 352 des Strafgesetzbuches begeht eine Straftat der Unterschlagung (ยักยอกทรัพย์) derjenige, der sich, während er im Besitz von Eigentum steht, das einem anderen gehört oder an dem dieser Miteigentümer ist, dieses in unredlicher Absicht für sich selbst oder einen Dritten aneignet; diese Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, einer Geldstrafe bis zu sechzigtausend Baht oder beidem bestraft.

§ 353 des Strafgesetzbuches verschärft die Straftat, wenn der Täter mit der Verwaltung des Vermögens eines anderen betraut ist, sei es aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, eines Testaments oder eines Vertrags. Der typische Tatbestand betrifft einen Geschäftsführer, der, obwohl er die Verwahrung von Unternehmensgeldern oder -vermögen innehat, seine Pflicht verletzt, indem er in unredlicher Weise den Vermögensinteressen des Anvertrauenden Schaden zufügt. § 354 des Strafgesetzbuches verschärft die Strafe zusätzlich, wenn die Straftat nach § 352 oder § 353 von einer Person begangen wird, die das Vermögen eines anderen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, eines Testaments oder im Rahmen eines öffentlichen Amtes oder Geschäfts verwaltet; die Höchststrafe beträgt fünf Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe von bis zu einhunderttausend Baht.

Der Oberste Gerichtshof Thailands hat die §§ 353 und 354 auf Geschäftsführer angewandt, und zwar in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Nr. 113/2535 (Haftung eines Geschäftsführers, der Unternehmensvermögen auf seinen eigenen Namen registriert hat, gemäß §§ 353 und 354), in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Nr. 532/2553 (gemeinsame Anwendung der §§ 86, 353 und 354 auf mehrere Rechtsverletzer), im Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 6870/2541 sowie im Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 3711/2538.

Die §§ 352 und 353 regeln strafbare Handlungen, die einer gütlichen Einigung unterliegen (ความผิดอันยอมความได้), wobei eine Verjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tag gilt, an dem der Geschädigte von der Straftat und dem Täter Kenntnis erlangt hat; daher muss ein Minderheitsaktionär, der eine Veruntreuung entdeckt, innerhalb von Wochen und nicht erst nach Monaten tätig werden. Die Anzeige kann direkt bei der Polizei oder, in schwerwiegenden Wirtschaftsdelikten, bei der Sonderermittlungsbehörde (กรมสอบสวนคดีพิเศษ, DSI) erstattet werden.

Urkundenfälschung: §§ 264 bis 269 Strafgesetzbuch

Ein häufiges Muster bei thailändischen Gesellschafterstreitigkeiten ist die Fälschung eines Protokolls einer Vorstandssitzung oder einer Hauptversammlung, das angeblich die Abberufung eines Minderheitsvorstandsmitglieds, eine Kapitalerhöhung oder eine Übertragung von Anteilen zum Gegenstand hat, woraufhin dieses Protokoll beim DBD eingereicht wird.

Gemäß § 264 des Strafgesetzbuches wird die Urkundenfälschung (ปลอมเอกสาร) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bis zu sechzigtausend Baht oder beidem bestraft. § 265 sieht eine verschärfte Strafe vor, wenn es sich bei der gefälschten Urkunde um eine solche handelt, die als Beweismittel verwendet werden könnte; die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. § 266 betrifft amtliche Urkunden (เอกสารสิทธิ์) und bestimmte Handelsdokumente und sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren vor. § 268 bestraft die Verwendung eines gefälschten Dokuments im gleichen Umfang wie die Fälschung selbst, und § 269 bestraft die Fälschung von Berufszeugnissen.

Ein Sitzungsprotokoll, in dem die Anwesenheit einer nicht anwesenden Person vermerkt ist oder das nicht echte Unterschriften enthält, stellt ein gefälschtes Dokument dar; die Einreichung dieses Dokuments beim DBD verschärft die Straftat. Der Oberste Gerichtshof Thailands hat wiederholt entschieden, dass das Unterzeichnen eines Dokuments mit dem Namen einer anderen Person, selbst mit deren Einwilligung, eine Urkundenfälschung darstellen kann, wenn die Unterschrift als echt ausgegeben wird, und dass die Fälschung eines Protokolls einer Jahreshauptversammlung, aus dem hervorgeht, dass ein Vorstandsmitglied zurückgetreten ist, obwohl kein solcher Rücktritt erfolgt ist, eine Urkundenfälschung gemäß § 264 darstellt.

Falsche Angaben gegenüber Amtsträgern: §§ 137 und 267 Strafgesetzbuch

Gemäß § 137 des Strafgesetzbuches wird jeder bestraft, der einem Beamten falsche Angaben macht, wodurch einer Person oder der Öffentlichkeit wahrscheinlich Schaden zugefügt wird; die Strafe beträgt Freiheitsentzug bis zu sechs Monaten, eine Geldstrafe bis zu zehntausend Baht oder beides.

Gemäß § 267 des Strafgesetzbuches wird jeder bestraft, der einen Beamten bei der Ausübung seines Amtes dazu veranlasst, eine falsche Eintragung in ein öffentliches oder amtliches Dokument vorzunehmen, das als Beweismittel dient; die Strafe beträgt Freiheitsentzug bis zu drei Jahren, eine Geldstrafe bis zu sechzigtausend Baht oder beides. Die eidesstattliche Erklärung des Unternehmens gegenüber dem DBD, die Eintragung des Wechsels des Geschäftsführers und die Eintragung der Aktienübertragung sind allesamt amtliche Dokumente (เอกสารราชการ); wenn ein Geschäftsführer die Eintragung eines gefälschten Sitzungsprotokolls veranlasst, kommen in der Regel zusätzlich zu den Urkundenfälschungsdelikten sowohl § 137 als auch § 267 zur Anwendung.

Wichtig ist, dass die §§ 137 und 267 nicht durch einen Vergleich beigelegt werden können (Straftaten, die nicht durch einen Vergleich beigelegt werden können): Eine Einigung zwischen den Parteien hebt die Strafverfolgung nicht auf, was diese Bestimmungen für einen Minderheitsaktionär besonders wertvoll macht, der sich auch nach Abschluss einer geschäftlichen Vereinbarung weiterhin Einfluss sichern möchte.

Betrug und Gläubigerbenachteiligung: §§ 341 und 350 Strafgesetzbuch

Gemäß § 341 des Strafgesetzbuches wird einfacher Betrug (ฉ้อโกง), d. h. die arglistige Verleitung einer anderen Person zur Herausgabe von Vermögen oder zur Vornahme bzw. Unterlassung einer Handlung, die einen Schaden verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Gemäß § 350 des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer in dem Wissen, dass ein Gläubiger rechtliche Schritte zur Eintreibung einer Forderung eingeleitet hat oder einzuleiten im Begriff ist, Vermögenswerte entfernt, versteckt, überträgt oder vernichtet, um die Befriedigung des Gläubigers zu verhindern; die Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu vierzigtausend Baht geahndet. § 350 ist von unschätzbarem Wert, wenn ein Geschäftsführer, gegen den eine abgeleitete Klage angestrengt wurde, in Erwartung des Urteils beginnt, das Unternehmen seiner Vermögenswerte zu entziehen.

Die Generalstaatsanwaltschaft (สำนักงานอัยการสูงสุด, ago.go.th) veröffentlicht Leitlinien für Rechtspraktiker, in denen bestätigt wird, dass § 350 zur Anwendung kommt, wenn der Ursprungsgläubiger sein Recht auf gerichtliche Geltendmachung „ausgeübt hat oder ausüben wird“, selbst noch vor Erlass eines Urteils.

Unternehmensspezifische Straftaten: Gesetz B.E. 2499 (1956)

Das Gesetz zur Festlegung von Straftaten im Zusammenhang mit eingetragenen Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinen und Stiftungen aus dem Jahr 2499 (1956) (พระราชบัญญัติกำหนดความผิดเกี่ยวกับห้างหุ้นส่วนจดทะเบียน บริษัทจำกัด สมาคม และมูลนิธิ พ.ศ. 2499) schafft eine parallele Reihe von unternehmensspezifischen Straftaten, die mit Geldstrafen und in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet werden.

Dazu gehören das Versäumnis der Geschäftsführer, ordnungsgemäße Bücher zu führen, das Versäumnis, die ordentliche Hauptversammlung innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einzuberufen, das Versäumnis, den geprüften Jahresabschluss vorzulegen, sowie die Eintragung falscher Angaben in die Unternehmensunterlagen. Das Gesetz wird häufig übersehen, bietet jedoch einen weiteren Weg für polizeiliche Anzeigen und erweitert in Verbindung mit den Bestimmungen des Strafgesetzbuches die strafrechtliche Haftung eines problematischen Geschäftsführers.

Gesetz gegen Computerkriminalität: Digitale Dokumente

Das Gesetz über Computerkriminalität aus dem Jahr 2550 (2007), geändert durch das Gesetz Nr. 2 aus dem Jahr 2560 (2017) (พระราชบัญญัติว่าด้วยการผิดกฎหมายเกี่ยวกับคอมพิวเตอร์) führt weitere Straftatbestände ein, wenn das Fehlverhalten digitale Dokumente, bei der DBD eingereichte elektronische Sitzungsprotokolle, manipulierte E-Mails oder Nachrichtenaufzeichnungen, die im Rahmen des Rechtsstreits verwendet wurden, oder den unbefugten Zugriff auf die Buchhaltungs- oder Bankensysteme des Unternehmens betrifft.

Die Strafen für die Eingabe falscher Daten in ein Computersystem, die geeignet sind, Schaden zu verursachen (Abschnitt 14), betragen Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe von bis zu einhunderttausend Baht. Das Gesetz wird vom Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (กระทรวงดิจิทัลเพื่อเศรษฐกิจและสังคม, mdes.go.th) verwaltet; Anzeigen können bei der Polizei oder beim DSI erstattet werden.

Zusammenfassung der wichtigsten strafrechtlichen Bestimmungen bei Gesellschafterstreitigkeiten

BestimmungVerhaltenHöchststrafeKombinierbar?
§ 137 StrafgesetzbuchFalsche Angaben gegenüber einem Beamten6 Monate / 10.000 THBNein
§ 264 StrafgesetzbuchUrkundenfälschung3 Jahre / 60.000 THBNein
§ 265 StrafgesetzbuchFälschung eines Dokuments, das voraussichtlich als Beweismittel verwendet wird5 Jahre / 100.000 THBNein
§ 266 StrafgesetzbuchFälschung von amtlichen Dokumenten und bestimmten Handelsdokumenten7 Jahre / 140.000 THBNein
§ 267 StrafgesetzbuchVeranlassung eines Beamten zur Vornahme einer falschen Eintragung in ein amtliches Dokument3 Jahre / 60.000 THBNein
§ 268 StrafgesetzbuchVerwendung eines gefälschten DokumentsEntspricht der zugrunde liegenden FälschungWie der Basiswert
§ 341 StrafgesetzbuchBetrug3 Jahre / 60.000 THBJa
§ 350 StrafgesetzbuchBetrug am Gläubiger2 Jahre / 40.000 THBJa
§ 352 StrafgesetzbuchVeruntreuung3 Jahre / 60.000 THBJa (3-monatige Begrenzung)
§ 353 StrafgesetzbuchVeruntreuung durch eine beauftragte Person3 Jahre / 60.000 THBJa (3-monatige Begrenzung)
§ 354 StrafgesetzbuchSchwere Unterschlagung in einer öffentlichen Vertrauensstellung5 Jahre / 100.000 THBJa (3-monatige Begrenzung)
Gesetz gegen Computerkriminalität, § 14Eingabe falscher Daten in ein Computersystem5 Jahre / 100.000 THBNein
Verstöße gegen das Gesetz B.E. 2499Unterlassung der Buchführung, Nichtabhaltung der Hauptversammlung, falsche AngabenVerschiedenes, überwiegend GeldstrafenIm Allgemeinen ja

Die Nutzung von Strafanzeigen als Druckmittel bei Vergleichsverhandlungen

Eine Strafanzeige durch einen Minderheitsaktionär hat bereits im Stadium der polizeilichen Ermittlungen und lange vor einer etwaigen Strafverfolgung praktische Auswirkungen auf den beschuldigten Geschäftsführer, die die Verhandlungslage grundlegend verändern. Dem Beschuldigten drohen Vorladungen, Vernehmungen, in schwerwiegenden Fällen die Sperrung von Bankkonten bis zum Abschluss der Ermittlungen, Reisebeschränkungen ins Ausland sowie Reputationsschäden gegenüber Banken, Kunden und Geschäftspartnern.

Diese Zwänge erklären, warum sich sehr viele thailändische Aktionärsstreitigkeiten rasch beilegen, sobald eine ordnungsgemäß formulierte Beschwerde eingereicht wurde. Die Beschwerde muss durch Belege untermauert werden (gefälschte Protokolle im Vergleich zu echten Unterschriftsmustern, Banküberweisungen im Vergleich zu zeitgleichen Genehmigungen des Vorstands, Unternehmensunterlagen im Vergleich zu persönlichen Aufzeichnungen), und der Beschwerdeführer muss für eine Aussage zur Verfügung stehen, doch der strategische Wert ist unbestreitbar.

Straftaten, die durch einen Vergleich beigelegt werden können, wie etwa Unterschlagung gemäß §§ 352 und 353, können beigelegt und die Anzeige zurückgezogen werden. Straftaten, die nicht durch einen Vergleich beigelegt werden können, wie etwa falsche Angaben gemäß §§ 137 und 267, bleiben unabhängig von einer Einigung bestehen; daher sind diese Bestimmungen besonders wirksam als langfristige Schutzmaßnahmen gegen Verstöße gegen die Vergleichsvereinbarung.

Das Arbeitsgericht als Hebel: Unrechtmäßige Kündigung und ausstehende Löhne

Ein besonders wichtiger und oft übersehener Aspekt von Gesellschafterkonflikten in Thailand ist die arbeitsrechtliche Dimension. Viele Minderheitsgesellschafter in thailändischen Privatunternehmen, insbesondere ausländische Gründer und operative Partner, sind zugleich Vorstandsmitglieder und Angestellte des Unternehmens, beziehen ein Gehalt, verfügen über eine Arbeitserlaubnis und leiten eine Abteilung oder einen Geschäftsbereich.

Wenn der Mehrheitsgeschäftsführer Maßnahmen ergreift, um die Minderheit auszuschließen (Wechsel der Büroschlösser, Sperrung des E-Mail-Kontos, Aussetzung der Gehaltszahlung, Verweigerung der Verlängerung der Arbeitserlaubnis), besteht der unmittelbarste und am leichtesten zugängliche Rechtsbehelf der Minderheit in einer Klage vor dem Arbeitsgericht (ศาลแรงงาน), das dem Gesetz über die Einrichtung und das Verfahren des Arbeitsgerichts B.E. 2522 (1979) und dem Arbeitsschutzgesetz B.E. 2541 (1998) unterliegt.

Das Arbeitsministerium (กระทรวงแรงงาน, mol.go.th) und die Abteilung für Arbeitsschutz und Sozialfürsorge (กรมสวัสดิการและคุ้มครองแรงงาน, labour.go.th) stellen offizielle Leitfäden zu Rechten, Verfahren und Beschwerdeformularen zur Verfügung.

Wenn ein Geschäftsführer gleichzeitig Angestellter ist

Das thailändische Recht unterscheidet zwischen dem Amt eines Direktors (ตำแหน่งกรรมการ) und dem vertraglichen Status eines Arbeitnehmers (ลูกจ้าง). Eine Person kann beide Positionen gleichzeitig innehaben.

Ein Geschäftsführer, der ein regelmäßiges Monatsgehalt bezieht, feste Arbeitszeiten und Aufgaben hat, den Arbeitsvorschriften des Unternehmens unterliegt und bei der Sozialversicherungsanstalt gemeldet ist, gilt im Wesentlichen als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes B.E. 2541 (1998), unabhängig von der Bezeichnung auf seiner Visitenkarte. Der Oberste Gerichtshof Thailands hat wiederholt entschieden, dass der entscheidende Maßstab der Inhalt des Verhältnisses ist, nicht dessen Form.

Ein „Geschäftsführer“ (กรรมการผู้จัดการ), der vollständig in den Geschäftsbetrieb des Unternehmens eingebunden ist und wie ein leitender Angestellter behandelt wird, gilt als Arbeitnehmer; umgekehrt gilt ein nicht geschäftsführendes Vorstandsmitglied, das lediglich an Vorstandssitzungen teilnimmt und eine Vergütung erhält, nicht als Arbeitnehmer. Diese Sachverhaltsanalyse ist für die Streitbeilegungsstrategie von entscheidender Bedeutung und stützt sich auf schriftliche Nachweise wie den Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsunterlagen, Arbeitsgenehmigungsdokumente, Anwesenheitslisten sowie die tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der täglichen Aufsicht und Berichterstattung.

Abfindung nach dem Arbeitsschutzgesetz

Ist der Geschäftsführer in diesem Zusammenhang als Arbeitnehmer anzusehen, findet das Arbeitsschutzgesetz B.E. 2541 (1998) in vollem Umfang Anwendung. In § 118 des Arbeitsschutzgesetzes ist die gesetzliche Abfindungsregelung (ค่าชดเชย) bei einer fristlosen Kündigung festgelegt:

Dauer der ununterbrochenen DienstzeitAbfindung (Tage des letzten Lohns)
120 Tage, aber weniger als ein JahrMindestens 30 Tage
1 Jahr, aber weniger als 3 JahreMindestens 90 Tage
3 Jahre, aber weniger als 6 JahreMindestens 180 Tage
6 Jahre, aber weniger als 10 JahreMindestens 240 Tage
10 Jahre, aber weniger als 20 JahreMindestens 300 Tage
20 Jahre oder mehrMindestens 400 Tage

Die Abfindung wird auf der Grundlage des zuletzt bezogenen Lohns berechnet, einschließlich – gemäß ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs – aller festen monatlichen Zulagen, die regelmäßig und vorhersehbar sind und nicht von den tatsächlichen Ausgaben des Arbeitnehmers abhängen. Jede Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die darauf abzielt, die Abfindung unter die gesetzliche Mindestgrenze festzulegen, ist nichtig, wie durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 2923/2524 bestätigt wurde.

Die Nichtzahlung der Abfindung löst gemäß § 144 des Arbeitsschutzgesetzes eine strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers aus, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten, einer Geldstrafe von bis zu einhunderttausend Baht oder beidem geahndet wird, zusätzlich zu den zivilrechtlichen Ansprüchen auf den ausstehenden Betrag. In § 119 sind die begrenzten Gründe aufgeführt, aus denen die Abfindung rechtmäßig einbehalten werden darf (unredliches Verhalten, vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers, grobe Fahrlässigkeit, Verstoß gegen Arbeitsvorschriften nach schriftlicher Verwarnung, Pflichtversäumnis an drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen, Freiheitsstrafe aufgrund eines rechtskräftigen Urteils).

Unrechtmäßige Kündigung gemäß § 49 des Gesetzes über die Einrichtung von Arbeitsgerichten

Über die Abfindung hinaus ermächtigt § 49 des Gesetzes über die Einrichtung und das Verfahren des Arbeitsgerichts B.E. 2522 (1979) das Arbeitsgericht dazu, bei Feststellung einer ungerechtfertigten Kündigung (เลิกจ้างไม่เป็นธรรม) die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu dem zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden Lohn anzuordnen oder, falls eine Zusammenarbeit der Parteien nicht möglich ist, eine Entschädigung festzusetzen, wobei das Alter des Arbeitnehmers, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Härte der Situation, der Kündigungsgrund sowie die dem Arbeitnehmer zustehende Abfindung zu berücksichtigen sind.

Die Abfindung erfolgt unabhängig von und zusätzlich zu der gesetzlichen Abfindung gemäß § 118 des Arbeitsschutzgesetzes. Das Arbeitsgericht legt üblicherweise eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns pro Dienstjahr fest, wobei die Höhe im Ermessen des Gerichts liegt und in Fällen, in denen Führungskräfte, ausländische Fachkräfte oder Anhaltspunkte für ein bösgläubiges Verhalten des Arbeitgebers vorliegen, häufig höher ausfällt.

Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgerichts sind gemäß § 54 desselben Gesetzes innerhalb von 15 Tagen nach Urteilsverkündung direkt beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Das Berufungsgericht für Spezialfälle (Abteilung für Arbeitssachen) wurde durch das Gesetz zur Einrichtung des Berufungsgerichts für Spezialfälle aus dem Jahr 2558 (2015) in den Berufungsweg aufgenommen.

Nicht gezahlte Löhne, Urlaubsgeld und sonstige gesetzliche Ansprüche

Ein Minderheitsgeschäftsführer, der weiterhin beschäftigt ist, aber vom Bürobetrieb ausgeschlossen wird, kann im Rahmen desselben Verfahrens vor dem Arbeitsgericht ausstehende Löhne für den Zeitraum vom Tag der Einstellung der Gehaltszahlungen bis zum Tag der formellen Kündigung geltend machen.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht gemäß § 9 Zinsen in Höhe von 15 % p. a. auf ausstehende Löhne und Abfindungen vor, und das Arbeitsgericht kann in geeigneten Fällen auch die Zahlung von aufgelaufenen Urlaubsgeldern (เงินเดินทางพักร้อน), vertraglich vereinbarten ausstehenden Prämien sowie die Kosten für die Rückführung anordnen. Ist der Arbeitnehmer Ausländer, kann das Arbeitsgericht den Arbeitgeber zudem anweisen, bei der Aufhebung der Arbeitserlaubnis so mitzuwirken, dass der Arbeitnehmer für die Dauer des Verfahrens in Thailand verbleiben kann.

In § 9 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes ist ferner vorgesehen, dass der Arbeitgeber, wenn er die Abfindung oder den Lohn vorsätzlich und ohne triftigen Grund nicht zahlt, zusätzlich alle sieben Tage ab dem Fälligkeitsdatum eine Nachzahlung in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags leisten muss.

Verfahrensrechtliche Vorteile des Arbeitsgerichts

Das Arbeitsgericht ist in der thailändischen Praxis ein ungewöhnlich effizientes und arbeitnehmerfreundliches Forum. Die Anmeldegebühren sind gering (der Arbeitnehmer muss keine Gerichtsgebühren für den Lohnanteil der Forderung entrichten). Eine Schlichtung ist obligatorisch und führt häufig bereits in der ersten Verhandlung zu einem Vergleich.

In erster Instanz werden Fälle häufig innerhalb von sechs bis zwölf Monaten entschieden; Rechtsmittel können beim Berufungsgericht für Spezialfälle (Abteilung für Arbeitsrecht) und in Rechtsfragen beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden. Die Verfahrensvorschriften des Gesetzes über die Einrichtung und das Verfahren vor Arbeitsgerichten sind darauf ausgerichtet, die Offenlegung von Informationen zu fördern und eine rasche mündliche Beweisaufnahme zu ermöglichen, was sich positiv vom langsameren Tempo gewöhnlicher Handelsrechtsstreitigkeiten abhebt.

Die Klageerhebung kann je nach Arbeitsort oder Sitz des Unternehmens entweder beim Zentralen Arbeitsgericht in Bangkok (ศาลแรงงานกลาง) oder beim zuständigen Provinzarbeitsgericht (ศาลแรงงานภาค) erfolgen.

Die Arbeitskampfmaßnahmen als Druckmittel nutzen

Wurde ein Minderheitsgeschäftsführer durch die Mehrheit ausgegrenzt, bewirkt eine Klage vor dem Arbeitsgericht gleich mehrere Dinge:

  • Dadurch wird die Mehrheit gezwungen, eine schlüssige Begründung für die Aussperrung zu Protokoll zu geben, was häufig zu Eingeständnissen führt, die im Arbeitskonflikt von Nutzen sind.
  • Die Aussicht auf ein Urteil wegen ungerechtfertigter Kündigung mit Wiedereinstellung stellt eine glaubwürdige Gefahr dar, dass der Minderheitsgeschäftsführer auf gerichtliche Anordnung wieder in das Unternehmen eingesetzt werden könnte.
  • Die strafrechtliche Haftung gemäß § 144 des Arbeitsschutzgesetzes wegen Nichtzahlung der Abfindung ist eine persönliche Haftung der Geschäftsführer, die die Aussperrung genehmigt haben, und kommt zu etwaigen anderen Strafanzeigen hinzu.
  • Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht verläuft zügig und führt zu einer konkreten finanziellen Forderung gegen das Unternehmen, während der gesellschaftsrechtliche Streit möglicherweise in einem langwierigeren Zivilverfahren feststeckt.

Dies führt insgesamt dazu, dass die Mehrheit gezwungen ist, die Arbeits- und Aktionärsstreitigkeiten gemeinsam beizulegen, und zwar zu Bedingungen, die den Verhandlungsspielraum der Minderheit berücksichtigen. Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit im Bereich Arbeitsstreitigkeiten finden Sie unter „Arbeits- und Beschäftigungsstreitigkeiten“ sowie in unserer Übersicht über den Anspruch auf Abfindungen in Thailand.

Wichtige Urteile des thailändischen Obersten Gerichtshofs (Dika), die Sie kennen sollten

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Urteile des Obersten Gerichtshofs (ศาลฎีกา) zusammen, auf die in thailändischen Gesellschafter- und Vorstandsstreitigkeiten am häufigsten Bezug genommen wird. Diese Urteile sind über das offizielle Portal des Obersten Gerichtshofs unter deka.supremecourt.or.th abrufbar und werden von thailändischen Gerichten in heutigen Rechtsstreitigkeiten regelmäßig herangezogen.

EntscheidungThemaHolding
1532/2557Einberufung der HauptversammlungEin einzelner Geschäftsführer kann gemäß § 1162 des Handelsgesetzbuches keine Gesellschafterversammlung einberufen, ohne zuvor eine Vorstandssitzung abgehalten zu haben; andernfalls ist die Versammlung unzulässig und die Beschlüsse können gemäß § 1195 angefochten werden.
8340/2563§ 1172 „Vorstandsmitglieder“Der Begriff „Vorstandsmitglieder“ in § 1172 Absatz 1 bezieht sich auf den Vorstand als Ganzes und nicht auf ein einzelnes Vorstandsmitglied.
2564/2532 und 1040/2561Vorstandssitzung gemäß § 1162Eine Vorstandssitzung muss gemäß der Satzung und § 1162 einberufen und durchgeführt werden, bevor ein daraus resultierender Beschluss für die Gesellschaft bindend wird.
130/2548Frist gemäß § 1195Die einmonatige Frist gemäß § 1195 beginnt streng genommen mit dem Datum des Beschlusses; ein außerhalb dieses Zeitraums eingereichter Antrag ist unzulässig.
5510/2540Gründe gemäß § 1195Mangelhafte Einberufung, fehlende Beschlussfähigkeit und die Stimmabgabe durch einen betroffenen Aktionär gelten als zulässige Gründe für die Aufhebung.
2402/2562Antrag gemäß § 1195Das Anfechtungsrecht gilt für fehlerhafte Beschlüsse in Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach denselben Grundsätzen wie bei Aktiengesellschaften.
7926/2557Ein vorgetäuschtes TreffenFand die Versammlung tatsächlich nicht statt, besteht der angemessene Rechtsbehelf in der Feststellung der Nichtigkeit der Versammlung und ihrer Beschlüsse; die auf der fiktiven Versammlung beruhende Eintragung kann vom Gericht widerrufen werden.
2191/2541§ 1168: Haftung der GeschäftsführerEin Geschäftsführer, der Unternehmensvermögen ohne triftigen Grund unter dem Marktwert veräußert, verstößt gegen die Sorgfaltspflicht gemäß § 1168 und ist verpflichtet, der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten.
1426/2542Verletzung der TreuepflichtDie Weiterleitung von Geschäftsmöglichkeiten an ein konkurrierendes Unternehmen verstößt gegen § 1168 Abs. 2.
3199/2545 und 977/2545Interessenkonflikt eines VorstandsmitgliedsDie Genehmigung von Zahlungen an sich selbst oder verbundene Parteien ohne entsprechende Befugnis stellt einen Verstoß gegen die Treuepflicht dar und begründet abgeleitete Ansprüche gemäß § 1169.
113/2535Veruntreuung durch einen Treuhänder und GeschäftsführerEin Geschäftsführer, der Unternehmensvermögen auf seinen eigenen Namen eintragen lässt, begeht eine Straftat gemäß §§ 353 und 354 des Strafgesetzbuches.
532/2553, 6870/2541, 3711/2538Strafverfahren wegen UnterschlagungDie wiederholte Anwendung der §§ 86, 352, 353 und 354 des Strafgesetzbuches auf Unterschlagungen durch Führungskräfte.
2923/2524Eine Abfindung, die unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Betrag liegt, ist nichtigJede Vereinbarung, die eine Abfindung unterhalb des im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Mindestbetrags vorsieht, ist nichtig.
2893/2532Zuständigkeit des ArbeitsgerichtsBestätigt die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Streitigkeiten zwischen einem Arbeitgeberunternehmen und einem Geschäftsführer, der im Wesentlichen auch Arbeitnehmer ist.

Zusammenfassung: Ein praktischer Leitfaden für Streitigkeiten zwischen Minderheitsaktionären

Da das thailändische Recht die Macht bei den Geschäftsführern konzentriert und zivilrechtliche Rechtsbehelfe langwierig sind, verbindet eine wirksame Strategie für Minderheitsgesellschafter gesellschaftsrechtliche, strafrechtliche und arbeitsrechtliche Ansätze. Die folgende Abfolge spiegelt wider, wie erfolgreiche Rechtsstreitigkeiten in der Praxis typischerweise geführt werden.

PhaseZielEingesetzte ToolsWichtige Termine
1. DokumentationSichern Sie sich die Beweislage, bevor der Streit eskaliert.Aufforderung zur Einsichtnahme gemäß § 1207, Abruf der eidesstattlichen Erklärung des DBD (dbd.go.th), Buchhaltungsunterlagen, Bankunterlagen, zeitnahe Korrespondenz, Personalakte.Sofort
2. Formelle KommunikationFassen Sie den Streitfall und die Position der Minderheit schriftlich zusammen.Anwaltsschreiben an die Vorstandsmitglieder und den Mehrheitsaktionär unter Vorbehalt der Rechte gemäß §§ 1168, 1169, 1195 des Handelsgesetzbuches und des Strafgesetzbuches.Sofort
3. Einberufung einer außerordentlichen HauptversammlungErzwingen Sie eine formelle Sitzung zu einem Thema, das die Minderheit bestimmt.Antrag gemäß § 1173 (20-Prozent-Schwelle), Einberufung gemäß § 1174, falls der Vorstand nicht innerhalb von 30 Tagen tätig wird.30 Tage für die Antwort des Vorstands
4. Aufhebung gemäß § 1195Lehnen Sie jeden nicht ordnungsgemäßen Beschluss der Mehrheit ab.Antrag beim Zivilgericht innerhalb eines Monats nach Erlass des Beschlusses unter Berufung auf die Gründe gemäß §§ 1175, 1178 und 1185 sowie auf die Urteile des Obersten Gerichtshofs Nr. 1532/2557, 8340/2563 und 130/2548.1 Monat ab Beschluss
5. Zivilrechtliche AnsprücheDen dem Unternehmen entstandenen Verlust ausgleichen und die Mehrheitsanteile aufteilen.Klage gemäß § 1169, einstweilige Anordnung nach der Zivilprozessordnung, Klage wegen Verweigerung der Einsichtnahme gemäß § 1207; Urteile des Obersten Gerichtshofs Nr. 2191/2541, 1426/2542, 3199/2545.6 Monate ab Genehmigung durch den Generalmanager (Abschnitt 1169)
6. StrafanzeigenÜben Sie maximalen persönlichen Druck auf den betreffenden Direktor aus.Strafgesetzbuch §§ 137, 264, 265, 266, 267, 268, 341, 350, 352, 353, 354; Gesetz über Computerkriminalität § 14; Straftaten gemäß dem Gesetz B.E. 2499 (1956).3 Monate für die kumulierbaren Paragraphen 352–354; 10 Jahre für die Paragraphen 264–268
7. Klage vor dem ArbeitsgerichtErwirken Sie eine Entschädigung und bauen Sie parallel dazu Druck auf.§ 118 LPA – Abfindung, § 49 LCEA – ungerechtfertigte Kündigung, § 9 LPA – 15 % Zinsen und 15 % pro 7 Tage Verzugsgeld, § 144 LPA – strafrechtliche Folgen.Allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von 10 Jahren; eine unverzügliche Klageerhebung wird empfohlen
8. AbrechnungSetzen Sie Ihren Einfluss in geschäftlichen Erfolg um.Bei einem Vergleich wurden die kumulierbaren Straftaten zurückgenommen; zivilrechtliche Ansprüche wurden beigelegt; Aktienrückkauf, Ausstieg, Umstrukturierung des Vorstands.Ausgehandelt

Zwei Grundsätze ziehen sich durch die Tabelle. Erstens ist der Einfluss der Minderheit vielschichtig: Der gemeinsame Einsatz strafrechtlicher, zivilrechtlicher, unternehmensrechtlicher und arbeitsrechtlicher Druckmittel führt zu Ergebnissen, die kein einzelner Ansatz für sich allein erzielen könnte. Zweitens ist der Zeitplan unerbittlich: Die einmonatige Frist gemäß § 1195, die dreimonatige Frist für die Strafverfolgung gemäß § 352/353, die sechsmonatige Frist für die Erhebung einer abgeleiteten Klage gemäß § 1169 sowie die unverzügliche Einreichung der Beschwerde beim Arbeitsgericht laufen alle parallel und müssen vom Moment der ersten Feststellung des Streits an verfolgt werden.

Häufige Fallstricke bei Streitigkeiten zwischen Minderheitsgesellschaftern

Mehrere immer wiederkehrende Fehler schwächen die Position der Minderheit erheblich. Die schwerwiegendsten Fehler sind, nach Häufigkeit geordnet, die folgenden:

  1. Verzögerung. Die einmonatige Frist gemäß § 1195 und die dreimonatige strafrechtliche Verjährungsfrist gemäß § 352 laufen schnell ab. Eine Klage, die drei Monate nach dem Ereignis noch „in Vorbereitung“ ist, kommt in der Regel zu spät.
  2. Verlassen auf informelle Vereinbarungen. Mündliche Zusicherungen der Mehrheit, nicht dokumentierte Darlehen und in Nebenvereinbarungen festgehaltene Beteiligungen bestehen ein streitiges Verfahren selten durch und können selbst als Beweis für Nominee-Vereinbarungen (ผู้ถือหุ้นแทน) gelten, die gegen das Gesetz über Auslandsgeschäfte B.E. 2542 (1999) verstoßen.
  3. Versäumnis, die Beteiligung gemäß § 1129 des Handelsgesetzbuchs einzutragen. Solange der Eintrag im Aktienregister nicht erfolgt ist, kann der Inhaber keine gesetzlichen Rechte gegenüber der Gesellschaft geltend machen, einschließlich der Rechte gemäß §§ 1173, 1195 und 1207.
  4. Mit Blick auf die Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Sehr viele ausländische Geschäftsführer thailändischer Privatunternehmen haben berechtigte Ansprüche auf Abfindungen und Entschädigungen wegen ungerechtfertigter Kündigung, deren Wert weit höher ist, als ihnen bewusst ist.
  5. Die Vermischung von Unternehmensnachweisen mit persönlichen Aussagen und Geräten. Eine lückenlose Beweiskette, die von der privaten Kommunikation getrennt ist, bildet die Grundlage für eine glaubwürdige Strafanzeige und ein schlüssiges Zivilverfahren.
  6. Nur einen Rechtsweg beschreiten. Ein alleiniger Antrag gemäß § 1195 ohne die parallele Strafanzeige und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gibt der Gegenseite Zeit, ihre Strategie anzupassen, und schmälert die Gesamtdurchsetzungskraft.
  7. Versäumnis, sich mit der Bank und dem DBD abzustimmen. Wurde ein gefälschtes Protokoll verwendet, um die Zeichnungsberechtigten zu ändern, so werden durch eine unverzügliche Anfrage bei der Bank und dem DBD die Folgen faktisch ausgesetzt, noch bevor über das Gerichtsverfahren entschieden ist.

Wie Juslaws & Consult Ihnen helfen kann

Unsere Praxisgruppe für Prozessführung und Gesellschaftsrecht vertritt Minderheitsgesellschafter in thailändischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in allen Phasen eines Rechtsstreits. Wir beraten Sie bereits bei der Gründung hinsichtlich der Investitionsstruktur und erstellen Gesellschaftsverträge sowie Gesellschaftervereinbarungen, die darauf ausgelegt sind, den in diesem Leitfaden behandelten Streitfällen vorzubeugen.

Wir vertreten Aktionäre und Vorstandsmitglieder vor dem Zivilgericht gemäß § 1195 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs, bei Aktionärsklagen gemäß § 1169 sowie bei Anträgen auf einstweilige Anordnungen. Wir reichen Strafanzeigen gemäß dem Strafgesetzbuch (Abschnitte 137, 264, 265, 266, 267, 268, 341, 350, 352, 353, 354), dem Gesetz zur Festlegung von Straftaten im Zusammenhang mit eingetragenen Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung B.E. 2499 (1956) sowie nach dem Gesetz über Computerkriminalität B.E. 2550 (2007) und arbeiten dabei eng mit der Königlichen Thailändischen Polizei, der Sonderermittlungsbehörde und der Generalstaatsanwaltschaft zusammen.

Wir vertreten Geschäftsführer vor dem Arbeitsgericht in Fällen von Abfindungen, ausstehenden Löhnen, ungerechtfertigter Kündigung und Wiedereinstellung gemäß § 49 des Gesetzes über die Einrichtung und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Darüber hinaus kümmern wir uns um die damit verbundenen Fragen zu Visa, Arbeitserlaubnissen und BOI-Angelegenheiten, die bei Streitigkeiten über die Abberufung von Geschäftsführern für ausländische Gründer häufig auftreten.

Weitere Informationen zu verwandten Tätigkeitsbereichen finden Sie auf unseren Seiten zu Wirtschafts- und Handelsrecht, Unternehmensgründung, handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Unterschlagung, strafrechtlicher Haftung juristischer Personen, Schiedsverfahren, Mini-Trial und Verhandlungsführung.

Ganz gleich, ob Sie einen Rechtsstreit erwarten, sich bereits in einem befinden oder sich zu günstigen Bedingungen aus einer Situation befreien möchten – wenden Sie sich für eine vertrauliche Beratung an unser Team in Bangkok oder Phuket.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist die Rolle eines Geschäftsführers bei einem thailändischen Gesellschafterstreit so wichtig?

Denn gemäß § 1144 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs liegt die Geschäftsführung der Gesellschaft in den Händen der Geschäftsführer, und § 1167 regelt deren Beziehungen zu Dritten nach den Grundsätzen des Vertretungsrechts. Der oder die Geschäftsführer, die in der vom DBD ausgestellten eidesstattlichen Erklärung der Gesellschaft als zeichnungsberechtigt eingetragen sind, sind die einzigen Personen, die Verträge unterzeichnen, Bankkonten führen, Mitarbeiter einstellen und entlassen, die Geschäftsräume verwalten und die Gesellschaft gegenüber Behörden vertreten dürfen. Wer auch immer das Amt des Geschäftsführers innehat, kontrolliert in der Praxis das Unternehmen. Ein Minderheitsgesellschafter, der zugleich Geschäftsführer ist, verfügt über operative Befugnisse; ein Minderheitsgesellschafter ohne Geschäftsführerstellung hat lediglich die in diesem Artikel beschriebenen Verfahrensrechte und muss sich auf zivil-, straf- und arbeitsrechtliche Mittel stützen, um diese durchzusetzen.

Kann ein Minderheitsaktionär die Bestellung eines Verwaltungsratsmitglieds erzwingen?

Nicht unmittelbar im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Mitglieder des Vorstands werden durch einen ordentlichen Beschluss der Hauptversammlung bestellt, der gemäß §§ 1144 und 1171 mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird. Die Einflussmöglichkeiten der Minderheitsaktionäre bestehen darin, auf einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung zu bestehen (§ 1175), die Beschlussfähigkeit der Versammlung sicherzustellen (§ 1178), gegebenenfalls widersprüchliche Stimmen der Mehrheit gemäß § 1185 auszuschließen und jeden unzulässigen Beschluss gemäß § 1195 innerhalb eines Monats anzufechten. Direkte Ernennungsrechte für die Minderheit werden in der Regel durch die Satzung (kumulatives Stimmrecht, Nominierungsrechte für bestimmte Aktiengattungen oder Anforderungen an eine qualifizierte Mehrheit für Änderungen im Vorstand) sowie durch eine Aktionärsvereinbarung geregelt.

Wie kann die Mehrheit einen Direktor aus der Minderheit abberufen?

Durch einen einfachen Beschluss der Hauptversammlung, d. h. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, gemäß § 1144 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs. Es gibt keine gesetzliche Abfindung bei Ausscheiden aus dem Amt, keine festgelegte Amtszeit und keine Verpflichtung zur Einhaltung von Treuepflichten, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht. Der Wechsel des Verwaltungsratsmitglieds muss anschließend innerhalb von 14 Tagen beim DBD eingetragen werden. Wenn der Mehrheitsaktionär mehr als 50 % des stimmberechtigten Kapitals kontrolliert, liegt die Amtszeit des Minderheitsverwaltungsratsmitglieds im Ermessen der Mehrheit, es sei denn, die Satzung oder eine Aktionärsvereinbarung erhöht die Schwelle oder verlangt die Zustimmung der Minderheit für Änderungen im Verwaltungsrat.

Was kann ich tun, wenn beim DBD ein gefälschtes Sitzungsprotokoll eingereicht wurde, um mich abzuberufen?

Gehen Sie auf drei Ebenen gleichzeitig vor. Reichen Sie zunächst innerhalb eines Monats nach dem Datum des Beschlusses beim Zivilgericht einen Antrag gemäß § 1195 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ein, in dem Sie die Aufhebung des Beschlusses sowie die Anordnung an das DBD beantragen, die daraus resultierende Eintragung auszusetzen. Die Gerichtsgebühr für diese nichtvermögensrechtliche Klage beträgt 200 Baht. Falls die Versammlung tatsächlich gar nicht stattgefunden hat, reichen Sie parallel eine Feststellungsklage ein, dass die Versammlung und ihre Beschlüsse gemäß dem Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 7926/2557 von Anfang an nichtig sind. Zweitens: Reichen Sie bei der Polizei eine Strafanzeige gemäß den §§ 264, 265, 266 (Urkundenfälschung) und 268 (Verwendung einer gefälschten Urkunde) des Strafgesetzbuches ein, gestützt auf § 137 (Falschangaben gegenüber einem Beamten) und § 267 (Veranlassung eines Beamten zur Vornahme einer falschen Eintragung in ein amtliches Dokument). Drittens: Wenn das Dokument elektronisch eingereicht wurde, ziehen Sie § 14 des Gesetzes über Computerkriminalität B.E. 2550 (2007) in Betracht. Der kombinierte zivil- und strafrechtliche Druck führt in der Regel zu einer raschen Einigung.

Gilt ein Geschäftsführer nach thailändischem Arbeitsrecht ebenfalls als Arbeitnehmer?

Ja, sofern der Inhalt der Beziehung die Kriterien für ein Arbeitsverhältnis gemäß dem Arbeitsschutzgesetz B.E. 2541 (1998) erfüllt. Die entscheidenden Faktoren sind ein regelmäßiges Monatsgehalt, festgelegte Aufgaben, die Einbindung in den Betriebsablauf des Unternehmens, Weisungs- und Berichtswege, eine Arbeitserlaubnis und die Anmeldung bei der Sozialversicherung sowie die Einhaltung der betrieblichen Arbeitsvorschriften. Ein Geschäftsführer, der eine Abteilung oder Funktion leitet und in der Praxis wie ein leitender Angestellter behandelt wird, gilt in diesem Sinne als Arbeitnehmer; ein nicht geschäftsführender Direktor, der lediglich an Vorstandssitzungen teilnimmt und eine Vergütung erhält, hingegen nicht. Der Oberste Gerichtshof Thailands hat sich durchweg auf den Inhalt statt auf die Form konzentriert, unter anderem in der Entscheidung Nr. 2893/2532 des Obersten Gerichtshofs.

Was kann ich vor dem Arbeitsgericht geltend machen, wenn ich als Minderheitsgeschäftsführer und Arbeitnehmer ausgesperrt werde?

Mehrere Anspruchsgründe, oft im Rahmen desselben Verfahrens. Erstens: die gesetzliche Abfindung gemäß § 118 des Arbeitsschutzgesetzes auf der Grundlage der Betriebszugehörigkeit (30 bis 400 Tage des letzten Lohns, wobei bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 400 Tage gezahlt werden). Zweitens: Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung gemäß § 49 des Gesetzes über die Einrichtung und das Verfahren des Arbeitsgerichts B.E. 2522 (1979), üblicherweise ein Monatsgehalt pro Dienstjahr, jedoch im Ermessen des Gerichts. Drittens: ausstehende Löhne vom Zeitpunkt der Einstellung der Lohnzahlung bis zum Datum der formellen Kündigung, zuzüglich 15 % Jahreszinsen gemäß § 9 des Arbeitsschutzgesetzes sowie weitere 15 % alle sieben Tage, sofern der Arbeitgeber die Zahlung vorsätzlich und ohne triftigen Grund unterlassen hat. Viertens: aufgelaufene Urlaubsvergütung (§ 30 LPA), nicht gezahlte Prämien, sofern vertraglich vereinbart, sowie gegebenenfalls Rückführungskosten. Fünftens: Wenn der Arbeitgeber die Abfindung nicht zahlt, droht den verantwortlichen Geschäftsführern eine strafrechtliche Verfolgung gemäß § 144 des Arbeitsschutzgesetzes (bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug).

Welche Strafanzeigen kann ich gegen einen problematischen Geschäftsführer erstatten?

Die am häufigsten herangezogenen Bestimmungen sind: § 264 des Strafgesetzbuches (Urkundenfälschung, bis zu drei Jahren), § 265 (Fälschung von Urkunden, die als Beweismittel dienen können, bis zu fünf Jahren), § 266 (Fälschung von behördlichen und bestimmten Handelsurkunden, bis zu sieben Jahren), § 267 (Veranlassung eines Beamten zur Vornahme einer falschen Eintragung in eine amtliche Urkunde, bis zu drei Jahren), § 268 (Verwendung eines gefälschten Dokuments), § 137 (Falschangabe gegenüber einem Beamten, bis zu sechs Monaten), § 341 (Betrug, bis zu drei Jahre), § 350 (Betrug am Gläubiger, bis zu zwei Jahre), § 352 (Unterschlagung, bis zu drei Jahre), § 353 (Unterschlagung durch eine beauftragte Person, bis zu drei Jahre) und § 354 (Unterschlagung in einer öffentlichen Vertrauensstellung, bis zu fünf Jahre). Abschnitt 14 des Gesetzes über Computerkriminalität B.E. 2550 (2007) regelt digitale Dokumente (bis zu fünf Jahre). Das Gesetz zur Festlegung von Straftaten im Zusammenhang mit eingetragenen Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung B.E. 2499 (1956) schafft unternehmensspezifische Straftatbestände für die Nichtführung ordnungsgemäßer Bücher, falsche Einträge und anderes unternehmerisches Fehlverhalten.

Wie schnell muss ich auf eine Strafanzeige reagieren?

Zügig. Die §§ 352, 353 und 354 des Strafgesetzbuches sind durch Vergleich beilegbare Straftaten, für die eine Verjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tag gilt, an dem der Geschädigte von der Straftat und dem Täter Kenntnis erlangt hat. § 1195 des Zivil- und Handelsgesetzbuches schreibt vor, dass ein Antrag beim Gericht innerhalb eines Monats nach dem Datum des Beschlusses gestellt werden muss. Für Klagen nach § 1169 zur Zustimmung der Gesellschafter zu Handlungen der Geschäftsführer gilt eine Frist von sechs Monaten. Fälschungsdelikte gemäß den §§ 264 bis 269 des Strafgesetzbuches unterliegen längeren Verjährungsfristen (in der Regel zehn Jahre für die Hauptdelikte), doch die Beweisspuren kühlen schnell ab. Als Faustregel gilt: Beauftragen Sie einen Anwalt innerhalb weniger Tage nach Feststellung des Verhaltens.

Kann ich die Bankkonten des Unternehmens während des Rechtsstreits sperren lassen?

Möglicherweise durch eine einstweilige Verfügung gemäß der Zivilprozessordnung im Rahmen einer abgeleiteten Klage nach § 1169 oder einer damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Klage. Thailändische Gerichte gewähren solche Rechtsbehelfe nur zurückhaltend und verlangen den Nachweis der Dringlichkeit, einen stichhaltigen Anscheinsbeweis sowie die reale Gefahr, dass der Beklagte Vermögenswerte verschleudert. Der Antrag hat bessere Erfolgsaussichten, wenn der Minderheitsaktionär zeitnahe Überweisungen von den Konten der Gesellschaft auf persönliche Konten oder Konten verbundener Parteien nachweisen kann, eine nach § 1207 beantragte Einsichtnahme abgelehnt wurde und Beweise dafür vorliegen, dass der Geschäftsführer außerhalb der ihm durch die Satzung oder durch § 1168 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs übertragenen Befugnisse handelt.

Warum werden Strafanzeigen in Thailand als Druckmittel in Handelsstreitigkeiten eingesetzt?

Da thailändische Strafverfahren den Beschuldigten einen praktischen Druck auferlegen, den Zivilverfahren nicht ausüben, führen polizeiliche Vorladungen, Verhöre, die Sperrung von Konten während der Ermittlungen in schwerwiegenden Fällen, Reisebeschränkungen ins Ausland sowie Reputationsrisiken gegenüber Banken und Geschäftspartnern zu einer Bereitschaft zur Einigung, die durch eine Zivilklage allein selten erreicht wird. Viele der für Gesellschafterkonflikte relevanten Straftaten (Unterschlagung gemäß §§ 352 und 353, Betrug gemäß § 341) sind mit einer Vergleichsmöglichkeit verbunden, was bedeutet, dass die Anzeige bei einem Vergleich zurückgezogen werden kann, wodurch sie sich besonders gut als wirtschaftliches Druckmittel eignen. Andere Straftaten wie falsche Angaben gemäß § 137 und falsche Einträge in amtlichen Dokumenten gemäß § 267 sind nicht durch einen Vergleich beilegbar und werden unabhängig von einer Einigung weiterverfolgt; deshalb werden diese Bestimmungen genutzt, um den Druck auf den fehlbaren Geschäftsführer auch nach Abschluss einer wirtschaftlichen Einigung aufrechtzuerhalten.

Was ist der Unterschied zwischen einem ordentlichen und einem Sonderbeschluss?

Ein einfacher Beschluss erfordert eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (50 % plus eine Stimme) in einer ordnungsgemäß einberufenen und beschlussfähigen Versammlung und dient der Bestellung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern, der Feststellung des Jahresabschlusses, der Festsetzung von Dividenden sowie den meisten operativen Angelegenheiten. Ein Sonderbeschluss erfordert eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Aktionäre gemäß § 1194 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs und ist erforderlich für die Änderung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, die Ausgabe neuer Aktien (§ 1220), eine Verschmelzung oder Fusion sowie die Auflösung der Gesellschaft. Die Sperrminorität für jeden Sonderbeschluss beträgt somit mehr als 25 % des stimmberechtigten Kapitals, was der Hauptgrund dafür ist, dass eine Minderheitsbeteiligung von mehr als 25 % die stärkste Verteidigungsposition in einer privaten thailändischen Gesellschaft darstellt.

Auf welche Informationen habe ich als Minderheitsaktionär Anspruch?

Gemäß § 1207 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs hat jeder Gesellschafter, unabhängig von seiner Beteiligungshöhe, das Recht, die Protokolle der Gesellschafter- und Vorstandssitzungen am Sitz der Gesellschaft während der Geschäftszeiten einzusehen. Der Jahresabschluss jeder thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird beim DBD eingereicht und ist zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung der Gesellschaft, in der die Vorstandsmitglieder und Zeichnungsberechtigten aufgeführt sind, unter dbd.go.th öffentlich zugänglich. Ein weitergehender Zugang zu Buchhaltungsunterlagen, Verträgen und Registern hängt von der Satzung oder einer Gesellschaftervereinbarung ab, weshalb Informationsrechte routinemäßig in gut ausgearbeiteten Joint-Venture-Dokumenten festgeschrieben werden. Eine dokumentierte Verweigerung der Einsichtnahme gemäß Abschnitt 1207 ist selbst ein nützlicher Beweis für Behinderung in späteren zivil- und strafrechtlichen Verfahren.

Kann ein ausländischer Minderheitsaktionär diese Klagen erheben?

Ja. Die gesetzlichen Rechte gemäß dem Zivil- und Handelsgesetzbuch, dem Strafgesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz gelten gleichermaßen für thailändische und ausländische Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter, sofern die entsprechende Eintragung im Aktienregister gemäß § 1129 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ordnungsgemäß erfolgt ist. Ausländische Geschäftsführer und Mitarbeiter sollten zudem das Ausländergesetz B.E. 2542 (1999), das Einwanderungsgesetz sowie den Königlichen Erlass über die Beschäftigung von Ausländern B.E. 2560 (2017) in seiner geänderten Fassung (der nun das frühere Ausländergesetz B.E. 2551 (2008)) zusammenfasst) sowie gegebenenfalls die BOI-Bedingungen beachten, die alle für eine Streitbeilegungsstrategie relevant sein können.

Wie viel kostet ein Aufhebungsverfahren gemäß § 1195?

Die Gerichtsgebühr für die Aufhebung eines Beschlusses gemäß § 1195 beträgt 200 Baht, da es sich gemäß der Gebührenordnung der Zivilprozessordnung um eine nichtgeldliche Klage handelt (der Gerichtsgebührenrechner der Justizbehörde ist unter fees.coj.go.th verfügbar). Die Anwaltshonorare variieren je nach Komplexität des Falles. Ein Verfahren in erster Instanz dauert in der Regel zwischen sechs und achtzehn Monaten, wobei eine Berufung vor dem Berufungsgericht und eine weitere Rechtsmittelklage vor dem Obersten Gerichtshof das Verfahren um ein bis drei Jahre verlängern. Wird zusätzlich zur Aufhebung Schadenersatz geltend gemacht, gilt eine Wertgebühr in Höhe von 2 % des Streitwerts (begrenzt auf 200.000 Baht bei Streitwerten bis zu 50 Millionen Baht).

Was wäre, wenn die Sitzung gar nicht stattgefunden hätte, aber ein Protokoll erstellt wurde?

Das geeignete Rechtsmittel ist eine Feststellungsklage, mit der geltend gemacht wird, dass die Versammlung und ihre Beschlüsse von Anfang an nichtig sind, gestützt auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 7926/2557, zusätzlich zu (oder anstelle von) einer Aufhebung gemäß § 1195. Wurde das Protokoll beim DBD eingereicht, sollte die Strafanzeige zusätzlich auf § 264 (Urkundenfälschung), § 268 (Verwendung eines gefälschten Dokuments), § 137 (Falschangaben gegenüber einem Beamten) und § 267 (Veranlassung eines Beamten zur Vornahme einer falschen Eintragung in ein amtliches Dokument) verweisen; bei elektronischer Einreichung ist § 14 des Gesetzes über Computerkriminalität heranzuziehen. Das Gericht kann das DBD anweisen, die daraus resultierende Eintragung zu widerrufen; eine parallele Anfrage an die Bank, gestützt auf die ursprüngliche eidesstattliche Erklärung des Unternehmens, führt häufig dazu, dass etwaige unbefugte Überweisungen bis zum Erlass der gerichtlichen Anordnung tatsächlich eingefroren werden.

Wie sieht eine erfolgreiche Beilegung eines thailändischen Gesellschafterstreits in der Regel aus?

Die gängigsten Ergebnisse sind: ein Aufkauf der Anteile der Minderheitsaktionäre zu einer ausgehandelten Bewertung, verbunden mit dem gleichzeitigen Rücktritt als Vorstandsmitglied und der Einstellung aller zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Verfahren; eine Umstrukturierung des Vorstands, um der Minderheit einen festen Sitz mit Schutz in bestimmten Angelegenheiten zu gewähren; oder ein kontrollierter Ausstieg durch Liquidation, Verkauf des Unternehmens oder eine Fusion. Die Vergleichsunterlagen enthalten in der Regel eine umfassende Freistellung von zivilrechtlichen Ansprüchen, einen Rückzug von strafrechtlich beilegbaren Anzeigen, einen Zahlungsplan mit Folgen bei Zahlungsverzug, eine gegenseitige Nicht-Herabsetzungsklausel sowie, sofern ein Arbeitsverhältnis bestand, eine Beilegung aller arbeitsgerichtlichen Ansprüche mit Zahlung einer Abfindung und einer Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung. Verfügt die Minderheit über strafrechtlich nicht beilegbare Anzeigen, bleiben diese oft bestehen, um einen fortdauernden Schutz vor Verstößen gegen den Vergleich zu gewährleisten.

Gibt es bei Gesellschafterstreitigkeiten die Möglichkeit der Mediation oder des Schiedsverfahrens?

Ja. Sofern die Aktionärsvereinbarung oder die Satzung ein Schiedsverfahren vorsehen, wird die Streitigkeit vor einem Schiedsgericht beigelegt, das in der Regel seinen Sitz in Bangkok hat und nach den Regeln des Thai Arbitration Institute (TAI), des Thailand Arbitration Center (THAC, thac.or.th), des Singapore International Arbitration Centre (SIAC) oder der Internationalen Handelskammer (ICC) tagt. Mediation wird häufig genutzt und oft vom Gericht als vorläufiger Schritt angeordnet. Das Mediationsprogramm des Zivilgerichts und das Mini-Trial-Verfahren bieten strukturierte Möglichkeiten zur frühzeitigen Streitbeilegung. Schiedssprüche sind gemäß dem Schiedsgerichtsgesetz B.E. 2545 (2002) vollstreckbar; ausländische Schiedssprüche sind gemäß dem New Yorker Übereinkommen von 1958 vollstreckbar. Die oben beschriebenen Strafanzeigen fallen nicht in die Zuständigkeit von Schiedsgerichten und bleiben unabhängig vom gewählten Forum ein paralleler Druckpunkt.